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Meierhof

... Geschichte einmal der Verwalter (der Meier) einer Landwirtschaft gelebt hat, die zu einer adligen oder geistlichen Grundherrschaft gehörte. Meierhof des …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundfunktion
  2. 2. Meier im System der Grundherrschaft
  3. 3. Vom Verwaltungszentrum zum Pachtgut

Begriff und Grundfunktion

Ein Meierhof, auch Meierei, Meyerhof oder in Südtirol Mairhof genannt, ist ein Bauerngehöft oder Gebäude, in dem irgendwann in seiner Geschichte der Verwalter einer Landwirtschaft lebte. Diese Landwirtschaft gehörte zu einer adligen oder geistlichen Grundherrschaft. Der Verwalter wurde Meier genannt. Ein Meierhof bezeichnet daher nicht nur ein bestimmtes Gebäude, sondern vor allem eine historische Verwaltungs- und Wirtschaftsfunktion.

Meier im System der Grundherrschaft

Im Frühmittelalter und frühen Hochmittelalter waren Grundherrschaften im Rahmen der Villikationsverfassung organisiert. Zentrale Wirtschaftseinheiten waren Fronhöfe oder Sedelhöfe. Ihre Wirtschaft war zweigeteilt:

  • Die Eigenwirtschaft wurde direkt für den Grundherrn betrieben. Dort arbeiteten unfreie Hofangehörige, lateinisch mancipia.
  • Daneben bewirtschafteten hörige Hufenbauern, lateinisch villici, kleinere eigene Pachtstellen. Diese Hufen, lateinisch mansi, gehörten zur Grundherrschaft.

Für die Nutzung ihrer Hufen mussten die hörigen Bauern Frondienste leisten, zum Beispiel Spanndienste, und Naturalabgaben abliefern. Die Meier waren die Betriebsleiter der Fronhöfe. Sie beaufsichtigten die Hörigen und zogen die Abgaben ein. In der Regel traten sie außerdem als Träger der grundherrlichen Gerichtsbarkeit auf und übten das Hofrecht aus, also die Rechtsprechung innerhalb des Hofverbands.

Ursprünglich waren die Meier selbst Hörige. Im Laufe des Mittelalters konnten sie jedoch häufig zu Ministerialen aufsteigen. Ministerialen waren Angehörige einer zunächst unfreien, später oftmals sozial aufgestiegenen Dienstelite. Viele Meier versuchten, ihr Amt in ein erbliches Lehen umzuwandeln.

Seit dem 12. und 13. Jahrhundert gaben die Grundherren die Eigenwirtschaft meist auf. Sie stützten sich nun vor allem auf Grundzinsen und Naturalabgaben. Die Flächen der Eigenwirtschaft wurden in der Regel an Lehnsbauern oder Hörige vergeben.

Große Grundherrschaften bestanden aus vielen solcher Wirtschaftseinheiten und konnten ganze Netzwerke von Hofverbänden bilden. Mehrere Fronhöfe konnten einem Oberhof unterstellt sein. Die Residenzen von Fürstbischöfen verfügten beispielsweise über Netze von „Küchenmeierhöfen“ und „Mensalgütern“. Diese großen Gutshöfe kontrollierten abhängige Dörfer mit zahlreichen Hofstellen. Für ihre Verwaltung besaßen größere Grundherrschaften eigene Beamte und Schreiber. Kleinere geistliche Herrschaften oder Klöster übertrugen die Abgabeneinziehung häufig an „Zehntpächter“, die auf einem Zehnthof lebten.

Vom Verwaltungszentrum zum Pachtgut

Durch Bevölkerungsrückgänge infolge von Pest-Epidemien im 16. Jahrhundert und während des Dreißigjährigen Krieges im 17. Jahrhundert entstanden Wüstungen, also aufgegebene oder unbesetzte Siedlungs- und Bauernstellen. Danach wurden neue Bauern in die vakanten Stellen eingesetzt.

Diese Bauern konnten teilweise günstigere Pachtverhältnisse durchsetzen. Sie waren freie Bauern, also nicht leibeigen, und vergleichsweise gering mit Diensten belastet. Auf diese Weise konnte sich ein früherer Meierhof zu einem verpachteten Gutshof entwickeln. Der Meier war dann nicht mehr in erster Linie Verwalter des Grundherrn, sondern Pächter des Hofes.

In Norddeutschland tragen viele solcher Hofstellen bis heute den Zusatz Meierhof oder Meyerhof. In Südtirol ist die Bezeichnung Mairhof gebräuchlich.

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