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Bernheim-Petition

Die Bernheim-Petition löste 1933 eine Debatte im Völkerbund über die antisemitische Politik der nationalsozialistischen deutschen Regierung aus.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Entstehung der Petition
  3. 3. Reaktionen in Deutschland
  4. 4. Beratung im Völkerbund
  5. 5. Praktische Folgen bis 1937

Kern und Bedeutung

Die Bernheim-Petition war eine Eingabe an den Völkerbund im Jahr 1933. Sie löste dort eine Debatte über die antisemitische Politik der nationalsozialistischen deutschen Regierung aus. Wichtig war sie, weil sie auf eine völkerrechtliche Grundlage zurückgriff: das Deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien von 1922. Dieses Abkommen garantierte Minderheitenrechte im deutsch gebliebenen Teil Oberschlesiens und bestimmte den Völkerbund als Schiedsrichter für Streitfälle.

Das Ergebnis der Petition war, dass antijüdische Maßnahmen im deutschen Teil Oberschlesiens bis 1937 ausgesetzt wurden. Damit wurde die antisemitische Gesetzgebung der Nationalsozialisten in dieser Region zeitweise nicht angewendet, obwohl sie im übrigen Deutschland galt.

Entstehung der Petition

Franz Bernheim (1899–1990) lebte seit einiger Zeit im deutsch gebliebenen Teil Oberschlesiens. Als Jude verlor er seine Stelle bei der Deutschen Familien-Kaufhaus GmbH in Gleiwitz und emigrierte danach nach Prag.

Im Mai 1933 richtete Bernheim mit Hilfe des Comité des Délégations Juives aus Paris eine Petition an den Völkerbund in Genf. Jüdische Organisationen hatten erkannt, dass das Deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien von 1922 eine rechtliche Möglichkeit bot, gegen antisemitische Maßnahmen in Oberschlesien vorzugehen. Deutschland sollte entweder zur Aufhebung dieser Maßnahmen gebracht werden, oder sein fortgesetzter Vertragsbruch sollte festgestellt werden.

Die Petition war schon vorbereitet, und die Organisation überredete Bernheim, sie zu unterzeichnen. In ihr wurden die antijüdischen Maßnahmen der deutschen Regierung beklagt. Außerdem wurde Deutschland vorgeworfen, das Abkommen von 1922 zu brechen. Der Völkerbund sollte die deutsche Regierung dazu bringen, ihr antisemitisches Vorgehen in Oberschlesien zu beenden und Wiedergutmachung zu leisten.

Reaktionen in Deutschland

Als die Petition im Auswärtigen Amt bekannt wurde, berief Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath sofort eine Ministerbesprechung ein, an der auch Adolf Hitler teilnahm. Ziel war ein abgestimmtes Vorgehen aller Ministerien. Für das Auswärtige Amt nahmen neben Neurath auch Vicco von Bülow-Schwante, der Leiter des Sonderreferats Deutschland, teil.

Die deutschen Verantwortlichen befürchteten, dass eine „Judendebatte“ in Genf dem internationalen Ansehen Deutschlands schaden würde. Das Auswärtige Amt setzte sich deshalb für einen gemäßigten Kurs ein. Innenminister Wilhelm Frick versprach, die antisemitische Gesetzgebung in Oberschlesien vorläufig nicht umzusetzen.

Gleichzeitig versuchte das Auswärtige Amt vergeblich, Material zu finden, das Franz Bernheim in ein schlechtes Licht rücken konnte.

Beratung im Völkerbund

Der deutsche Gesandte in Genf, Friedrich von Keller, erhielt die Anweisung zu betonen, dass Deutschland internationale Verträge achte. Mögliche Verfehlungen stellte er als Fehler örtlicher Behörden dar. Trotzdem konnte die deutsche Diplomatie nicht verhindern, dass der Völkerbund die Frage behandelte.

Der Rat des Völkerbundes diskutierte den Fall am 22., 26. und 30. Mai sowie am 6. Juni 1933. Am 30. Mai stellte der irische Gesandte Seán Lester in seinem Gutachten fest, dass die deutsche Politik tatsächlich das Deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien verletze. Keller wies diese Einschätzung zurück.

Der Beschluss des Völkerbundrates ging über die regionale Petition hinaus. Er verurteilte nicht nur das antisemitische Vorgehen in Oberschlesien, sondern das Vorgehen in ganz Deutschland. Am 6. Juni machte der Völkerbundrat Deutschland zur Auflage, die Minderheitenrechte im deutsch-polnischen Vertrag zu achten und den Geschädigten in Oberschlesien Entschädigung zu zahlen.

Praktische Folgen bis 1937

Nach dem Beschluss galten die antijüdischen Gesetze und Verordnungen in Westoberschlesien tatsächlich nicht mehr. In der Region bildete sich ein Gremium jüdischer Persönlichkeiten, das die Interessen von Juden gegenüber dem Völkerbund und Deutschland vertreten sollte.

Die Umsetzung des Völkerbundbeschlusses dauerte jedoch lange. Erst im August 1934 gelang es dem jüdischen Ausschuss in Verhandlungen mit der deutschen Regierung, bereits durchgeführte Diskriminierungsmaßnahmen rückgängig machen zu lassen und neue antisemitische Gesetze zu verhindern.

Zu den Gesetzen, die in der Region nicht umgesetzt wurden, gehörten das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und später auch die Nürnberger Gesetze. Sogar der Verkauf der antisemitischen Zeitung Der Stürmer war verboten.

Diese Sonderlage endete am 15. Juni 1937, als das Deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien auslief.

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