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Konsumentenboykott

Ein Konsumentenboykott (oder Kaufboykott bzw. Käuferboykott) ist ein Mittel der Verbraucher, um das Verhalten von Unternehmen langfristig zu beeinflussen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernidee und Definition
  2. 2. Ziele und Formen
  3. 3. Auslöser und Teilnahme
  4. 4. Wichtige Beispiele
  5. 5. Recht und Kritik

Kernidee und Definition

Ein Konsumentenboykott, auch Kaufboykott oder Käuferboykott, ist ein Mittel von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um das Verhalten von Unternehmen langfristig zu beeinflussen. Dabei richtet sich die Kaufentscheidung nicht nur nach persönlichen Bedürfnissen, sondern auch nach moralischen oder politischen Überzeugungen. Konsumenten meiden gezielt bestimmte Produkte oder Unternehmen und unterstützen eher solche Unternehmen, deren Unternehmenspolitik zu ihren Grundüberzeugungen passt.

Nach Hoffmann (2008, S. 13) in Anlehnung an Friedman (1999) liegt ein Konsumentenboykott vor, wenn Aktivisten wie Protestgruppen oder Nicht-Regierungsorganisationen potenzielle Boykottteilnehmer, also Konsumenten, davon überzeugen, ihre Konsumentensouveränität zu nutzen. Das bedeutet: Sie sollen bestimmte Produkte eines Zielunternehmens nicht kaufen, um Unmut über dessen Verhalten auszudrücken und/oder das Unternehmen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.

Ziele und Formen

Ein Konsumentenboykott kann Unternehmen durch Umsatzeinbußen bestrafen und sie möglichst zum Umdenken oder Umlenken bringen. Die zugrunde liegende Idee ist, dass Konsumenten mit jedem Kauf oder Nicht-Kauf Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens und damit auf dessen zukünftige Entscheidungen nehmen.

Friedman unterscheidet zwei Formen: Instrumentelle Boykotte sollen eine konkrete Änderung im Verhalten des Zielobjekts, also des Unternehmens, erreichen. Ein missbilligter Zustand oder ein bestimmtes Verhalten soll beendet oder verändert werden. Expressive Boykotte dienen dagegen vor allem dazu, die Frustration oder den Protest der Boykottierenden auszudrücken.

Auslöser und Teilnahme

Historische Analysen zeigen, dass expressive Boykotte zunehmen und sich die Auslöser verändern. Früher zielten Boykotte häufig auf politische oder moralische Ziele, etwa der Busboykott von Montgomery zur Abschaffung der Rassentrennung. Heute entstehen Boykotte häufiger wegen sozial unverträglicher Handlungen von Unternehmen, die direkt Interessen von Mitarbeitern oder Konsumenten betreffen, zum Beispiel Entlassungen.

Ein Konsumentenboykott wirkt vor allem dann, wenn er starke Aufmerksamkeit in den Medien erhält und/oder wenn sich möglichst viele Konsumenten beteiligen. Hoffmann (2008) beschreibt die Teilnahme an Boykotten mit einem Rahmenmodell: Zunächst entsteht eine Form von Betroffenheit. Danach wägen Konsumenten Promotoren, also fördernde Faktoren wie Kontrollüberzeugungen, und Inhibitoren, also hemmende Faktoren wie Trittbrettfahren, ab. Aus Betroffenheit, Promotoren und Inhibitoren ergibt sich die Boykottpartizipation.

Empirisch untersucht wurden Boykotte unter anderem bei Umweltschädigung, ungerechtfertigten Preissteigerungen und sozial unverträglichen Werksschließungen. Im deutschen Sprachraum wurde besonders die Teilnahme am Boykott von AEG/Electrolux-Produkten untersucht, der als Reaktion auf die geplante Verlagerung des Nürnberger Werks nach Osteuropa entstand.

Wichtige Beispiele

Ein bekanntes Beispiel ist der Boykottaufruf gegen den Ölkonzern Shell wegen der geplanten Versenkung der Ölplattform Brent Spar im Jahr 1995. Er gilt im Artikel als bisher erfolgreichster Konsumentenboykott. Dem Aufruf von Umweltschützerverbünden, Shell-Tankstellen zu meiden, folgten etwa 50 % der Bevölkerung. Auch Unternehmen und öffentliche Akteure beteiligten sich, darunter die Mülheimer Tengelmann-Gruppe, die fast 200.000 Mitarbeiter im In- und Ausland aufforderte, beim privaten Tanken Shell-Tankstellen zu meiden.

Weitere Beispiele aus Deutschland betreffen geplante Standortverlagerungen und Arbeitsplatzverluste. 2006 wurde ein Boykott von AEG/Electrolux-Produkten ausgerufen, weil Electrolux plante, das deutsche Tochterunternehmen AEG nach Osteuropa zu verlagern; dies hätte zahlreiche Arbeitsplätze in Deutschland gekostet. 2008 richtete sich ein ähnlicher Boykott gegen Nokia, ebenfalls wegen der Verlagerung eines deutschen Tochterunternehmens nach Osteuropa und der Betroffenheit vieler Arbeitsplätze.

2018 riefen Umweltorganisationen Verbraucher dazu auf, wegen der Pläne von RWE zum Kahlschlag des Hambacher Forsts den Stromanbieter zu wechseln. Der Artikel weist darauf hin, dass ein Anbieterwechsel beim Strom deutlich umständlicher ist als das Meiden einer bestimmten Tankstellenmarke. Deshalb seien die langfristigen Folgen für RWE und andere Kohlestromanbieter noch schwer abschätzbar.

Recht und Kritik

In Deutschland ist der Aufruf zu einem Boykott grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das Bundesverfassungsgericht stellte dies im Grundsatzurteil vom 15. Januar 1958, dem sogenannten Lüth-Urteil, klar. Der Aufruf zu einem Boykott ist demnach eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Wettbewerber zum Boykott eines Konkurrenten aufruft.

Kritik an Konsumentenboykotten richtet sich nicht nur auf die betroffenen Unternehmen. Am Beispiel des Shell-Boykotts wurde kritisiert, dass auch Pächter von Shell-Tankstellen getroffen würden, obwohl sie keinen Einfluss auf Entscheidungen der Konzernspitze hätten und mit diesen Entscheidungen möglicherweise nicht einverstanden seien. Dadurch könne neben der verantwortlichen Konzernleitung auch ein „unschuldiger“ Personenkreis belastet werden, der zu den sogenannten „kleinen Leuten“ gehört.

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