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NS-Zwangsarbeit im Raum Hamburg
Für die NS-Zwangsarbeit im Raum Hamburg waren während des Zweiten Weltkrieges insgesamt 400.000 bis 500.000 Ausländer eingesetzt. Zur Jahreswende 1943/1944 …
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Ausmaß, Gruppen und Bedingungen
Die NS-Zwangsarbeit im Raum Hamburg war ein zentraler Bestandteil der Kriegswirtschaft. Während des Zweiten Weltkriegs wurden dort insgesamt 400.000 bis 500.000 Ausländer eingesetzt. Den Höchststand erreichte ihr Einsatz zur Jahreswende 1943/1944 mit 95.000 ausländischen Zivilarbeitern, Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen. Rund 1500 Lager sind nachweisbar; ab 1941 wurden ausländische Arbeitskräfte grundsätzlich in umzäunten Lagern untergebracht.
Die Zusammensetzung änderte sich im Kriegsverlauf. Zunächst warben Betriebe vor allem zivile Ausländer an. Danach kamen westeuropäische Kriegsgefangene hinzu, später osteuropäische und sowjetische Kriegsgefangene sowie zwangsrekrutierte Zivilisten. Schließlich setzte die Wirtschaft auch bewachte Häftlinge aus Konzentrationslagern ein.
Behandlung, Bezahlung, Verpflegung, Unterbringung und Luftschutz waren nach Herkunft hierarchisch abgestuft. Besonders schlecht wurden osteuropäische und sowjetische Arbeitskräfte behandelt. Sie durften keinen Blick- und Sprechkontakt zu Deutschen haben und lebten unter unzureichenden Bedingungen. Diese Benachteiligung beruhte auf der nationalsozialistischen Abwertung der sogenannten „Fremdvölkischen“. Als wegen der Kriegslage weniger neue Arbeitskräfte verfügbar waren, sollten Lohnanreize und sozialpolitische Maßnahmen ihre Leistung erhöhen. An ihren schlechten Lebensbedingungen änderte sich tatsächlich nur wenig.
Aufbau des Systems bis 1941
Die „Verordnung für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung“ vom 13. Februar 1939 erlaubte es, arbeitsfähige Deutsche für kriegswirtschaftlich wichtige Betriebe dienstzuverpflichten. In Hamburg plante man zugleich, erwerbsbeschränkte, arbeitslose und von der Fürsorge unterstützte Juden und Jüdinnen zur Pflichtarbeit in Lagern heranzuziehen. Anfang 1941 arbeiteten mehr als zwei Drittel der als arbeitsfähig eingestuften Juden im „geschlossenen Arbeitseinsatz“, getrennt von den als „deutschblütig“ bezeichneten Beschäftigten.
Ab dem zweiten Kriegsjahr reichten die vorhandenen Methoden zur Erfassung und Lenkung deutscher Arbeitskräfte nicht mehr aus. In der Rüstungswirtschaft entstanden mehrwöchige Lieferrückstände. Das Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt des Oberkommandos der Wehrmacht hielt ausländische Arbeitskräfte deshalb für unverzichtbar. Große Hamburger Rüstungsbetriebe lehnten deren Einsatz zunächst mit Sicherheitsargumenten ab und verlangten deutsche Facharbeiter.
Anfangs wurden ausländische Arbeiter mit Verträgen für drei bis sechs Monate angeworben. Im März 1941 arbeiteten 8.819 Ausländer in Hamburg, überwiegend im Baugewerbe sowie in der Eisen- und Metallverarbeitung. Etwa 50 % waren Dänen, 20 % Belgier und Holländer, 13 % Franzosen und 10 % Polen. Bis August stieg die Zahl auf 24.544 Männer und 3.882 Frauen.
Gauleiter Karl Kaufmann setzte sich für eine Unterbringung in Gemeinschaftslagern und die Zuweisung an ausgewählte Großbetriebe ein. Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) sollte Transport, Unterbringung, Lagerverwaltung, Verpflegung und Sprachschulung organisieren, war mit dem Lagerbau aber überfordert. Daher richteten Betriebe eigene Unterkünfte ein. Ende Mai 1941 lebten nahezu alle zuvor meist privat untergebrachten Fremdarbeiter in rund 70 Gemeinschaftslagern. Daneben befanden sich rund 8.800 Kriegsgefangene in geschlossenen Lagern der Wehrmacht.
Ausweitung und Diskriminierung 1942
Der länger dauernde Krieg gegen die Sowjetunion führte 1942 zu einer deutlichen Ausweitung. Rund 160.000 Hamburger waren zum Militär eingezogen worden. Trotz ideologischer Vorbehalte griff die Wirtschaft nun besonders auf sowjetische Zwangsarbeiter zurück. Im August bestanden 228 Ausländerlager mit 25.000 Fremdarbeitern, außerdem 44 Lager für 15.000 zivile russische Arbeitskräfte und 117 Lager für Kriegsgefangene verschiedener Nationalitäten. Ende 1942 arbeiteten rund 11.000 Kriegsgefangene, 41.000 ausländische Männer und 11.000 ausländische Frauen in Hamburg. Die Zwangsarbeiter des KZ Neuengamme waren darin nicht enthalten.
