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Entgeltabrechnung 2026 (Teil 1): Grundlagen der Entgeltabrechnung - vom Brutto- zum Nettoentgelt

Bensch erklärt's - Wirtschaft einfach verstehen19:23 3.257 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 124 Zeilen
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  1. Ja, hallo und herzlich willkommen zu diesem Video, indem wir uns mal ansehen, wie man eine Endgeldabrechnung für einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin
  2. durchführt. In diesem Video fangen wir zunächst einmal einfach an und im weiteren Verlauf zeige ich euch dann auch ein paar Sonderfälle. Und damit ihr
  3. bei der Erstellung einer Endgeldabrechnung selbst ein wenig sicherer werdet, könnt ihr euch z.B. eine solche Exceltabelle erstellen und
  4. wenn ihr das nicht selber machen möchtet, dann könnt ihr mir eine E-Mail schreiben. Ich schicke euch gerne diese Vorlage zu und dann könnt ihr parallel
  5. zu diesem Video die Fälle selber durchau bitte einen Taschenrechner, wenn ihr das z.B. für eine Klassenarbeit oder für
  6. eine Prüfung selber mal üben möchtet. Wenn ihr jetzt so eine Endgeldabrechnung das erste Mal seht, sieht die vielleicht ein bisschen kompliziert aus. Und
  7. zugegebenermaßen, da sind auch einige Dinge drin, die ein bisschen kompliziert sind, aber wir gehen das Ganze jetzt mal Schritt für Schritt durch. Zunächst
  8. einmal geht es ja grundsätzlich darum, dass wir in einer solchen Endgeldabrechnung für einen Mitarbeiter vom Bruttogeld zum Nettogeld die
  9. Berechnung durchführen möchten. Ihr müsst euch also diese beiden Werte, die ich hier in der Tabelle jetzt markiert habe, genau ansehen und achtet mal
  10. darauf, denn sowohl bei der Ermittlung des Bruttogelds als auch später bei der Berechnung des Nettogelds sind einige Besonderheiten zu beachten. Worauf ihr
  11. insbesondere achten müsst, sind zunächst einmal die steuerlichen Abzüge, denn in der Regel wird bei einer solchen Endgeldabrechnung Lohnsteuer angesetzt.
  12. In besonderen Fällen gibt es einen Abzug des Solidaritätszuschlags. Das kann sein, dass der in der Zwischenzeit dann komplett weggefallen
  13. ist, wenn ihr euch das Video anschaut. Aber aktuell spielt der Solidaritätszuschlag noch bei einigen Mitarbeitern eine Rolle und dann kann es
  14. sein, dass die Kirchensteuer in Ansatz gebracht wird. Aber das ist auch nicht grundsätzlich der Fall. zeige ich euch dann gleich genauer. Und ein weiterer
  15. Bereich der Abzüge sind dann die sogenannten Sozialversicherungsbeiträge. Auch darauf müsst ihr besonders achten, denn im Zusammenhang mit den
  16. Sozialversicherungsbeiträgen spielen jetzt als nächstes die Beitragssätze eine wichtige Rolle. Wie ihr hier in der Tabelle erkennen könnt,
  17. gibt's insgesamt vier Sozialversicherungszweige. Das ist einmal die Rentenversicherung, dann die Arbeitslosenversicherung, die
  18. Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Und für jeden dieser Bereiche muss man nun spezielle Beitragssätze beachten. Diese
  19. Beitragssätze ändern sich von Jahr zu Jahr. Hier in meiner Tabelle findet ihr die Beitragssätze für das Jahr 2026. Und die Endgeldabrechnung führen wir ja
  20. für den Arbeitnehmer durch. Deswegen müsst ihr jetzt darauf achten, hier in der Tabelle sind die Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer angegeben.
  21. Und das ist dann auch das nächste, was ihr beachten müsst. Bei den meisten Beiträgen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu den
  22. Sozialversicherungszweigen, aber das ist wie gesagt nicht immer so. Deswegen schauen wir uns das mal bei der Rentenversicherung an. Der aktuelle
  23. Beitragssatz ist 18,6 % und davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 9,3 %. Bei der Arbeitslosenversicherung sind es 2,6 %.
