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Landesschülerbeirat
Darüber hinaus nimmt der Beirat auch die Funktionen einer Landesschülervertretung wahr. Er organisiert Seminare und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler …
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Kern und Bedeutung
Der Landesschülerbeirat Baden-Württemberg (LSBR) ist eines der drei gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgremien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Seine Rechtsgrundlage ist § 69 Schulgesetz BW sowie Kapitel 7 der SMV-Verordnung. Er berät das Ministerium in allgemeinen Fragen des Unterrichts- und Erziehungswesens und übernimmt zugleich Aufgaben einer Landesschülervertretung.
Der LSBR ist die oberste Vertretung der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg. Er vertritt etwa 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler, laut Artikel im Schuljahr 2019/20 723.974 Schülerinnen und 790.288 Schüler. Dabei arbeiten 30 ordentliche und 30 stellvertretende Mitglieder im Gremium; der Artikel nennt dafür einen Vertretungsschlüssel von 1 zu circa 13.170. Der Sitz befindet sich in der Silberburgstraße 158, 70178 Stuttgart. Die erste Konstituierung fand am 1. April 1994 statt; die Legislaturperiode dauert 2 Jahre und beginnt jeweils am 1. April. Aktuell wird die 17. Legislaturperiode genannt.
Wichtig ist die besondere Rolle des LSBR: Er ist nicht in erster Linie als freie Schülervernetzung entstanden, sondern als Beratungsgremium des Ministeriums. Deshalb wird er im Artikel eher als Expertengremium beschrieben. Gleichzeitig vertritt er Schülerinnen und Schüler gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit, unterstützt die landesweite SMV-Arbeit und arbeitet mit bildungsnahen Verbänden zusammen. Außerdem ist der LSBR Mitglied in der Bundesschülerkonferenz (BSK).
Aufbau, Zusammensetzung und Wahl
Der Landesschülerbeirat besteht aus 30 ordentlichen Vertreterinnen und Vertretern sowie ebenso vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Sie werden für zwei Jahre gewählt. Zum Zeitpunkt der Wahl müssen sie eine Schule in Baden-Württemberg besuchen und Mitglied des Schülerrats sein. Der Schülerrat setzt sich aus den gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprechern sowie den Schülersprecherinnen und Schülersprechern zusammen.
Die Wahlen werden von den Regierungspräsidien organisiert. Bei den Wahlveranstaltungen treffen sich die Schülersprecherinnen und Schülersprecher einer Schulart in einem Regierungsbezirk und wählen aus ihrer Mitte eine Vertretung für den LSBR. Die vier Regierungsbezirke sind Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen.
Für jede staatliche Schulart wird in jedem Regierungsbezirk ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Genannt werden Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, allgemeinbildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen sowie Berufskollegs, Berufsoberschulen und berufliche Gymnasien. Zusätzlich gibt es zwei ordentliche Vertreter und zwei Stellvertreter der Schulen in freier Trägerschaft, also Privatschulen.
Zu den Organen des LSBR gehören Vorstand, erweiterter Vorstand, Plenum und Ausschüsse. Als Ausschüsse nennt der Artikel unter anderem Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Digitalisierung, Grundsatzprogramm, Wir macht Schule, Regionale Schülervernetzung, Landesschülerkongress, Öffentlichkeitsarbeit und Mentale Gesundheit.
Zentrale Aufgaben
Die Aufgaben des Landesschülerbeirats lassen sich im Artikel vor allem in drei Funktionen gliedern: Beratung, Begleitung und Mitwirkung.
In seiner Beratungsfunktion ist der LSBR, wie auch der Landeselternbeirat und der Landesschulbeirat, ein Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Er vertritt seine Meinung in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens. Über rechtliche Änderungen des Kultusministeriums, etwa Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und Gesetze, muss er informiert und befragt werden. Grundlage dafür ist § 69 Schulgesetz.
Über die formale Beratung hinaus versteht sich der LSBR als Sprachrohr der Schülerschaft in der Öffentlichkeit. Er beteiligt sich an Debatten über bildungspolitische Entscheidungen und fordert, dass die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
In seiner Begleitungsfunktion unterstützt der LSBR die landesweite SMV-Arbeit. SMV bedeutet Schülermitverantwortung, also die organisierte Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Schulleben. Der LSBR nimmt an SMV- und Regionaltagungen teil, stellt Unterlagen bereit, organisiert Veranstaltungen, Projekte und Fortbildungen und trägt so zur Weiterentwicklung der SMV-Arbeit bei. Außerdem bietet er ein Handbuch für Schülervertreter an, das zusammen mit dem regionalen Schülerarbeitskreis „Schülernachrichtendienst“ (SND) erarbeitet und herausgegeben wurde.
