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Volksbegehren gewonnen – Strobl gestoppt

Hans-Ulrich Rülke10:46 170 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 63 Zeilen
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  1. frau Präsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen der Vorschlag der landesfdp bzw der FDP Fraktion zur Verhinderung eines möglichen XXL
  2. Landtags in der Folge der Wahlrechtsreform des Jahres 2022 hat dieses Parlament schon öfter beschäftigt und möglicherweise werden im
  3. Laufe der Debatte sich manche melden und sagen schon wieder dieses Thema aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Debatten nämlich jetzt
  4. gibt es eine höchstrichterliche Rechtssprechung zu diesem Vorschlag und zwar nicht nur zur Frage der Zulässigkeit dieses Vorschlags sondern
  5. das Verfassungsgericht ist weitergegangen und hat sich auch mit der Frage der Zweckmäßigkeit der politischen Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags
  6. auseinandergesetzt es geht also um zwei Dinge zum einen um eine in diesem Maße wahrscheinlich einmalige Klatsche für einen Innenminister vor einem
  7. Verfassungsgericht in der Landesgeschichte und zum zweiten zu der Frage wie sinnvoll ist dieser Vorschlag denn wie gesagt dazu hat sich das
  8. Verfassungsgericht auch geäußert ich zitiere aus dem Urteil das Volksbegehren ist zuzulassen die Anrufung des
  9. Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der unterze ner des Volksbegehrens notwendig die Antragssteller haben in vollem Umfang
  10. obsiegt in vollem Umfang obsiegt erste erste Backpfeife für den Innenminister dann geht es weiter das
  11. Verfassungsgericht setzt sich mit der Argumentation des Innenministers auseinander ich zitiere zur Begründung seiner Entscheidung führte der
  12. Antragsgegner also der Innenminister im Wesentlichen aus dass Volksbegehren können nicht zugelassen werden weil die beabsichtigte Änderung
  13. des Wahlrechts der Landesverfassung widerspreche bei einer personalisierten Verhältniswahl müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die
  14. Persönlichkeitswahl bestimmt werden dazu sagt das Verfassungsgericht aus der Reihenfolge in der die wahlelemente im Verfassungstext genannt werden kann kein
  15. Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden die Aufzählung mehrerer Elemente muss zwingend nacheinander erfolgen ein
  16. Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht zweite Backpfeife für den [Applaus]
  17. Innenminister und es geht weiter aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderslautenden Schlüsse ziehen dazu wird das Urteil des
  18. Bundesverfassungsgerichts vom 30.72024 herangezogen hieraus kann entgegen der Ansicht des Antragsgegners nichts für die vorliegende Fragestellung
  19. abgeleitet werden dritte Backpfeife für den [Applaus] Innenminister schließlich ergeben sich
  20. auch aus den vom Antragsgegner zur Begründung seiner Auffassung rangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder
  21. identischen Wortlaut insbesondere in schleswiig-holstein keine gegenteiligen Erkenntnisse für fe für den Innenminister und es geht weiter die
  22. Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag nicht abstrakt anhand eines festen prozentualalen
  23. Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen fünfte Backpfeife für den
  24. Innenminister hö ich auf entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung der Relation der
  25. zuteilungsmechanismen nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren sechste Backpfeife
  26. für den Innenminister ich glaube noch nie in der Landesgeschichte ist ein Verfassungsminister vom
  27. Verfassungsgericht so abgeatscht worden meine Damen und Herren aber es geht weiter das Verfassungsgericht befasst sich auch mit der Zweckmäßigkeit
  28. unseres Vorschlags ich zitiere die Direktwahl von Abgeordneten durch Mehrheitswahl in ein personenwahlkreisen als Element der personalisierten
  29. Verhältniswahl hat sich in der verfassungspraxis von Bund und länderern bewährt die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen
  30. Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise auf 38
  31. in hinreichendem Maße verwirklicht werden meine Damen und Herren und es geht weiter aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht Herr
