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Binnenhandelsstatistik

Insbesondere die monatliche Erhebung im Einzelhandel gilt als der Indikator für den privaten Konsum in Deutschland. Strukturinformationen über den Binnenhandel, …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Definition und Bedeutung
  2. 2. Bereiche des Binnenhandels
  3. 3. Erhebungen und Ergebnisse
  4. 4. Datenquellen und Rechtsgrundlagen

Definition und Bedeutung

Binnenhandelsstatistiken sind amtliche Statistiken über den Warenhandel, den Handelsunternehmen und Handelsvermittler innerhalb eines Staates betreiben. Sie beschreiben sowohl die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung als auch die Struktur des Binnenhandels.

Besonders wichtig ist die monatliche Erhebung im Einzelhandel: Sie gilt in Deutschland als Indikator für den privaten Konsum.

Bereiche des Binnenhandels

Die Statistiken unterscheiden vier Bereiche:

  • Großhandel: Handel von Waren durch Großhändler an Einzelhändler. Dazu zählt auch der Handel mit ausländischen Handelsunternehmen, also der Export.
  • Handelsvermittlung
  • Kfz-Handel und Kfz-Reparaturen
  • Einzelhandel: Absatz von Waren überwiegend an Privatpersonen.

Erhebungen und Ergebnisse

Die monatliche Konjunkturerhebung untersucht kurzfristige wirtschaftliche Entwicklungen. Sie misst Umsatz und Beschäftigung mithilfe monatlicher, viertel- beziehungsweise halbjährlicher und jährlicher Messzahlen und Veränderungsraten.

Die Jahreserhebung liefert Strukturinformationen, beispielsweise über Umsatzhöhen, Kosten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Die statistischen Ergebnisse erscheinen in der Regel im Juli oder August eines Jahres.

Datenquellen und Rechtsgrundlagen

Das Statistische Bundesamt stellt Daten zum Binnenhandel, Konjunkturindikatoren und die monatlichen Binnenhandelsstatistiken in der Datenbank „Genesis“ bereit. Qualitätsberichte erläutern das Erhebungsverfahren und die Verlässlichkeit der Ergebnisse. Ergänzend gibt es Fachaufsätze und Wirtschaftszweigsystematiken mit Erläuterungen zu den erfassten Branchen.

Rechtsgrundlagen sind das deutsche Handelsstatistikgesetz sowie europäische Verordnungen über Konjunkturstatistiken und über die strukturelle Unternehmensstatistik.

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