In seiner Mitwirkungsfunktion arbeitet der LSBR in weiteren Gremien mit, zum Beispiel im Landesschulbeirat und in der Bundesschülerkonferenz. Dadurch können Schülerinnen und Schüler ihre Vorstellungen gegenüber dem Kultusministerium auf Landesebene vertreten und an schulischen sowie bildungspolitischen Entscheidungsprozessen mitwirken.
Projekte und Vernetzung
Ein wichtiges Projekt des LSBR ist der Landesschülerkongress (LSK), der alle zwei Jahre stattfindet. Eingeladen sind alle Schülerinnen und Schüler Baden-Württembergs. Der Artikel bezeichnet ihn als größte Schülerveranstaltung in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und Austausch sowie Information zu ermöglichen. Dazu gibt es Workshops und Podiumsdiskussionen, bei denen ein direkter Austausch mit den für Bildungspolitik verantwortlichen Akteuren möglich ist.
Das Programm „Wir macht Schule“ (WMS) soll Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Ideen, Projekte und Aktionen gemeinsam zu planen und umzusetzen. Zugleich soll das Engagement von Schülerinnen und Schülern sichtbar gemacht werden, auch außerhalb der Schule.
Mit der Tagungsreihe „col_labs“ im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) möchte der LSBR Schülerinnen und Schüler für nachhaltiges Denken sensibilisieren und zukunftsträchtige Projekte fördern. Dabei soll besonders ein Bewusstsein für die Auswirkungen des eigenen Handelns geschaffen werden.
Ein weiteres Projekt ist die Regionale Schüler Vernetzung (RSV). Da regionale Schülervernetzungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, will der LSBR bestehende Vernetzungen unterstützen und zur Gründung neuer Vernetzungen motivieren. Diese Arbeit ist wichtig, weil der LSBR mit wenigen gewählten Mitgliedern sehr viele Schülerinnen und Schüler vertritt und deshalb auf Austausch mit Arbeitskreisen der Schüler und anderen Bildungsverbänden angewiesen ist.
Historische Entwicklung
Der Landesschülerbeirat wurde 1994 eingerichtet und nahm im April desselben Jahres erstmals seine Arbeit auf. Zuvor waren Schülerinnen und Schüler auf Landesebene nur im Landesschulbeirat vertreten. In diesem Gremium sitzen neben Schülern auch Lehrer, Eltern und weitere Gruppen, zum Beispiel Kirchen und Wirtschaft. Durch das Engagement der Schüler in diesem Gremium und durch anhaltende Forderungen nach einer eigenen Interessenvertretung wurde schließlich der LSBR geschaffen.
Die allgemeine Entwicklung der Schülerbeteiligung verlief laut Artikel über einen längeren Zeitraum. Im 19. Jahrhundert entstand in Preußen ein staatlich organisiertes Schulsystem mit allgemeiner Schulpflicht, aber ohne erwünschte Mitbestimmung von Schülern. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Ideen der Selbstregulierung und Schülerbeteiligung populärer, zunächst besonders an einzelnen Privatschulen. 1919 wurden durch den preußischen Kultusminister erste begrenzte Rechte zugestanden. Während des Nationalsozialismus wurde Mitbestimmung wieder abgeschafft.
Nach 1945 gab es neue Versuche der Schülerbeteiligung. 1952 fand ein erstes bundesweites Treffen von Schülervertretern statt. Später folgten Erlasse zur Einrichtung von Schülervertretungen, Elternbeiräten und dem Landesschulbeirat. 1970 erließ das Ministerium die „Vorläufigen Richtlinien zur SMV“, 1976 folgte die „Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung“. Eine eigene Landesvertretung wurde zunächst weiter abgelehnt, auch nach der Schulgesetzesnovelle 1983. 1993 wurde die Zahl der Schüler im Landesschulbeirat verdoppelt. Am 9. Mai 1994 wurde schließlich der erste Landesschülerbeirat konstituiert. Anfangs hatte er 24 Mitglieder; später wurde die Zusammensetzung angepasst. 2014 wurden Privatschüler und 2016 Gemeinschaftsschüler Mitglieder des Landesschülerbeirates.