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Munkar und Nakīr
„Zwei finstere Engel werden zu ihm kommen und werden ihn aufrecht hinsetzen. · „So wird er sagen: ‚Allah ist mein Herr und meine Religion ist der Islam und mein …
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Munkar, Nakīr und das Grab
Munkar und Nakīr sind nach islamischer Überlieferung zwei Todesengel. Ihre Namen werden im Koran nicht genannt; die Vorstellungen über sie beruhen vor allem auf Hadithen, also Überlieferungen über Aussagen und Handlungen des Propheten Mohammed, sowie auf deren Auslegung. At-Tirmidhī beschreibt sie nach einer Überlieferung von Abū Huraira als schwarze Engel mit blauen Augen.
Die Engel befragen Verstorbene im Grab nach Gott, dem Propheten, der wahren Religion und der Gebetsrichtung. Diese Prüfung findet im Barzach statt, der Zwischenphase zwischen Tod und Auferstehung. Je nach Glauben, Lebensführung und Vergebung der Sünden erwartet den Verstorbenen bereits dort ein Vorgeschmack auf das Paradies oder eine Strafe. Die Befragung gilt deshalb auch als „kleines Gericht“.
Die Prüfung der Verstorbenen
Nach der dargestellten Überlieferung muss grundsätzlich jeder Mensch nach dem Tod die Zeit im Grab und die Befragung durch Munkar und Nakīr erleben. Dabei wird zwischen rechtschaffenen Gläubigen und Ungläubigen beziehungsweise Gläubigen mit nicht vergebenen Sünden unterschieden.
Nach einer Überlieferung von al-Bara' ibn ʿAzib setzen zwei finstere Engel den Verstorbenen aufrecht hin. Sie fragen unter anderem: „Wer ist dein Herr?“, „Was ist deine Religion?“ und wer der zu den Menschen gesandte Mann sei. Ein rechtschaffener Gläubiger antwortet, sein Herr sei Allah, seine Religion der Islam und sein Prophet Mohammed. Er erklärt außerdem, das Buch Allahs gelesen beziehungsweise rezitiert und daran geglaubt zu haben. Darauf verkündet eine Stimme aus dem Himmel, dass er die Wahrheit gesagt habe. Er wird aus dem Paradies ausgestattet und bekleidet, und für ihn wird ein Tor zum Paradies geöffnet.
Der Ungläubige, im Text als Kafir bezeichnet, kann die Fragen dagegen nicht beantworten. Er sagt, er wisse es nicht und habe nur gehört, was andere Menschen sagten. Eine Stimme erklärt daraufhin, dass er gelogen habe. Sein Grab wird mit der Hölle ausgestattet und ein Tor zur Hölle geöffnet. An anderer Stelle heißt es, überführte Ungläubige würden auf Gesicht und Rücken geschlagen; verwiesen wird auf Sure 47:27 und Sure 8:50.
Barzach und Jenseits
Das Grab ist ein wichtiger Bestandteil der islamischen Eschatologie, also der Lehre von Tod, Auferstehung und Jenseits. Der Koran beschreibt die Zeit zwischen Tod und Auferstehung am Jüngsten Gericht nur knapp. In den im Artikel dargestellten Überlieferungen bezeichnet Barzach sowohl diese Zwischenphase als auch den Aufenthaltsort der Toten bis zum Tag der Auferstehung.
Beim Eintritt in das Grab wird dem Verstorbenen das Jenseits sichtbar. Besteht er die Prüfung, tragen ihn die Engel in den Himmel; besteht er sie nicht, wird er von den Zabaniyya in die Hölle gestoßen. Zabaniyya sind in diesem Zusammenhang Strafengel. Märtyrer bilden eine Ausnahme: Sie überspringen die Befragung und treten unmittelbar in das Paradies ein.
Nach einem Hadith von Ibn Umar wird einem Verstorbenen morgens und abends sein künftiger Platz gezeigt: entweder bei den Menschen des Paradieses oder bei den Menschen der Hölle. Dort bleibt er bis zu seiner Auferweckung durch Allah. Die Schreie der Leidenden sollen alle Wesen außer Menschen und Dschinnen hören können. Dschinnen sind nach islamischer Vorstellung unsichtbare Wesen. Aus der Bedeutung des Grabes als Übergang zwischen Lebenden und Toten entwickelte sich die Ziyāra, der Besuch von Gräbern Heiliger und Propheten, um deren Segen zu erhalten.
Nach einer von al-Ghazālī wiedergegebenen Vorstellung schickt Iblis vor dem Eintreffen der Todesengel seine Satane zum Verstorbenen. Als Seelen aus dem Jenseits verkleidet behaupten sie, dort gelte eine andere Religion als der Islam, und versuchen so ein letztes Mal, ihn vom Glauben abzubringen. Bleibt der Verstorbene standhaft, vertreiben der Erzengel Gabriel und die Engel der Barmherzigkeit diese Geister.
Vorbereitung durch den Talqīn
Nach der Grablegung kann ein Religionsgelehrter den Verstorbenen noch einmal in den wichtigsten Glaubensfragen unterweisen. Diese Zeremonie heißt Talqīn und bedeutet „Instruktion“. Sie soll den Toten auf die Fragen von Munkar und Nakīr vorbereiten und ihm helfen, die richtigen Antworten zu geben.
Sünden und Strafen im Grab
Nach der im Artikel dargestellten Lehre werden Unglaube, die Leugnung Allahs und das Beigesellen anderer Götter sowohl im Grab als auch in Dschahannam, der Hölle, ewig bestraft. Auch ein gläubiger Mensch kann wegen seiner Sünden im Grab gepeinigt werden, sofern Allah sie nicht vergeben hat. Dazu wird Mohammed mit dem Satz zitiert: „Die Seele eines Gläubigen ist an seine Schuld gebunden, bis sie abbezahlt wurde.“ Die Strafe dauert demnach bis zur Begleichung der Schuld.
Als häufiger Grund für eine Bestrafung nennt eine Überlieferung mangelnde Reinigung nach dem Urinieren. Nach Urinieren und Stuhlgang soll ein Muslim sicherstellen, dass der Urinfluss beendet ist, und anschließend Gesäß und Genitalien waschen. Diese rituelle Reinigung wird Tahara genannt.
Auch das Nehmen von Zinsen gilt als schweres Vergehen. Sure 2, Vers 275 unterscheidet zwischen erlaubtem Handel und verbotenem Zinsnehmen. Wer nach einer Ermahnung darauf verzichtet, dessen frühere Angelegenheit liegt bei Allah; Rückfällige werden als Bewohner des Feuers bezeichnet. In einer Überlieferung von Samura ibn Dschundub erscheint ein Mann, der in einem roten, blutähnlichen Fluss schwimmt. Bei jeder Rückkehr legt ihm ein anderer Mann einen Stein in den geöffneten Mund. Die Erscheinung wird damit erklärt, dass der Bestrafte Zinsen „zu verzehren“ pflegte.
Grundsätzlich können auch andere Sünden eine Peinigung im Grab nach sich ziehen. Rechtschaffenen Gläubigen wird eine gute Zeit im Grab und im Jenseits zugesagt, während Ungläubige und schlechte Menschen Strafe erwartet. Gläubige mit nicht vergebenen Sünden können ebenfalls bestraft werden, bis ihre Schuld beglichen ist.