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Incoterms

Die Verständlichkeit und Anwendungssicherheit zur Auswahl der jeweils passenden Incoterms wurde durch die jeder Klausel seit 2010 vorangestellten Guidance Notes …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Zweck
  2. 2. System und Anwendung der Klauseln
  3. 3. Die Incoterms 2020 im Überblick
  4. 4. Rechtliche Wirkung
  5. 5. Ältere Fassungen und Importablauf

Bedeutung und Zweck

Incoterms („International Commercial Terms“, deutsch: Internationale Handelsklauseln oder INCO-Bedingungen) sind freiwillige, standardisierte Klauseln für Kaufverträge im internationalen Warenhandel. Sie erleichtern den Handel zwischen Exporteuren und Importeuren, weil ein Kürzel die Verteilung wichtiger Pflichten festlegt.

Sie bestimmen insbesondere Lieferort und Gefahrübergang. Gefahrübergang bedeutet: Ab welchem Punkt der Käufer das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Ware trägt. Außerdem regeln die Klauseln, wer einzelne Transportkosten trägt und welche Aufgaben beim Transport zu erfüllen sind. Sie können auch im nationalen Handel verwendet werden.

Nicht geregelt werden der Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand und die umsatzsteuerliche Verschaffung der Verfügungsmacht. Eine Transportversicherung ist meist ebenfalls nicht vorgeschrieben; Ausnahmen sind CIF und CIP. In der Außenhandelsstatistik werden Ausfuhren oft ungenau als FOB-Wert und Einfuhren als CIF-Wert bezeichnet.

System und Anwendung der Klauseln

Die aktuelle Fassung ist INCOTERMS 2020, die 8. Revision. Sie wurde am 10. September 2019 veröffentlicht und gilt seit dem 1. Januar 2020. Jede Klausel muss mit einem benannten Ort verbunden werden, etwa einer genauen Adresse, einem Terminal oder einem Hafen. Beispielsweise zeigt „CIP gemäß INCOTERMS 2020“ sowohl die Klausel als auch die anzuwendende Version an.

Die Klauseln lassen sich nach der Kostenübernahme gliedern: EXW gehört zur Gruppe E (Abholung). FCA, FAS und FOB gehören zur Gruppe F: Der Verkäufer übernimmt nicht die Kosten des Haupttransports. CFR, CIF, CPT und CIP gehören zur Gruppe C: Der Verkäufer bezahlt den Haupttransport. DAP, DPU und DDP sind Ankunftsklauseln der Gruppe D. Grundsätzlich nehmen die Pflichten des Verkäufers von E nach D zu, während die des Käufers abnehmen.

Für alle Transportarten und für kombinierten Transport gelten EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP. FAS, FOB, CFR und CIF sind ausschließlich für See- oder Binnenschifffahrt bestimmt. Für Stückgut und Containerverkehr sind die multimodalen Klauseln geeignet; laut ICC Germany sind FAS, FOB, CFR und CIF vor allem für Schiffsverkehr geeignet. EXW gilt im grenzüberschreitenden Handel aus logistischen sowie steuer-, zoll- und ausfuhrkontrollrechtlichen Gründen als ungeeignet; für Lieferung ab Werk oder Lager ist in der Regel FCA geeignet.

Ältere Fassungen können ausdrücklich weiter vereinbart werden, zum Beispiel „EXW Hamburg gemäß INCOTTERMS 1980“. Die ICC veröffentlichte Incoterms erstmals 1936 und überarbeitete sie 1953, 1967, 1976, 1980, 1990, 2000, 2010 und 2019.

Die Incoterms 2020 im Überblick

Die elf Codes der Fassung 2020 sind: EXW (EX Works, ab Werk), FCA (Free Carrier, frei Frachtführer), FAS (Free Alongside Ship, frei längsseits Schiff), FOB (Free On Board, frei an Bord), CFR (Cost and Freight, Kosten und Fracht), CIF (Cost Insurance Freight, Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen), CPT (Carriage Paid To, Fracht bezahlt bis), CIP (Carriage Insurance Paid, Fracht und Versicherung bezahlt), DAP (Delivered At Place, geliefert benannter Ort), DPU (Delivered at Place Unloaded, geliefert benannter Ort entladen) und DDP (Delivered Duty Paid, geliefert, Zoll & Steuer bezahlt). DAT entfiel gegenüber 2010 und wurde durch DPU ersetzt.

Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort bereit; selbst Beladung, Ausfuhrabwicklung und Transport liegen beim Käufer. Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Ausfuhrabwicklung und übergibt die Ware dem Frachtführer: am eigenen Ort beladen auf dem abholenden Fahrzeug, an einem anderen Ort entladebereit.

Bei FAS liefert der Verkäufer längsseits des Schiffs im vereinbarten Verladehafen, bei FOB an Bord des Schiffs. Bei CFR und CIF bezahlt der Verkäufer die Beförderung bis zum vereinbarten Bestimmungshafen. Bei CIF muss er zusätzlich eine Versicherung abschließen. Trotzdem geht bei CFR und CIF die Gefahr bereits mit der Beladung des Schiffs im Versendehafen auf den Käufer über.

Bei CPT und CIP bezahlt der Verkäufer den Frachtführer bis zum Bestimmungsort. Auch hier geht die Gefahr schon mit der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. CIP verpflichtet den Verkäufer zu einer Versicherung auf eigene Kosten bis zum Bestimmungsort: „Deckung A, ICC“ über 110 % des Warenwerts.

Bei DAP organisiert und bezahlt der Verkäufer den Transport bis zum Bestimmungsort; die Ware wird entladebereit geliefert. Bei DPU liefert er dort entladen. Bei DDP liefert der Verkäufer entladebereit und übernimmt zusätzlich Aus- und Einfuhrabfertigung, Zoll und Steuern. Eine Versicherungspflicht besteht bei DAP, DPU und DDP nicht.

Rechtliche Wirkung

Incoterms haben keine Gesetzeskraft. Sie gelten nur, wenn Käufer und Verkäufer sie in ihren Vertrag einbeziehen; die Verwendung ist freiwillig. Individuelle Sonderbestimmungen des Vertrags gehen den Incoterms vor. In Deutschland werden sie rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen.

Sie verbinden den Gefahrübergang mit der Preisgefahr, also dem Risiko, den Kaufpreis trotz Untergangs oder Beschädigung zahlen zu müssen. Bei DDP mit benanntem Bestimmungsort erfüllt der Verkäufer die Lieferung nach den Anwendungshinweisen der ICC in der Regel als Bringschuld am Bestimmungsort. Bei FOB ist der Verschiffungshafen nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO der Lieferort. Nach dem Bundesgerichtshof kann FOB mit den Auslegungsregeln der ICC auch gelten, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Ältere Fassungen und Importablauf

Die Incoterms 2010 verringerten die 13 Klauseln der Incoterms 2000 auf elf. Die maritimen Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU wurden entfernt; DAT und DAP kamen hinzu. Seit 2010 erleichtern jeder Klausel vorangestellte Guidance Notes die Auswahl. Bei FOB und CFR erfolgt der Gefahrübergang seitdem, sobald die Güter an Bord des Schiffs sind.

Die Incoterms 2000 enthielten neben weiterhin bekannten Codes auch DAF (Delivered At Frontier, frei Grenze), DES (Delivered Ex Ship, frei ab Schiff), DEQ (Delivered Ex Quay, frei ab Kai) und DDU (Delivered Duty Unpaid, frei unverzollt).

Ein Import lässt sich als Kette „Exporteur → Spediteur → Verlader → Reederei → Entlader → Spediteur → Importeur“ darstellen. Dazu passen als Stationen EXW → FAS → FOB → CFR/CIF → EX SHIP → EX QUAY → CIP. Logistisch gliedert sich dieser Ablauf in Vorlauf einschließlich Verlader, Hauptlauf durch die Reederei und Nachlauf durch Entlader und Spediteur. Mit einer Handelsklausel einigen sich Exporteur und Importeur über die Kostenverteilung.

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