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Einführung in das Rechnungswesen (Geschäftsbuchführung)

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  1. die Grundlagen der geschäftsbuchführung beginnen mit einer Einführung in das betriebliche Rechnungswesen von seinen Teilgebieten lernen Sie die
  2. geschäftsbuchführung und die Kosten und leistungsrechnung näher kennen beide dienen der Dokumentation der Information der Disposition das heißt Planung und
  3. Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Vorgänge und zwar sowohl nach innen als auch nach außen auf die betriebswirtschaftliche Statistiken auf
  4. die Planungsrechnung gehen wir in der 11 jahrgangstufe noch nicht ein die Aufgaben der geschäftsbuchführung gliedern sich in die Erfassung aller
  5. Vorgänge und zwar sowohl der betriebsgewöhnlichen Vorgänge wie Kauf und Verkäufe wie auch die Fassung der nichtbetriebsgewöhnlichen Vorgänge wie
  6. z.B Kursgewinne oder Spenden zweite Aufgabe ist das Erstellen des Jahresabschlusses bestehen aus der Bilanz und der Gewinn und
  7. Verlustrechnung dritte Aufgabe ist das Bereitstellen von Zahlen für die Kosten- und leistungsrechnung für die Planung und Statistik für unternehmerische
  8. Entscheidungen oder für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt die Pflicht zur Buchführung ergibt sich zum einen aus dem Paragraphen 208 38 des
  9. Handelsgesetzbuchs also aus dem Handelsrecht es gilt für alle Kaufleute Befreiungen von der Buchführungspflicht sind für Einzelkaufleute mit wenig
  10. Gewinn oder Umsatz möglich die zweite Pflicht zur Buchführung ergibt sich aus dem Paragraphen 141 der Abgabenordnung also aus dem Steuerrecht es gilt für
  11. alle die nach dem Handelsgesetzbuch Buch Bücher führen müssen und Unternehmungen deren Jahresumsatz über 500.000 € liegt oder deren Jahresgewinn 50.000 €
  12. übersteigt in jedem Fall müssen die grundsätzeordnung gemäßer Buchführung befolgt werden die wichtigsten sehen Sie hier aufgeführt das Inventar und die
  13. Bilanz sind jährlich und bei Gründung zu erstellen die beiden Begriffe führen wir in der nächsten Lektion gründlich ein der Jahresabschluss muss vom Kaufmann
  14. persönlich unterzeichnet werden es darf keine Buchung ohne Beleg geben entnahmescheine Rechnungen etc sind immer erforderlich der jahresabsluss ist
  15. in Deutsch oder einer lebenden Sprache und in Euro zu erstellen es besteht eine übersetzungspflicht Eintragungen dürfen nicht unkennlich gemacht werden die
  16. Aufzeichnungen müssen vollständige richtig zeitgerecht und geordnet sein bare Geschäftsvorfälle sind täglich aufzuzeichnen die Aufbewahrungspflicht
  17. für Handelsbücher Inventare Bilanzen und Buchungsbelege beträgt 10 Jahre die Aufbewahrung auf Datenträgern ist zulässig sie müssen in angemessener Zeit
  18. lesbar gemacht werden insbesondere muss die Buchführung vollständig materiell das heißt sachlich richtig periodengerecht in zeitlicher
  19. Reihenfolge klar und für einen Sachkundigen dritten nachprüfbar sein das war die erste Lektion zu den Grundlagen der gesch buführung in der
  20. nächsten Lektion behandeln wir die Inventur und das Inventar

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