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Umsatzsteuer und Vorsteuer - Grundbegriffe der Wirtschaft

Wirtschaft - simpleclub3:37 679.944 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 29 Zeilen
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  1. Moin Leute, wenn ihr im Supermarkt einkauft, erfolgreich shoppen geht oder euer Traumauto kauft,
  2. dann zahlt ihr Steuern. Auf dem Beleg steht dann der Betrag
  3. und dann das Ganze nochmal in den Netto- und den Mehrwertsteuerbetrag aufgesplittet. Mehrwertsteuer kennt ihr sicher, aber was hat dat denn mit Umsatz- und Vorsteuer zu
  4. tun? Die Antwort gibt’s jetzt!
  5. Die Mehrwertsteuer gibt es im Steuerrecht eigentlich gar nicht mehr. Sie wird aber auf vielen Rechnungen, Belegen und Quittungen angegeben.
  6. Die Mehrwertsteuer steht dabei umgangssprachlich für Umsatzsteuer und Vorsteuer. Und damit ab zu den zwei Begriffen!
  7. Schauen wir uns zunächst die Umsatzsteuer an. Das ist die Steuer, die ein Unternehmer auf seine Umsätze zahlen muss.
  8. Wenn z.B. ein Supermarkt ein Sixpack Bier verkauft, dann wird auf den Nettopreis des Biers noch Mehrwertsteuer erhoben werden.
  9. Dieser Betrag muss auf dem Beleg ausgewiesen sein und vom Supermarkt ans Finanzamt abgeführt werden.
  10. In der Regel beträgt die Mehrwertsteuer 19%, es gibt aber auch einen ermäßigten Steuersatz von 7%, der für Bücher, Lebensmittel oder
  11. Arztleistungen fällig wird. Halten wir fest
  12. Umsatzsteuer ist die Steuer, die gezahlt werden muss, wenn ein Unternehmer etwas verkauft. Vorsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmer zahlt, wenn er Waren oder Dienstleistungen
  13. von einem anderen Unternehmer kauft. Wenn also unser Supermarkt vom Großhändler ein paar Paletten Bier kauft,
  14. Fällt auch hier Umsatzsteuer an. Weil es sich aber um eine Eingangsleistung handelt, haben wir hier eine Vorsteuer für
  15. den Supermarkt. Der Großhändler der die komplette Zahlung vom Einzelhändler erhält führt die Steuer
  16. an das Finanzamt ab. Der einkaufende Supermarkt wir den Steuerbetrag später vom Finanzamt zurückfordern.
  17. Umsatzsteuer und Vorsteuer beschreiben also die gleiche Steuer. Der Unterschied liegt in der Position des Betrachters.
  18. Für den Käufer handelt es sich um die Vorsteuer. Und für den Verkäufer um Umsatzsteuer.
  19. Der Medien Markt bestellt beim Hersteller 1 neues Brick 6s Telefon. Durch den Verkauf des Telefons bekommt der Hersteller 100 € Netto,
  20. darauf kommen jetzt 19€ Umsatzsteuer, da der Hersteller Umsatz macht, wenn er seine Ware verkauft.
  21. Die 19€ Umsatzsteuer führt er ans Finanzamt ab. Der Medien Markt kauft Ware ein,
  22. er zahlt 119€, die 19€ Steuern bekommt er später vom Finanzamt wieder. Denn es handelt sich hier um einen Wareneinkauf, die 19€ sind Vorsteuer!
  23. Im Markt kommt das Handy vom Lager in den Showroom und wird ausgestellt. Es wird dann für 150€ Netto zuzüglich Steuer an einen Kunden verkauft.
  24. Das Telefon hat durch Lagerung und Ausstellung jetzt einen Mehrwert von 50€. Auf die 150 kommen wieder 19% Steuern und da es ein Verkauf ist, jetzt Umsatzsteuer.
  25. Brutto also 178,50€. Der Markt zahlt 28,50 Umsatzsteuer ans Finanzamt
  26. und bekommt die Vorsteuer in Höhe von 19€ zurück. Die Vorsteuer ist eine Forderung dem Finanzamt gegenüber, also ein Durchgangsposten, da
  27. das Geld zurückfließt. Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit dem Finanzamt gegenüber.
  28. Am Ende ist es der Endverbraucher, der die Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Denn er kann keine Vorsteuer gelten machen!
  29. Pech für uns!

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