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Joachim Englisch

Joachim Englisch (* 1973) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis. 1 Leben; 2 Cum-Ex-Skandal; 3 Veröffentlichungen (Auswahl).

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Profil und wissenschaftliche Arbeit
  2. 2. Ausbildung und akademische Laufbahn
  3. 3. Rolle im Cum-Ex-Skandal
  4. 4. Veröffentlichungen und Herausgebertätigkeit
  5. 5. Fachliche Funktionen und Auszeichnungen

Profil und wissenschaftliche Arbeit

Joachim Englisch (* 1973) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler mit den Schwerpunkten Öffentliches Recht und Steuerrecht. Seine Forschung befasst sich vor allem mit dem europäischen und internationalen Recht der direkten und indirekten Steuern, mit Verfassungsfragen der Besteuerung sowie mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf das Steuerrecht. Seit 2008 ist er Mitautor des „Tipke/Lang“, eines Standardwerks zum deutschen Steuerrecht.

Seit 2018 beschäftigt er sich besonders mit der sachgerechten Ausgestaltung einer internationalen Mindeststeuer auf Konzerngewinne. Dazu veröffentlichte er mehrere Arbeiten und beriet die OECD/G20, staatliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen und Politiker.

Ausbildung und akademische Laufbahn

Nach dem Wehrdienst studierte Englisch von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften sowie bis zum Vordiplom Betriebswirtschaftslehre in Saarbrücken, Salamanca und Köln. Das Erste Staatsexamen legte er 1998, das Zweite Staatsexamen 2001 in Nordrhein-Westfalen ab. Anschließend arbeitete er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter und von 2004 bis 2007 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln.

2004 wurde er mit einer von Joachim Lang betreuten Arbeit zur Dividendenbesteuerung promoviert. Seine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Habilitationsschrift behandelte die Wettbewerbsgleichheit im internationalen Handel. 2007 erhielt er die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Steuerrecht und Europarecht.

Zum 1. Januar 2008 übernahm Englisch einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg. 2010 wechselte er auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Münster. Dort ist er seit 2011 als Nachfolger von Dieter Birk Direktor des Instituts für Steuerrecht. Ab Herbst 2018 hatte er außerdem den Alfred-Grosser-Lehrstuhl am Institut d’études politiques de Paris (Sciences Po) inne. Als Gastprofessor lehrte er unter anderem in Oxford, Lissabon und Sao Paulo.

Rolle im Cum-Ex-Skandal

Zwischen 2009 und 2011 erstellte Englisch gegen Bezahlung Gutachten zu Cum-Ex-Transaktionen für Hanno Berger, der als einer der führenden Initiatoren dieser Geschäfte gilt. Bei dem beschriebenen Modell konnten zwei Personen mit jeweils einer Steuerbescheinigung die vollständige Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückfordern, obwohl sie bei der Transaktion nur einmal einbehalten worden war. Englisch bewertete die Transaktionen in seinen Gutachten als legal. Er erhielt dafür bis zu 250.000 Euro je Gutachten bei einem Stundenhonorar von 500 bis 600 Euro.

In einem Fachaufsatz von 2010 schlug Englisch Maßnahmen zur Unterbindung von Cum-Ex-Geschäften vor. Der Gesetzgeber griff diese Vorschläge 2011 auf. 2012 bezeichnete Englisch in der „Börsen-Zeitung“ die strafrechtliche Verfolgung der Modelle auf Grundlage seiner damaligen Annahmen als „wohl haltlose Kriminalisierung“, legte dabei aber seine Verbindung zu Berger nicht offen. Später korrigierte er nach eigener Darstellung Aussagen aus diesem Artikel, nachdem ihm weitere Fakten vorgelegen hätten.

2016 wurde Englisch als Zeuge vor den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages geladen. Dort verteidigte er seine Gutachten mit der Begründung, die Geschäfte hätten lediglich eine Gesetzeslücke genutzt. Die Rechtsprechung widerspricht dieser Auffassung. Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 28. Juli 2021, es sei abwegig anzunehmen, Kapitalertragsteuer könne allein aufgrund einer Steuerbescheinigung angerechnet werden, unabhängig davon, ob sie tatsächlich erhoben worden sei. Englisch sagte außerdem aus, er habe erst später gelesen, wie die Modelle tatsächlich funktionierten. Er sei über den Ablauf der Geschäfte im Unklaren gelassen worden und habe sie deshalb als rechtmäßig beurteilt.

Medien und Wissenschaftler wie Benjamin Lahusen kritisierten Englisch und weitere Steuerrechtswissenschaftler wegen ihrer Beteiligung. Nachdem im Oktober 2024 das zweite Urteil wegen Steuerhinterziehung gegen Hanno Berger rechtskräftig geworden war, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Bonn am 28. Januar 2025 Englischs Büroräume an der Universität Münster. Zu den Ermittlungen und der Durchsuchung äußerte er sich nicht.

Veröffentlichungen und Herausgebertätigkeit

Englischs Veröffentlichungen behandeln vor allem deutsches, europäisches und internationales Steuerrecht. Zu seinen Arbeiten gehören „Dividendenbesteuerung. Europa- und verfassungsrechtliche Vorgaben im Vergleich der Körperschaftssteuersysteme Deutschlands und Spaniens“ (2005), „Die duale Einkommensteuer – Reformmodell für Deutschland?“ (2005), die 837-seitige Habilitationsschrift „Wettbewerbsgleichheit im grenzüberschreitenden Handel – mit Schlussfolgerungen für indirekte Steuern“ (2008), „Curbing Abusive International Tax Planning Under EU Law: The Case of the Merger Directive“ (2012), „Reformbedarf und Reformoptionen beim Ehegattensplitting“ mit J. Becker (2016) und „Die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge – ein verfassungswidriger Sondertarif“ (2016).

Daneben veröffentlichte er Arbeiten zu Verständigungen zwischen Finanzämtern und Steuerpflichtigen sowie ein Übungsbuch zum Sachenrecht. Seit 2015 ist er an der Herausgabe des „Handbuchs Europäisches Steuerrecht“, der Zeitschrift „Steuer und Wirtschaft“ und der Reihe „Veröffentlichungen zum Steuerrecht“ beteiligt; seit 2019 auch an der „EC Tax Review“.

Fachliche Funktionen und Auszeichnungen

Englisch ist seit 2009 Mitglied einer Technical Advisory Group der WP9 des OECD Committee on Fiscal Affairs. Seit 2010 ist er stellvertretender Vorsitzender des Umsatzsteuerforum e. V. und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Seit 2012 gehört er der VAT Expert Group der EU-Kommission an; seit 2021 ist er Research Fellow am EU Tax Observatory.

Für seine wissenschaftlichen Arbeiten erhielt er 2005 den Hans-Flick-Ehrenpreis der Bonner Vereinigung zur Förderung des Steuerrechts für seine Dissertation und 2007 den Albert-Hensel-Preis der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft für seine Habilitation. 2011 wurde ihm der Premio Fiscalidad Internacional der Universidad Autónoma Madrid-CISS-Deloitte verliehen.

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