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Der Kaufvertrag, § 433 BGB - BGB AT 02
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 73 Zeilen
- in diesem Video soll es das allererste Mal um den Kaufvertrag den Paragraphen 433 BGB gehen das ist mit Abstand die wichtigste Anspruchsgrundlage im
- Zivilrecht wichtige Info solltet ihr im Studium im BGB a semester jedoch mit Paragraph 823 bzw dem delektsrecht Beginn dann empfehle ich unbedingt mein
- Video hierzu anzuschauen ich habe auch eine eigene delektsrechtreihe im ersten Semester ich blende hier mal das erste Video zu Paragraph 823 BGB ein wir
- wollen allerdings jetzt wieder zurückkehren zu Paragraph 433 im letzten Video hatte ich schon erklärt dass dieser Paragraph im Grundsatz zwei
- Ansprüche hat einerseits nach Absatz 1 die Anspruchsgrundlage des Käufers um eben die Sache zu bekommen und übereignet zu bekommen und andererseits
- nach Absatz 2 ein Anspruch des Verkäufers vom Käufer den Kaufpreis zu verlangen und ich kann jetzt schon mal sagen diese Anspruchsgrundlage prüft man
- im Grundsatz gleich ihr müsst nur wissen dass es eben diese beiden gibt wir haben im letzten Video schon mal mit dem kleinen Fallbeispiel angefangen bei dem
- wir uns die Frage gestellt haben ob der Verkäufer von K 3 € verlangen kann weil dieser eben den Stift von ihm gekauft hat und hier würde man dann
- logischerweise ein Anspruch nach Paragraph 433 Absatz 2 prüfen weil es ja darum geht ob der Verkäufer den Kaufpreis bekommen kann und das ist eben
- die Anspruchsgrundlage aus Absatz 2 wir beginnen in der Klausur natürlich auch immer mit dem Obersatz und nach einem Obersatz verwenden wir unser klassisches
- Prüfungsschema des Anspruchs darauf bin ich auch schon im letzten Video eingegangen wir müssten grundsätzlich bei jedem Anspruch und damit auch bei
- Paragraph 433 sich erstmal prüfen ob der Anspruch entstanden ist danach gehen wir weiter zum Anspruch erloschen und zu guter Letzt müssen wir noch prüfen dass
- dieser auch durchsetzbar ist in bgbat ist grundsätzlich nur relevant dass der Anspruch auch entstanden ist hier würden wir also hinschreiben der Anspruch
- müsste zunächst entstanden sein und dies ist immer dann der Fall übrigens wenn einerseits die Voraussetzungen von Paragraph 433 Vorliegen des Kaufvertrags
- und andererseits wenn keine Unwirksamkeitsgründe vorliegen wir würden das also auch R hinschreiben hierfür müsste ein wirksamer Kaufvertrag
- zwischen K und V zustande gekommen sein dem keine Unwirksamkeitsgründe entgegenstehen die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage sind übrigens immer
- beim Kaufvertrag auf ganz egal welche Anspruchsgrundlage aus Absatz 1 oder z man hier nimmt immer dass ein kaufertrag zustande gekommen ist bedeutet den Punkt
- 1 würde ich immer wenn es so Paragraph 433 geht so benennen und hinschreiben Zustandekommen des Kaufvertrags als Punkt 1 und auch als Schwerpunkt im
- bgbat ich habe im Übrigen in der Videobeschreibung ein Dokument verlinkt das alle Prüfungsschema zu BGB AT mit einschließt und damit auch das
- Prüfungsschema des Kaufvertrags das wie ihr hier sehen könnt deutlich länger ist als es natürlich gerade zeige denn all diese Punkte werden sich noch weiter
- untergliedern und ziel ist es dass im Laufe der nächsten Videos langsam klar wird was man wo und wie zu prüfen hat und dass das Prüfungsschema am Ende
- wirklich komplett verständlich für euch ist ihr könnt euch die Datei jedoch jetzt schon runterladen das ganze ist natürlich gratis und hier wie gesagt in
- der Videobeschreibung verlinkt nun müssten wir natürlich nachdem wir uns die Frage stellen ob ein wirksamer Kaufvertrag nun vorliegt den Kaufvertrag
- auch definieren und hier kommt die hochrelevante Definition des Kaufvertrags die wahrscheinlich viele schon gehört haben werden ein
