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Die Deutsche Kreditwirtschaft

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Lobbyorganisation der Kreditinstitute in Deutschland zur Vertretung der Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Aufbau
  2. 2. Gemeinsame Positionen und Zahlungsstandards
  3. 3. Europäische Zusammenarbeit

Aufgabe und Aufbau

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Lobbyorganisation der Kreditinstitute in Deutschland. Sie vertritt gemeinsame Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber staatlichen Stellen und hat ihren Sitz in Berlin. Bis August 2011 hieß der Zusammenschluss Zentraler Kreditausschuss (ZKA); gegründet wurde er 1932.

Mitglieder des Zusammenschlusses sind fünf Spitzenverbände: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband deutscher Banken (BdB), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp; früher Verband deutscher Hypothekenbanken). Die DK repräsentiert alle Banken, die unmittelbar oder über diese Verbände Mitglieder sind; derzeit (2005) sind dies etwa 2.300 Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland.

Die DK ist weder eingetragener Verein noch Gesellschaft und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Den Außenauftritt sowie die Veröffentlichung gemeinsamer Positionen übernimmt der jeweils federführende Verband. Die Federführung wechselt jährlich zu Beginn des Kalenderjahres zwischen DSGV, BdB und BVR.

Gemeinsame Positionen und Zahlungsstandards

Die Verbände erarbeiten einstimmig gemeinsame Positionen zu Bankrecht, Bankpolitik und der Praxis des Bankgeschäfts. Diese werden schriftlich festgehalten und gegenüber Regierung, BaFin, anderen Behörden, gesetzgebenden Organen sowie Institutionen in Deutschland und der Europäischen Union vertreten. Die praktische Arbeit erfolgt in regelmäßig tagenden Arbeitsausschüssen, etwa dem Zentralen Wettbewerbsausschuss und dem Arbeitsstab Geldautomaten.

Eine zentrale Aufgabe ist die Standardisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden. Die Regeln werden in Verträgen zwischen den Spitzenverbänden und deren Anlagen festgeschrieben; sie heißen meist „Abkommen“ und sind für alle in den Verbänden organisierten Kreditinstitute rechtlich bindend. Zu ihnen zählen unter anderem das DFÜ-Abkommen für Datenfernübertragung, das Clearingabkommen für beleglosen Datenaustausch, Abkommen zu Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Reiseschecks und Wechseln sowie Regelungen für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke und Homebanking.

Weitere Abkommen betreffen das eurocheque-System, die Absicherung der ec-PIN, das deutsche ec-Geldautomaten-System, eine Höchstgebühr für die Nutzung institutsübergreifender Geldautomaten, Electronic Cash für bargeldlose Zahlungen an automatisierten Kassen, das POZ-System und die GeldKarte.

Europäische Zusammenarbeit

Durch den Europäischen Binnenmarkt vom 1. Januar 1993, die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Januar 1999 und die Euro-Bargeldeinführung vom 1. Januar 2002 müssen Lobbyarbeit und Zahlungsverkehrsstandardisierung zunehmend auf europäischer Ebene erfolgen.

Im Dezember 1992 wurde das Europäische Komitee für Bankstandards (ECBS) gegründet. Es sollte durch Standards den Aufbau einer technischen Infrastruktur für den europäischen Zahlungsverkehr vorantreiben und entwickelte beispielsweise die Internationale Bankkontonummer (IBAN). Im Frühjahr 2002 gründeten 42 europäische Banken und verschiedene Bankenverbände den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (EPC), dessen Zweck die Verwirklichung des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist. Deutsche Banken sind in ECBS und EPC vertreten.

Zur einheitlichen Interessenvertretung deutscher Kreditinstitute und zur stärkeren Mitarbeit in diesen Gremien gründete die DK am 3. Juni 2004 das ZKA-Büro SEPA. Für einzelne EPC-Arbeitsgruppen bestehen Spiegelarbeitsgruppen mit denselben Themen; deren jeweilige Koordinatoren vertreten die Gruppe auch in der entsprechenden EPC-Arbeitsgruppe.

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