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Der Kaufvertrag, § 433 BGB - BGB AT 02

Recht Einfach9:25 19.184 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 73 Zeilen
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  1. in diesem Video soll es das allererste Mal um den Kaufvertrag den Paragraphen 433 BGB gehen das ist mit Abstand die wichtigste Anspruchsgrundlage im
  2. Zivilrecht wichtige Info solltet ihr im Studium im BGB a semester jedoch mit Paragraph 823 bzw dem delektsrecht Beginn dann empfehle ich unbedingt mein
  3. Video hierzu anzuschauen ich habe auch eine eigene delektsrechtreihe im ersten Semester ich blende hier mal das erste Video zu Paragraph 823 BGB ein wir
  4. wollen allerdings jetzt wieder zurückkehren zu Paragraph 433 im letzten Video hatte ich schon erklärt dass dieser Paragraph im Grundsatz zwei
  5. Ansprüche hat einerseits nach Absatz 1 die Anspruchsgrundlage des Käufers um eben die Sache zu bekommen und übereignet zu bekommen und andererseits
  6. nach Absatz 2 ein Anspruch des Verkäufers vom Käufer den Kaufpreis zu verlangen und ich kann jetzt schon mal sagen diese Anspruchsgrundlage prüft man
  7. im Grundsatz gleich ihr müsst nur wissen dass es eben diese beiden gibt wir haben im letzten Video schon mal mit dem kleinen Fallbeispiel angefangen bei dem
  8. wir uns die Frage gestellt haben ob der Verkäufer von K 3 € verlangen kann weil dieser eben den Stift von ihm gekauft hat und hier würde man dann
  9. logischerweise ein Anspruch nach Paragraph 433 Absatz 2 prüfen weil es ja darum geht ob der Verkäufer den Kaufpreis bekommen kann und das ist eben
  10. die Anspruchsgrundlage aus Absatz 2 wir beginnen in der Klausur natürlich auch immer mit dem Obersatz und nach einem Obersatz verwenden wir unser klassisches
  11. Prüfungsschema des Anspruchs darauf bin ich auch schon im letzten Video eingegangen wir müssten grundsätzlich bei jedem Anspruch und damit auch bei
  12. Paragraph 433 sich erstmal prüfen ob der Anspruch entstanden ist danach gehen wir weiter zum Anspruch erloschen und zu guter Letzt müssen wir noch prüfen dass
  13. dieser auch durchsetzbar ist in bgbat ist grundsätzlich nur relevant dass der Anspruch auch entstanden ist hier würden wir also hinschreiben der Anspruch
  14. müsste zunächst entstanden sein und dies ist immer dann der Fall übrigens wenn einerseits die Voraussetzungen von Paragraph 433 Vorliegen des Kaufvertrags
  15. und andererseits wenn keine Unwirksamkeitsgründe vorliegen wir würden das also auch R hinschreiben hierfür müsste ein wirksamer Kaufvertrag
  16. zwischen K und V zustande gekommen sein dem keine Unwirksamkeitsgründe entgegenstehen die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage sind übrigens immer
  17. beim Kaufvertrag auf ganz egal welche Anspruchsgrundlage aus Absatz 1 oder z man hier nimmt immer dass ein kaufertrag zustande gekommen ist bedeutet den Punkt
  18. 1 würde ich immer wenn es so Paragraph 433 geht so benennen und hinschreiben Zustandekommen des Kaufvertrags als Punkt 1 und auch als Schwerpunkt im
  19. bgbat ich habe im Übrigen in der Videobeschreibung ein Dokument verlinkt das alle Prüfungsschema zu BGB AT mit einschließt und damit auch das
  20. Prüfungsschema des Kaufvertrags das wie ihr hier sehen könnt deutlich länger ist als es natürlich gerade zeige denn all diese Punkte werden sich noch weiter
  21. untergliedern und ziel ist es dass im Laufe der nächsten Videos langsam klar wird was man wo und wie zu prüfen hat und dass das Prüfungsschema am Ende
  22. wirklich komplett verständlich für euch ist ihr könnt euch die Datei jedoch jetzt schon runterladen das ganze ist natürlich gratis und hier wie gesagt in
  23. der Videobeschreibung verlinkt nun müssten wir natürlich nachdem wir uns die Frage stellen ob ein wirksamer Kaufvertrag nun vorliegt den Kaufvertrag
