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Musikbibliothek

Eine Musikbibliothek ist eine Bibliothek, die auf Musikalien (insbesondere Fachliteratur und Noten) und Tonträger spezialisiert ist.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Aufgaben und Organisation
  2. 2. Öffentliche Musikbibliotheken
  3. 3. Wissenschaftliche Bibliotheken und Spezialbestände
  4. 4. Hochschulen, Rundfunk, Nachweise und Ausbildung
  5. 5. Musikinstrumentensammlungen und Museen

Begriff, Aufgaben und Organisation

Eine Musikbibliothek ist eine Bibliothek, die auf Musikalien – vor allem Noten und Fachliteratur – sowie Tonträger spezialisiert ist. Häufig dient sie zugleich als Einrichtung für Fachinformation. Ihre Bestände werden zur Unterhaltung und Weiterbildung, aber auch in der Musikwissenschaft und Musikwirtschaft genutzt. Unterschieden werden Öffentliche und Wissenschaftliche Musikbibliotheken, Musikhochschulbibliotheken, Rundfunkbibliotheken und weitere Spezialbibliotheken.

Ursprünglich bezeichnete „Musikbibliothek“ nur eine Sammlung von Veröffentlichungen über Musik, etwa Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Artikeln. Eine Sammlung von Noten oder Partituren wurde „Partothek“, seltener „Partithek“, beziehungsweise „Notenbibliothek“ genannt. Heute fasst man im deutschsprachigen Raum diese Bereiche gewöhnlich unter dem Begriff Musikbibliothek zusammen.

Viele Einrichtungen gehören der 1951 in Paris gegründeten Internationalen Vereinigung der Musikbibliotheken, Musikarchive und Musikdokumentationszentren (IAML) an. Ihre vier Arbeitsgemeinschaften vertreten Öffentliche Musikbibliotheken, Musikabteilungen wissenschaftlicher Bibliotheken, Musikhochschulbibliotheken und den Rundfunk. Die Vereinigung hat weltweit etwa 2.000 Mitglieder in über 50 Ländern; die deutsche Ländergruppe steht mit 213 Mitgliedern nach der Ländergruppe USA an zweiter Stelle. Jährlich finden eine nationale und eine internationale Konferenz statt.

Das 1998 eröffnete Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) beim Deutschen Musikrat in Bonn informiert über das zeitgenössische Musikleben in Deutschland. Seine Fachbibliothek und Datenbanken dokumentieren unter anderem Einrichtungen des Musiklebens sowie Adressen, Bestände und Kataloge von Musikbibliotheken und -archiven.

Öffentliche Musikbibliotheken

Öffentliche Musikbibliotheken sollen die musikalischen Grundbedürfnisse der Bevölkerung abdecken. Sie verleihen Musikalien, Musikbücher, Fachzeitschriften, Tonträger und Musikvideos aus unterschiedlichen Musikbereichen. Große Einrichtungen besitzen außerdem wissenschaftliche Editionen, Sekundärliteratur und nur eingeschränkt ausleihbare Nachschlagewerke. Die Bestände sind meist nach einer einheitlichen Systematik geordnet und frei zugänglich.

Da Ausleihzahlen die Personal- und Etatbemessung beeinflussen, müssen Öffentliche Musikbibliotheken den Bedarf und die Wünsche ihrer Nutzer besonders beachten. Zur Öffentlichkeitsarbeit gehören Konzerte, Vorträge und Ausstellungen. Viele Einrichtungen dokumentieren zudem das regionale Musikleben durch Programmzettel, Zeitungsausschnitte und teilweise eigene Veröffentlichungen. Manche übernehmen zusätzlich wissenschaftliche Aufgaben und sammeln alte Drucke, Handschriften oder Nachlässe; Beispiele gibt es in Leipzig, Lübeck und Mannheim. Teilweise können sogar Musikinstrumente ausgeliehen werden.

