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Resolution 446 des UN-Sicherheitsrates

Die Resolution 446 des UN-Sicherheitsrats behandelte das Problem der israelischen Siedlungen in den arabischen Gebieten, welche von Israel im Sechstagekrieg …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernaussage der Resolution
  2. 2. Anwendung der Vierten Genfer Konvention
  3. 3. Spätere internationale Beschlüsse
  4. 4. Abzug aus dem Gaza-Streifen und fortdauernde Kontrolle
  5. 5. Umstrittener Besatzungsstatus

Kernaussage der Resolution

Die Resolution 446 des UN-Sicherheitsrats behandelt die israelischen Siedlungen in den arabischen Gebieten, die Israel im Sechstagekrieg erobert und – anders als den Sinai – nicht zurückgegeben hatte. Gemeint sind das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalems, der Gaza-Streifen und die Golanhöhen.

Der Sicherheitsrat stellte fest, dass Israels Politik und Praxis bei der Gründung von Siedlungen in den seit 1967 besetzten palästinensischen und arabischen Gebieten keine rechtliche Gültigkeit besitzen. Er bezeichnete die Siedlungen außerdem als ernsthaftes Hindernis für einen umfassenden, einfachen und dauernden Frieden im Nahen Osten.

Die Resolution trägt die Kennung S/RES/446 (1979). Sie wurde am 22. März 1979 in der 2134. Sitzung des Sicherheitsrats angenommen. Zwölf Mitglieder stimmten dafür, keines dagegen; Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten enthielten sich.

Anwendung der Vierten Genfer Konvention

Die Resolution bestätigt, dass die Vierte Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 auf die seit 1967 von Israel besetzten arabischen Gebiete einschließlich Jerusalems anwendbar ist.

Israel vertritt dagegen die Auffassung, dass weder das Westjordanland noch Gaza zum Zeitpunkt ihrer Besetzung zum Gebiet eines Unterzeichnerstaates gehört hätten. Deshalb sei die Konvention dort nicht anwendbar. Die anderen Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer Konvention erkennen diese Position nicht an. Artikel 1 der Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, unter allen Umständen die Konvention zu respektieren und ihre Einhaltung sicherzustellen.

Spätere internationale Beschlüsse

Am 15. Juli 1999 trat nach wiederholten Empfehlungen der UN-Generalversammlung im UN-Hauptquartier in Genf eine Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer Konvention zusammen. Sie erklärte die Konvention für die besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Jerusalems für anwendbar.

Im Jahr 2001 berief die Schweizer Regierung erneut eine solche Konferenz ein. 114 Länder beschlossen eine dreiseitige Erklärung. Diese bestätigte die Anwendbarkeit der Konvention auf die palästinensischen Gebiete und stellte fest, dass Israel deren humanitäre Grundsätze in gravierender Weise verletze. Israel, die USA und Australien boykottierten die Konferenz.

Im August 2004 untersuchte eine vom israelischen Generalstaatsanwalt Menachem Masus eingesetzte Arbeitsgruppe des Justizministeriums die Folgen eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs. Sie empfahl der israelischen Regierung, die Anwendung der Vierten Genfer Konvention auf das Westjordanland und Gaza zu erwägen.

Abzug aus dem Gaza-Streifen und fortdauernde Kontrolle

Im September 2005 evakuierte Israel die Siedler aus dem Gaza-Streifen und entfernte die dortigen Siedlungen und Militärstreitkräfte. Zugleich behielt es sich eine umfassende Kontrolle über das Gebiet und über die Lebensverhältnisse seiner Bevölkerung vor.

Diese Kontrolle umfasst laut Artikel das Geburten- und Personenstandsregister, den Personen- und Warenverkehr, die Einnahme von Zöllen, die Währung, den Luftraum und die küstennahen Gewässer. Hinzu kommen das Vorrecht zu präemptiven, also vorbeugenden, militärischen Interventionen sowie eine dauerhafte militärische Überwachung und Präsenz in den palästinensischen Gewässern und im palästinensischen Luftraum über Gaza.

Grundlage war der sogenannte Disengagement Plan oder Abkopplungsplan. Er wurde einseitig, also ohne Zustimmung der palästinensischen Seite, verfasst.

Umstrittener Besatzungsstatus

Der Status des Gaza-Streifens nach dem Abzug von 2005 ist umstritten. Israel bestreitet, weiterhin Besatzungsmacht zu sein. International und von den Vereinten Nationen wird Israel jedoch weiterhin als Besatzungsmacht über den Gaza-Streifen betrachtet. Entscheidend ist dabei der Begriff der effektiven Kontrolle: Eine Besatzung setzt vor allem voraus, dass ein Staat tatsächlich Kontrolle über ein fremdes Gebiet ausübt. Nach der im Abkopplungsplan vorgesehenen fortdauernden Kontrolle bestand diese nach Auffassung der Vereinten Nationen auch nach dem Abzug der Siedler weiter.

Das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen werden weiterhin von israelischen Staatsbürgern besiedelt.

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