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Bachelor Professional

Bachelor Professional in Wirtschaft. Maler- und Lackieremeister, Bachelor Professional im Maler- und Lackiererhandwerk. Heilerziehungspfleger (Staatlich …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernidee und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Streitpunkte
  3. 3. Einordnung und Rechtslage in Deutschland
  4. 4. Beispiele für Bezeichnungen
  5. 5. Schweiz und Österreich
  6. 6. Abgrenzung der Systeme

Kernidee und Bedeutung

Der Bachelor Professional (B.Pro./B.Pr./B.P.) und der Master Professional sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 zugelassene Bezeichnungen für berufliche Fortbildungsabschlüsse. Sie können von den für Berufsbildung zuständigen Stellen nach § 3 in Verbindung mit § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vergeben werden, zum Beispiel von Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern; im Handwerk ergänzt die Handwerksordnung (HWO) die Regelung.

Der Bachelor Professional soll zeigen, dass bestimmte berufliche Fortbildungsabschlüsse in ihrer Wertigkeit mit akademischen Abschlüssen vergleichbar sind und zugleich besonders praxisnah bleiben. Wichtig ist die klare Abgrenzung: In Deutschland ist der Bachelor Professional kein akademischer Grad, sondern eine vergleichbare berufliche Abschlussbezeichnung.

Für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk gilt eine besondere Rückwirkung: Nach § 51 Absatz 2 HWO dürfen auch Personen, die ihre Meisterprüfung vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossen haben, die neue Bezeichnung „Bachelor Professional in ...“ führen. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kann wahlweise der alte Meisterabschluss oder der neue Bachelor Professional getragen werden.

Entstehung und Streitpunkte

Die Idee einer Bezeichnung oder Übersetzungshilfe „Bachelor Professional“ wurde bereits 2003 in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben. Der damalige Wirtschaftsminister Harald Schartau unterstützte zusammen mit Kammerorganisationen wie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, Teilen der Gewerkschaften wie der IG Metall, der Wirtschaftsministerkonferenz und Fachverbänden den Versuch, diese Bezeichnung etwa für den Fachwirt zu etablieren.

Ein wichtiges Argument war, dass Bezeichnungen wie Meister oder Fachwirt in der internationalen Wirtschaft nicht überall geläufig seien. Dagegen wandten sich Hochschulen, die Kultusministerkonferenz und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie hielten die Bezeichnung für irreführend, weil im Ausland berufliche Ausbildung und Hochschulbildung deutlich unterschieden würden. Vergleichbare berufliche Abschlüsse seien außerdem international auch als higher professional certification oder higher professional qualification bekannt.

Trotz dieser Einwände verbreiteten sich Übersetzungshilfen wie „Bachelor Professional“ in Karrierenetzwerken und wurden teils wie akademische Grade geführt. Auch Industrie- und Handelskammern verwendeten solche Übersetzungshilfen, allerdings nicht einheitlich: In einigen Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen und Baden-Württemberg, untersagten Aufsichtsbehörden die Verwendung ausdrücklich.

Ende 2018 kündigte das Bildungsministerium an, den „Berufsbachelor“ bis 2020 offiziell einzuführen, schließlich unter der Bezeichnung „Bachelor Professional“. Die Hochschulrektorenkonferenz und der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) warnten vor Verwechslungen mit den international anerkannten akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen. Auch der Bundesrat lehnte entsprechende Bezeichnungen zunächst ab. Am 29. November 2019 beschloss er dennoch die Einführung der Abschlüsse „Bachelor Professional in“ und „Master Professional in“ zum 1. Januar 2020.

Einordnung und Rechtslage in Deutschland

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Transparenzinstrument, also ein Ordnungssystem zum Vergleich von Qualifikationen. Er hat keine eigene Rechtsgrundlage. Deshalb folgt aus einem bestimmten DQR-Niveau nicht automatisch eine neue Abschlussbezeichnung. Trotzdem orientieren sich die Fortbildungsabschlüsse an der Systematik des DQR: Fortbildungen auf DQR/EQR-Niveau 6 kommen für die Bezeichnung Bachelor Professional in Frage, Abschlüsse auf DQR-Niveau 7 für die Bezeichnung Master Professional.

Die rechtliche Grundlage für den Bachelor Professional ist § 53c BBiG, für den Master Professional § 53d BBiG. Die konkreten Abschlussbezeichnungen werden in Fortbildungsordnungen des Bundes oder in Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen festgelegt.

Nach § 37 Absatz 3 BBiG können für erworbene Abschlüsse Zeugnisübersetzungen beantragt werden. Im IHK-Bereich wurden, soweit möglich, auch Übersetzungshilfen wie „Bachelor Professional of ... CCI“ erstellt. CCI steht für Chamber of Commerce and Industry beziehungsweise Chambre de Commerce et d’Industrie und soll deutlich machen, dass es um Berufsbildung geht. Solche Übersetzungen sind für den Einsatz im Ausland oder zur Erklärung in internationalen Unternehmen gedacht und dürfen in Deutschland nicht als Abschlussbezeichnung verwendet werden.