Als erste Öffentliche Musikbibliothek Deutschlands gilt nach einer Angabe die 1904 in Frankfurt am Main eröffnete Einrichtung; die 1905 gegründete Musikbibliothek der Münchner Stadtbibliothek beansprucht diesen Rang ebenfalls. Bedeutende Bestände entstanden außerdem unter anderem in Hamburg, Dresden, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart und Berlin. In Berlin wurden die Musikbestände der Amerika-Gedenkbibliothek und der früheren Berliner Stadtbibliothek in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin zusammengeführt.

Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in Deutschland vergleichsweise wenige und regional ungleich verteilte Öffentliche Musikbibliotheken. Besonders gut versorgt sind Berlin, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, besonders schlecht Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Bibliotheken mit größeren audiovisuellen Beständen, aber ohne ausgebaute Musikbibliothek, gelten in der Statistik nicht als vollwertige Musikbibliotheken.

Wissenschaftliche Bibliotheken und Spezialbestände

Wissenschaftliche Musikbibliotheken sind meist Musikabteilungen von Staats-, Landes- oder Universitätsbibliotheken. Neben Musikliteratur und Musikalien sammeln sie Quellen wie Musikhandschriften, alte Drucke, Briefe und Nachlässe, teilweise auch Tonträger und andere audiovisuelle Medien. Anders als in Öffentlichen Musikbibliotheken lagern viele Bestände in nicht frei zugänglichen Magazinen und dürfen nur eingeschränkt ausgeliehen werden. Wissenschaftliche Bibliotheken ohne eigene Musikabteilung unterhalten teilweise Musikreferate für einen Grundbestand an musikwissenschaftlicher und musikpädagogischer Literatur.

Hinzu kommen Bibliotheken musikwissenschaftlicher Universitätsinstitute, die meist nur Institutsangehörigen offenstehen, und Fachbibliotheken von Forschungsinstituten. Zu den bedeutenden Einrichtungen gehören die Musikabteilungen der Staatsbibliothek zu Berlin, der Bayerischen Staatsbibliothek, der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main. Die Proskesche Musikabteilung der Bischöflichen Zentralbibliothek Regensburg gilt mit mehr als 20.000 Handschriften und Drucken sowie mehr als 10.500 Musikerbriefen als drittgrößte Musiksammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt auf Musik des 16. bis 19. Jahrhunderts, besonders auf Kirchenmusik.

Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt als Pflichtexemplarbibliothek Musikschrifttum, Musikdrucke und Tonträger und veröffentlicht die Deutsche Nationalbibliographie, Reihe M für Musik und Reihe T für Tonträger. Die Pflichtstücke der Musikdrucke von 1906 bis 1945 liegen in der Staatsbibliothek zu Berlin. Seit 1991 erhält Die Deutsche Bibliothek von Musikdrucken und Tonträgern jeweils zwei Pflichtstücke; seit dem Umzug des Deutschen Musikarchivs werden beide in Leipzig abgegeben. Ein drittes Pflichtstück geht gewöhnlich an die zuständige regionale Staats- oder Landesbibliothek.

Spezialbibliotheken konzentrieren sich auf einzelne Gebiete, etwa Musikinstrumentenkunde, musikalische Akustik, Musiktheorie, zeitgenössische Musik, populäre Musik, Chormusik oder die Musik bestimmter Regionen. Internationale Dokumentationsprojekte erschließen Quellen und Forschung: RISM erfasst Musikdrucke vor 1800 und Musikhandschriften bis circa 1850; RILM verzeichnet Veröffentlichungen der Musik und Musikwissenschaft; RIdIM widmet sich der Musikikonographie; RIPM erschließt wichtige Musikzeitschriften, vor allem aus dem 19. Jahrhundert. Kriegsverluste und ins Ausland gelangte Altbestände beeinträchtigen einige historische Sammlungen bis heute.

Hochschulen, Rundfunk, Nachweise und Ausbildung

Musikhochschulbibliotheken arbeiten im Unterschied zu fast allen anderen Musikbibliotheken oder Musikabteilungen selbständig. Ihr Bestandsaufbau ist zunehmend wissenschaftlich ausgerichtet, zugleich betreuen sie in großem Umfang Aufführungsmaterialien. Die Nutzung ist grundsätzlich Hochschulangehörigen vorbehalten; externe Interessenten können bei begründetem Anliegen Bestände im Lesesaal einsehen. Von den 24 Musikhochschulen besitzen vor allem Hochschulen mit Promotionsrecht einen musikwissenschaftlichen Sammelschwerpunkt. Ausstattung, Erwerbungsetat und Personalbestand unterscheiden sich deutlich.

