Volksbegehren gewonnen – Strobl gestoppt Hans-Ulrich Rülke https://www.youtube.com/watch?v=fU-oRBBnJtc Transkript (automatisch erstellt) 0:00 frau Präsidentin liebe Kolleginnen und Kollegen der Vorschlag der landesfdp bzw der FDP Fraktion zur Verhinderung eines möglichen XXL 0:15 Landtags in der Folge der Wahlrechtsreform des Jahres 2022 hat dieses Parlament schon öfter beschäftigt und möglicherweise werden im 0:27 Laufe der Debatte sich manche melden und sagen schon wieder dieses Thema aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Debatten nämlich jetzt 0:37 gibt es eine höchstrichterliche Rechtssprechung zu diesem Vorschlag und zwar nicht nur zur Frage der Zulässigkeit dieses Vorschlags sondern 0:46 das Verfassungsgericht ist weitergegangen und hat sich auch mit der Frage der Zweckmäßigkeit der politischen Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags 0:55 auseinandergesetzt es geht also um zwei Dinge zum einen um eine in diesem Maße wahrscheinlich einmalige Klatsche für einen Innenminister vor einem 1:06 Verfassungsgericht in der Landesgeschichte und zum zweiten zu der Frage wie sinnvoll ist dieser Vorschlag denn wie gesagt dazu hat sich das 1:16 Verfassungsgericht auch geäußert ich zitiere aus dem Urteil das Volksbegehren ist zuzulassen die Anrufung des 1:26 Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der unterze ner des Volksbegehrens notwendig die Antragssteller haben in vollem Umfang 1:35 obsiegt in vollem Umfang obsiegt erste erste Backpfeife für den Innenminister dann geht es weiter das 1:48 Verfassungsgericht setzt sich mit der Argumentation des Innenministers auseinander ich zitiere zur Begründung seiner Entscheidung führte der 1:56 Antragsgegner also der Innenminister im Wesentlichen aus dass Volksbegehren können nicht zugelassen werden weil die beabsichtigte Änderung 2:06 des Wahlrechts der Landesverfassung widerspreche bei einer personalisierten Verhältniswahl müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die 2:15 Persönlichkeitswahl bestimmt werden dazu sagt das Verfassungsgericht aus der Reihenfolge in der die wahlelemente im Verfassungstext genannt werden kann kein 2:25 Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden die Aufzählung mehrerer Elemente muss zwingend nacheinander erfolgen ein 2:34 Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht zweite Backpfeife für den [Applaus] 2:43 Innenminister und es geht weiter aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderslautenden Schlüsse ziehen dazu wird das Urteil des 2:54 Bundesverfassungsgerichts vom 30.72024 herangezogen hieraus kann entgegen der Ansicht des Antragsgegners nichts für die vorliegende Fragestellung 3:05 abgeleitet werden dritte Backpfeife für den [Applaus] Innenminister schließlich ergeben sich 3:14 auch aus den vom Antragsgegner zur Begründung seiner Auffassung rangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder 3:23 identischen Wortlaut insbesondere in schleswiig-holstein keine gegenteiligen Erkenntnisse für fe für den Innenminister und es geht weiter die 3:36 Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag nicht abstrakt anhand eines festen prozentualalen 3:46 Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen fünfte Backpfeife für den 3:58 Innenminister hö ich auf entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung der Relation der 4:07 zuteilungsmechanismen nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren sechste Backpfeife 4:15 für den Innenminister ich glaube noch nie in der Landesgeschichte ist ein Verfassungsminister vom 4:22 Verfassungsgericht so abgeatscht worden meine Damen und Herren aber es geht weiter das Verfassungsgericht befasst sich auch mit der Zweckmäßigkeit 4:32 unseres Vorschlags ich zitiere die Direktwahl von Abgeordneten durch Mehrheitswahl in ein personenwahlkreisen als Element der personalisierten 4:41 Verhältniswahl hat sich in der verfassungspraxis von Bund und länderern bewährt die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen 4:51 Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise auf 38 5:00 in hinreichendem Maße verwirklicht werden meine Damen und Herren und es geht weiter aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht Herr 5:10 Kollege schwarz zu befürchten dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist 5:19 gegen manchem von dem was in den Landtagsdebatten zu hören war und schließlich ich zitiere auch für die Anzahl von genau 38 Direktmandaten 5:29 sprechen hinreichende sachliche Gründe es ist anerkannt und auch unter dem Beteiligten nicht streitig dass diese Wahlkreise den 5:38 verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen des Weiteren hat sich diese Anteile der Wahlkreise in der Verfassungswirklichkeit bewährt sie 5:47 gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine 5:58 parallele ausgestalt auf Landesebene herangezogen werden sagt das Verfassungsgericht und damit wird deutlich dass all die Argumente vor 6:12 allem die wesentlichen Argumente die in der Vergangenheit gegen diesen Vorschlag hier in diesem Hause vorgebracht wurden dass eben keine angemessene 6:20 Repräsentation mehr notwendig war vom Verfassungsgericht verworfen und deshalb meine Damen und Herren täten sie gut daran sich bewegen und auch in diesem 6:31 Hause jetzt endlich unserem Vorschlag näher zu treten frau Präsidentin liebe Kolleginnen und 6:45 Kollegen zunächst zu den bemerkenswerten Ausführungen des Innenministers der von unterkomplexität und von defizitärem 6:58 auftreten gesprochen hat sie haben vom Verfassungsgericht verloren Herr Innenminister und zwar zur Frage des landtagswahlrechts in 7:10 Baden-Würtemberg und wie reagieren Sie darauf sie schwadronieren hier vom Landtag von baben-würtenberg über das Bundestagswahlrecht und über 7:19 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt also wenn jemand hier defizitär und unterkomplex auftritt dann 7:29 ist es der Innenminister des Landes Baden ich habe mir aber vorgenommen auf sämtliche Redebeiträge in dieser Debatte 7:41 einzugehen die nicht defizitär und unterkomplex sind also Herr Kollege Binder in der Tat ja also das meiste von dem was Sie gesagt haben kann man 7:54 unterschreiben es ist richtig das Verfassungsgericht hat nicht gesagt ihr müsst so machen sondern das Verfassungsgericht hat gesagt es gibt 8:03 Spielraum und dass es diesen Spielraum gibt ist positiv weil auf diese Art und Weise kann das Parlament ein Wahlrecht gestalten kann Prioritäten setzen in die 8:16 eine oder andere Richtung und man kann gegebenenfalls und das werden wir auch tun natürlich einen solchen Gesetzentwurf der Bevölkerung vorlegen 8:26 aber das Verfassungsgericht hat durchaus ein Hinweis gegeben dass es auch zweckmäßig sein könnte so vorzugehen wie wir denn gegen dem was in vielen 8:40 Parlamentsdebatten zu dieser Thematik zu hören war ich darf es noch mal zitieren hat das Verfassungsgericht in dieses Urteil geschrieben des Weiteren hat sich 8:51 diese Einteilung der Wahlkreise nämlich 38 in der Verfassungswirklichkeit bewährt sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene 9:01 Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene 9:09 herangezogen werden damit ist dieser Vorschlag durch das Verfassungsgericht geadelt es sagt nicht ihr müsst es so machen doch es ist geadelt durch das 9:20 Verfassungsgericht es sagt nicht ihr müsst es so machen aber lesen Sie die plenarprokolle zu diesen Debatten Gegenteil wurde immer behauptet es wurde 9:31 immer gesagt sei nicht zweckmäßig was die FDP da vorschlägt das Verfassungsgericht sagt es sei zweckmäßig hier steht es schwarz auf 9:40 weiß und ein letztes Herr bindner sie haben zurecht gesagt man soll nicht die Regeln beschimpfen weiß nicht ob sie damit uns gemeint haben also wir 9:50 beschimpfen nicht die Regeln eins ist allerdings schon klar wenn eine erste amtssammlung in der Geschichte des Landes würberg stattfindet und wir hören 10:02 von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern dass sie auf die Rathäuser ihrer Wohngemeinde kommen und dann gesagt kriegen haben wir 10:12 noch nie gehört wissen wir nicht gehen sie wieder dann stimmt etwas nicht und dann muss man zumindest an dieser Stelle etwas ändern und wenn Änderungsbedarf 10:23 ist und man dann möglicherweise über diesen Änderungsbedarf diskutiert ke schimpfen der Regeln sondern es ist schon notwendig wenn das Parlament eine 10:34 solche Möglichkeit für ein Volksbegehren schafft dass man dann auch die Voraussetzung dafür schafft dass es funktionieren kann 10:41 [Applaus]