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Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten

Die 2002 gegründete, ehrenamtlich geleitete Stiftung ist die für Schleswig-Holstein zentrale Einrichtung zur Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten zu …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Gründung
  3. 3. Stiftungszweck
  4. 4. Vermögen, Finanzierung und Organisation
  5. 5. Förderung, Bildungsarbeit und Projekte

Aufgabe und Bedeutung

Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) ist eine vom Land Schleswig-Holstein errichtete, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kiel. Sie wurde am 25. Februar 2002 gegründet und ist die zentrale Einrichtung des Landes zur Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten, die sich mit den nationalsozialistischen Verbrechen befassen. Die Stiftung wird ehrenamtlich geleitet und hatte zwei hauptamtlich Beschäftigte.

Ihr Kern besteht darin, bestehende oder neu entstehende Gedenkstätten sowie Bildungs- und Forschungsprojekte finanziell und fachlich zu unterstützen. Die BGSH betreibt die Gedenkstätten nicht selbst, sondern fördert deren Träger durch institutionelle oder projektbezogene Förderung. Damit soll die Erinnerung an die Opfer des NS-Terrors an authentischen Orten dauerhaft gesichert und insbesondere für jüngere und kommende Generationen vermittelt werden.

Entstehung und Gründung

Erste Gedenkorte für Opfer der NS-Verbrechen entstanden in Schleswig-Holstein bereits kurz nach dem Ende der NS-Herrschaft und des Zweiten Weltkriegs. Dazu gehörten das Mahnmal für die Opfer des Naziregimes in Itzehoe (1946), Gedenksteine für die Opfer des Arbeitserziehungslagers Nordmark in Kiel-Russee (1946/47), das sowjetische Memorial für die Opfer des Kriegsgefangenenlagers Gudendorf (1946), der Ehrenfriedhof für die Opfer der „Cap-Arcona-Katastrophe“ (1948) und der Gedenkort für die Opfer des Neuengamme-Außenlagers Ladelund (1950).

Seit den späten 1970er-Jahren setzten sich zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen gegen das Beschweigen und Verdrängen der NS-Geschichte Schleswig-Holsteins ein. Beteiligt waren unter anderem der Arbeitskreis zur Erforschung des Nationalsozialismus in Schleswig-Holstein (AKENS), die „KZ-Arbeitsgruppe Husum-Schwesing“ und die Initiative „Blumen für Gudendorf“. Das 1992 gegründete Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte (IZRG) unterstützte die wissenschaftliche Erforschung. Weitere Gedenkstätten und Erinnerungsorte entstanden oder entwickelten sich unter anderem in Ladelund, Gudendorf, Husum-Schwesing, Rendsburg, Neustadt in Holstein, Kiel, Kaltenkirchen und Ahrensbök.

Gedenkstättenförderung wurde 1996 erstmals in den Landeshaushalt aufgenommen. Im November 2000 kündigte Kulturministerin Ute Erdsiek-Rave eine Stiftung an, um die Arbeit der Gedenkstätten langfristig zu sichern und auszubauen. Nach Gesprächen mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen wurde die BGSH am 25. Februar 2002 in Kiel gegründet. Ihr Gründungsziel war eine überparteiliche und landesweite Sicherung qualifizierter Vermittlungsarbeit an authentischen Orten. Den Gründungsvorstand bildeten Bernd Brandes-Druba, Uwe Danker, Stephan Opitz, Karin Penno und Michael Schwer. Vorsitzender war von 2008 bis 2023 Gerhard Fouquet; seit Ende 2023 ist Marlies Fritzen Vorsitzende.

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror sowie thematisch und inhaltlich damit zusammenhängende Projekte. Diese sollen über die Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates aufklären und forschen sowie entsprechende Vermittlungsarbeit leisten.

Darüber hinaus will die Stiftung Fremdverstehen, Toleranz und gegenseitige Achtung fördern. Sie stärkt das Verständnis und den persönlichen Einsatz für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat und möchte das Bewusstsein für politische Verantwortung entwickeln und vertiefen.

Zu den ausdrücklich bestimmten Stiftungszwecken gehören die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Andenkens an die Verfolgten des nationalsozialistischen Terrors, einschließlich der Errichtung und Unterhaltung von Gedenkstätten durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Außerdem beschafft sie Mittel für Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Zeitgeschichte über die Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des NS-Staates. Ein weiterer Zweck ist die Förderung der Erziehung.

