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Ihrām
Ihrām (arabisch إحرام , DMG iḥrām ‚Weihezustand') ist der terminus technicus für den Weihezustand, in dem sich ein muslimischer Pilger nach Mekka auf der …
Grundbedeutung
Ihrām (arabisch إحرام, DMG iḥrām, „Weihezustand“) bezeichnet im Islam den besonderen rituellen Zustand eines muslimischen Pilgers nach Mekka. Er gilt für die große Pilgerfahrt, den Haddsch, und für die kleine Pilgerfahrt, die ʿUmra.
Der Ihrām ist wichtig, weil er den Beginn der Wallfahrtszeremonien markiert. Wer sich in diesem Zustand befindet, heißt muḥrim. Der Pilger bleibt bis zum Ende der Wallfahrtszeremonien im Ihrām; beendet wird er unter anderem durch das Ablegen der Ihrām-Kleidung.
Eintritt in den Weihezustand
Vor dem Eintritt in den Ihrām steht die große rituelle Waschung, auf Arabisch ghusl. Das islamische Gesetz hält es für verdienstvoll, wenn der Pilger bereits zu Beginn seiner Reise nach Mekka in den Ihrām-Zustand eintritt.
Nach islamischem Recht, unter Berufung auf Aussagen des Propheten Mohammed in Hadithen, gibt es bestimmte Stationen an der Grenze zum heiligen Gebiet von Mekka, dem Ḥaram. An diesen Stationen treten Pilger in den Weihezustand ein. Menschen, die innerhalb dieses heiligen Bezirks wohnen, treten an ihrem jeweiligen Wohnort in den Ihrām ein.
Kleidung
Die Ihrām-Kleidung besteht bei Männern aus zwei weißen Baumwolltüchern. Das erste Tuch, der izār, wird um die Hüften geschlungen und bedeckt den Körper zwischen Nabel und Knien. Das zweite Tuch, der ridāʾ, bedeckt die linke Schulter, den Rücken und teilweise die Brust; es wird an der rechten Körperseite zusammengebunden. Beide Tücher sollen weiß sein.
An den Füßen dürfen keine festen Schuhe oder Stiefel getragen werden. Erlaubt sind nur Sandalen. Für Frauen gibt es keine besondere Ihrām-Kleidung. Während der Zeremonien darf ihr Gesicht jedoch nicht verschleiert sein, und sie dürfen keine Handschuhe tragen.
Verbote und Ende
Im Ihrām gelten besondere Verbote. Untersagt sind Blutvergießen jeder Art, das Jagen und sexueller Verkehr. Auch das Töten von Insekten wie Läusen soll vermieden werden.
Am Ende des Ihrām, am zehnten Tag des Pilgermonats, lässt sich der Pilger die Haare schneiden oder rasieren und die Nägel schneiden. Danach wird die Ihrām-Kleidung abgelegt, und der Pilger zieht wieder seine gewöhnliche Kleidung an.