- Kaufvertrag erfordert zwei aufeinander bezogene inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen namentlich Angebot und Annahme das Angebot ist im Paragraph
- 145 geregelt und die Annahme ergibt sich aus Paragraph 147 BGB und wir wollen jetzt erstmal uns mit einem wichtigen Begriff auseinandersetzen dieser
- Definition und zwar der Willenserklärung denn ein Kaufvertrag erfordert ja dass zwei Willenserklärungen vorliegen und zwar Angebot und Annahme und da stellt
- sich natürlich die Frage was ist überhaupt eine Willenserklärung die Definition könnte etwa wie folgt lauten eine Willenserklärung meint die Äußerung
- eines Willens der sich auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung richtet es geht also darum dass man dem anderen sagt was man will und dass das
- Ganze zumindest eine rechtliche Bedeutung hat es ist relativ logisch Angebot und Annahme sind natürlich dementsprechend Willenserklärungen weil
- sie direkt mit einem Kaufvertrag zu tun haben und dementsprechend allein schon Pflichten begründen wie Kaufpreiszahlung und Übergabe und Übereignung der Sache
- und damit eine Rechtswirkung erzielen können und damit sind Angebot und Annahme natürlich stets Willenserklärungen nun gibt es
- allerdings nicht nur die Willenserklärung denn man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Willenserklärungen einerseits gibt es
- die ausdrücklichen Willenserklärungen das ist eben wenn man seinen Willen äußert per Text oder per Dialog oder auch per Telefon also dass man der
- anderen Person wirklich direkt ausdrücklich sagt oder schreibt was man will allerdings gibt es auch die sogenannten konkludenten
- Willenserklärungen das ist immer dann der Fall wenn man das eben nicht ausdrücklich tut sondern aus den Umständen und aus dem Verhalten
- ersichtlich ist welche Rechtswirkung man erzielen will z.B dann wenn man auf eine Auktion die Hand hebt damit sagt man natürlich ich möchte kaufen ich möchte
- überbieten oder auch z.B dann wenn man einen Apfel auf die Supermarktkasse legt obwohl man jetzt nicht direkt sagt ich möchte diesen Apfel kaufen ist eben aus
- meinem Verhalten ersichtlich dass ich diesen Apfel kaufen will weil ich ihn eben aufs Band lege und dch kann es letztendlich zu einem Kaufvertrag mit
- dem supermarktinhaber kommen ganz logisch man unterscheidet jedoch nicht nur zwischen ausdrücklich und konkludent sondern es gibt auch empfangsbedürftige
- und sogenannte nichtempfangsbedürftige willlenserklärungen empfangsbedürftige willlenserklärungen sind z.B immer Angebot und Annahme denn es da ist immer
- wichtig dass die andere Person die Willenserklärung empfängt mal ganz grob gesagt wenn ich das Angebot einer anderen Person annehmen will dann kann
- ich natürlich nicht einfach leise auf Toilette Flüstern ich nehme das Angebot an denn das natürlich wichtig dass die andere Person das auch mitbekommt und
- das meint grundsätzlich die empfangsbedürftigkeit die meisten wildenserklärungen sind auch empfangsbedürftig nicht
- empfangsbedürftig sind z.B Testamente aber ich kann euch jetzt schon mal sagen tatsächlich werden im bgba dieenden ja eh nur die empfangsbedürftigen
- wilderklärungen als die die der anderen Person eben zugehen müssen eine wesentliche Rolle spielen denn wir wissen ja Angebot und Annahme sind ja
- auch beides empfangsbedürftige Willenserklärungen diese Begriffe habt jetzt einfach mal gehört und ich weiß dass es noch relativ schwierig ist einzu
- ordnen aber das ist einfach ein Grundwissen das wichtig ist damit man die folgenden Videos ein bisschen verstehen kann und keine Sorge ihr müsst
- das nicht vollumfänglich verstehen wir gehen darauf natürlich in den nächsten Videos ganz ausführlich noch mal ein wir wollen uns jetzt allerdings erstmal
- Angebot bzw Antrag und die Annahme noch mal konkreter angucken wir wissen jetzt schon was eine Willenserklärung ist doch haben wir noch nicht viel gelernt
