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NS-Zwangsarbeit im Münsterland

Die NS-Zwangsarbeit in Münster und Umgebung ist ein lange verdrängtes Kapitel der Geschichte der Stadt Münster in der Zeit des Nationalsozialismus.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Ausmaß, Herkunft und Arbeitseinsatz
  2. 2. Arbeitsalltag und Lebensbedingungen
  3. 3. Unterbringung, Ausgrenzung und Kontrolle
  4. 4. Strafen und Hinrichtungen
  5. 5. Folgen nach 1945 und strafrechtliche Aufarbeitung

Ausmaß, Herkunft und Arbeitseinsatz

Die NS-Zwangsarbeit in Münster und Umgebung war ein lange verdrängter Teil der Geschichte der Stadt während des Nationalsozialismus. Die lokalen Lebensbedingungen und das den Betroffenen zugefügte Unrecht werden zunehmend wissenschaftlich erforscht; dabei werden Stadtarchive und noch lebende Zeitzeugen genutzt.

Die Zwangsarbeiter kamen aus allen von Deutschland besetzten Ländern, darunter Polen, Frankreich, die Beneluxstaaten und Skandinavien, vor allem jedoch ab 1941 aus Russland und anderen im Osten von der Wehrmacht besetzten Gebieten. Sie wurden als Kriegsgefangene zu Tausenden in das Deutsche Reich transportiert, als billige Arbeitskräfte angeworben und anschließend interniert oder als Kriegsopfer verschleppt. Unter ihnen waren häufig Minderjährige, viele Mädchen und junge Frauen. Allein in Greven arbeiteten während der NS-Zeit 1.700 Zwangsarbeiter.

Sie ersetzten meist kriegsbedingte Arbeitsausfälle. Einsatzorte waren Landwirtschaft, Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe, Stadtverwaltung, Baustellen und Reichsbahn. Die Stadt Münster setzte sie für kommunale Arbeiten ein oder überließ sie privaten Haushalten und Unternehmen. Ab Sommer 1944 beschäftigte der Bereich des Arbeitsamtes Münster 4.078 „ausländische“ zivile Zwangsarbeiter: 2.869 Frauen und 1.209 Männer. In der münsterischen Industrie arbeiteten 3.397 Personen, davon 2.993 in Ziegeleien und im Baugewerbe sowie 202 in der Eisen- und Stahlindustrie.

Arbeitsalltag und Lebensbedingungen

Die Arbeit bestand oft aus schwerer körperlicher Tätigkeit, etwa Stall- und Feldarbeit, Getreidedreschen, Straßenreinigung, Winterdienst, Bau von Luftschutzbunkern und -kellern, Trümmerbeseitigung, Bergen von Leichen, Löschen von Bränden und Müllentsorgung. Weitere Tätigkeiten waren Arbeit an Drehbänken, Straßenpflasterung, Bau- und Reparaturarbeiten. Zwangsarbeiter wurden unter anderem bei Stadtwerken, Post und Reichsbahn sowie in Betrieben wie der Parkettbodenfabrik Theissing, der Holzhandlung Willbrand, dem Rüstungsbetrieb Winkhaus und der Maschinenfabrik Gebr. Hagedorn & Co. eingesetzt. In der Flugzeugfabrik Ludwig Hansen arbeiteten mindestens 800 Zwangsarbeiter für die unterirdische Flugzeugproduktion in einem RB Tunnel bei Wuppertal.

Besonders die sogenannten Ostarbeiter hatten sehr harte Bedingungen. Sie wurden nicht angelernt und mussten in der Regel etwa 10 Stunden täglich Schwerstarbeit leisten, auch nachts und an Wochenenden. Ab September 1944 wurden die Arbeitszeiten für alle, einschließlich Frauen und Kindern, weiter erhöht. Die geringe Bezahlung war kaum von Bedeutung, weil sie teilweise für die Unterkunft aufgewendet werden musste. Mangelhafte Versorgung, Arbeitsunfälle und Todesfälle gehörten deshalb zum Alltag.

Unterbringung, Ausgrenzung und Kontrolle

Zwangsarbeiter lebten nur selten in Privatquartieren, meist dagegen in eigens eingerichteten Lagern. Diese waren gewöhnlich mit Stacheldraht umgeben und streng bewacht. Auch Kasernen, Gaststättensäle, Schulen, Firmenbaracken und Gefängnisse dienten als Notunterkünfte. Die Massenquartiere waren oft überbelegt und menschenunwürdig. In Münster und Umgebung sind bislang mehr als 180 Unterbringungsstätten ermittelt worden. Angaben zu Belegung, Ausstattung und Insassen sind in einer Datenbank der Stadt Münster zugänglich.

