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Schwertransport
Schienengüterverkehre mit besonders langen, schweren und/oder besonders großen Transportvolumina werden auch als Schwerlastverkehre (englisch Heavy Haul) …
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Begriff und Einordnung
Ein Schwertransport ist im deutschen Straßenverkehr ein Frachtguttransport, der die zulässigen Maße, Achslasten oder Gesamtmassen überschreitet. Der Sammelbegriff lautet Großraum- und Schwertransport, auch Schwerguttransport. In der Schweiz und in Liechtenstein heißen solche Transporte Ausnahmetransporte; die betreffenden Straßenfahrzeuge heißen Ausnahmefahrzeuge und sind dort an braunen Kontrollschildern zu erkennen.
Großraumtransporte überschreiten die Abmessungen nach § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), bleiben aber bei der Masse innerhalb der Grenzen des § 34 StVZO. Beispiele sind Blechsilos, Tanks und Schwimmbecken. Eine Sonderform sind Langtransporte mit Transportgut von mehr als 20 Metern Länge, etwa Holz-Dachbinder, Rotorblätter von Windkraftanlagen, Mastschüsse oder ein Maibaum.
Schwertransporte überschreiten dagegen die zulässigen Gesamtmassen und Achslasten nach § 34 StVZO, während ihre Abmessungen § 32 StVZO entsprechen; Beispiele sind Betonträger und Kranballast. Großraum- und Schwertransporte im engeren Sinn überschreiten sowohl die gesetzlichen Maße als auch die zulässigen Massen, beispielsweise Großtransformatoren, Turbinen und Gasphasenreaktoren.
Genehmigungen für Straßenfahrten
Straßen werden anhand von Bemessungsfahrzeugen dimensioniert. Da Großraum- und Schwertransporte diese Grundlagen überschreiten können, gibt es Genehmigungen, damit technische Entwicklungen nicht behindert, unnötige Härten vermieden und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Weicht das Fahrzeug selbst von Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO ab, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich, der „70er“. Sie prüft allgemein, ob das Fahrzeug trotz Abweichungen zum Verkehr zugelassen werden kann und für eine geeignete Strecke zur Verfügung steht oder stehen könnte. Sie prüft nicht, ob eine bestimmte konkrete Strecke geeignet ist.
Werden bei einer konkreten Fahrt Maße oder Massen tatsächlich überschritten, ist zusätzlich eine Erlaubnis zur übermäßigen Straßenbenutzung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der „29er“, nötig. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann Transporte ausschließen oder sie auf festgelegte Straßen und Zeiten begrenzen. Bei Leerfahrten ist kein „29er“ nötig, wenn das Fahrzeug ohne Ladung oder durch vorgesehene Verkürzung der Ladefläche wieder § 32 StVZO entspricht; die §-70-Genehmigung kann dennoch erforderlich bleiben.
Entspricht das Transportfahrzeug der StVZO und entstehen Überschreitungen nach § 18 und § 22 StVO allein durch die Ladung, wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, der „46er“, benötigt. Eine Ladungsgenehmigung nach § 22 StVO kann nur Abmessungen erlauben, nicht jedoch eine Überschreitung von Gesamtmasse oder Achslast.
Verfahren, Strecken und Auflagen
Eine §-70-Ausnahme kann nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO von höheren Verwaltungsbehörden für Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller erteilt werden. Sie kann sich auf § 32 StVZO (Abmessungen), § 32d StVZO (Kurvenlaufeigenschaften) und § 34 StVZO (Achslast und Gesamtgewicht) beziehen. Zuvor braucht es in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr. Die Genehmigung kann unter anderem Leerfahrten beschränken, Begleitpersonen verlangen, Steigungen begrenzen und Geschwindigkeiten festlegen; bei öffentlichen Fahrten gilt sie nur zusammen mit einer mitgeführten Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO.
Die Erlaubnisbehörde ist normalerweise die Straßenverkehrsbehörde am Beginn der Fahrt oder am Sitz beziehungsweise an einer Zweigniederlassung des ausführenden Unternehmens. Der Antrag nach der Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST) enthält unter anderem Absender, Empfänger, Ladungs- und Leerfahrtmaße, Massen, Kennzeichen, Achslasten, Achsabstände, Räderzahl je Achse, Spurweite und Fahrtweg. Seit Beginn des Jahres 2008 kann das internetbasierte VEMAGS Anträge nach § 29 und § 46 StVO weiterleiten und auf Plausibilität prüfen; die Teilnahme ist für Behörden jedoch nicht verpflichtend.
Bei der Anhörung werden Straßenbaubehörden, Polizei, bei höhengleichen Bahnkreuzungen auch Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie weitere betroffene Straßenverkehrsbehörden beteiligt. Länderübergreifende Fahrten benötigen außerdem die Zustimmung der jeweils zuerst betroffenen höheren Verwaltungsbehörde. Liegen alle Zustimmungen vor, was zwei bis drei Wochen dauern kann, fasst die Erlaubnisbehörde die Auflagen in der Erlaubnis zusammen.
Möglich sind Einzelfahrterlaubnisse oder bundesweit und flächendeckend geltende Dauererlaubnisse für höchstens drei Jahre. Dauererlaubnisse setzen die Anhörfreigrenzen der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO voraus. Andernfalls müssen Zeitraum und Strecke für jede Fahrt einzeln genehmigt werden. Typische Auflagen betreffen Fahrzeiten, Wochenenden, Urlaubssperrzeiten, Baustellen, Berufsverkehr sowie private Begleitfahrzeuge oder Polizei. In der Regel sind Transporte montags 9 Uhr bis freitags 15 Uhr möglich. Bis 3,2 Metern Breite werden meist verkehrsarme Tageszeiten erlaubt, nicht jedoch 6 Uhr bis 8:30 Uhr und 15:30 Uhr bis 19 Uhr; fast alle breiteren Transporte fahren nachts zwischen 22 und 6 Uhr. 2017 gingen beim Bundesamt für Güterverkehr 393.572 Anträge ein, nach 359.534 im Jahr 2016; Dauergenehmigungen führten zu einer noch höheren Zahl tatsächlicher Transporte.
