Der Kaufvertrag, § 433 BGB - BGB AT 02 Recht Einfach https://www.youtube.com/watch?v=p4DRnoOR3Sk Transkript (automatisch erstellt) 0:00 in diesem Video soll es das allererste Mal um den Kaufvertrag den Paragraphen 433 BGB gehen das ist mit Abstand die wichtigste Anspruchsgrundlage im 0:09 Zivilrecht wichtige Info solltet ihr im Studium im BGB a semester jedoch mit Paragraph 823 bzw dem delektsrecht Beginn dann empfehle ich unbedingt mein 0:19 Video hierzu anzuschauen ich habe auch eine eigene delektsrechtreihe im ersten Semester ich blende hier mal das erste Video zu Paragraph 823 BGB ein wir 0:28 wollen allerdings jetzt wieder zurückkehren zu Paragraph 433 im letzten Video hatte ich schon erklärt dass dieser Paragraph im Grundsatz zwei 0:35 Ansprüche hat einerseits nach Absatz 1 die Anspruchsgrundlage des Käufers um eben die Sache zu bekommen und übereignet zu bekommen und andererseits 0:44 nach Absatz 2 ein Anspruch des Verkäufers vom Käufer den Kaufpreis zu verlangen und ich kann jetzt schon mal sagen diese Anspruchsgrundlage prüft man 0:51 im Grundsatz gleich ihr müsst nur wissen dass es eben diese beiden gibt wir haben im letzten Video schon mal mit dem kleinen Fallbeispiel angefangen bei dem 0:58 wir uns die Frage gestellt haben ob der Verkäufer von K 3 € verlangen kann weil dieser eben den Stift von ihm gekauft hat und hier würde man dann 1:06 logischerweise ein Anspruch nach Paragraph 433 Absatz 2 prüfen weil es ja darum geht ob der Verkäufer den Kaufpreis bekommen kann und das ist eben 1:14 die Anspruchsgrundlage aus Absatz 2 wir beginnen in der Klausur natürlich auch immer mit dem Obersatz und nach einem Obersatz verwenden wir unser klassisches 1:21 Prüfungsschema des Anspruchs darauf bin ich auch schon im letzten Video eingegangen wir müssten grundsätzlich bei jedem Anspruch und damit auch bei 1:28 Paragraph 433 sich erstmal prüfen ob der Anspruch entstanden ist danach gehen wir weiter zum Anspruch erloschen und zu guter Letzt müssen wir noch prüfen dass 1:35 dieser auch durchsetzbar ist in bgbat ist grundsätzlich nur relevant dass der Anspruch auch entstanden ist hier würden wir also hinschreiben der Anspruch 1:42 müsste zunächst entstanden sein und dies ist immer dann der Fall übrigens wenn einerseits die Voraussetzungen von Paragraph 433 Vorliegen des Kaufvertrags 1:51 und andererseits wenn keine Unwirksamkeitsgründe vorliegen wir würden das also auch R hinschreiben hierfür müsste ein wirksamer Kaufvertrag 1:58 zwischen K und V zustande gekommen sein dem keine Unwirksamkeitsgründe entgegenstehen die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage sind übrigens immer 2:06 beim Kaufvertrag auf ganz egal welche Anspruchsgrundlage aus Absatz 1 oder z man hier nimmt immer dass ein kaufertrag zustande gekommen ist bedeutet den Punkt 2:15 1 würde ich immer wenn es so Paragraph 433 geht so benennen und hinschreiben Zustandekommen des Kaufvertrags als Punkt 1 und auch als Schwerpunkt im 2:24 bgbat ich habe im Übrigen in der Videobeschreibung ein Dokument verlinkt das alle Prüfungsschema zu BGB AT mit einschließt und damit auch das 2:32 Prüfungsschema des Kaufvertrags das wie ihr hier sehen könnt deutlich länger ist als es natürlich gerade zeige denn all diese Punkte werden sich noch weiter 2:40 untergliedern und ziel ist es dass im Laufe der nächsten Videos langsam klar wird was man wo und wie zu prüfen hat und dass das Prüfungsschema am Ende 2:49 wirklich komplett verständlich für euch ist ihr könnt euch die Datei jedoch jetzt schon runterladen das ganze ist natürlich gratis und hier wie gesagt in 2:55 der Videobeschreibung verlinkt nun müssten wir natürlich nachdem wir uns die Frage stellen ob ein wirksamer Kaufvertrag nun vorliegt den Kaufvertrag 3:03 auch definieren und hier kommt die hochrelevante Definition