- darüber was ein Angebot und was eine Annahme ist ein Angebot ist in paragraph 145 geregelt und die Definition könnte in etwa wie folgt lauten ein Angebot ist
- eine empfangsbedürftige Willenserklärung durch die eine Partei eine anderen Partei ein Vertragsschluss so darlegt dass das Zustandekommen des Vertrages
- nur noch von dessen Einverständnis abhängt man muss also einer anderen Person eben ein Kaufvertrag anbieten und das auf eine solche Art und Weise dass
- ein schlichtes ja sagen der anderen Person schon eben zum Zustandekommen des Kaufvertrages führen kann bedeutet also wenn ich sage willst du bei mir im Laden
- etwas kaufen dann ist das kein taugliches Angebot weil wenn die so hieraufin ja sagt kann kein Kaufvertrag zustande gekommen sein man weiß ja gar
- nicht was wurde gekauft zu welchem Kaufpreis wurde was gezahlt und als sowas hier reicht nicht ein simples ja sagen um direkt einen Kaufvertrag zu
- begründen anders natürlich wenn ich sage willst du mir meinen Hut für 3 € abkaufen in dem Fall liegt durchaus ein Angebot vor denn hierauf muss die Person
- tatsächlich nur noch ja sagen und dann wäre ein Angebot mit dem Hut für 3 € zustande gekommen und ihr habt es vielleicht schon rausgehört es ging
- gerade um die essentialia negzii ihr solltet beim Angebot stets feststellen ob die sogenannten essentiale negozii vorliegen denn diese sind wichtig dafür
- dass das Angebot wirklich nur durch ein jah angenommen werden kann die essentiale negozi die bei jedem Angebot vorliegen müssen oder bestimmt sein
- müssen sind Kaufpreis der Sache Kaufsache was wird gekauft und die kaufparteien also Verkäufer und Käufer wer sind diese Person diese drei
- sogenannten essentiale negotiie die wesentlichen Vertragsbestandteile müssen stets beim Angebot schon erfüllt sein und dadurch könnte man tatsächlich das
- Angebot nur doch ein jah sagen potentiell annehmen und die Definition der Annahme würde etwa lauten eine Annahme ist eine empfangsbedürftige
- Willenserklärung durch die der Antragsempfänger dem antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt grob
- gesagt man sagt einfach der anderen Person ich nehme das Angebot an das ganze ist nicht weit kompliziert und ich würde auch in vielen klausursituationen
- empfehlen die Definition hier gar nicht so zu nennen denn sie spiegelt eigentlich nur die Definition des Angebots wieder und ist tatsächlich ich
- auch nicht weiter kompliziert man kann also z.B ein Angebot annehmen indem man sagt ich kaufe den Hut für 3 € ab oder auch z.B ich nehme dein Angebot an oder
- auch einfach wenn man nickt auch das kann natürlich schon konkludent eine Annahme begründen was natürlich keine Annahme ist wenn man sagen würde hey für
- 2 € würde ich den Hut kaufen denn hier versucht natürlich die Person den Preis von 3 auf 2 € zu drücken und gibt daher nicht Einverständnis bezüglich des
- Vertragsschlusses ganz logisch das wä natürlich keine Annahme sondern sogar ein neues Angebot aber dazu natürlich erst im nächsten Video mehr im nächsten
- Video soll es um die ganzen besonderen Regeln zum Vertragsschluss aus Paragraph 125 fort folgende gehen also guckt euch dieses Video gerne noch an das wird hier
- im Moment eingeblendet dass das nächste Video da werden wir uns um all die speziellen Normen des Kaufvertrags die Grundlagen anschauen ich danke an der
- Stelle viel fürs zuschauen ich freue mich natürlich sehr über ein Abo und wenn wir uns im nächsten Video hier wiedersehen
Zum Nachlesen
Kaufvertrag (Deutschland)Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
UN-KaufrechtEin Kaufvertrag ist nach Art. 1 als internationaler Kaufvertrag anzusehen, wenn die Parteien des Vertrages ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben.
VertragsrechtDas Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet (überwiegend im Bereich des Zivilrechts), das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, die Abwicklung, …