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Politisches System Gambias

Gambia verfügt nach der Verfassung Gambias über ein präsidentielles Regierungssystem, das im Rahmen der Gewaltenteilung durch die drei Gewalten Gesetzgebung …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundstruktur des politischen Systems
  2. 2. Präsident und Regierung
  3. 3. Nationalversammlung und Gesetzgebung
  4. 4. Gerichte und Rechtsprechung
  5. 5. Weitere staatliche Aufgaben

Grundstruktur des politischen Systems

Gambia hat nach der Verfassung Gambias ein präsidentielles Regierungssystem. Das bedeutet, dass der Präsident eine zentrale Rolle in der Staatsleitung einnimmt. Zugleich ist das System durch Gewaltenteilung geprägt: Die staatliche Macht ist auf drei Bereiche verteilt, nämlich Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung.

Die Gesetzgebung heißt Legislative und wird durch die Nationalversammlung ausgeübt. Die ausführende Gewalt heißt Exekutive und wird vom Präsidenten sowie der Regierung getragen. Die Rechtsprechung heißt Judikative und umfasst verschiedene Gerichte. Diese Aufteilung soll festlegen, welche Institution welche Aufgaben hat und wie politische Entscheidungen, Verwaltung und Gerichtsbarkeit organisiert sind.

Präsident und Regierung

Die Exekutive wird vom Präsidenten der Republik Gambia geleitet. Die Wahl des Präsidenten ist in Kapitel 5 Abschnitt 3 der Verfassung geregelt. Seine Rechte, Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 6 Abschnitt 1 der Verfassung. Besonders wichtig ist seine Rolle bei der staatlichen Grundsatzpolitik: Dazu gehören politische, wirtschaftliche, soziale, bildungspolitische und kulturelle Themen sowie die Außenpolitik, die in Kapitel 20 der Verfassung geregelt sind.

Der derzeitige Präsident ist Adama Barrow. Er wurde bei der Präsidentschaftswahl 2016 gewählt und löste Yahya Jammeh ab, der seit dem 22. Juli 1994 regiert hatte. Am 1. Februar 2017 stellte Barrow sein Kabinett vor.

Das Kabinett besteht aus dem Präsidenten der Republik, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und Leiter des öffentlichen Dienstes sowie mehreren Ministern. Die Rechte, Aufgaben und Befugnisse der Regierung sind in Kapitel 6 Abschnitte 2 und 3 der Verfassung geregelt. Zur Exekutive gehört außerdem der Bereich öffentlicher Anklagen, der in Kapitel 6 Abschnitt 4 geregelt ist. Parteien haben ebenfalls eine wesentliche Aufgabe im politischen System; sie sind in Kapitel 5 Abschnitt 7 der Verfassung geregelt.

Eine besondere Stellung im Kabinett hat der Generalsekretär der Regierung. Er ist zugleich Leiter des öffentlichen Dienstes. Diese Funktion ist in Kapitel 11 Abschnitt 1 der Verfassung geregelt. Zum öffentlichen Dienst gehören außerdem die Kommission des öffentlichen Dienstes, staatliche Unternehmen und staatliche Ruhestandsgelder. Für Mitarbeiter der Regierungsbehörden und des öffentlichen Dienstes gilt ein Verhaltenskodex, der in Kapitel 21 der Verfassung beschrieben wird und Code of Conduct for Public Officers heißt.

Nationalversammlung und Gesetzgebung

Die Legislative Gambias wird durch die Nationalversammlung, die National Assembly, gebildet. Sie ist die oberste Vertretung des Volkes. Ihre Mitglieder werden alle fünf Jahre gewählt; dies ist in Kapitel 7 Abschnitt 2 der Verfassung geregelt. Die Wahlen werden von einer unabhängigen Wahlkommission überwacht, die in Kapitel 5 Abschnitt 2 der Verfassung geregelt ist. Die Anzahl der Wahlkreise ist gemäß Kapitel 50 Abschnitt 4 § 50 der Verfassung beschränkt.