Rundfunkbibliotheken dienen normalerweise nur den Mitarbeitern der Rundfunkanstalten. Sie sind häufig in Musikbibliothek, Notenarchiv und Schallarchiv gegliedert; für journalistische Recherchen ist außerdem ein Presseausschnittarchiv wichtig. Das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) in Frankfurt am Main und Potsdam ist gegen Gebühr auch extern zugänglich und weist zentral archivierte Produktionen von ARD und ZDF nach. In Potsdam befinden sich die Archive des DDR-Rundfunks; dessen bedeutendes Notenarchiv wurde dem Deutschlandradio Kultur übergeben.

Musikbücher sind in regionalen Gesamtkatalogen nachgewiesen, Musikzeitschriften bundesweit in der Zeitschriftendatenbank. Für Musikdrucke und Tonträger fehlen dagegen eigene Zentralkataloge. Seit etwa 1985 erschienene Bestände sind allerdings auch in Buchdatenbanken erfasst. Weil viele im Fernleihverkehr gesuchte Musikdrucke älter sind, versuchen vor allem die Musikabteilungen der Staatsbibliotheken in Berlin und München, die Nachweislücke auch im internationalen Leihverkehr auszugleichen.

Die meisten Bibliotheken werden von Bund, Ländern, Gemeinden oder Stiftungen finanziert. Für den höheren Dienst an Wissenschaftlichen oder Öffentlichen Bibliotheken werden ein Universitätsstudium der Musikwissenschaft und zusätzlich eine zweijährige bibliothekarische Ausbildung verlangt. Für die vierjährige Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar im gehobenen Dienst ist das Abitur erforderlich. Für die zweijährige Ausbildung im mittleren Bibliotheksdienst genügt die mittlere Reife. Die Hochschule der Medien Stuttgart bietet einen integrierten Studiengang an, der musikbibliothekarische Aufgaben berücksichtigt.

Musikinstrumentensammlungen und Museen

Musikinstrumentensammlungen ergänzen das Musikbibliothekswesen, unterscheiden sich aber durch ihren Schwerpunkt auf der Bewahrung und Ausstellung von Instrumenten. Zu den bedeutenden deutschen Sammlungen gehören Bestände des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, des Staatlichen Instituts für Musikforschung und der Staatlichen Museen zu Berlin, des Stadtmuseums und des Deutschen Museums in München, der Universität Leipzig, des Musikinstrumentenmuseums Markneukirchen sowie ethnologischer Museen.

Unter den Musikinstrumentenmuseen gibt es viele private Einrichtungen. Häufig sammeln sie bestimmte Instrumentenarten und weisen einen regionalen Bezug auf. Rund 90 Museen und Sammlungen bewahren zusammen etwa 30.000 Instrumente; wegen begrenzter Ausstellungsflächen kann oft nur ein Teil gezeigt werden. Auch historische Stadtmuseen, Landesmuseen und Musiker-Gedenkstätten besitzen Instrumente und Quellen zur örtlichen Musik- und Theatergeschichte. Universitätssammlungen, etwa in Erlangen, Göttingen und Köln, sind teilweise nur eingeschränkt zugänglich.

Einige Museen sind auf Instrumentengruppen wie Glocken, Trompeten, Geigen oder Harmonikas spezialisiert. Andere zeigen mechanische Musikinstrumente wie Drehorgeln, Spieluhren, automatische Klaviere und Orchestrions. Phonographische Geräte befinden sich sowohl in manchen Instrumentensammlungen als auch in Musikbibliotheken mit historischen Tonträgerbeständen. Als selbständige Sammlung wird das Phonomuseum in St. Georgen im Schwarzwald genannt; weitere einschlägige Geräte und Materialien, darunter solche zur Filmmusik, besitzen das Deutsche Rundfunkmuseum und die Stiftung Deutsche Kinemathek in Berlin.

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