  24. auch definieren und hier kommt die hochrelevante Definition des Kaufvertrags die wahrscheinlich viele schon gehört haben werden ein
  25. Kaufvertrag erfordert zwei aufeinander bezogene inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen namentlich Angebot und Annahme das Angebot ist im Paragraph
  26. 145 geregelt und die Annahme ergibt sich aus Paragraph 147 BGB und wir wollen jetzt erstmal uns mit einem wichtigen Begriff auseinandersetzen dieser
  27. Definition und zwar der Willenserklärung denn ein Kaufvertrag erfordert ja dass zwei Willenserklärungen vorliegen und zwar Angebot und Annahme und da stellt
  28. sich natürlich die Frage was ist überhaupt eine Willenserklärung die Definition könnte etwa wie folgt lauten eine Willenserklärung meint die Äußerung
  29. eines Willens der sich auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung richtet es geht also darum dass man dem anderen sagt was man will und dass das
  30. Ganze zumindest eine rechtliche Bedeutung hat es ist relativ logisch Angebot und Annahme sind natürlich dementsprechend Willenserklärungen weil
  31. sie direkt mit einem Kaufvertrag zu tun haben und dementsprechend allein schon Pflichten begründen wie Kaufpreiszahlung und Übergabe und Übereignung der Sache
  32. und damit eine Rechtswirkung erzielen können und damit sind Angebot und Annahme natürlich stets Willenserklärungen nun gibt es
  33. allerdings nicht nur die Willenserklärung denn man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Willenserklärungen einerseits gibt es
  34. die ausdrücklichen Willenserklärungen das ist eben wenn man seinen Willen äußert per Text oder per Dialog oder auch per Telefon also dass man der
  35. anderen Person wirklich direkt ausdrücklich sagt oder schreibt was man will allerdings gibt es auch die sogenannten konkludenten
  36. Willenserklärungen das ist immer dann der Fall wenn man das eben nicht ausdrücklich tut sondern aus den Umständen und aus dem Verhalten
  37. ersichtlich ist welche Rechtswirkung man erzielen will z.B dann wenn man auf eine Auktion die Hand hebt damit sagt man natürlich ich möchte kaufen ich möchte
  38. überbieten oder auch z.B dann wenn man einen Apfel auf die Supermarktkasse legt obwohl man jetzt nicht direkt sagt ich möchte diesen Apfel kaufen ist eben aus
  39. meinem Verhalten ersichtlich dass ich diesen Apfel kaufen will weil ich ihn eben aufs Band lege und dch kann es letztendlich zu einem Kaufvertrag mit
  40. dem supermarktinhaber kommen ganz logisch man unterscheidet jedoch nicht nur zwischen ausdrücklich und konkludent sondern es gibt auch empfangsbedürftige
  41. und sogenannte nichtempfangsbedürftige willlenserklärungen empfangsbedürftige willlenserklärungen sind z.B immer Angebot und Annahme denn es da ist immer
  42. wichtig dass die andere Person die Willenserklärung empfängt mal ganz grob gesagt wenn ich das Angebot einer anderen Person annehmen will dann kann
  43. ich natürlich nicht einfach leise auf Toilette Flüstern ich nehme das Angebot an denn das natürlich wichtig dass die andere Person das auch mitbekommt und
  44. das meint grundsätzlich die empfangsbedürftigkeit die meisten wildenserklärungen sind auch empfangsbedürftig nicht
  45. empfangsbedürftig sind z.B Testamente aber ich kann euch jetzt schon mal sagen tatsächlich werden im bgba dieenden ja eh nur die empfangsbedürftigen
  46. wilderklärungen als die die der anderen Person eben zugehen müssen eine wesentliche Rolle spielen denn wir wissen ja Angebot und Annahme sind ja
  47. auch beides empfangsbedürftige Willenserklärungen diese Begriffe habt jetzt einfach mal gehört und ich weiß dass es noch relativ schwierig ist einzu
  48. ordnen aber das ist einfach ein Grundwissen das wichtig ist damit man die folgenden Videos ein bisschen verstehen kann und keine Sorge ihr müsst