Zu den Lagern gehörten unter anderem das Gemeinschaftslager Kaldenhofer Weg 92 von 1939 bis 1945, Lager für sowjetische Kriegsgefangene an der Halle Münsterland, in Angelmodde und an der Schleuse des Dortmund-Ems-Kanals ab Januar 1942 sowie das Lager Handorf-Dorbaum ab Januar 1943. Im September bis November 1944 wurde das Stammlager VI F Bocholt mit etwa 5.000 sowjetischen Kriegsgefangenen an den Hohen Heckenweg in Münster verlegt. Der Zwinger, ein mittelalterlicher Gefangenenturm, diente ab Oktober 1943 als Gefängnis für etwa 200 ausländische Häftlinge, für Verhöre und Hinrichtungen sowie als Ausgangspunkt von Deportationen in Konzentrationslager.

Die nationalsozialistische Rassenideologie untersagte Kontakte zwischen Deutschen und Ausländern; Ostarbeiter wurden als „slawische Untermenschen“ bezeichnet. Polen mussten ab 8. März 1940 ein sichtbares „P“-Kennzeichen tragen, sowjetische Gefangene ab 1942 ein „OST“-Abzeichen; sowjetische Kriegsgefangene außerdem die Buchstaben „SU“ auf der Rückseite ihrer Uniformjacke. Ab 20 beziehungsweise 21 Uhr galt ein Ausgehverbot. Öffentliche Verkehrsmittel waren nur ausnahmsweise mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizei erlaubt; der Besuch von Gaststätten sowie kulturellen, geselligen und kirchlichen Veranstaltungen war verboten.

Strafen und Hinrichtungen

Gestapo und Polizei bestraften Verfehlungen oder Flucht mit Prügeln, Verpflegungsentzug, Arrest, Überstellung in ein Konzentrationslager und ab Ende 1940 auch mit zeitweiliger Einweisung in Arbeitserziehungslager (AEL), den Konzentrationslagern der regionalen Gestapo. Zwangsarbeiterinnen waren in Betrieben häufig sexuellen Belästigungen durch deutsche Arbeiter ausgesetzt; bei Streit wurden stets nur die beteiligten Ausländer bestraft. Gefängnis und Prügel verursachten oft dauerhafte körperliche und psychische Schäden. Am 24. Januar 1945 ordnete die Gestapoleitstelle Münster besondere Härte gegen Verfehlungen von Zwangsarbeitern an; am 24. März 1945 verlangte eine Rundverfügung die Isolierung aller Fremdarbeiter.

Hinrichtungen konnten bereits aufgrund ungeprüfter Vorwürfe, etwa einer Denunziation, erfolgen und fanden öffentlich am Zwinger oder nichtöffentlich im Münsterland statt. Die Gestapoleitstelle Westfalen in Münster ordnete die als „Sonderbehandlung“ bezeichneten Tötungen ohne Gerichtsverfahren an. Zur Einschüchterung führte man polnische Zwangsarbeiter, darunter Jugendliche, an den Leichen vorbei.

Am 14. August 1942 erhängte die Gestapo in den Bockholter Bergen bei Greven Franciszek Banaś, geboren am 7. Juni 1914 in Ujsoły, und Wacław Ceglewski, geboren am 13. Februar 1921 in Ciechocinek. Der Anlass war der „verbotene Umgang“ mit deutschen Frauen. In der Nacht vom 28. auf den 29. März 1945 brachte die Gestapo 16 Zwangsarbeiter und eine Zwangsarbeiterin aus dem Russenlager Maikotten in das Polizeigefängnis Münster. Am 29. März erschossen fünf Gestapobeamte sie; die Papiere wurden verbrannt und die Leichen in einem Bombentrichter vergraben.

Folgen nach 1945 und strafrechtliche Aufarbeitung

Am 12. August 1945 begann in Münster die Repatriierung aller sowjetischen Zwangsarbeiter. In ihrer Heimat wurden viele als Kollaborateure verdächtigt, erneut inhaftiert oder hingerichtet. Ein Großteil wurde erst 1956 begnadigt; vollständig rehabilitiert wurden sie erst 1992.

Ab 1993 schloss die Bundesregierung individuelle Schadensansprüche von Zwangsarbeitern aus. Ein Wiedergutmachungs- und Stiftungsabkommen sollte die Entschädigung zwischenstaatlich regeln. Der Bundestag beschloss im Jahr 2000 die Einrichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“.

Über Täter und mögliche Bestrafungen nach 1945 nennt der Artikel keine weiteren Angaben. Ab 1967 ermittelte die Staatsanwaltschaft Münster gegen ehemalige Beamte der Gestapoleitstelle Münster wegen Mordes an Zwangsarbeitern; das Verfahren wurde 1969 eingestellt.

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