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Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (kurz Kommission) ist ein Beratungsorgan des Österreichischen Bundeskanzlers mit Sitz in Wien.

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Rolle und Einordnung
  2. 2. Aufgaben
  3. 3. Organisation und Mitgliedschaft
  4. 4. Arbeitsweise und wichtige Themen

Rolle und Einordnung

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt ist ein unabhängiges Beratungsorgan des österreichischen Bundeskanzlers und die österreichische Ethikkommission für Medizinethik auf Bundesebene. Sie hat ihren Sitz in Wien, Hohenstaufengasse 3, und wurde 2001 durch die Verordnung BGBl. II 226/2001 gegründet. Den Vorsitz führt Christiane Druml.

Bioethik befasst sich mit ethischen Fragen, die durch Entwicklungen in Humanmedizin und Humanbiologie entstehen. Die Kommission soll dabei wissenschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte zusammenführen. Ihre Beratungen betreffen beispielsweise Gentechnik, Präimplantationsdiagnostik, Stammzellenforschung, Klonen, Sterbehilfe und neue medizinische Technologien.

Aufgaben

Nach § 2 BGBl. II 226/2001 berät die Kommission den Bundeskanzler „in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wissenschaften auf dem Gebiet der Humanmedizin und -biologie ergeben“.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Sie informiert über bedeutende Erkenntnisse aus Humanmedizin und Humanbiologie und fördert die öffentliche Diskussion über die damit verbundenen ethischen Fragen.
  • Sie gibt Empfehlungen für die medizinische oder gesellschaftliche Praxis ab.
  • Sie erarbeitet Vorschläge für notwendige gesetzliche Maßnahmen; „legistisch“ bedeutet hier: die Gesetzgebung betreffend.
  • Sie erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu besonderen Einzelfragen.

Damit hat die Kommission keine Aufgabe, selbst Gesetze zu beschließen. Sie kann aber durch Empfehlungen, Gutachten und Gesetzesvorschläge Einfluss auf politische und rechtliche Entscheidungen nehmen.

Organisation und Mitgliedschaft

Die Kommission besteht aus 15 bis 25 stimmberechtigten Mitgliedern. Diese werden jeweils für eine Funktionsperiode von drei Jahren ernannt; eine Wiederbestellung ist möglich (§ 3 ff BGBl. II 226/2001). Die Zusammensetzung verbindet Fachrichtungen, die für bioethische Fragen wichtig sind, darunter Medizin, Genetik, Philosophie, Moraltheologie, Recht, Soziologie, Pflege- und Gesundheitswesen sowie Technikforschung.

Der Vorsitz wird von Christiane Druml geführt. Markus Hengstschläger ist stellvertretender Vorsitzender, Peter Kampits zweiter stellvertretender Vorsitzender. Die Mitglieder bringen unterschiedliche Perspektiven ein: Medizinische Fachleute beurteilen etwa Folgen für Behandlung und Forschung, Juristinnen und Juristen rechtliche Fragen, während Ethik, Philosophie und Sozialwissenschaften moralische und gesellschaftliche Auswirkungen untersuchen.

Organisatorisch und inhaltlich wird die Kommission durch eine Geschäftsstelle im Bundeskanzleramt unterstützt. Nach § 9 BGBl. II 226/2001 unterstützt das Bundeskanzleramt als Geschäftsstelle die Kommission und ihre Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Arbeitsweise und wichtige Themen

Die Bioethikkommission entstand 2001 unter Bundeskanzler Schüssel. Anlass waren zunehmend schwierige ethische Fragen der therapeutischen Humanwissenschaften, insbesondere zur Gentechnik, Präimplantationsdiagnostik, Stammzellenforschung, zum Klonen und zur Sterbehilfe.

In den folgenden Jahren beschäftigte sie sich unter anderem mit der Biomedizinkonvention des Europarates, auch Oviedo-Konvention genannt. Diese stammt aus dem Jahr 1997. Die Kommission empfahl einen „ehestmöglichen“ Beitritt Österreichs; Österreich hat die Konvention laut Artikel bis heute nicht unterschrieben. Weitere Themen waren die EU-Biotechnologie-Richtlinie 98/44/EG sowie Novellen des Fortpflanzungsmedizingesetzes von 2004 und 2015.

Die Kommission bearbeitet sowohl allgemeine Grundsatzfragen der Medizinethik als auch aktuelle Einzelthemen. Zu ihren früheren Empfehlungen gehörten die Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende, die Kodifikation des Forschungsrechts, partizipative Medizin, Medizin im Internet einschließlich Ratgeberseiten sowie Gen- und Genomtests. Weitere Themen waren assistive Technologien, Forschung an humanen embryonalen Stammzellen, Genderaspekte bei Ethikkommissionen und klinischen Studien, Nabelschnurblutbanken, Nanotechnologie und Biobanken für die medizinische Forschung.

Auch Fragen der Fortpflanzungsmedizin wurden behandelt, etwa die Präimplantationsdiagnostik (PID). Dabei werden Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter genetisch untersucht. Die Kommission befasste sich außerdem mit der Debatte „Kind als Schaden“, die durch unterschiedliche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ausgelöst wurde, sowie mit Stammzellenforschung im Zusammenhang mit dem 6. EU-Rahmenprogramm.

Die Ergebnisse ihrer Beratung veröffentlicht die Kommission unter anderem in Empfehlungen und Stellungnahmen. Zusätzlich erscheint jährlich ein Tätigkeitsbericht.

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