  24. Auch hier trägt der Arbeitgeber die Hälfte, also 1,3 %. Bei der Krankenversicherung müsst ihr jetzt einen Sonderfall beachten. Da ist
  25. nämlich der allgemeine Beitragssatz für 2026 14,6 %. Und abhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer konkret versichert ist, gibt es noch
  26. einen Zusatzbeitrag. In meinem Beispiel habe ich den durchschnittlichen Satz von 2,6 % angesetzt. Dieser kann aber abhängig vom Arbeitnehmer variieren. Da
  27. müsst ihr drauf achten, das muss euch vorgegeben werden. Aber auch der Beitragssatz zur Krankenversicherung, also der allgemeine Satz und der
  28. Zusatzbeitrag werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zur Hälfte getragen. In meinem Beispiel sind das dann für den Arbeitnehmer die
  29. Hälfte, also 8,6%. Und bei der Pflegeversicherung wird es dann richtig kompliziert. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6%. Aber gerade bei diesem
  30. Beitragssatz wird's jetzt wirklich ein bisschen kompliziert, denn der Beitragssatz steigt z.B. für kinderlose Arbeitnehmer, die älter als 23 sind, um
  31. 0,6%. Und da müsst ihr jetzt drauf achten, wenn also der Arbeitnehmer älter als 23 Jahre alt ist, dann müssen sich
  32. Arbeitgeber und Arbeitnehmer die 1,8%, also den allgemeinen Beitragssatz teilen und die 0,6 % werden dann nur vom Arbeitnehmer übernommen. Und wenn er mal
  33. drauf achtet, das liegt eben daran, dass hier Arbeitnehmer, die keine Kinder haben, somit also einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen.
  34. Bei allen Arbeitnehmern, die älter als 23 sind, aber ein Kind haben, fällt dann dieser Zusatzbeitrag von 0,6 % jedoch weg. Nun wird das aber nach der
  35. aktuellen Rechtslage noch ein bisschen schwieriger. Und zwar geht's jetzt um die Arbeitnehmer, die Eltern sind, also mindestens ein Kind haben. Und da gibt's
  36. jetzt noch einen Sonderfall. Wenn nämlich das Kind bzw. die Kinder jünger als 25 Jahre sind, dann wirkt sich das verringernd auf den Beitragssatz zur
  37. Pflegeversicherung aus. Das könnt ihr hier in der Tabelle sehen. Wenn also ein Arbeitnehmer ein Kind oder mehrere Kinder hat, die unter 25 Jahre alt sind,
  38. dann zahlen sie regulär 1,8 %. Haben sie zwei Kinder, dann zahlen sie 1,55 % und so weiter. Und daraus könnt ihr jetzt erkennen, je mehr Kinder ein
  39. Arbeitnehmer hat, desto geringer ist sein Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Und jetzt müsst ihr natürlich zugeben,
  40. das ist alles ein bisschen kompliziert. Wie soll man das jetzt konkret in einer Klassenarbeit oder in einer Prüfung von euch verlangen? Das heißt also entweder
  41. man gibt euch das alles hier vor oder ihr müsst das auswendig lernen. Bei der Pflegeversicherung finde ich das sehr kompliziert. Ich denke mir, das muss
  42. keiner auswendig lernen. Das gibt man euch vor. Und bei den IHAK Abschlussprüfung ist das grundsätzlich so, ich habe das nie anders erlebt, dass
  43. man euch die Beitragssätze für die gesamten Sozialversicherungszweige vorgibt, denn das werdet ihr gleich sehen. Eigentlich ist das alles jetzt
  44. schon kompliziert genug, denn im Zusammenhang mit den Sozialversicherungszweigen kommen jetzt noch ein paar Besonderheiten hinzu. Dann
  45. haben wir zunächst einmal die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Ihr müsst darauf achten, es gibt zwei Beitragsbemessungsgrenzen
  46. und zwar die erste für die Renten und die Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2026 beträgt sie 8450 €. Und dann gibt's eine zweite
  47. Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken und die Pflegeversicherung. Im Jahr 2026 beträgt sie 5812,50 €. Und ich denke mir, auch diese Werte
  48. muss man nicht auswendig lernen. In Klassenarbeiten und Prüfungen wird man euch diese Werte vorgeben, wenn sie denn eine Rolle spielen. Und welche Rolle die
  49. genau spielen, das zeige ich euch dann in den Beispielen. Und dann gibt's zu guter Letzt noch einen dritten Wert, den man beachten muss. Das ist die
  50. sogenannte Pflichtversicherungsgrenze. Da weiß ich euch mal drauf hin, weil sich da viele vor tun. Die Pflichtversicherungsgrenze dürft ihr
  51. nicht verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze. Und worin jetzt der Unterschied besteht, das zeige ich euch dann auch bei den
  52. Beispielen. In unserem ersten Beispiel gehen wir jetzt mal davon aus, dass unser Arbeitnehmer ein monatliches Bruttogeld von 3250 € erhält, weil das
