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Umsatzsteuer und Vorsteuer - Grundbegriffe der Wirtschaft
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 29 Zeilen
- Moin Leute, wenn ihr im Supermarkt einkauft, erfolgreich shoppen geht oder euer Traumauto kauft,
- dann zahlt ihr Steuern. Auf dem Beleg steht dann der Betrag
- und dann das Ganze nochmal in den Netto- und den Mehrwertsteuerbetrag aufgesplittet. Mehrwertsteuer kennt ihr sicher, aber was hat dat denn mit Umsatz- und Vorsteuer zu
- tun? Die Antwort gibt’s jetzt!
- Die Mehrwertsteuer gibt es im Steuerrecht eigentlich gar nicht mehr. Sie wird aber auf vielen Rechnungen, Belegen und Quittungen angegeben.
- Die Mehrwertsteuer steht dabei umgangssprachlich für Umsatzsteuer und Vorsteuer. Und damit ab zu den zwei Begriffen!
- Schauen wir uns zunächst die Umsatzsteuer an. Das ist die Steuer, die ein Unternehmer auf seine Umsätze zahlen muss.
- Wenn z.B. ein Supermarkt ein Sixpack Bier verkauft, dann wird auf den Nettopreis des Biers noch Mehrwertsteuer erhoben werden.
- Dieser Betrag muss auf dem Beleg ausgewiesen sein und vom Supermarkt ans Finanzamt abgeführt werden.
- In der Regel beträgt die Mehrwertsteuer 19%, es gibt aber auch einen ermäßigten Steuersatz von 7%, der für Bücher, Lebensmittel oder
- Arztleistungen fällig wird. Halten wir fest
- Umsatzsteuer ist die Steuer, die gezahlt werden muss, wenn ein Unternehmer etwas verkauft. Vorsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmer zahlt, wenn er Waren oder Dienstleistungen
- von einem anderen Unternehmer kauft. Wenn also unser Supermarkt vom Großhändler ein paar Paletten Bier kauft,
- Fällt auch hier Umsatzsteuer an. Weil es sich aber um eine Eingangsleistung handelt, haben wir hier eine Vorsteuer für
- den Supermarkt. Der Großhändler der die komplette Zahlung vom Einzelhändler erhält führt die Steuer
- an das Finanzamt ab. Der einkaufende Supermarkt wir den Steuerbetrag später vom Finanzamt zurückfordern.
- Umsatzsteuer und Vorsteuer beschreiben also die gleiche Steuer. Der Unterschied liegt in der Position des Betrachters.
- Für den Käufer handelt es sich um die Vorsteuer. Und für den Verkäufer um Umsatzsteuer.
- Der Medien Markt bestellt beim Hersteller 1 neues Brick 6s Telefon. Durch den Verkauf des Telefons bekommt der Hersteller 100 € Netto,
- darauf kommen jetzt 19€ Umsatzsteuer, da der Hersteller Umsatz macht, wenn er seine Ware verkauft.
- Die 19€ Umsatzsteuer führt er ans Finanzamt ab. Der Medien Markt kauft Ware ein,
- er zahlt 119€, die 19€ Steuern bekommt er später vom Finanzamt wieder. Denn es handelt sich hier um einen Wareneinkauf, die 19€ sind Vorsteuer!
- Im Markt kommt das Handy vom Lager in den Showroom und wird ausgestellt. Es wird dann für 150€ Netto zuzüglich Steuer an einen Kunden verkauft.
- Das Telefon hat durch Lagerung und Ausstellung jetzt einen Mehrwert von 50€. Auf die 150 kommen wieder 19% Steuern und da es ein Verkauf ist, jetzt Umsatzsteuer.
- Brutto also 178,50€. Der Markt zahlt 28,50 Umsatzsteuer ans Finanzamt
- und bekommt die Vorsteuer in Höhe von 19€ zurück. Die Vorsteuer ist eine Forderung dem Finanzamt gegenüber, also ein Durchgangsposten, da
- das Geld zurückfließt. Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit dem Finanzamt gegenüber.
- Am Ende ist es der Endverbraucher, der die Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Denn er kann keine Vorsteuer gelten machen!
- Pech für uns!
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