Das Parlament ist ein Einkammerparlament. Das bedeutet, dass es nur eine Parlamentskammer gibt. Es besteht laut Artikel aus 53 Mitgliedern. Bei den letzten im Artikel genannten Wahlen am 29. März 2012 gewann die Alliance for Patriotic Reorientation and Construction, kurz APRC, 51,82 Prozent der Stimmen und 43 der 48 zu wählenden Mandate. Die APRC wurde 1996 von Yahya Jammeh gegründet. Fünf Sitze werden vom Präsidenten vergeben. Der Artikel weist zugleich darauf hin, dass Teile seit 2017 möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Die Sitzungen des Parlaments werden vom Parlamentssprecher, dem Speaker, geleitet. Im Artikel wird Abdoulie Bojang als damaliger Amtsinhaber genannt. Unterstützt wird der Speaker durch einen stellvertretenden Sprecher, den Deputy Speaker, und einen Direktor der Parlamentsverwaltung, den Clerk of the National Assembly. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Parlamentsmitglieder sowie die Geschäftsordnung ergeben sich aus Kapitel 7 Abschnitt 1, 3, 4 und 5 der Verfassung. Die stärkste Fraktion stellt den Majority Leader, also den Mehrheitsführer; im Artikel wird Fabakary Tombo Jatta genannt. Sitz des Parlaments ist das Assembly Building in der Reverend Pye Lane in Banjul.

Gerichte und Rechtsprechung

Die Judikative ist für die Rechtsprechung zuständig. Ihre Aufgaben sind in Kapitel 7 der Verfassung geregelt. An der Spitze steht der Oberste Gerichtshof, der Supreme Court of The Gambia. Er wird vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, dem Chief Justice, geleitet. Die entsprechenden Grundlagen stehen in Kapitel 7 Abschnitt 1 und Abschnitt 2 A der Verfassung.

Zur Judikative gehören außerdem mehrere weitere Gerichte: der Berufungsgerichtshof, Court of Appeal, nach Kapitel 7 Abschnitt 2 B; das Obergericht, High Court, nach Kapitel 7 Abschnitt 2 C; und der Sonderstrafgerichtshof, Special Criminal Court, nach Kapitel 7 Abschnitt 2 D.

Da die Bevölkerung Gambias zu 90 Prozent aus Muslimen besteht, gibt es zusätzlich einen Qādī-Gerichtshof, auch Kadi Court genannt. Er ist in Kapitel 7 Abschnitt 3 der Verfassung geregelt. Die Richter und ihre Befugnisse und Rechte ergeben sich aus Kapitel 7 Abschnitt 4. Unterstützt werden sie durch Gerichtsverwaltungen und die Kommission des Justizdienstes, die in Kapitel 7 Abschnitt 5 und 6 der Verfassung geregelt sind.

Weitere staatliche Aufgaben

Neben Exekutive, Legislative und Judikative nennt der Artikel weitere wichtige Aufgaben und Einrichtungen des politischen Systems. Das öffentliche Finanzwesen Gambias ist in Kapitel 9 Abschnitt 1 der Verfassung geregelt. Überwacht wird es durch den Rechnungshof, das National Audit Office, der vom Auditor General geleitet wird. Diese Kontrolle ist in Kapitel 9 Abschnitt 2 geregelt. Die Umsetzung im Finanzbereich erfolgt durch die Zentralbank, die in Kapitel 9 Abschnitt 3 der Verfassung genannt wird.

Als Interessenvertretung für die Bürger dient ein unabhängiger Ombudsman. Er wird von der Nationalversammlung gewählt und ist in Kapitel 10 der Verfassung geregelt.

Zur weiteren staatlichen Gewalt gehören die Polizeikräfte, der Gambia Police Service, sowie der Strafvollzugsdienst, der in Kapitel 12 genannt wird. Ebenfalls wichtig sind die Streitkräfte, die Gambia Armed Forces, und der Geheimdienst, die State Intelligence Services. Ihre Grundlagen stehen in Kapitel 13 der Verfassung.

Weitere staatliche Aufgaben übernehmen die Landkommission nach Kapitel 14, die Kommunalverwaltungen nach Kapitel 15, der Nationalrat für bürgerliche Bildung nach Kapitel 16 und 17 sowie die staatliche Untersuchungskommission nach Kapitel 18 der Verfassung.

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