Niederstwertprinzip – Finanzbuchhaltung ( Rechnungswesen) Wirtschaft - simpleclub https://www.youtube.com/watch?v=lkikWHgBNBE Transkript (automatisch erstellt) 0:10 Moin Leute, heute geht's um Wert, los geht's! In diesem Video schauen wir uns das Niederstwertprinzip an. 0:21 Das Niederstwertprinzip ist eine Bewertungsvorschrift für Vermögensgegenstände, welches bei der Bilanzierung eine entscheidende Rolle spielt. 0:29 Wie der Name schon andeutet geht es darum, Vermögensgegenstände in der Bilanz mit dem niedrigstmöglichen Wert anzusetzen. 0:36 Daraus folgen außerplanmäßige Abschreibungen. Aber warum sollte man das tun? 0:41 Ist großer, höher, weiter nicht immer besser? Antwort nein. 0:45 Das Vorsichtsprinzip besagt, dass Risiken und Verluste antizipiert werden müssen und nicht erst mit der Realisation Bedeutung erlangen. 0:52 So soll verhindert werden, dass sich ein Unternehmen zu gut darstellt. Denn das könnte nicht nur die Liquidität und damit den Fortbestand des Unternehmens 0:59 belasten sondern würde auch die Gläubiger des Unternehmens gefährden. 1:03 Und diese müssen geschützt werden! #Gläubigerschutz 1:06 Daraus folgt das Ansetzen mit den geringstmöglichen Werten. Es gibt dabei 2 Arten des Niederstwertprinzips. 1:13 Zum einen das gemilderte Niederstwertprinzip und zum anderen das strenge Niederstwertprinzip. Das gemilderte Niederstwertprinzip wird bei Vermögengegenständen des Anlagevermögens 1:23 angewandt. Kommt es zu einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, 1:27 so ist eine außerplanmäßige Abschreibung durchzuführen. Der Vermögensgegenstand aus dem Anlagevermögen wird zum Bilanzstichtag mit dem niedrigeren 1:36 Wert angesetzt. Ist die Wertminderung nur vorübergehend, 1:40 gibt es bei Finanzanlagen ein Wahlrecht, ob der alte Buchwert oder der aktuell geringere Wert bilanziert werden. 1:46 Bestehen die Gründe für eine Wertminderung in Zukunft nicht mehr, besagt das Wertaufholungsgebot, dass es zu einer Zuschreibung kommen muss. 1:54 Das kann z.B. bei Aktien der Fall sein, wenn ein Unternehmen eine Krise gut überstanden hat und sich der Aktienkurs erholt. 2:02 Jetzt zur anderen Seite. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei Vermögengegenständen des Umlaufsvermögens angewandt. 2:09 Hier gilt es auch bei Wertminderungen, welche nicht dauerhaft sind den geringeren Wert anzusetzen und Abschreibungen auf das Umlaufvermögen vorzunehmen. 2:18 Jetzt ab zum Beispiel! Bei unserem tom-Baumarkt haben wir Anlagevermögen in Form der Gebäude, der Maschinen und auch 2:27 in Form von Aktien. Anlagevermögen sagt uns, dass hier das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden ist. 2:33 Die Aktien, die Herr Nagel hält sind dafür da, Einfluss auf die Zulieferer zu haben. Jedoch fällt der Aktienkurs eines Zulieferers stark, 2:41 nachdem die Verkaufszahlen deutlich zurückgegangen sind und das Unternehmen „vom Beginn einer Krise“ spricht. 2:47 Herr Nagel hatte die Aktien im Februar zu 50€ das Stück gekauft. Zum Bilanzstichtag am 31. 2:54 Dezember liegt der Kurs bei miesen 30€. So... wie gehen wir jetzt vor? 2:59 Zunächst stellen wir fest, wir reden hier über Anlagevermögen. Auch können wir erkennen, dass die Krise nicht morgen überwunden ist, 3:07 wir von einer dauerhaften Wertminderung ausgehen müssen. Dann wird immer der niedrigere der beiden Werte aus Börsen- oder Marktwert 3:14 und fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten betrachtet. Bei den Aktien haben wir Anschaffungskosten und Börsenwert. 3:22 Damals waren die Aktien 50€ das Stück wert. Jetzt liegt der Börsenwert bei 30€. 3:27 Das Niederstwertprinzip greift, der geringere Wert – hier 30€ je Aktie – wird angesetzt. Es kommt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 20€ je Aktie. 3:38 Außerdem ist ein Gabelstapler kaputtgegangen. Die Anschaffungskosten betrugen im März 40.000€. 3:44 Durch den Schaden ist er im Wert gesunken. Der Marktwert am Bilanzstichtag beträgt noch 5.000€. 3:51 Da der Wertverlust dauerhaft ist muss auch hier abgeschrieben werden. Der Gabelstapler wird mit 5.000€ in der Bilanz angesetzt. 4:00 Die außerplanmäßige Abschreibung beträgt damit 35.000€. Außerdem hat Herr Nagel ein ganzes Lager voller Vorräte. 4:09 „Vorräte“ ist hier unser Schlüsselwort. Denn die zählen zum Umlaufvermögen und da gilt das strenge Niederstwertprinzip, 4:15 wo immer der niedrigste Wert angesetzt wird. Zu den Vorräten zählen z.B. 4:20 Holzplatten, die bestellt wurden. Am Tag der Anschaffungen lagen die Kosten für 1 Tonne Holz bei 200€. 4:26 Am 31. Dezember liegt der Preis bei 180€ die Tonne. 4:31 Ob vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung ist hier insofern egal, als dass wir beim Umlaufvermögen immer den niedrigsten Wert in der Bilanz ansetzen, 4:40 hier also die 180€ pro Tonne - es kommt zu einer Abwertung. Andersrum, wenn am Bilanzstichtag der Preis pro Tonne Holz bei 210 € liegt, 4:50 wir also eine Wertsteigerung haben, wählen wir aufgrund des Niederstwertprinzips wieder den geringeren Wert zwischen Anschaffungs- 4:57 und Marktwert. Heißt wir würden jetzt die Holzplatten zum Anschaffungspreis von 200€ die Tonne ansetzen. 5:04 Locker easy! Wir nehmen also mit, 5:07 das Niederstwertprinzip beschäftigt sich damit, wann außerplanmäßige Abschreibungen durchzuführen sind, 5:13 um Vermögensgegenstände mit dem niedrigstmöglichen Wert anzusetzen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt. 5:23 Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung muss ich abschreiben. Ist die Wertminderung nur vorübergehend gibt es bei Finanzanlagen ein Wahlrecht. 5:32 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufsvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt. Hier kommt es bei dauerhaften, als auch nur vorübergehenden Wertminderungen zur Abwertung. 5:43 Zum Schluss noch der Hinweis, dass das Niederstwertprinzip grundsätzlich auch steuerrechtlich gilt. Für die dies interessiert.