des Kaufvertrags die wahrscheinlich viele schon gehört haben werden ein 3:09 Kaufvertrag erfordert zwei aufeinander bezogene inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen namentlich Angebot und Annahme das Angebot ist im Paragraph 3:18 145 geregelt und die Annahme ergibt sich aus Paragraph 147 BGB und wir wollen jetzt erstmal uns mit einem wichtigen Begriff auseinandersetzen dieser 3:27 Definition und zwar der Willenserklärung denn ein Kaufvertrag erfordert ja dass zwei Willenserklärungen vorliegen und zwar Angebot und Annahme und da stellt 3:35 sich natürlich die Frage was ist überhaupt eine Willenserklärung die Definition könnte etwa wie folgt lauten eine Willenserklärung meint die Äußerung 3:41 eines Willens der sich auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung richtet es geht also darum dass man dem anderen sagt was man will und dass das 3:48 Ganze zumindest eine rechtliche Bedeutung hat es ist relativ logisch Angebot und Annahme sind natürlich dementsprechend Willenserklärungen weil 3:55 sie direkt mit einem Kaufvertrag zu tun haben und dementsprechend allein schon Pflichten begründen wie Kaufpreiszahlung und Übergabe und Übereignung der Sache 4:02 und damit eine Rechtswirkung erzielen können und damit sind Angebot und Annahme natürlich stets Willenserklärungen nun gibt es 4:08 allerdings nicht nur die Willenserklärung denn man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Willenserklärungen einerseits gibt es 4:15 die ausdrücklichen Willenserklärungen das ist eben wenn man seinen Willen äußert per Text oder per Dialog oder auch per Telefon also dass man der 4:23 anderen Person wirklich direkt ausdrücklich sagt oder schreibt was man will allerdings gibt es auch die sogenannten konkludenten 4:30 Willenserklärungen das ist immer dann der Fall wenn man das eben nicht ausdrücklich tut sondern aus den Umständen und aus dem Verhalten 4:36 ersichtlich ist welche Rechtswirkung man erzielen will z.B dann wenn man auf eine Auktion die Hand hebt damit sagt man natürlich ich möchte kaufen ich möchte 4:45 überbieten oder auch z.B dann wenn man einen Apfel auf die Supermarktkasse legt obwohl man jetzt nicht direkt sagt ich möchte diesen Apfel kaufen ist eben aus 4:52 meinem Verhalten ersichtlich dass ich diesen Apfel kaufen will weil ich ihn eben aufs Band lege und dch kann es letztendlich zu einem Kaufvertrag mit 5:01 dem supermarktinhaber kommen ganz logisch man unterscheidet jedoch nicht nur zwischen ausdrücklich und konkludent sondern es gibt auch empfangsbedürftige 5:09 und sogenannte nichtempfangsbedürftige willlenserklärungen empfangsbedürftige willlenserklärungen sind z.B immer Angebot und Annahme denn es da ist immer 5:17 wichtig dass die andere Person die Willenserklärung empfängt mal ganz grob gesagt wenn ich das Angebot einer anderen Person annehmen will dann kann 5:24 ich natürlich nicht einfach leise auf Toilette Flüstern ich nehme das Angebot an denn das natürlich wichtig dass die andere Person das auch mitbekommt und 5:31 das meint grundsätzlich die empfangsbedürftigkeit die meisten wildenserklärungen sind auch empfangsbedürftig nicht 5:37 empfangsbedürftig sind z.B Testamente aber ich kann euch jetzt schon mal sagen tatsächlich werden im bgba dieenden ja eh nur die empfangsbedürftigen 5:45 wilderklärungen als die die der anderen Person eben zugehen müssen eine wesentliche Rolle spielen denn wir wissen ja Angebot und Annahme sind ja 5:51 auch beides empfangsbedürftige Willenserklärungen diese Begriffe habt jetzt einfach mal gehört und ich weiß dass es noch relativ schwierig ist einzu 5:59 ordnen aber das ist einfach ein Grundwissen das wichtig ist damit man die folgenden Videos ein bisschen verstehen kann und keine Sorge ihr müsst 6:07 das nicht vollumfänglich verstehen wir gehen darauf