Die als „Ostarbeiter“ bezeichneten verschleppten Menschen aus der Sowjetunion sollten nur in geschlossenen Kolonnen arbeiten. Sie mussten in umzäunten, bewachten Lagern leben und durften diese auch in der Freizeit nicht verlassen. Weitere Beschränkungen regelte der „Ostarbeitererlass“. Die besonders hohe „Russensteuer“ verringerte ihren Lohn. Bei sowjetischen Kriegsgefangenen gingen die Zahlungen der Unternehmen bis auf ein Taschengeld von 20 Reichspfennig an das Reich. Unternehmen beklagten selbst, dass die Mangelernährung die Leistungsfähigkeit russischer Zivilarbeiter und Kriegsgefangener um 50 % verringere.
Ab Mitte 1942 ordnete der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel begrenzte Verbesserungen an: Lager sollten erträglicher werden, Stacheldraht sollte verschwinden und Gruppen sollten Ausgang erhalten. Die „Russensteuer“ wurde durch eine günstigere Ostarbeiterabgabe ersetzt. Die angekündigte Angleichung von Löhnen, Ernährung und Lebensbedingungen wurde jedoch nur langsam und unvollständig umgesetzt. Die OST-Kennzeichnung wurde beispielsweise erst 1944 durch ein „Volkstumsabzeichen“ ersetzt.
Zwang, Bombenkrieg und Neuorganisation 1943
Nach den deutschen Verlusten im Winter 1942/1943 folgten weitere Einberufungen. Sauckel räumte spätestens 1943 ein, dass von freiwilliger Arbeit in Deutschland nicht mehr gesprochen werden konnte. Lohnerhöhungen, Akkordzuschläge, Geldüberweisungen in die Heimat, Essenszulagen für Schwerarbeiter, bessere ärztliche Versorgung und Erholungsurlaub sollten die Arbeitsleistung sichern. Die Maßnahmen wurden nur zögernd und uneinheitlich umgesetzt. Essenszulagen wurden teilweise zulasten schwächerer Arbeiter umverteilt; für Hamburg ist kein Erholungsurlaub eines Ostarbeiters belegt.
Zugleich erzwangen Gestapo und Lagerleitungen die Arbeitsdisziplin mit Strafen. Seit April 1943 bestand in Hamburg-Wilhelmsburg das Arbeitserziehungslager Langer Morgen. Die Gestapo wies Menschen etwa wegen Nichterfüllung der Arbeitsnorm, Widerstand am Arbeitsplatz, wiederholter Verspätung oder angeblicher „Betriebsbummelei“ ein. Sie sollten durch wochenlange schwerste Arbeit „umerzogen“ werden. Bei einer Strafaktion im August 1943 wurden wegen angeblicher Sabotage und Plünderung zwanzig Verdächtige und 150 Lagerinsassen erschossen.
Auch beim Luftschutz wurden sowjetische Zwangsarbeiter diskriminiert: Sie mussten getrennt von Deutschen und anderen Ausländern meist in Splitterschutzgräben Schutz suchen. Während der Luftangriffe der Operation Gomorrha wurden mindestens 130 Ausländerlager zerstört. Vermutlich starben 3.500 der rund 80.000 ausländischen Zwangsarbeiter. Zehntausende wurden in ihre Heimatländer zurückgeschickt oder in andere Städte verlegt; etwa 27.000 blieben zunächst in Hamburg. Viele lebten in Notunterkünften und mussten Leichen bergen, Trümmer beseitigen und Betriebe wiederaufbauen.
Im November 1943 bestanden erneut 560 Lager mit 63.000 Zwangsarbeitern. Nicht mitgezählt waren 8.000 überwiegend sowjetische und französische Kriegsgefangene sowie 11.930 italienische Kriegsgefangene, die Ende August eingetroffen waren. Für den Wiederaufbau der Rüstungsproduktion entstanden 18 „Industrieblocks“, die jeweils von einem führenden Industriellen geleitet wurden und auch den Zwangsarbeitereinsatz regelten.
Letzte Kriegsphase
Mehr als zwei Drittel der insgesamt 90.000 männlichen und 13.500 weiblichen Häftlinge, die Neuengamme und seinen Außenlagern zugeordnet waren, kamen erst ab Mai 1944 dorthin. Im Juli 1944 war geplant, bis zu 5.000 Häftlinge unter SS-Bewachung in neun Rüstungsbetrieben, einer Werft und auf Großbaustellen einzusetzen. Im Konzentrationslager wurden unter anderem Teile der Gleitlagerproduktion, der Einbau von Fahrzeuggeneratoren sowie Reparatur und Herstellung von Werkzeugmaschinen organisiert. Jüdische Frauen mussten unter anderem Schwerstarbeit beim Bau von Behelfswohnungen leisten.