  32. Kollege schwarz zu befürchten dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist
  33. gegen manchem von dem was in den Landtagsdebatten zu hören war und schließlich ich zitiere auch für die Anzahl von genau 38 Direktmandaten
  34. sprechen hinreichende sachliche Gründe es ist anerkannt und auch unter dem Beteiligten nicht streitig dass diese Wahlkreise den
  35. verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen des Weiteren hat sich diese Anteile der Wahlkreise in der Verfassungswirklichkeit bewährt sie
  36. gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine
  37. parallele ausgestalt auf Landesebene herangezogen werden sagt das Verfassungsgericht und damit wird deutlich dass all die Argumente vor
  38. allem die wesentlichen Argumente die in der Vergangenheit gegen diesen Vorschlag hier in diesem Hause vorgebracht wurden dass eben keine angemessene
  39. Repräsentation mehr notwendig war vom Verfassungsgericht verworfen und deshalb meine Damen und Herren täten sie gut daran sich bewegen und auch in diesem
  40. Hause jetzt endlich unserem Vorschlag näher zu treten frau Präsidentin liebe Kolleginnen und
  41. Kollegen zunächst zu den bemerkenswerten Ausführungen des Innenministers der von unterkomplexität und von defizitärem
  42. auftreten gesprochen hat sie haben vom Verfassungsgericht verloren Herr Innenminister und zwar zur Frage des landtagswahlrechts in
  43. Baden-Würtemberg und wie reagieren Sie darauf sie schwadronieren hier vom Landtag von baben-würtenberg über das Bundestagswahlrecht und über
  44. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt also wenn jemand hier defizitär und unterkomplex auftritt dann
  45. ist es der Innenminister des Landes Baden ich habe mir aber vorgenommen auf sämtliche Redebeiträge in dieser Debatte
  46. einzugehen die nicht defizitär und unterkomplex sind also Herr Kollege Binder in der Tat ja also das meiste von dem was Sie gesagt haben kann man
  47. unterschreiben es ist richtig das Verfassungsgericht hat nicht gesagt ihr müsst so machen sondern das Verfassungsgericht hat gesagt es gibt
  48. Spielraum und dass es diesen Spielraum gibt ist positiv weil auf diese Art und Weise kann das Parlament ein Wahlrecht gestalten kann Prioritäten setzen in die
  49. eine oder andere Richtung und man kann gegebenenfalls und das werden wir auch tun natürlich einen solchen Gesetzentwurf der Bevölkerung vorlegen
  50. aber das Verfassungsgericht hat durchaus ein Hinweis gegeben dass es auch zweckmäßig sein könnte so vorzugehen wie wir denn gegen dem was in vielen
  51. Parlamentsdebatten zu dieser Thematik zu hören war ich darf es noch mal zitieren hat das Verfassungsgericht in dieses Urteil geschrieben des Weiteren hat sich
  52. diese Einteilung der Wahlkreise nämlich 38 in der Verfassungswirklichkeit bewährt sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene
  53. Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene
  54. herangezogen werden damit ist dieser Vorschlag durch das Verfassungsgericht geadelt es sagt nicht ihr müsst es so machen doch es ist geadelt durch das
  55. Verfassungsgericht es sagt nicht ihr müsst es so machen aber lesen Sie die plenarprokolle zu diesen Debatten Gegenteil wurde immer behauptet es wurde
  56. immer gesagt sei nicht zweckmäßig was die FDP da vorschlägt das Verfassungsgericht sagt es sei zweckmäßig hier steht es schwarz auf
  57. weiß und ein letztes Herr bindner sie haben zurecht gesagt man soll nicht die Regeln beschimpfen weiß nicht ob sie damit uns gemeint haben also wir
  58. beschimpfen nicht die Regeln eins ist allerdings schon klar wenn eine erste amtssammlung in der Geschichte des Landes würberg stattfindet und wir hören
  59. von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern dass sie auf die Rathäuser ihrer Wohngemeinde kommen und dann gesagt kriegen haben wir
  60. noch nie gehört wissen wir nicht gehen sie wieder dann stimmt etwas nicht und dann muss man zumindest an dieser Stelle etwas ändern und wenn Änderungsbedarf
  61. ist und man dann möglicherweise über diesen Änderungsbedarf diskutiert ke schimpfen der Regeln sondern es ist schon notwendig wenn das Parlament eine
  62. solche Möglichkeit für ein Volksbegehren schafft dass man dann auch die Voraussetzung dafür schafft dass es funktionieren kann
  63. [Applaus]

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