  53. die Endgelhöhe des Arbeitnehmers ist, die mit ihm im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Das ist also der Wert, den er monatlich vom Arbeitgeber erhält. Und da
  54. wir im ersten Beispiel ja vom einfachsten Fall ausgehen wollen, gehen wir jetzt davon aus, dass der Arbeitnehmer keinen weiteren Zuschlag zu
  55. diesem Grundgeld erhält. Das heißt z.B. keinen Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen. Was das jetzt genau bedeutet, zeige ich euch
  56. später. Ihr könnt dann also in der Tabelle erkennen, dass das sozialversicherungspflichtige brutto entgeld 3250 € beträgt. Und jetzt machen
  57. wir das in diesem ersten Beispiel ja sehr einfach. Wir gehen mal davon aus, der Arbeitnehmer hat keinen Steuerfreibetrag. Auch das erkläre ich
  58. euch später, sodass ihr also ein steuerpflichtiges Entgeld in Höhe von 3250 € erhaltet. So und jetzt wundern sich wahrscheinlich einige von euch,
  59. warum ich das hier in zwei Spalten darstelle. Ihr müsst aber unbedingt darauf achten, dass es einen Unterschied zwischen dem
  60. sozialversicherungspflichtigen Brutto entgeld und dem steuerpflichtigen Entgeld gibt. Warum diese Trendung so wichtig ist, das zeige ich euch später.
  61. Ihr seht ja, hier gibt's wertmäßig keinen Unterschied. Deswegen hättet ihr die 3250 € auch ruhig rechts in die Spalte schreiben können. Aber später,
  62. wie gesagt, wird das noch mal wichtig. Deswegen gewöhnt euch schon mal dran, mit den zwei Spalten zu arbeiten. Und damit ihr im Umgang mit der
  63. Endgeldabrechnung ein bisschen sicherer werdet, achtet jetzt mal auf den Fachbegriff steuerpflichtiges Entgeld, denn als nächstes wollen wir jetzt mal
  64. die Steuerabzüge ermitteln. In der Praxis ist jetzt der Normalfall, dass man in der Personalabteilung hierzu entsprechende Software nutzt. Das könnt
  65. ihr dann zu Hause auch selber mal ausprobieren. Es gibt im Internet sehr viele Brutto nettore Rechner, die man kostenfrei nutzen kann. Da könnt ihr
  66. dann also mal automatisch berechnen lassen, wie hoch die Lohnsteuer und die Kirchensteuer der Solidaritätszuschlag ist. Aber in Prüfung und Klassenarbeit
  67. habt ihr ja in der Regel keinen Zugriff auf das Internet. Deswegen bringt man euch das so bei, dass man eine Steuertabelle dazu nutzt. Ihr haltet
  68. dann also zur Lösung eine solche Steuertabelle, die kann so oder so ähnlich aussehen und da müsst ihr jetzt mal auf ein paar Besonderheiten achten.
  69. Der Sinn dieser Steuertabelle ist nämlich, dass ihr aus dieser Tabelle jetzt die Steuern ablesen könnt. Also konkret hier die Höhe der Lohnsteuer und
  70. der Kirchensteuer. Ihr könnt aus der Tabelle erkennen, dass ein Solidaritätszuschlag hier gar nicht mehr aufgeführt wird, weil der bei solchen
  71. Einkommen gar nicht anfällt. Die Tabelle sieht aber doch ein bisschen kompliziert aus, deswegen achtet mal drauf. Wir haben hier zum einen die Höhe des
  72. steuerpflichtigen Entgelds und die ist gestaffelt. Das könnt ihr hier erkennen. Wir haben ja immer einen Abstand von 40 € und da müsst ihr drauf achten, dass
  73. hier ab Euro steht. Das kann nämlich in eurer Steuertabelle ein bisschen anders sein. Da gibt's auch andere Darstellungen, z.B. bis Euro. Also
  74. achtet zunächst einmal darauf, hier ab Euro. Und bei unserem Arbeitnehmer ist das ja jetzt so, dass der ein steuerpflichtiges Entgeld von 3250 €
  75. erhält und deswegen müssen wir hier beim Wert 3240 € die Steuer ablesen. Achtet darauf, der nächste Wert 3260 € ist ja höher und da steht ja ab Euro. Deswegen
  76. der richtige Wert für unsere Berechnung sind dann die 3240 €. Und jetzt könnt ihr in der Tabelle recht gut erkennen, dass hier die Lohnsteuer bei
  77. unterschiedlichen Steuerklassen aufgeführt wird. Insgesamt gibt's ja sechs Steuerklassen und das muss euch dann in der Aufgabe vorgegeben werden,
  78. in welcher Steuerklasse sich der Arbeitnehmer konkret befindet. Jetzt erkläre ich euch in diesem Video die Steuerklasse nicht genauer, sonst wird
  79. das Video zu lang. könnt ihr euch ja mal informieren, gibt's auch Material von mir dazu. Vielleicht achtet ihr mal drauf, weil es ein häufiger Irrtum ist,
  80. den ich feststelle, in der Steuerklasse 1 und in der Steuerklasse 4 zahlt man die gleiche Lohnsteuer. Was ist jetzt der Irrtum? Ich höre halt von vielen,
  81. dass wenn man verheiratet ist, dann ist man ja in der Regel in der Steuerklasse 4, dass man dann Steuern spart, aber ihr könnt das hier in der Tabelle erkennen.
