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Kaufvertrag - Zustandekommen eines Kaufvertrages gaaanz einfach!
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 27 Zeilen
- Hallo, in diesem Video beschäftigen wir uns mit dem Zustandekommen von Kaufverträgen. Ein Vertrag kommt immer durch Antrag und Annahme zustande.
- Man sagt auch, dass man 2 übereinstimmende Willenserklärungen braucht. Das schauen wir uns jetzt mal genauer an. Kaufverträge können auf 3
- verschiedene Arten Zustandekommen. Wir starten mit der 1. Möglichkeit. Der Verkäufer gibt ein Angebot ab. Im Juristendeutsch nennt man so etwas einen Antrag.
- Er ist bereit eine Kiste Äpfel für 10 € zu liefern. Der Käufer nimmt das Angebot an. Im Juristendeutsch nennt man so
- etwas eine Annahme. Er ist bereit eine Kiste Äpfel für 10 € zu bestellen. Somit haben wir 2 übereinstimmende
- Willenserklärungen und der Kaufvertrag kommt zustande. Weiter geht es mit der 2. Möglichkeit. Hier bestellt der Käufer 1 Kiste Birnen für 8 €,
- ohne das es vorher ein Angebot gegeben hat. Sowas ist häufig der Fall. Man holt sich ja nicht jedes Mal ein Angebot, wenn man etwas bestellen möchte.
- Es könnte auch sein, dass der Käufer eine Anzeige über 1 Kiste Birnen für 8 € in einer Zeitung gesehen hat oder aus einem Katalog bestellt. Alles das sind keine Angebote im juristischen
- Sinn, sondern Anpreisungen. Was unterscheidet ein Angebot von einer Anpreisung? Eine Anpreisung ist nicht an eine
- konkrete Person gebunden, sondern richtet sich an die Allgemeinheit und ist daher unverbindlich. Es könnte natürlich auch sein, dass zwischen dem Käufer und dem Verkäufer
- schon eine längere Geschäftsbeziehung besteht und er regelmäßig dort kauft. Diese Bestellung des Käufers stellt somit den Antrag da.
- Der Verkäufer ist bereit eine Kiste Birnen für 8 € zu liefern. Das ist also die Annahme. Jetzt hat er 2 Möglichkeiten.
- Er könnte dem Käufer eine Auftragsbestätigung schicken, in der er ihm mitteilt, dass er bereit ist, die Kirste Birnen für 8 € zu liefern. Er könnte aber auch auf die Auftragsbestätigung
- verzichten und einfach die Birnen liefern. Damit würde er zum Ausdruck bringen, dass er mit dem Preis einverstanden ist. Wir haben somit wieder 2 übereinstimmende
- Willenserklärungen und der Kaufvertrag kommt zustande. Weiter geht es mit der 3. Möglichkeit. Hier macht wieder der Verkäufer das Angebot.
- Er ist bereit eine Kiste Äpfel für 10 € zu liefern. Das ist also der Antrag. Der Käufer ist allerdings nicht bereit
- 10 € für eine Kiste Äpfel zu bezahlen. Er möchte nur 8 € bezahlen. Das wäre also nicht die Annahme des Antrags, sondern ein neuer Antrag.
- Hier hätten wir keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen und es käme hier noch kein Vertrag zustande. Aber der Verkäufer kann ja noch
- auf den neuen Antrag des Käufers reagieren. Das macht er hier auch und er ist bereit die Kiste Äpfel auch für 8 € zu liefern. Das wäre also die Annahme. Er könnte jetzt
- eine Auftragsbestätigung schicken, in der er dem Käufer mitteilt, dass er mit dem neuen Preis einverstanden ist. Das wird auch in der Praxis häufig so gemacht.
- Er könnte natürlich auch einfach nur liefern. Das wäre auch OK. Somit haben wir wieder 2 übereinstimmende Willenserklärungen und der Kaufvertrag
- kommt doch noch zustande. Diese 3. Möglichkeit kommt auch vor, wenn der Verkäufer dem Käufer ein Angebot macht, der das aber zu spät annimmt.
- Wenn das Angebot per Post geschickt wird, hat der Käufer in der Regel eine Woche Zeit darauf zu reagieren. Bestellt der Käufer später, so ist
- Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden. Die Bestellung des Käufers wäre also auch hier wieder ein neuer Antrag, den der Verkäufer annehmen oder ablehnen kann.
- So, dass war´s schon wieder. Das war wie immer gaaanz einfach! Falls du dich noch für andere Videos zum Thema Kaufvertrag interessierst, dann schau mal hier
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