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Fronhof
Als Fronhof (auch Herrenhof) wird ein Gutshof (lat. curtis) bezeichnet, der im Zentrum einer mittelalterlichen Villikation stand. Er war das wirtschaftliche …
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Grundidee
Ein Fronhof, auch Herrenhof genannt, war ein Gutshof (lateinisch curtis) im Zentrum einer mittelalterlichen Villikation. Eine Villikation war ein Hofverband innerhalb der Grundherrschaft, also einer Herrschaftsform, bei der ein Grundherr über Land und die darauf arbeitenden Menschen verfügte. Der Fronhof war zugleich wirtschaftlicher Mittelpunkt und Ort herrschaftlicher Kontrolle.
Seine Bedeutung lag darin, dass von hier aus das Land des Grundherrn organisiert wurde. Der Fronhof stützte sich auf zwei Grundlagen: auf Eigenwirtschaft, also die Bewirtschaftung von Land für den Grundherrn selbst, und auf Frondienste von abhängigen oder unfreien Menschen. Frondienst bedeutete, dass Bauern oder Leibeigene Arbeitsleistungen für den Grundherrn erbringen mussten.
Entstehung und Bezeichnungen
Die Fronhofsverfassung, auch Villikationsverfassung genannt, breitete sich im Frankenreich seit dem 7. Jahrhundert aus. Sie prägte die grundherrschaftliche Verfassung der frühmittelalterlichen ländlichen Gesellschaft in West- und Mitteleuropa.
Das Wort Fronhof leitet sich vom althochdeutschen frô ab, das „Herr“ bedeutet. In lateinischen Quellen wird der Fronhof meist villa oder curtis dominica genannt. Im Deutschen gab es außerdem Bezeichnungen wie Salhof, Sedelhof und Meierhof.
Wirtschaftliche Organisation
Vom Fronhof aus wurde das Dominikalland bewirtschaftet. Dieses Land hieß auch Salland, lateinisch terra salica. Es gehörte zur Eigenwirtschaft des Grundherrn. Die Wirtschaftsführung lag entweder beim Besitzer selbst, der als Lehnsnehmer oder Allodialbesitzer des Bodens auftreten konnte, oder bei einem eingesetzten Verwalter. Dieser Verwalter hieß Meier, lateinisch maior oder villicus.
Das zum Fronhof gehörende Salland bestand oft aus Streubesitz. Das bedeutet, dass die Flächen nicht unbedingt zusammenhängend lagen. Sie konnten durch Schuldknechtschaft oder andere Umstände nach und nach zum Fronhof gekommen sein.
Die Arbeit auf den Feldern wurde von zwei Gruppen getragen. Erstens gab es unfrei lebendes Hofgesinde, lateinisch mancipia, das ständig auf dem Fronhof wohnte. Zweitens halfen hörige Hufenbauern. Hörige waren abhängig vom Grundherrn; Hufenbauern bewirtschafteten eigene kleinere Hofstellen, die Hufen oder lateinisch mansi genannt wurden.
Abhängige Bauernstellen
Zum Fronhof gehörte eine Reihe kleinerer Bauernstellen. Diese Hufen wurden vom Grundherrn an zinspflichtige Bauern ausgegeben. Die Bauern bewirtschafteten sie auf eigene Rechnung, mussten dem Grundherrn aber Leistungen erbringen.
Zu diesen Leistungen gehörten Grundpacht in Form von Frondienst, zum Beispiel eine wöchentliche Anzahl von Tagen im Spanndienst. Spanndienst war Arbeitsdienst mit Zugtieren oder Gespannen. Außerdem mussten die Bauern Grundzins oder Naturalabgaben leisten, also Abgaben in Geld oder in Produkten.
Aus der Aufteilung in den Fronhof einerseits und die abhängigen Hufen andererseits leitet sich der Begriff zweigeteilte Grundherrschaft ab. Größere Grundherrschaften, deren Zentrum das Herrenhaus war, konnten aus vielen solchen Wirtschaftseinheiten bestehen. Teilweise bildeten sie ganze Netzwerke von Hofverbänden, bei denen mehrere Fronhöfe einem Oberhof unterstellt waren.
Gebäude und Herrschaft
Der Fronhof umfasste die Wohngebäude des Grundherrn oder des Meiers sowie Wohnhütten für das Gesinde, sofern dieses nicht im Wohnstall lebte. Im Frühmittelalter dürfte der Fronhof meist als fränkisches Ernhaus gebaut gewesen sein. Ein Ernhaus war eine Form des Wohnstallhauses, bei dem Wohnen und Stallbereich eng verbunden waren.
Seit dem Hochmittelalter konnte ein Fronhof bisweilen auch leicht befestigt sein, etwa als Turmhügelburg aus Holz und Erde mit einem Wirtschaftshof in der Vorburg. Immer gehörten Ställe, Scheunen und Vorratshäuser dazu.
Der Fronhof war nicht nur ein Ort der Landwirtschaft, sondern auch Zentrum der Herrschaftsausübung. Besonders wichtig war das Hofgericht. Diesem Gericht unterstanden alle hörigen Mitglieder des Hofverbandes.
Bedeutungsverlust und Rekonstruktion
Seit dem 12. und 13. Jahrhundert verlor der Fronhof innerhalb der ländlichen Siedlung an Bedeutung. Der Grund war, dass Grundherren ihre Eigenwirtschaft zunehmend aufgaben. Statt selbst über Fronhöfe wirtschaften zu lassen, stützte sich die Grundherrschaft immer stärker allein auf Abgaben.
In geistlichen Herrschaften wurde die Einziehung der Abgaben später oft an sogenannte Zehntpächter übertragen. Diese lebten auf einem Zehnthof.
Wie ein Fronhof des süddeutschen Raums in karolingischer Zeit ausgesehen haben könnte, wird seit 2012 im Freilichtlabor Lauresham veranschaulicht. Dieses Freilichtlabor gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Lorsch und arbeitet mit einer archäologischen Rekonstruktion.