Vermögen, Finanzierung und Organisation

Das Startkapital der Stiftung betrug 513.290,13 Euro. Davon stammten 140.048 Euro von der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, 15.338 Euro von der Katholischen Kirche und 51.129 Euro von der Landesbank Kiel. Das Land Schleswig-Holstein brachte 255.645,94 Euro als Zustiftung aus dem Verkaufserlös des Schlosses Plön ein. Die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur steuerte 51.129,19 Euro bei.

Das ursprüngliche Ziel, die Fördermittel vor allem durch bürgerschaftliche Zustiftungen und Spenden zu finanzieren, erwies sich als unrealistisch. Seit 2003 kommt der größte Teil des Budgets aus dem Landeshaushalt. In den Anfangsjahren lag das auf Landesmitteln und Zinserträgen beruhende Budget bei 45.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. Seit dem Regierungswechsel 2012 zur „Küstenkoalition“ und unter den folgenden Regierungen stieg das verfügbare Fördervolumen schrittweise auf etwa 565.000 Euro pro Jahr (2024).

Die Stiftung hat zwei Organe: den Stiftungsrat und den Vorstand. Vorsitzender des Stiftungsrats ist der amtierende Kulturminister; seit Mai 2025 ist dies Dr. Dorit Stenke. Beratend wirken die Stiftungsversammlung und der Wissenschaftliche Beirat. Alle Gremien arbeiten ehrenamtlich. Die Geschäftsstelle war zunächst im Kulturministerium, von 2009 bis 2024 im Nordkolleg in Rendsburg und befindet sich inzwischen wieder in Kiel. Der seit Ende 2023 amtierende Vorstand besteht aus Marlies Fritzen, Bettina Greiner, Sven Hamann und Almuth Jürgensen.

Förderung, Bildungsarbeit und Projekte

Die BGSH arbeitet unter anderem mit dem zuständigen Landesministerium, den Trägerinstitutionen der Gedenkstätten, der Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein (LAGSH), dem Landesbeauftragten für politische Bildung, der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein und dem Verband der Gedenkstätten in Deutschland zusammen.

Institutionell gefördert werden die Gedenkstätte Ahrensbök, die KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund, die KZ-Gedenkstätte Husum-Schwesing, die KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhisch beziehungsweise Springhirsch, die Gedenkstätte Lutherkirche in Lübeck, die Gedenkstätte Lübecker Märtyrer und das Museum Cap Arcona.

Zu den Tätigkeiten gehören Bildungsarbeit, die Unterstützung schulischer und außerschulischer Fahrten von Jugendgruppen, öffentliche Vorträge und Diskussionen sowie die Mitveranstaltung von Landesgedenkstättentagungen seit 2000 und gemeinsamen Gedenkstättentagungen Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins seit 2019. 2011 entwickelten Stiftung und Gedenkstätten ein gemeinsames Gestaltungskonzept mit Logo, Hinweisschildern und Flyer. 2020 veröffentlichte die BGSH einen Wegweiser und einen Imagefilm. Außerdem gibt sie die „Schriftenreihe zur Erinnerungskultur in Norddeutschland“ heraus, informiert seit 2022 mit einem aktuellen Newsletter und vergibt regelmäßig einen Wissenschaftspreis sowie einen Schüler- und Jugendpreis.

Die Stiftung war 2014/15 maßgeblich an der Entwicklung des Landesgedenkstättenkonzepts beteiligt; Eckpunkte zu dessen Fortschreibung entstanden 2023 gemeinsam mit der LAGSH. Zudem wirkt sie am Initiativkreis Gedenktag 8. Mai in Schleswig-Holstein mit und veröffentlichte mit der LAGSH eine Erklärung zum Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, zum anschließenden Gaza-Krieg und zum zunehmenden Antisemitismus.

Auch Bundesmittel konnten für wichtige Vorhaben gewonnen werden. Die Modernisierung der Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund wurde 2014 bis 2017 mit 250.000 Euro unterstützt. 2019 bewilligte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aus dem Programm „Jugend erinnert“ insgesamt 700.000 Euro für drei schleswig-holsteinische Projekte. Für das geplante Dokumentationszentrum zur Cap-Arcona-Katastrophe in Neustadt in Holstein wurden 2022 zunächst 5 Millionen Euro und 2024 weitere 1,2 Millionen Euro bewilligt. Den Ausbau der KZ-Gedenkstätte Husum-Schwesing fördert die Bundesregierung im Programm KulturInvest mit 1,5 Millionen Euro (2023).

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