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Abtreibungen aus christlicher Sicht
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 36 Zeilen
- Das sechste Gebot Gottes heißt: du sollst nicht töten. Wenn ich erwachsene Menschen auf die Taufe vorbereite, spreche ich in diesem Kontext auch die Abtreibung an.
- In Deutschland ist eine Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt, der Fötus ist dann 12 Wochen alt. Menschenrechtler behaupten, dass den Frauen ein Recht auf Abtreibung zusteht,
- da eine Frau über ihren Körper selbst verfügen darf. „Mein Bauch gehört mir“ und „Mein Körper – meine Entscheidung“ – heißen die Parolen bei den Demos. Das der Bauch und auch der ganze
- Körper einer Frau selbst gehört, stimmt natürlich und wird von keinem Christen anders gesehen. Doch was ich dabei nicht verstehe – Was haben diese Aussagen mit dem Kind zu tun, das sich
- im Bauch der Frau befindet? Ein Kind ist doch kein Parasit oder Tumor, den man herausschneiden kann. Der Embryo, der sich im Bauch einer Schwangeren befindet, ist ein eigenständiger
- Mensch – der auch eigene Rechte hat. Um das zu klären, müssen wir erstmal hinterfragen, wann aus dem Embryo ein Mensch wird. Zu welchem Zeitpunkt entsteht
- aus dem Sperma und der Eizelle ein Mensch? Die Biologie kann uns darauf keine Antwort geben. Biologen können zwar protokollieren, wann sich Sperma und Eizelle vereinen,
- wann das Nervensystem ausgebildet wird und wann der Fötus anfängt, seine Umgebung wahrzunehmen. Doch das sagt noch nichts darüber aus, ob der Embryo ein Mensch ist oder nicht. Für Atheisten
- ist dies eine philosophische Frage: „Was macht den Menschen zum Menschen? Die Geburt? Der Moment, in dem alle Organe ausgebildet sind? Oder der Zeitpunkt, an dem der Fötus anfängt zu fühlen und
- zu hören?“ Wenn ein Philosoph oder ein Politiker solch eine Entscheidung trifft, entscheidet er damit über das Leben eines Menschen. De facto – macht er sich zu Gott. Doch wer gibt einem
- Menschen das Recht zu entscheiden, wer ein Mensch ist und wer nicht? Wer gibt uns das Recht zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht? Für die Beantwortung dieser Frage seitens der
- Kirche gibt es nur ein einziges Kriterium: die Seele. Denn die Seele ist genau das, was einen Menschen zum Menschen macht. Sobald die unsterbliche Seele da ist,
- gibt es auch kein Zurück mehr – der Mensch ist da. Die Auffassung der Kirche ist es, dass der Embryo im Moment der Empfängnis nicht nur einen Körper bekommt, sondern auch eine Seele.
- Die Körper von Mann und Frau verbinden sich, und es entsteht ein neuer Körper. Auch ihre beiden Seelen verbinden sich, woraus eine neue Seele in den neuen Körper einzieht.
- In der Bibel lesen wir, dass der Empfängnis eine große Rolle zugeschrieben wird. Hier wird bereits bei der Empfängnis des Menschen schon wie über einen Menschen gesprochen. Dem
- Embryo werden sogar eigene Charaktereigenschaften zugeschrieben. Das ist auch nicht verwunderlich, denn heute wissen wir, dass jeder Embryo bereits am Tag der Empfängnis eine einzigartige Ansammlung
- an Chromosomen besitzt, die ihn von allen anderen Menschen auf der Welt unterscheidet. Aus biologischer Sicht ist es heute unter den Wissenschaftlern unumstritten, dass der Embryo
- zu keinem Zeitpunkt ein Teil des Frauenkörpers ist. Selbst wenn er gerade mal aus zwei winzigen Zellen besteht, befindet sich das Kind zwar im Bauch der Mutter, aber es ist kein Teil ihres
- Körpers! Eine Frau kann über ihren eigenen Körper verfügen. Aber kann sie auch über diesen fremden Körper entscheiden? Darf sie bestimmen, ob das Kind leben darf oder sterben soll?
- Nun gibt es gerade an dieser Stelle bestimmt diejenigen, die denken – da spricht ein Mann und entscheidet schon wieder, was Frauen zu tun und zu lassen haben. Das ist natürlich
- ein Totschlagargument. Doch dagegen will ich zwei Dinge anbringen. Erstens: Weder ich, noch ein anderer Mann oder irgendeine Frau dürfen über das Leben eines anderen Menschen entscheiden.
- Auch wenn es nur ein Embryo ist. Leben zu nehmen und Leben zu geben – dieses Recht hat nur Gott als unser Schöpfer. Und zweitens: Dieses Kind, das sich im Bauch einer Frau befindet,
- gehört nicht nur der Frau, sondern auch dem Mann, der es gezeugt hat. Dieser Aspekt wird meiner Meinung nach zu wenig in der öffentlichen Diskussion beachtet. Im Fall einer
- Abtreibung entscheidet die Frau nicht nur über ihr Kind, sondern auch über das Kind des Mannes. Ich bin der Meinung, dass die Verantwortung für das Leben des Kindes bei beiden liegt,
- beim Vater ebenso wie bei der Mutter. Ein Mann darf sich nicht zurückziehen, unter dem Vorwand, der Frau die Entscheidung zu überlassen und sich so um die Verantwortung drücken. Ganz im Gegenteil
- liegt der Großteil der Verantwortung auf dem Vater des Kindes, wenn seine Frau abgetrieben hat. Denn als Haupt der Familie wurde er von Gott eingesetzt, diese zu leiten. Hat eine
- Abtreibung stattgefunden, wird Gott in erster Linie den Mann zur Verantwortung dafür ziehen, sowie jeden, der durch einen schlechten Rat oder fehlende Unterstützung dazu beigetragen hat.
- Gibt es dennoch Ausnahmefälle, bei denen eine Abtreibung auch von Christen in Betracht gezogen werden kann? Die einzige Ausnahme, in der eine Abtreibung von der Kirche gebilligt wird, ist
- eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter, z. B. die Eileiterschwangerschaft. Solch eine Schwangerschaft führt unausweichlich zum Tod des Embryos und birgt ein
- hohes Risiko für das Leben der Mutter. In allen anderen Fällen darf eine Schwangerschaft nicht abgebrochen werden. Auch dann nicht, wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Wenn
- eine Frau so krank ist, dass eine Schwangerschaft ihr Leben oder ihre Gesundheit bedrohen würde, sollte das Ehepaar verhüten, damit es nicht zu einer Empfängnis kommt. Sollte es aber
- dennoch dazu kommen, haben die Eheleute kein Recht, das Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes abzuwägen. Die Eltern sollten ihr Leben und das Leben ihres Kindes in Gottes
- Hände legen und auf Seinen Willen vertrauen. Auch die Frühdiagnose von Krankheiten und Behinderungen eines Babys rechtfertigt nicht eine Abtreibung. Wir bringen ja auch keine Kinder um,
- die behindert geboren werden, und wir dürfen auch keine kranken Kinder im Mutterleib töten. Das Leben ist lebenswert – auch wenn das Kind nicht gesund ist.
- Ein heikles Thema sind Kinder, die als Folge von Vergewaltigungen entstehen. Gott bewahre jede Frau davor. Solche Taten sind verachtungswürdig und die Täter müssen aufs Schärfste bestraft werden.
- Dennoch – ein Kind, das durch Vergewaltigung gezeugt wurde, ist trotz allem ein Mensch, den man nicht umbringen darf. Ansonsten würde man die eine Bosheit mit einer noch größeren Sünde übertreffen.
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