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Bundesverband Digitale Wirtschaft
720 Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Bundesverband Digitale …
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Kernprofil und Bedeutung
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist ein eingetragener Verein und Wirtschaftsverband mit Sitz in Berlin. Er vertritt als Interessenvertretung rund 720 Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Am 30. Juni 2025 hatte der Verband 728 Mitglieder, davon 168 natürliche Personen sowie 560 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen.
Der Verband wurde 1995 in München von Dirk Kedrowitsch als Deutscher Multimedia Verband e.V. gegründet. Seit 2004 firmiert er als Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. Präsident ist Dirk Freytag, Geschäftsführer ist Carsten Rasner. Der Zweck des Vereins ist die Interessenvertretung der Digitalwirtschaft.
Aufgaben und Themenfelder
Der BVDW versteht sich als Lobbyverband für die digitale Wirtschaft. Er vertritt die Position, dass die deutsche Wirtschaftspolitik die digitale Transformation bisher nicht ausreichend berücksichtige und weiterhin stark auf traditionelle industrielle Stärken ausgerichtet sei. Aus Sicht des Verbands werden Veränderungen durch datenbasierte Geschäftsmodelle und neue Arbeitsformen politisch nicht ausreichend begleitet.
Ein zentrales Anliegen ist der Ausbau digitaler Infrastruktur. Der Verband sieht darin eine Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität. Er bezieht Stellung zu digitalpolitischen Themen und Gesetzentwürfen und ist Gesprächspartner von Bundesministerien und Kanzleramt.
Zu seinen Aktivitäten gehören Internetagenturrankings, der Deutsche Digital Award sowie regelmäßige Studien, Leitfäden und Beiträge zu E-Commerce, Marketing, digitaler Transformation und Künstlicher Intelligenz. Außerdem nimmt der Verband an öffentlichen Anhörungen des Digitalausschusses im Bundestag teil.
Politische Positionen
Der BVDW äußert sich regelmäßig zu digitalpolitischen Gesetzesvorhaben. 2015 lehnte er die Ausweitung des Verbandsklagerechts auf Datenschutzverstöße strikt ab. Er argumentierte, Datenschutzrecht sei nicht primär verbraucherschützend, das bestehende behördliche Aufsichtssystem reiche aus, und ein zivilrechtliches Verbandsklagerecht könne Rechtsunsicherheit sowie Kostenrisiken besonders für kleine und mittlere Unternehmen schaffen. Zudem sah der Verband einen Verstoß gegen die EU-Datenschutzrichtlinie.
2016 forderte der Verband die vollständige Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Damit ist die mögliche Haftung von WLAN-Betreibern für Rechtsverletzungen Dritter gemeint. Den damaligen Gesetzentwurf kritisierte der BVDW als zu abstrakt, schwammig und europarechtswidrig. Er verlangte eine Gleichstellung von WLAN-Betreibern mit Access-Providern und lehnte „zumutbare Sicherungsmaßnahmen“ wie Verschlüsselung und Passwortpflicht ab.
Zum EU Data Act äußerte sich der BVDW im Rahmen der Verbändeanhörung zum Data-Act-Durchführungsgesetz grundsätzlich positiv. Er begrüßte die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Behörde, kritisierte aber fehlende Konkretisierungen bei Datenschutzprozessen und eine aus seiner Sicht unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der Behörde. Außerdem forderte er, den Verschuldensmaßstab auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen und klare Kriterien für Bußgelder festzulegen.
Neuere Regulierung von Werbung und KI
2025 reichte der BVDW eine Stellungnahme zum Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ein. Er kritisierte die weite Definition politischer Werbung, weil sie auch legitime Unternehmens- und Verbandskommunikation erfassen könne. Der Verband forderte eine Präzisierung auf wahl- oder parteibezogene sowie bezahlte Inhalte, eine Staffelung hoher Sanktionen nach Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes, behördliche Leitfäden zur Rechtsklarheit sowie eine Begrenzung von Dokumentations- und Transparenzpflichten. Außerdem schlug er ein One-Stop-Shop-Prinzip als zentrale Anlaufstelle vor.
Zur Künstlichen Intelligenz nahm der Verband ebenfalls Stellung. 2023 sprach er sich gegen die Idee eines KI-Weltrates aus, wie sie EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgeschlagen hatte. KI habe großes gesellschaftsveränderndes Potenzial und müsse „eng begleitet“ werden; Berichte alle fünf bis sieben Jahre wie beim Weltklimarat seien aus Sicht des Verbands zu „träge“. Außerdem vertrat der BVDW die Ansicht, Deutschland und Europa wirkten mit ihrer Technologieregulierung eher hemmend und verschafften dadurch den USA einen wirtschaftlichen Vorteil.
2025 begrüßte der BVDW grundsätzlich geplante Anpassungen an der EU-KI-Verordnung, besonders Vereinfachungen und Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Zugleich kritisierte er, der Vorschlag bleibe an zentralen Stellen inkonsequent und schaffe neue Rechtsunsicherheiten.
Finanzen, Organisation und Veranstaltungen
Für das Geschäftsjahr 2024 lagen die jährlichen finanziellen Aufwendungen des BVDW im Bereich der Interessenvertretung bei 310.001 bis 320.000 Euro. Vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erhielt der Verein 2024 Zuschüsse in Höhe von 20.001 bis 30.000 Euro für das Forschungsprojekt „Sicher im Datenverkehr“. Die Mitgliedsbeiträge beliefen sich 2024 auf insgesamt 2.410.001 bis 2.420.000 Euro.
Organisatorisch werden Mitgliedsunternehmen bei ihrer Aufnahme einem Segment der digitalen Wertschöpfungskette zugeordnet. Die Mitarbeit in Gremien ist jedoch unabhängig vom Segment möglich und steht grundsätzlich allen Beschäftigten von BVDW-Mitgliedern offen. Die Unternehmen organisieren sich in thematischen Arbeitsgruppen und Initiativen.
Im Juni 2026 wählten die Mitglieder das Präsidium für drei Jahre. Dirk Freytag von Content Pass wurde als Präsident bestätigt. Björn Kaspring von Stroer wurde neu Vizepräsident. Weitere wiedergewählte Vizepräsidentinnen und -präsidenten waren Thomas Duhr, Anke Herbener, Corinna Hohenleitner, Moritz Holzgraefe und Julian Simons; Eva Werle trat nicht erneut an.
Zu den Veranstaltungen und Auszeichnungen mit Bezug zum Verband gehören die DMEXCO, bei der der BVDW fachlicher Träger ist, und der Deutsche Digital Award. Im Deutschen Lobbyregister ist der Verband unter R000257 eingetragen, im EU-Transparenzregister unter 479540331468-69.