natürlich in den nächsten Videos ganz ausführlich noch mal ein wir wollen uns jetzt allerdings erstmal 6:14 Angebot bzw Antrag und die Annahme noch mal konkreter angucken wir wissen jetzt schon was eine Willenserklärung ist doch haben wir noch nicht viel gelernt 6:22 darüber was ein Angebot und was eine Annahme ist ein Angebot ist in paragraph 145 geregelt und die Definition könnte in etwa wie folgt lauten ein Angebot ist 6:32 eine empfangsbedürftige Willenserklärung durch die eine Partei eine anderen Partei ein Vertragsschluss so darlegt dass das Zustandekommen des Vertrages 6:40 nur noch von dessen Einverständnis abhängt man muss also einer anderen Person eben ein Kaufvertrag anbieten und das auf eine solche Art und Weise dass 6:47 ein schlichtes ja sagen der anderen Person schon eben zum Zustandekommen des Kaufvertrages führen kann bedeutet also wenn ich sage willst du bei mir im Laden 6:55 etwas kaufen dann ist das kein taugliches Angebot weil wenn die so hieraufin ja sagt kann kein Kaufvertrag zustande gekommen sein man weiß ja gar 7:03 nicht was wurde gekauft zu welchem Kaufpreis wurde was gezahlt und als sowas hier reicht nicht ein simples ja sagen um direkt einen Kaufvertrag zu 7:10 begründen anders natürlich wenn ich sage willst du mir meinen Hut für 3 € abkaufen in dem Fall liegt durchaus ein Angebot vor denn hierauf muss die Person 7:19 tatsächlich nur noch ja sagen und dann wäre ein Angebot mit dem Hut für 3 € zustande gekommen und ihr habt es vielleicht schon rausgehört es ging 7:27 gerade um die essentialia negzii ihr solltet beim Angebot stets feststellen ob die sogenannten essentiale negozii vorliegen denn diese sind wichtig dafür 7:36 dass das Angebot wirklich nur durch ein jah angenommen werden kann die essentiale negozi die bei jedem Angebot vorliegen müssen oder bestimmt sein 7:44 müssen sind Kaufpreis der Sache Kaufsache was wird gekauft und die kaufparteien also Verkäufer und Käufer wer sind diese Person diese drei 7:54 sogenannten essentiale negotiie die wesentlichen Vertragsbestandteile müssen stets beim Angebot schon erfüllt sein und dadurch könnte man tatsächlich das 8:03 Angebot nur doch ein jah sagen potentiell annehmen und die Definition der Annahme würde etwa lauten eine Annahme ist eine empfangsbedürftige 8:09 Willenserklärung durch die der Antragsempfänger dem antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt grob 8:16 gesagt man sagt einfach der anderen Person ich nehme das Angebot an das ganze ist nicht weit kompliziert und ich würde auch in vielen klausursituationen 8:23 empfehlen die Definition hier gar nicht so zu nennen denn sie spiegelt eigentlich nur die Definition des Angebots wieder und ist tatsächlich ich 8:29 auch nicht weiter kompliziert man kann also z.B ein Angebot annehmen indem man sagt ich kaufe den Hut für 3 € ab oder auch z.B ich nehme dein Angebot an oder 8:38 auch einfach wenn man nickt auch das kann natürlich schon konkludent eine Annahme begründen was natürlich keine Annahme ist wenn man sagen würde hey für 8:46 2 € würde ich den Hut kaufen denn hier versucht natürlich die Person den Preis von 3 auf 2 € zu drücken und gibt daher nicht Einverständnis bezüglich des 8:55 Vertragsschlusses ganz logisch das wä natürlich keine Annahme sondern sogar ein neues Angebot aber dazu natürlich erst im nächsten Video mehr im nächsten 9:03 Video soll es um die ganzen besonderen Regeln zum Vertragsschluss aus Paragraph 125 fort folgende gehen also guckt euch dieses Video gerne noch an das wird hier 9:11 im Moment eingeblendet dass das nächste Video da werden wir uns um all die speziellen Normen des Kaufvertrags die Grundlagen anschauen ich danke an der 9:19 Stelle viel fürs zuschauen ich freue mich natürlich sehr über ein Abo und wenn wir uns im nächsten Video hier wiedersehen