Strecken müssen genau geprüft werden. Ein Beispiel ist ein 267 Tonnen schwerer, 25 Meter langer und 8 Meter breiter Autoklav-Ofen für den Airbus A350, der Anfang 2010 von Lauffen am Neckar nach Augsburg transportiert wurde: Für knapp 200 Kilometer brauchte der Transport bei Winterwetter drei Wochen; die Strecke war bereits 2008 erkundet worden.
Fahrzeuge und besonders große Lasten
Schwerlastplattformen deutscher Hersteller wie Goldhofer und Scheuerle Fahrzeugfabrik bestehen aus Modulen. Sie tragen 15–45 Tonnen pro Achslinie und können kombiniert mehr als 10.000 Tonnen Nutzlast aufnehmen. Die etwa sechsachsigen, 2½ bis 3 Meter breiten Module lassen sich hinter- und nebeneinander koppeln. Lenkbare Achsaggregate besitzen je zwei Räder oder zwei Zwillingsräder. Ein Schwanenhals verbindet die Plattform mit einer Zugmaschine, deren Hinterachsen dann ebenfalls Last tragen. Starre Brücken können an die Last angepasst sein, etwa als Tiefbett, Kesselbrücke oder schmale Brücke für Fahrzeuge zwischen Rädern oder Raupen.
Self-Propelled Modular Transporter (SPMT), auch Selbstfahrer, sind Tieflader mit fest oder bedarfsweise angebautem Motor. Hydraulikmotoren treiben die belasteten Räder an; Radpaare sind üblicherweise einzeln hydrostatisch gefedert und lenkbar. Dadurch kann ein Selbstfahrer im Stand drehen oder schräg zur Längsachse fahren. Da keine Zugmaschine punktuell zieht, entfällt deren zusätzliche Straßenbelastung, was besonders auf Brücken wichtig sein kann. Selbstfahrer können längs und quer mit gleichen Modulen gekoppelt werden. Spezielle Konstruktionen sind auch Tragschnabelbrücken für ausreichend steife Lasten und extrem absenkbare Kesselbrücken.
Bei Windturbinenblättern wird der Flügel nur an einem Ende gehalten, entsprechend seiner späteren Befestigung am Rotor. Gelenke und Hydraulik ermöglichen das Anheben und seitliche Verschwenken, um Hindernisse und enge Kurven zu überwinden. 2018 kippte eine ballastierte Transportplattform mit einem 56 Meter langen Blatt für das Repowering des Tauernwindparks auf einer kurvigen Bergstraße um.
Ein Beispiel einer sehr großen Last war ein 406,9 Tonnen schwerer Siemens-Transformator für Eskom, den Rotran etwa 800 Kilometer nach Kwazulu, Natal in Südafrika transportierte. Das Gespann mit Schnabelwagen und zweimal 14 hintereinanderliegenden Achslinien war 160 Meter lang, hatte 1.100 Tonnen Gesamtmasse und 6.000 PS Gesamtmotorleistung; fünf Zugmaschinen zogen, eine schob.
Schiene, Schifffahrt und internationale Hinweise
Eisenbahnen eignen sich aufgrund ihrer Systemeigenschaften grundsätzlich für lange und schwere Güterzüge. Besonders lange, schwere oder voluminöse Schienengüterverkehre heißen Schwerlastverkehre oder Heavy Haul. Dazu zählen häufig speziell ausgebaute Strecken mit mindestens 25 t/Radsatz, Zügen von mehr als 5.000 t und/oder jährlich mindestens 20 Millionen Bruttotonnen Gütern auf einem Streckenabschnitt von mindestens 150 km.
Außergewöhnliche Eisenbahnsendungen können das Lademaß oder die übliche Zuglänge überschreiten. Dann sind betriebliche Maßnahmen wie die Sperrung von Gegengleisen oder das Sicherstellen einer freien Fahrt erforderlich. Große Massen auf der Schiene werden mit Schwerwagen befördert; dies heißt auch Schwergüterbeförderung. 2017 wurden 9.735 Transporte im Schienennetz beantragt, 2016 waren es 9.691.
Schwere Transformatoren können auf Tragschnabelwagen fahren. Der Transformator besitzt an Vorder- und Rückseite jeweils vier Laschen an steifen Stellen nahe den Quaderecken. Die Tragschnäbel koppeln dort gelenkig an und verteilen die halbe Nutzlast samt Schnabelgewicht über Verbrückungsträger auf viele Radachsen. Hydraulisch verstellbare Schnäbel heben die Last an Schienenkuppen an und verschieben sie seitlich, damit lange und breite Güter enge Kurven und seitliche Engpässe passieren können.
Innerhalb eines Kontinents können Schwertransporte bei vorhandenen Wasserwegen auch mit Binnenschiffen erfolgen. In den USA und Kanada heißen Begleitfahrzeuge für Schwertransporte Pilot Cars. Der europäische Dachverband ESTA verleiht jährlich neun ESTA Awards of Excellence in verschiedenen Kategorien an Kran- und Schwertransportunternehmen für besonders anspruchsvolle Transporte des vorigen Jahres.