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Volksbegehren gewonnen – Strobl gestoppt
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 63 Zeilen
- frau Präsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen der Vorschlag der landesfdp bzw der FDP Fraktion zur Verhinderung eines möglichen XXL
- Landtags in der Folge der Wahlrechtsreform des Jahres 2022 hat dieses Parlament schon öfter beschäftigt und möglicherweise werden im
- Laufe der Debatte sich manche melden und sagen schon wieder dieses Thema aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Debatten nämlich jetzt
- gibt es eine höchstrichterliche Rechtssprechung zu diesem Vorschlag und zwar nicht nur zur Frage der Zulässigkeit dieses Vorschlags sondern
- das Verfassungsgericht ist weitergegangen und hat sich auch mit der Frage der Zweckmäßigkeit der politischen Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags
- auseinandergesetzt es geht also um zwei Dinge zum einen um eine in diesem Maße wahrscheinlich einmalige Klatsche für einen Innenminister vor einem
- Verfassungsgericht in der Landesgeschichte und zum zweiten zu der Frage wie sinnvoll ist dieser Vorschlag denn wie gesagt dazu hat sich das
- Verfassungsgericht auch geäußert ich zitiere aus dem Urteil das Volksbegehren ist zuzulassen die Anrufung des
- Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der unterze ner des Volksbegehrens notwendig die Antragssteller haben in vollem Umfang
- obsiegt in vollem Umfang obsiegt erste erste Backpfeife für den Innenminister dann geht es weiter das
- Verfassungsgericht setzt sich mit der Argumentation des Innenministers auseinander ich zitiere zur Begründung seiner Entscheidung führte der
- Antragsgegner also der Innenminister im Wesentlichen aus dass Volksbegehren können nicht zugelassen werden weil die beabsichtigte Änderung
- des Wahlrechts der Landesverfassung widerspreche bei einer personalisierten Verhältniswahl müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die
- Persönlichkeitswahl bestimmt werden dazu sagt das Verfassungsgericht aus der Reihenfolge in der die wahlelemente im Verfassungstext genannt werden kann kein
- Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden die Aufzählung mehrerer Elemente muss zwingend nacheinander erfolgen ein
- Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht zweite Backpfeife für den [Applaus]
- Innenminister und es geht weiter aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderslautenden Schlüsse ziehen dazu wird das Urteil des
- Bundesverfassungsgerichts vom 30.72024 herangezogen hieraus kann entgegen der Ansicht des Antragsgegners nichts für die vorliegende Fragestellung
- abgeleitet werden dritte Backpfeife für den [Applaus] Innenminister schließlich ergeben sich
- auch aus den vom Antragsgegner zur Begründung seiner Auffassung rangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder
- identischen Wortlaut insbesondere in schleswiig-holstein keine gegenteiligen Erkenntnisse für fe für den Innenminister und es geht weiter die
- Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag nicht abstrakt anhand eines festen prozentualalen
- Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen fünfte Backpfeife für den
- Innenminister hö ich auf entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung der Relation der
- zuteilungsmechanismen nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren sechste Backpfeife
- für den Innenminister ich glaube noch nie in der Landesgeschichte ist ein Verfassungsminister vom
- Verfassungsgericht so abgeatscht worden meine Damen und Herren aber es geht weiter das Verfassungsgericht befasst sich auch mit der Zweckmäßigkeit
- unseres Vorschlags ich zitiere die Direktwahl von Abgeordneten durch Mehrheitswahl in ein personenwahlkreisen als Element der personalisierten
- Verhältniswahl hat sich in der verfassungspraxis von Bund und länderern bewährt die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen
- Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise auf 38
- in hinreichendem Maße verwirklicht werden meine Damen und Herren und es geht weiter aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht Herr
