Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Politisches System Polens

Das politische System Polens basiert auf der Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997. Wappen Polens Politisches System Polens.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundordnung
  2. 2. Parlament und Gesetzgebung
  3. 3. Regierung und Staatspräsident
  4. 4. Justiz und Parteien
  5. 5. Verwaltung und weitere Zentralbehörden

Grundordnung

Das politische System Polens beruht auf der Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997. Die Republik Polen wird als semi-präsidentielles Regierungssystem eingeordnet: Staatspräsident, Ministerpräsident und Ministerrat haben jeweils wichtige Aufgaben. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, Sejm und Senat.

Parlament und Gesetzgebung

Der Sejm ist eine der beiden Kammern des polnischen Parlaments und hat 460 Abgeordnete. Diese werden nach Verhältniswahlrecht gewählt, also entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien. Der Sejm existiert in verschiedenen Formen und mit Unterbrechungen seit 1493; seine heutige Form besteht seit 1989, dem Ende der Volksrepublik und dem Beginn der Dritten Polnischen Republik. Die im Parlament vertretenen Parteien bilden Fraktionen, die Regierung oder Opposition angehören.

Der Senat hat 100 Senatoren. Sie werden alle vier Jahre direkt vom Volk nach Mehrheitswahlrecht gewählt. Der Senat berät bei der Gesetzgebung: Er kann Gesetzesvorlagen aus dem Sejm zurückweisen und Korrekturen vorschlagen, bevor sie zum Staatspräsidenten gelangen. Der Sejm entscheidet letztlich, denn bei einem erneuten Durchgang des Entwurfs entfällt das Vetorecht des Senats. Traditionell ist der Senat außerdem für die Polonia, die polnische Gemeinschaft im Ausland, zuständig.

Regierung und Staatspräsident

Die Exekutive, also die ausführende Staatsgewalt, wird durch den Ministerpräsidenten (polnisch Prezes Rady Ministrów, kurz Premier) und den Ministerrat ausgeübt. Sie werden vom Staatspräsidenten ernannt. Regierung und Staatspräsident teilen bestimmte Kompetenzen, insbesondere bei Landesverteidigung und Außenpolitik; die Regierung ist jedoch dem Parlament verantwortlich.

Der Staatspräsident steht an der Spitze der Exekutive und vertritt Polen nach außen. Er ernennt Ministerpräsident und Ministerrat, ratifiziert durch seine Unterschrift Gesetze sowie Verträge mit anderen Staaten und arbeitet in der Außenpolitik mit Ministerpräsident und Außenminister zusammen. Er ist Oberbefehlshaber der polnischen Streitkräfte. Das Volk wählt ihn direkt für fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Justiz und Parteien

Die polnische Justiz ist weitgehend unabhängig. Richter und Staatsanwälte sind nicht an Weisungen der Exekutive gebunden. Die Gerichtsbarkeit ist in Kapitel VIII, Artt. 272–301 der Verfassung geregelt. Höchste Instanz für die ordentliche und Militärgerichtsbarkeit ist das Oberste Gericht, für die Verwaltungsgerichtsbarkeit das Oberste Verwaltungsgericht. Der Verfassungsgerichtshof der Republik Polen schützt die Verfassung und entscheidet über Verfassungsbeschwerden sowie Organstreitverfahren. Der Staatsgerichtshof entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Amtsführung und mögliche Amtsenthebungen hoher Politiker.

Das Parteiensystem war seit 1989 starkem Wandel unterworfen. Die Parteienlandschaft bleibt in Bewegung. Die Bindung der Wähler an Parteien ist niedrig; zugleich wechselten Abgeordnete bisher häufig die Partei.

Verwaltung und weitere Zentralbehörden

Seit dem 1. Januar 1999 ist Polen in 16 Woiwodschaften (województwa) gegliedert. Als Zentralstaat verleiht Polen ihnen im Unterschied zu deutschen Bundesländern keine Staatsqualität. Jede Woiwodschaft hat einen Woiwodschaftssejmik (sejmik województwa) als eigene Volksvertretung sowie einen von diesem gewählten Woiwodschaftsvorstand (zarząd województwa), dessen Vorsitz der Woiwodschaftsmarschall (marszałek województwa) führt.

Der Woiwode (wojewoda) vertritt die Zentralregierung in Warschau und kontrolliert die Selbstverwaltung von Woiwodschaften, Powiats (Landkreisen) und Gminas (Gemeinden). Darunter liegen 379 Powiats, die sich in insgesamt 2497 Gminas unterteilen (Stand 1. Januar 2010). Weitere Zentralbehörden sind Najwyższa Izba Kontroli, Narodowy Bank Polski, Instytut Pamięci Narodowej und der Beauftragte für Bürgerrechte.

Weiterlesen