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Klaus-Rüdiger Landowsky

Klaus-Rüdiger Landowsky (* 21. Juli 1942 in Berlin), kurz auch Klaus Landowsky, ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Ausbildung und Beruf
  3. 3. Bankenskandal und Gerichtsverfahren
  4. 4. Politische Laufbahn
  5. 5. Auszeichnungen

Überblick

Klaus-Rüdiger Landowsky, auch Klaus Landowsky, wurde am 21. Juli 1942 in Berlin geboren. Er ist ein deutscher Jurist und CDU-Politiker. Wichtig wurde er vor allem durch seine lange Tätigkeit im Berliner Abgeordnetenhaus und durch seine Rolle als führender Bankmanager bei der Berlin Hyp im Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal 2001.

Von 1975 bis 2001 war Landowsky Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ab 1991 führte er zusätzlich die CDU-Fraktion im Parlament. Dieses Amt gab er im Mai 2001 im Zuge des Bankenskandals auf.

Ausbildung und Beruf

Landowsky wuchs in Berlin-Neukölln auf. Nach dem Abitur 1962 studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Dort lernte er Eberhard Diepgen kennen, den späteren Regierenden Bürgermeister von Berlin. Beide waren politisch eng verbunden und gehörten in der Berliner CDU zur sogenannten K-Gruppe.

Nach dem zweiten Staatsexamen 1972 arbeitete Landowsky zunächst als Vorstandsassistent und danach bis 1978 als Justiziar der Berliner Pfandbrief-Bank, der heutigen Berlin Hyp. Ein Justiziar ist ein Jurist, der eine Organisation rechtlich berät. Ab April 1978 war Landowsky Vorstandsmitglied dieser Bank und ab August 1978 zugleich Vorstandsmitglied der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin, der heutigen Investitionsbank Berlin.

Er ist evangelisch, heiratete 1966 Karin Jungas und hat zwei Kinder. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist er unter anderem Mitglied im Neuen Berliner Kunstverein.

Bankenskandal und Gerichtsverfahren

1993 wurde Landowsky Vorstandsvorsitzender der neu geschaffenen Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank AG, kurz Berlin Hyp. Dieses Amt behielt er bis zu seinem Ausscheiden im Zuge des Berliner Bankenskandals 2001.

Eine zivilrechtliche Schadenersatzklage der Bankgesellschaft Berlin gegen Landowsky wurde im September 2003 abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden könne.

Ab dem 29. Juli 2005 lief ein Strafprozess gegen Landowsky und zwölf weitere Angeklagte. Der Vorwurf lautete, sie hätten durch ungesicherte Kreditvergabe an die AUBIS-Gruppe für Plattenbauten zwischen Mai 1996 und September 1997 das Vermögen der Bank gefährdet. Am 21. März 2007 verurteilte das Landgericht Berlin Landowsky wegen Untreue bei der Vergabe von Millionenkrediten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof blieb zunächst erfolglos.

Auf Landowskys Verfassungsbeschwerde hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. Juni 2010 das Urteil des Landgerichts Berlin und den Beschluss des Bundesgerichtshofs auf. Die Sache wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Das Bundesverfassungsgericht verschärfte die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue bei Kreditvergabe und kritisierte zugleich die unzureichende Ermittlung des Schadens. Am 23. Dezember 2014 stellte das Landgericht Berlin das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf Kosten der Staatskasse ein.

In einem weiteren Verfahren ging es um den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Immobilienfonds. Das 2009 eröffnete Verfahren endete am 14. Februar 2011 mit einem Freispruch, weil die Untreue nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Für eine Verurteilung hätte ein konkreter Schaden für die Berlin Hyp zum Tatzeitpunkt bekannt sein müssen; dies war nicht nachweisbar. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Nach über 13 Jahren war die rechtliche Aufarbeitung der Bankenaffäre ohne eine Verurteilung Landowskys abgeschlossen.

Politische Laufbahn

Landowsky trat 1961 in die CDU ein. Von 1975 bis 2001 war er Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Zwischen 1981 und 1990 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion, von 1991 bis 2001 deren Vorsitzender. Außerdem war er von 1985 bis 1991 Generalsekretär der Berliner CDU.

Im Zusammenhang mit der Bankenaffäre musste Landowsky zunächst den Vorstandsvorsitz der Berlin Hyp aufgeben. Kurz danach verlor er auch den Vorsitz der CDU-Fraktion an Frank Steffel. Als Ausgleich wurde er Stellvertretender Vorsitzender der CDU Berlin, gab dieses Amt aber während des Zerfalls der Regierungskoalition mit der SPD nach kurzer Zeit wieder ab. Bei der Neuwahl des Abgeordnetenhauses 2001 kandidierte er nicht erneut.

Als Abgeordneter war Landowsky außerdem Mitglied des SFB-Rundfunkrates.

Auszeichnungen

Landowsky erhielt mehrere Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland: 1987 das Bundesverdienstkreuz, 1992 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und 1998 das Große Bundesverdienstkreuz.

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