  49. das nicht vollumfänglich verstehen wir gehen darauf natürlich in den nächsten Videos ganz ausführlich noch mal ein wir wollen uns jetzt allerdings erstmal
  50. Angebot bzw Antrag und die Annahme noch mal konkreter angucken wir wissen jetzt schon was eine Willenserklärung ist doch haben wir noch nicht viel gelernt
  51. darüber was ein Angebot und was eine Annahme ist ein Angebot ist in paragraph 145 geregelt und die Definition könnte in etwa wie folgt lauten ein Angebot ist
  52. eine empfangsbedürftige Willenserklärung durch die eine Partei eine anderen Partei ein Vertragsschluss so darlegt dass das Zustandekommen des Vertrages
  53. nur noch von dessen Einverständnis abhängt man muss also einer anderen Person eben ein Kaufvertrag anbieten und das auf eine solche Art und Weise dass
  54. ein schlichtes ja sagen der anderen Person schon eben zum Zustandekommen des Kaufvertrages führen kann bedeutet also wenn ich sage willst du bei mir im Laden
  55. etwas kaufen dann ist das kein taugliches Angebot weil wenn die so hieraufin ja sagt kann kein Kaufvertrag zustande gekommen sein man weiß ja gar
  56. nicht was wurde gekauft zu welchem Kaufpreis wurde was gezahlt und als sowas hier reicht nicht ein simples ja sagen um direkt einen Kaufvertrag zu
  57. begründen anders natürlich wenn ich sage willst du mir meinen Hut für 3 € abkaufen in dem Fall liegt durchaus ein Angebot vor denn hierauf muss die Person
  58. tatsächlich nur noch ja sagen und dann wäre ein Angebot mit dem Hut für 3 € zustande gekommen und ihr habt es vielleicht schon rausgehört es ging
  59. gerade um die essentialia negzii ihr solltet beim Angebot stets feststellen ob die sogenannten essentiale negozii vorliegen denn diese sind wichtig dafür
  60. dass das Angebot wirklich nur durch ein jah angenommen werden kann die essentiale negozi die bei jedem Angebot vorliegen müssen oder bestimmt sein
  61. müssen sind Kaufpreis der Sache Kaufsache was wird gekauft und die kaufparteien also Verkäufer und Käufer wer sind diese Person diese drei
  62. sogenannten essentiale negotiie die wesentlichen Vertragsbestandteile müssen stets beim Angebot schon erfüllt sein und dadurch könnte man tatsächlich das
  63. Angebot nur doch ein jah sagen potentiell annehmen und die Definition der Annahme würde etwa lauten eine Annahme ist eine empfangsbedürftige
  64. Willenserklärung durch die der Antragsempfänger dem antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt grob
  65. gesagt man sagt einfach der anderen Person ich nehme das Angebot an das ganze ist nicht weit kompliziert und ich würde auch in vielen klausursituationen
  66. empfehlen die Definition hier gar nicht so zu nennen denn sie spiegelt eigentlich nur die Definition des Angebots wieder und ist tatsächlich ich
  67. auch nicht weiter kompliziert man kann also z.B ein Angebot annehmen indem man sagt ich kaufe den Hut für 3 € ab oder auch z.B ich nehme dein Angebot an oder
  68. auch einfach wenn man nickt auch das kann natürlich schon konkludent eine Annahme begründen was natürlich keine Annahme ist wenn man sagen würde hey für
  69. 2 € würde ich den Hut kaufen denn hier versucht natürlich die Person den Preis von 3 auf 2 € zu drücken und gibt daher nicht Einverständnis bezüglich des
  70. Vertragsschlusses ganz logisch das wä natürlich keine Annahme sondern sogar ein neues Angebot aber dazu natürlich erst im nächsten Video mehr im nächsten
  71. Video soll es um die ganzen besonderen Regeln zum Vertragsschluss aus Paragraph 125 fort folgende gehen also guckt euch dieses Video gerne noch an das wird hier
  72. im Moment eingeblendet dass das nächste Video da werden wir uns um all die speziellen Normen des Kaufvertrags die Grundlagen anschauen ich danke an der
  73. Stelle viel fürs zuschauen ich freue mich natürlich sehr über ein Abo und wenn wir uns im nächsten Video hier wiedersehen

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