- Kollege schwarz zu befürchten dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist
- gegen manchem von dem was in den Landtagsdebatten zu hören war und schließlich ich zitiere auch für die Anzahl von genau 38 Direktmandaten
- sprechen hinreichende sachliche Gründe es ist anerkannt und auch unter dem Beteiligten nicht streitig dass diese Wahlkreise den
- verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen des Weiteren hat sich diese Anteile der Wahlkreise in der Verfassungswirklichkeit bewährt sie
- gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine
- parallele ausgestalt auf Landesebene herangezogen werden sagt das Verfassungsgericht und damit wird deutlich dass all die Argumente vor
- allem die wesentlichen Argumente die in der Vergangenheit gegen diesen Vorschlag hier in diesem Hause vorgebracht wurden dass eben keine angemessene
- Repräsentation mehr notwendig war vom Verfassungsgericht verworfen und deshalb meine Damen und Herren täten sie gut daran sich bewegen und auch in diesem
- Hause jetzt endlich unserem Vorschlag näher zu treten frau Präsidentin liebe Kolleginnen und
- Kollegen zunächst zu den bemerkenswerten Ausführungen des Innenministers der von unterkomplexität und von defizitärem
- auftreten gesprochen hat sie haben vom Verfassungsgericht verloren Herr Innenminister und zwar zur Frage des landtagswahlrechts in
- Baden-Würtemberg und wie reagieren Sie darauf sie schwadronieren hier vom Landtag von baben-würtenberg über das Bundestagswahlrecht und über
- Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt also wenn jemand hier defizitär und unterkomplex auftritt dann
- ist es der Innenminister des Landes Baden ich habe mir aber vorgenommen auf sämtliche Redebeiträge in dieser Debatte
- einzugehen die nicht defizitär und unterkomplex sind also Herr Kollege Binder in der Tat ja also das meiste von dem was Sie gesagt haben kann man
- unterschreiben es ist richtig das Verfassungsgericht hat nicht gesagt ihr müsst so machen sondern das Verfassungsgericht hat gesagt es gibt
- Spielraum und dass es diesen Spielraum gibt ist positiv weil auf diese Art und Weise kann das Parlament ein Wahlrecht gestalten kann Prioritäten setzen in die
- eine oder andere Richtung und man kann gegebenenfalls und das werden wir auch tun natürlich einen solchen Gesetzentwurf der Bevölkerung vorlegen
- aber das Verfassungsgericht hat durchaus ein Hinweis gegeben dass es auch zweckmäßig sein könnte so vorzugehen wie wir denn gegen dem was in vielen
- Parlamentsdebatten zu dieser Thematik zu hören war ich darf es noch mal zitieren hat das Verfassungsgericht in dieses Urteil geschrieben des Weiteren hat sich
- diese Einteilung der Wahlkreise nämlich 38 in der Verfassungswirklichkeit bewährt sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene
- Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene
- herangezogen werden damit ist dieser Vorschlag durch das Verfassungsgericht geadelt es sagt nicht ihr müsst es so machen doch es ist geadelt durch das
- Verfassungsgericht es sagt nicht ihr müsst es so machen aber lesen Sie die plenarprokolle zu diesen Debatten Gegenteil wurde immer behauptet es wurde
- immer gesagt sei nicht zweckmäßig was die FDP da vorschlägt das Verfassungsgericht sagt es sei zweckmäßig hier steht es schwarz auf
- weiß und ein letztes Herr bindner sie haben zurecht gesagt man soll nicht die Regeln beschimpfen weiß nicht ob sie damit uns gemeint haben also wir
- beschimpfen nicht die Regeln eins ist allerdings schon klar wenn eine erste amtssammlung in der Geschichte des Landes würberg stattfindet und wir hören
- von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern dass sie auf die Rathäuser ihrer Wohngemeinde kommen und dann gesagt kriegen haben wir
- noch nie gehört wissen wir nicht gehen sie wieder dann stimmt etwas nicht und dann muss man zumindest an dieser Stelle etwas ändern und wenn Änderungsbedarf
- ist und man dann möglicherweise über diesen Änderungsbedarf diskutiert ke schimpfen der Regeln sondern es ist schon notwendig wenn das Parlament eine
- solche Möglichkeit für ein Volksbegehren schafft dass man dann auch die Voraussetzung dafür schafft dass es funktionieren kann
- [Applaus]
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