  82. Dem ist nicht so, denn ein Single, der ist in Steuerklasse 1, zahlt die gleiche Steuer wie in Steuerklasse 4. Das sieht dann anders aus in den Steuerklassen 3
  83. und 5 und das sind dann ja die Sonderfälle bei Verheirateten. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf dann aber auch noch mal genauer ein. Ja, dann
  84. wollen wir als erstes mal jetzt die Lohnsteuer ermitteln, die sich bei einem Einkommen von 3250 € ergibt. Jetzt könnt ihr aus der Vorgabe erkennen, dass sich
  85. unser Arbeitnehmer in der Steuerklasse 1 befindet und dann l aus der Steuertabelle einfach ab. Die Lohnsteuer beträgt dann 504 €. Aus den Vorgaben
  86. könnt ihr dann erkennen, dass der Arbeitnehmer keine Kinder hat. Das heißt, er hat auch keinen Kinderfreibetrag. Und dann müsst ihr in
  87. der Steuertabelle bei Kinderfreibetrag 0 schauen und in diesem Fall fällt dann eine Kirchensteuer von 45,36 € an. Jetzt müsst ihr aber darauf
  88. achten, dass in den Vorgaben ja steht, dass der Arbeitnehmer keiner offiziellen Religionsgemeinschaft angehört für die Kirchensteuer anfällt und dann zahlt er
  89. natürlich auch keine Kirchensteuer. Deswegen ändere ich jetzt mal die Vorgabe auf römisch-katholisch, denn dann müsste hier die Kirchensteuer
  90. abgezogen werden. Also achtet darauf, Arbeitnehmer, die keiner offiziellen Religionsgemeinschaft angehören, zahlen keine Kirchensteuer. Gehören sie
  91. allerdings der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche an, dann fällt hier die Kirchensteuer an. Und zu guter Letzt könnt ihr dann aus der Tabelle ablesen,
  92. dass ihr aber kein Solidaritätszuschlag mehr anfällt. Und dann haben wir die steuerlichen Abzüge auch schon ermittelt. Dann könnt ihr jetzt im
  93. nächsten Schritt die Summe der steuerlichen Abzüge bilden. In meinem Fall sind das 549,36 Cent. Und das war dann ja gar nicht so
  94. schwierig. Man muss ja bisschen auf die Besonderheiten achten. Konzentriert euch, dann kriegt ihr den Wert auch richtig hin. Dann kommen wir jetzt
  95. nämlich im nächsten Schritt zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Wir machen es jetzt erstmal ganz einfach. Wir schauen uns die Rentenversicherung an
  96. und bei allen Sozialversicherungsbeiträgen müsst ihr euch jetzt immer am sozialversicherungspflichtigen Brutto
  97. entgeld orientieren. Jetzt ist das ja in unserem Beispiel so, dass das steuerpflichtige Entgeld mit dem sozialversicherungspflichtigen Entgeld
  98. übereinstimmt. Das wird sich aber später ändern. Deswegen achtet da jetzt schon drauf. Nehmt immer das sozialversicherungspflichtige brutto
  99. entgeld. Um jetzt den Beitrag zur Rentenversicherung ermitteln zu können, müsst ihr jetzt den Arbeitnehmeranteil zum Sozialversicherungsbeitragssatz von
  100. 18,6% nehmen. Wie gesagt, das habe ich euch ja schon erklärt. Ihr nehmt hier die Hälfte. Ihr nehmt also das sozialversicherungspflichtige brutto
  101. entgeld 3250 € teilt das durch 100 mal 9,3 durch 100 teilen wir, weil es ein Prozentsatz ist und dann erhaltet ihr als Beitrag für die Rentenversicherung
  102. 302,25€ent. Und jetzt machen wir das gleiche für die Arbeitslosenversicherung. Ihr neimmt wieder das sozialversicherungspflichtige
  103. brutto entgeld. Jetzt gilt der Beitragssatz 1,3 % für den Arbeitnehmer. Sodass ihr also wieder rechnet 3250 € dur 100 x 1,3. Für die
  104. Arbeitslosenversicherung erhaltet ihr dann 42,25€ent. Dann können wir als nächstes den Beitrag für die Krankenversicherung ermitteln.
