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Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Die Vernichtung der weisen Frauen

Hauptthesen sind, dass Hebammen (die „weisen Frauen“) als Hexen verbrannt worden seien, weil sie durch ihr Geheimwissen eine Gefahr für die Kirche darstellten …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Hauptthese
  2. 2. Bevölkerung, Erziehung und Frauenheilkunde
  3. 3. Hexenbulle als Auslöser
  4. 4. Resonanz und zentrale Kritik

Gegenstand und Hauptthese

Die Vernichtung der weisen Frauen. Hexenverfolgung, Kinderwelten, Menschenkontrolle, Bevölkerungswissenschaft ist eine Monografie von Gunnar Heinsohn und Otto Steiger aus dem Jahr 1979. Sie vertritt die These, dass die Hexenverfolgung vor allem staatliche Bevölkerungspolitik gewesen sei. Hebammen, die als „weise Frauen“ bezeichnet werden, seien wegen ihres Wissens über Empfängnisverhütung und Abtreibung verfolgt worden. Klerus und Adel hätten dieses Wissen tilgen wollen, um die Zahl der Geburten und damit die Bevölkerung zu steigern.

Nach den Autoren seien Hexen zugleich die letzten Bewahrerinnen einer „magisch-heidnischen Kultur“ gewesen. Das von Hexenjägern bekämpfte Maleficium, also ein als schädliche Zauberei verstandenes Vergehen, sei in Wahrheit die Verhütungspraxis von Frauen gewesen. Sie lehnen damit die Erklärung ab, Hexenverfolgungen seien vor allem Folge irrationaler Verfolger und angeblich irrationaler Frauen gewesen.

Bevölkerung, Erziehung und Frauenheilkunde

Heinsohn und Steiger erklären die Verfolgungen mit der Entvölkerung durch Kriege und Krankheiten. Strafgesetze und Polizeiverordnungen für Hebammen hätten die gewünschte „Menschenproduktion“ durchsetzen sollen. In ihrer historisch orientierten Bevölkerungslehre Menschenproduktion. Allgemeine Bevölkerungstheorie der Neuzeit versuchten Heinsohn, Rolf Knieper und Steiger 1979, die europäische Bevölkerungsexplosion seit dem späten 15. Jahrhundert zu erklären. Sie nennen durchschnittlich 5 bis 6,5 Kinder pro Frau bis ins 19. und 20. Jahrhundert als eine Voraussetzung europäischer Weltbeherrschung neben der produktiv überlegenen Eigentumsökonomik.

Als wichtige Verbote nennen sie Todesstrafen für Abtreibung, Unfruchtbarmachung, Kindesmord und Aussetzen, spätestens seit der Constitutio Criminalis Bambergensis von 1507 und der Constitutio Criminalis Carolina von 1532. Sie führen außerdem aus, die wachsende Zahl von Kindern habe seit dem 14. Jahrhundert Generationsbeziehungen belastet. Sexuelle Unterdrückung, etwa das Onanieverbot, und neuzeitliche Erziehungseinrichtungen deuteten sie als bevölkerungspolitische Mittel. Erst die Geburtenkontrolle des 20. Jahrhunderts habe nach ihrer Auffassung Kinderelend vermindert und die Emanzipation der Frau ermöglicht.

Auch die Frauenheilkunde sei angegriffen worden. Als Hinweis deuten die Autoren das Verschwinden des Spekulums, eines gynäkologischen Untersuchungsinstruments, in der Renaissance. In Antike und Mittelalter sei es als speculum magnum matricis beziehungsweise dioptre verwendet worden; Joseph Récamier (1774–1852) habe es zu Beginn des 19. Jahrhunderts erneut erfunden.

Hexenbulle als Auslöser

Die Autoren halten die weltlichen Todesstrafen ab 1507 für zu spät, um die demografische Wende zwischen 1475 und 1485 zu erklären, die John Hatcher feststellte. Deshalb messen sie der päpstlichen Bulle Summis desiderantes affectibus von 1484, der sogenannten Hexenbulle, zentrale Bedeutung bei. Heinrich Kramer habe den Papst zu ihrer Herausgabe veranlasst. Kramer, auch Institoris genannt, bezog die Bulle auf Personen, die Geburten verhinderten und bewirkten, dass Frauen nicht empfingen.

Der Malleus Maleficarum (Hexenhammer) von 1487, ein juristischer Kommentar zur Bulle, beschreibe nach Heinsohn und Steiger eine „siebenfache Hexerei“, die Liebesakt und Empfängnis durch Behexungen schädige. Die Autoren werten Hexenbulle und Hexenhammer deshalb als bevölkerungspolitisches Urmuster für die Gesetze von 1507 und 1532 sowie als entscheidenden Faktor hinter der demografischen Wende.

Resonanz und zentrale Kritik

Das Buch wurde bis 2005 14-mal aufgelegt; besonders die Taschenbuchausgabe von 1987 wurde ein Bestseller. 1984 erschien im Spiegel eine Titelgeschichte. Die Thesen wurden öffentlich und fachlich kontrovers, teils polemisch diskutiert. Walter Rummel stellte 2003 fest, das durch das Buch vermittelte Bild herrsche in der Öffentlichkeit weiterhin vor. Insgesamt gelten die Thesen jedoch weitgehend als widerlegt; die Annahme einer zentral gesteuerten Hexenverfolgung wird als Verschwörungstheorie bezeichnet.

Kritiker wenden ein, das angebliche Ziel steigender Bevölkerung sei nicht erreicht worden; wachsende Bevölkerung sei für Obrigkeiten vielmehr ein Problem gewesen. Nur etwa 200 Hebammen seien betroffen gewesen. Gerd Schwerhoff schätzt die Gesamtzahl der Todesopfer auf 40.000 bis 60.000, während früher Zahlen bis zu neun Millionen kursierten. Viele Hebammen hätten in Prozessen als Gutachterinnen gewirkt; Anklagen hätten sich häufig auf Arbeitsfehler oder Misserfolg bezogen, der als Schadenzauber ausgelegt worden sei.

Weiter wird betont, Verfolgungswellen seien oft durch Unglücksfälle ausgelöst worden und nicht planmäßig erfolgt. Prozessakten enthielten wenig zu Verhütung; keine wegen Naturheilkunde bekannte Frau sei wegen Verhütungspraktiken angeklagt worden. Abtreibungswissen sei vor allem unter Prostituierten bekannt gewesen. Die uneinheitlichen, sprunghaften Verfolgungen in Europa und Nordamerika sprächen gegen einen übergreifenden Plan.

Günter Jerouschek erklärt die Hinweise auf Empfängnisverhütung im Hexenhammer vor allem aus dem kanonischen Scheidungsrecht. Im rechtspraktisch wichtigen dritten Teil spielten Verhütung und Abtreibung kaum eine Rolle. Außerdem habe die Carolina Empfängnisverhütung ohnehin mit dem Tod bedroht; die Kursächsischen Konstitutionen von 1572 führten sie nicht mehr auf und werteten Abtreibung erst ab der Schwangerschaftsmitte als Totschlag. Heinsohn und Steiger hielten dagegen, Kritiker berücksichtigten die ausdrückliche Bestrafung von Geburtenkontroll-maleficia zu wenig. John M. Riddle unterstützte ihre Sicht teilweise und sah im 15. und 16. Jahrhundert einen Bruch in der Weitergabe von Wissen über Geburtenkontrolle.

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