Mehr als 1.000 Menschen, die das NS-Regime als „jüdische Mischlinge ersten Grades“ oder „jüdisch Versippte“ einstufte, mussten als „Sonderdienstverpflichtete“ Trümmer räumen. Das „Sonderkommando J“ war im Herbst 1944 nur teilweise in Baracken auf dem Ohlsdorfer Friedhof kaserniert. Außerdem arbeiteten 1.270 der mehr als 4.000 Gefangenen in Hamburger Strafanstalten Aufträge von Rüstungszulieferern ab.
Im September 1944 waren 63.478 ausländische Zivilarbeiter erfasst, darunter 12.822 Frauen. Wegen zerstörter Betriebe, Stromausfällen und fehlenden Nachschubs konnten viele nicht mehr voll beschäftigt werden. Nicht mehr benötigte KZ-Häftlinge sollten ins Stammlager zurück, andere Zwangsarbeiter auf Baustellen eingesetzt werden. Ab April 1945 wurden Menschen aus Bau- und Metallberufen aus Hamburg abgezogen; für Nahrungsmittelversorgung und Energiewirtschaft benötigte Arbeiter sollten bleiben. Kaufmann befahl am 13. April 1945 den Abtransport aller Ausländer. Bei der Kapitulation befanden sich dennoch noch 17.000 ausländische Zivilarbeiter in Hamburg.
Folgen, Entschädigung und historische Einordnung
Nach Kriegsende forderte die britische Militärregierung die ehemaligen Zwangsarbeiter zunächst auf, in ihren Hamburger Unterkünften zu bleiben. Der Apparat der DAF verwaltete die Lager der „Displaced Persons“, also der infolge des Krieges außerhalb ihrer Heimat befindlichen Menschen, weiter. Dadurch waren häufig dieselben Personen wie zuvor für ihre Behandlung zuständig. Betroffene beschrieben die Hamburger Behörden als offen feindselig. Der Senat versuchte erfolglos, eine geschlossene Internierung durchzusetzen. Die meisten Displaced Persons wurden später in ihre Herkunftsländer gebracht; einige blieben in Hamburg.
Eine britische Befragung Hamburger Polizeibeamter von 1945 lieferte Angaben über Freiwilligkeit, Misshandlungen und Bewegungsfreiheit, die den Berichten der Betroffenen teilweise deutlich widersprachen. Die gerichtliche Aufarbeitung der Verbrechen an KZ-Häftlingen begann am 18. März 1946 mit dem Neuengamme-Hauptprozess im Hamburger Curiohaus.
Das Bundesentschädigungsgesetz schloss Zwangsarbeiter von Zahlungen aus. Entschädigungen galten als Reparationsleistungen, die nach dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 bis zu einem förmlichen Friedensvertrag zurückgestellt wurden. Abgesehen von Einzelfällen ermöglichte erst die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ individuelle Zahlungen in größerem Umfang. Ende 2000 beschloss der Hamburger Senat Besuchsprogramme für ehemalige Zwangsarbeiter und erkannte das ihnen zugefügte „schwere Unrecht“ an. Eine erhaltene Baracke in Hamburg-Fuhlsbüttel beherbergt heute das Hamburger Informationszentrum NS-Zwangsarbeit.
Der Sammelbegriff „Zwangsarbeiter“ ist historisch erklärungsbedürftig. Manche Menschen wurden dienstverpflichtet, durch den Entzug von Lebensmittelmarken oder die Verhaftung von Angehörigen gezwungen oder mussten als Kriegsgefangene zugewiesene Arbeiten ausführen. Andere wurden formal freiwillig angeworben. Wegen Massenarbeitslosigkeit, wirtschaftlicher Not und irreführender Werbung bildet „Freiwilligkeit“ die tatsächlichen Verhältnisse jedoch nicht angemessen ab.
Die Forschung wird dadurch erschwert, dass Bombenangriffe und ein Vernichtungsbefehl Kaufmanns im April 1945 viele Akten zerstörten. Keines der rund 1.500 Lagerbücher mit Namen, Beschäftigungsbetrieben, Verpflegungslisten sowie Angaben zu Krankheiten und Strafen blieb erhalten. Frederike Littmann veröffentlichte 2003 die erste regionalhistorische Studie. Sie zeigte, dass Hamburger Wirtschaftsorganisationen nicht nur auf staatlichen Zwang reagierten: Die Wirtschaft warb selbst Facharbeiter im besetzten Westeuropa an und übernahm 1943 durch die Gauwirtschaftskammer staatliche Aufgaben bei Erfassung und Verteilung der Zwangsarbeiter. Damit ist die spätere Behauptung widerlegbar, ihr Handeln sei vollständig von der NS-Führung erzwungen worden.