  105. Achtet darauf, der Beitragssatz ist 14,6%, der Zusatzbeitrag 2,6 %. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss also 8,6 % als Beitrag zahlen. Ihr rechnet also
  106. wieder 3250 €/ 100 x 8,6. Als Ergebnis erhaltet ihr 279,50€. Bis hierin ist das mit den Sozialversicherungsbeiträgen gar nicht
  107. so schwierig. Ich denke mir, das habt ihr auch gemerkt. Aber bei der Pflegeversicherung wird's ein bisschen komplizierter. Jetzt müsst ihr nämlich
  108. zum einen beachten, wie alt der Arbeitnehmer ist. Wir gehen jetzt mal davon aus, dass der Arbeitnehmer älter als 23 Jahre ist und dass er kein Kind
  109. hat, das wissen wir ja schon aus den Vorgaben in unserer Endgeldabrechnung. Ihr nehmt also wieder das sozialversicherungspflichtige brutto
  110. entgeld 3250 € teilt durch 100. Und jetzt achtet darauf, der Beitragssatz für unseren Arbeitnehmer beträgt in unserem Fall 2,4 %. Also multipliziert
  111. ihr mit 2,4 und ihr haltet dann einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 78 €. Und wie gesagt, das habe ich euch ja schon erklärt. Das ist jetzt der
  112. einfachste Fall, weil hier der Arbeitnehmer kein Kind hat und er ist älter als 23. Das heißt also, er muss die 0,6 % alleine übernehmen. Wir kommen
  113. also zu einem Ergebnis von 78 €. So, und jetzt könnt ihr die vier Beiträge, die wir berechnet haben, für die Sozialversicherungszweige
  114. zusammenrechnen. Wir kommen zu einem Ergebnis von 702 € und dann sind wir im Grunde genommen schon fertig. Wie gesagt, das ist der einfachste Fall. Und
  115. jetzt rechnet ihr, da müsst ihr jetzt wieder drauf achten, das sozialversicherungspflichtige Brutto entgeld ist die Grundlage. Davon zieht
  116. ihr dann die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge ab und wir erhalten dann ein Netto entgeld in Höhe von 1998,64€ent.
  117. Und vielleicht habt ihr jetzt erkannt, wofür wir hier diese zwei Spalten nutzen. Wir trennen nämlich grundsätzlich die Einzelwerte und vor
  118. allem das steuerpflichtige Entgeld. Das wird später wichtig von unserer Berechnung. Dann könnt ihr also leicht errechnen, das Netto entgeld beträgt
  119. 1998,64€ent. Da wir davon ausgehen, dass hier keine Abzüge vorgenommen werden, entspricht das dann auch dem Überweisungsbetrag.
  120. Dieser wird dem Arbeitnehmer dann überwiesen. So, dann habt ihr eure erste Endgeldabrechnung durchgeführt. War schon bisschen kompliziert, muss man ein
  121. paar mal üben, aber wie gesagt, da gibt's noch deutlich schwierige Fälle und die schauen wir uns in den nächsten Videoteilen an. Dann bedanke ich mich
  122. bis hierhin, dass ihr euch das Video angesehen habt. Wenn ihr meine Arbeit unterstützen möchtet und es noch nicht gemacht habt, dann abonniert doch meinen
  123. Kanal und dann freue ich mich, wenn wir uns im nächsten Videoteil wiedersehen. Macht's gut, bis dann. Tschüss.
  124. [Musik]

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