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Niederstwertprinzip – Finanzbuchhaltung ( Rechnungswesen)

Wirtschaft - simpleclub6:00 316.655 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

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Transkriptautomatisch erstellt · 48 Zeilen
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  1. Moin Leute, heute geht's um Wert, los geht's! In diesem Video schauen wir uns das Niederstwertprinzip an.
  2. Das Niederstwertprinzip ist eine Bewertungsvorschrift für Vermögensgegenstände, welches bei der Bilanzierung eine entscheidende Rolle spielt.
  3. Wie der Name schon andeutet geht es darum, Vermögensgegenstände in der Bilanz mit dem niedrigstmöglichen Wert anzusetzen.
  4. Daraus folgen außerplanmäßige Abschreibungen. Aber warum sollte man das tun?
  5. Ist großer, höher, weiter nicht immer besser? Antwort nein.
  6. Das Vorsichtsprinzip besagt, dass Risiken und Verluste antizipiert werden müssen und nicht erst mit der Realisation Bedeutung erlangen.
  7. So soll verhindert werden, dass sich ein Unternehmen zu gut darstellt. Denn das könnte nicht nur die Liquidität und damit den Fortbestand des Unternehmens
  8. belasten sondern würde auch die Gläubiger des Unternehmens gefährden.
  9. Und diese müssen geschützt werden! #Gläubigerschutz
  10. Daraus folgt das Ansetzen mit den geringstmöglichen Werten. Es gibt dabei 2 Arten des Niederstwertprinzips.
  11. Zum einen das gemilderte Niederstwertprinzip und zum anderen das strenge Niederstwertprinzip. Das gemilderte Niederstwertprinzip wird bei Vermögengegenständen des Anlagevermögens
  12. angewandt. Kommt es zu einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung,
  13. so ist eine außerplanmäßige Abschreibung durchzuführen. Der Vermögensgegenstand aus dem Anlagevermögen wird zum Bilanzstichtag mit dem niedrigeren
  14. Wert angesetzt. Ist die Wertminderung nur vorübergehend,
  15. gibt es bei Finanzanlagen ein Wahlrecht, ob der alte Buchwert oder der aktuell geringere Wert bilanziert werden.
  16. Bestehen die Gründe für eine Wertminderung in Zukunft nicht mehr, besagt das Wertaufholungsgebot, dass es zu einer Zuschreibung kommen muss.
  17. Das kann z.B. bei Aktien der Fall sein, wenn ein Unternehmen eine Krise gut überstanden hat und sich der Aktienkurs erholt.
  18. Jetzt zur anderen Seite. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei Vermögengegenständen des Umlaufsvermögens angewandt.
  19. Hier gilt es auch bei Wertminderungen, welche nicht dauerhaft sind den geringeren Wert anzusetzen und Abschreibungen auf das Umlaufvermögen vorzunehmen.
  20. Jetzt ab zum Beispiel! Bei unserem tom-Baumarkt haben wir Anlagevermögen in Form der Gebäude, der Maschinen und auch
  21. in Form von Aktien. Anlagevermögen sagt uns, dass hier das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden ist.
  22. Die Aktien, die Herr Nagel hält sind dafür da, Einfluss auf die Zulieferer zu haben. Jedoch fällt der Aktienkurs eines Zulieferers stark,
  23. nachdem die Verkaufszahlen deutlich zurückgegangen sind und das Unternehmen „vom Beginn einer Krise“ spricht.
  24. Herr Nagel hatte die Aktien im Februar zu 50€ das Stück gekauft. Zum Bilanzstichtag am 31.
  25. Dezember liegt der Kurs bei miesen 30€. So... wie gehen wir jetzt vor?
  26. Zunächst stellen wir fest, wir reden hier über Anlagevermögen. Auch können wir erkennen, dass die Krise nicht morgen überwunden ist,
  27. wir von einer dauerhaften Wertminderung ausgehen müssen. Dann wird immer der niedrigere der beiden Werte aus Börsen- oder Marktwert
  28. und fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten betrachtet. Bei den Aktien haben wir Anschaffungskosten und Börsenwert.
  29. Damals waren die Aktien 50€ das Stück wert. Jetzt liegt der Börsenwert bei 30€.
  30. Das Niederstwertprinzip greift, der geringere Wert – hier 30€ je Aktie – wird angesetzt. Es kommt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 20€ je Aktie.
  31. Außerdem ist ein Gabelstapler kaputtgegangen. Die Anschaffungskosten betrugen im März 40.000€.
  32. Durch den Schaden ist er im Wert gesunken. Der Marktwert am Bilanzstichtag beträgt noch 5.000€.
  33. Da der Wertverlust dauerhaft ist muss auch hier abgeschrieben werden. Der Gabelstapler wird mit 5.000€ in der Bilanz angesetzt.
  34. Die außerplanmäßige Abschreibung beträgt damit 35.000€. Außerdem hat Herr Nagel ein ganzes Lager voller Vorräte.
  35. „Vorräte“ ist hier unser Schlüsselwort. Denn die zählen zum Umlaufvermögen und da gilt das strenge Niederstwertprinzip,
  36. wo immer der niedrigste Wert angesetzt wird. Zu den Vorräten zählen z.B.
  37. Holzplatten, die bestellt wurden. Am Tag der Anschaffungen lagen die Kosten für 1 Tonne Holz bei 200€.
  38. Am 31. Dezember liegt der Preis bei 180€ die Tonne.
  39. Ob vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung ist hier insofern egal, als dass wir beim Umlaufvermögen immer den niedrigsten Wert in der Bilanz ansetzen,
  40. hier also die 180€ pro Tonne - es kommt zu einer Abwertung. Andersrum, wenn am Bilanzstichtag der Preis pro Tonne Holz bei 210 € liegt,
  41. wir also eine Wertsteigerung haben, wählen wir aufgrund des Niederstwertprinzips wieder den geringeren Wert zwischen Anschaffungs-
  42. und Marktwert. Heißt wir würden jetzt die Holzplatten zum Anschaffungspreis von 200€ die Tonne ansetzen.
  43. Locker easy! Wir nehmen also mit,
  44. das Niederstwertprinzip beschäftigt sich damit, wann außerplanmäßige Abschreibungen durchzuführen sind,
  45. um Vermögensgegenstände mit dem niedrigstmöglichen Wert anzusetzen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt.
  46. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung muss ich abschreiben. Ist die Wertminderung nur vorübergehend gibt es bei Finanzanlagen ein Wahlrecht.
  47. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufsvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt. Hier kommt es bei dauerhaften, als auch nur vorübergehenden Wertminderungen zur Abwertung.
  48. Zum Schluss noch der Hinweis, dass das Niederstwertprinzip grundsätzlich auch steuerrechtlich gilt. Für die dies interessiert.

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