Für andere Abschlüsse gilt: Bereits erworbene Abschlussbezeichnungen bleiben unverändert. Solange eine Fortbildungsordnung nach § 53c f. oder § 54 BBiG die neue Bezeichnung nicht enthält, erwerben Absolventinnen und Absolventen auch nach dem 1. Januar 2020 keine Bachelor-Professional- oder Master-Professional-Bezeichnung.

Beispiele für Bezeichnungen

Die neuen Bezeichnungen ersetzen nicht automatisch alle bisherigen Abschlüsse, sondern hängen von der jeweiligen Fortbildungsordnung ab. Die Übersicht im Artikel zeigt Beispiele für bestehende deutsche Abschlussbezeichnungen, englische Übersetzungshilfen und neue Abschlussbezeichnungen.

Beispiele sind: Aus „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Außenwirtschaft“ kann „Bachelor Professional in Foreign Trade“ werden. Aus „Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in“ wird als neue Bezeichnung „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ genannt. Für „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Einkauf“ steht „Bachelor Professional in Procurement“ in der Übersicht.

Auch Meister- und IT-Abschlüsse erscheinen in der Tabelle. So wird für „Geprüfte/-r IT-Berater/-in“, „Geprüfte/-r IT-Entwickler/-in“, „Geprüfte/-r IT-Ökonom/-in“ und „Geprüfte/-r IT-Projektleiter/-in“ jeweils „Bachelor Professional in IT“ genannt. Für den „Kraftfahrzeugtechnikermeister/-in“ wird „Bachelor Professional in Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk“ aufgeführt. Bei höheren Fortbildungsabschlüssen gibt es Beispiele für Master-Professional-Bezeichnungen, etwa „Geprüfte/-r Betriebswirt/-in“ mit „Master Professional in Business Management“.

Schweiz und Österreich

In der Schweiz werden die Titel Professional Bachelor und Professional Master als Studienabschlussbezeichnung der höheren Berufsbildung einheitlich verliehen. Sie gelten dort als national und international anerkannt. Englisch ist außerdem neu als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen vorgesehen. Künftig dürfen nur Anbieter eidgenössisch anerkannter Bildungsgänge die Bezeichnung „Höhere Fachschule“ führen.

Bereits 2020 forderte der Schweizer Nationalrat Matthias Aebischer in seiner Motion „Titeläquivalenz für die Höhere Berufsbildung“ die Titel Professional Bachelor und Professional Master. Swissuniversities lehnte diese Titel ab und verwies darauf, dass die deutschen Bezeichnungen für höhere Berufsabschlüsse eine Ausnahme seien; der Weg über den Schweizer Nationalen Qualifikationsrahmen für die Berufsbildung und englische Übersetzungen der Abschlüsse wurde von Swissuniversities als richtig eingeschätzt.

In Österreich hat der Bachelor Professional eine grundlegend andere Bedeutung als in Deutschland. Dort ist der „Bachelor Professional“ mit der Abkürzung BPr ein vollwertiger akademischer Grad der Weiterbildung, der von Universitäten und Hochschulen verliehen wird. Grundlage ist das Universitätsgesetz 2002 in der Fassung der Novelle 2021 (BGBl. I Nr. 177/2021), in Kraft seit dem 1. Oktober 2021, sowie eine ergänzende Novelle 2024. Ähnliche Regelungen gelten für Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten.

Der österreichische Bachelor Professional umfasst 180 ECTS-Anrechnungspunkte. ECTS ist ein Punktesystem zur Messung des Studienumfangs. Bis zu 60 ECTS können aus anerkannten Vorstudien und bis zu 60 ECTS aus beruflicher Vorqualifikation angerechnet werden, insgesamt jedoch höchstens 90 ECTS. Der Grad wird dem Namen in der Form BPr nachgestellt und kann in öffentliche Urkunden eingetragen werden. Er kann Zugang zu außerordentlichen Masterstudien, unter bestimmten Bedingungen zu ordentlichen Masterstudien und in bestimmten Fällen später zu Doktorats- oder PhD-Studien eröffnen.

Abgrenzung der Systeme

Die wichtigste Unterscheidung betrifft Deutschland und Österreich: In Deutschland ist der Bachelor Professional eine nicht-akademische Fortbildungsbezeichnung der beruflichen Bildung und wird von Kammern wie IHK oder HWK beziehungsweise zuständigen Stellen vergeben. In Österreich ist der Bachelor Professional (BPr) dagegen ein akademischer Grad im Hochschulsystem und Bologna-konform.

Der österreichische Gesetzgeber wählte die Abkürzung „BPr“ bewusst statt des ursprünglich diskutierten „BAP“, um eine Verwechslung mit der deutschen Abschlussbezeichnung zu vermeiden. In Österreich gibt es außerdem weitere akademische Weiterbildungsgrade wie Bachelor of Arts (Continuing Education) – BA (CE), Bachelor of Science (Continuing Education) – BSc (CE) und Bachelor of Engineering (Continuing Education) – BEng (CE). Der Zusatz „(CE)“ steht für Continuing Education und macht den Weiterbildungscharakter sichtbar. Der Bachelor Professional (BPr) ist speziell für Kooperationsprogramme mit außeruniversitären Partnern vorgesehen.

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