Sperrklausel und Grundmandatsklausel – Bundestagswahl 2025 JuS https://www.youtube.com/watch?v=X793f3qaQX4 Transkript (automatisch erstellt) 0:00 [Musik] liebe Studierende herzlich willkommen zu einer neuen Folge nachjustiert mein Name ist Jens Gerlach ich bin junior 0:11 professor für öffentliches Recht an der Uni Lüneburg und ich bin Betina steppernck Professorin für öffentliches Recht an der unibor Bettina wir haben 0:19 uns in unserer letzten Folge die noch gar nicht so weit zurückliegt mit dem neuen Wahlrecht befasst die Bundestagswahl steht ja vor der Tür und 0:27 wir haben letztes Mal uns einen Aspekt aus diesem 2023 reformierten Wahlrecht rausgegriffen über die das über das das bundesverfassungicht 2024 zu entscheiden 0:37 hatte und zwar über den Aspekt dieses neuen Verfahrens der zweitstimmendeckung heute wollen wir uns jetzt den anderen Teil der reformiert 0:46 wurde und auch vom bundesverfassungsricht in der gleichen Entscheidung beurteilt wurde rausnehmen nämlich die Streichung der 0:54 grundmandatsklausel kannst du vielleicht einmal uns einführen was es mit sperklaus grundmandatsklausel so auf sich hat genau also die Sperrklausel 1:04 besagt ja dass Parteien die im Zweitstimmenergebnis unter 5% liegen nicht in den Bundestag einziehen das ist eine Ausnahme vom Grundsatz der 1:16 verhältnismäßigen Sitzverteilung im Bundestag und von dieser Ausnahme gab es bis 2023 dann eben wieder eine rückausnahme die sogenannte 1:27 grundmandatsklausel die besagt dass Parteien die in mindestens drei Wahlkreisen eine wahlkreissiegerin oder einen wahlkreissieger haben trotzdem in 1:36 dem Bundestag einziehen und dann aber mit vollem Zweitstimmenergebnis okay ich ma mal ein Beispiel damit wir es irgendwie auch 1:43 richtig verstehen das heißt eine Partei die sagen wir jetzt mal 4,5% der Zweitstimmen gewinnt würde eigentlich an 1:51 der sperklausel scheitern gewinnt aber jetzt glücklicherweise auch mindestens drei wahlkreismandate und zieht dann aber nicht nur mit diesen mindestens 2:00 drei wahlkreismandaten in den Bundestag ein sondern mit dem vollen Zweitstimmenergebnis von 4,5% was ja deutlich mehr sein kann als diese 2:08 mindestens drei wahlkreismandate genau aber diese rückausnahme die grundmandatsklausel ist eben jetzt 2023 2:17 weggefallen das Problem haben dann aber vor allem Parteien die traditionell viele Wahlkreise gewinnen aber die in der Regel unter 5% der Zweitstimmen 2:29 gewinnen okay nach früherem Wahlrecht hätte man es ja ohne grundmandatsklausel jetzt so machen können dass diese Parteien dann zumindest ihre 2:37 wahlkreissieger in den Bundestag entsenden können das dürfte aber jetzt ja mit diesem neuen Verfahren der zweitstimmendeckung auch nicht mehr 2:45 möglich sein oder genau sie haben jetzt nach diesem neuen Verfahren der zweitstimmdeckung gar keinen Anspruch auf eine Zuteilung nach den Zweitstimmen 2:55 und deswegen ziehen sie auch nicht mit ihren wahlkreissiegerinnen und wahlkreissieg in den Bundestag ein okay verstanden also das ist die neugelung 3:03 jetzt gucken wir uns das mal verfassungsrechtlich an du hast das ja schon sehr bildlich erklärt mit Ausnahme und rückausnahme ich wür jetzt mal sagen 3:11 wenn so eine rückausnahme gestrichen wird dann muss man sicher verfassungsrechtlich wahrscheinlich das Gesamtkonstrukt ansehen was übrig bleibt 3:19 also die Ausnahme sprich die sperklaus über die sperklausel hatte das Verfassungsgericht ja schon mehrfach zu entscheiden so auch dieses mal wieder 3:30 und es ist ja relativ augenfällig ein gleichbehandlungsproblem also ich würde jetzt mal davon ausgehen dass im Zusammenhang mit der Wahl dann der 3:39 Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Artikel 38 absatz 1 Satz 1 Grundgesetz und vielleicht auch die Chancengleichheit der Parteien aus 3:46 Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz beeinträchtigt ist oder richtig also die Gleichheit der Wahl erfordert ja zum einen 3:55 zählwertgleichheit dass jede Stimme gleich zählt und zum anderen volksschancengleichheit also dass sich jede Stimme im Ergebnis zumindest 4:04 potenziell in gleicher Weise niederschlagen kann bei der Verhältniswahl was wir ja bei der Zweitstimme haben verdichtet sich diese 4:14 erfolgschancengleichheit zu einem Gebot gleicher erfolgswerte okay wenn wir das aber jetzt betrachten ich will eine Partei 4:22 die am Ende auf über 5% kommt dann schlägt sich meine Stimme im Ergebnis nieder du wähst jetzt eine Partei die im Ergebnis unter 5% kommt dann wird deine 4:34 Stimme im wahlkreisgeb im Wahlergebnis Entschuldigung gar nicht berücksichtigt deine Stimme ist quasi wirkungslos ja wirkt sich nicht auf die sitzzuteilung 4:44 aus das ist eine Ungleichbehandlung unserer Zweitstimmen kann man das irgendwie Verfassungs bzw bevor wir über die verfassungsrechtliche Rechtfertigung 4:52 sprechen wie ist es mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien da läuft das im Ergebnis eigentlich genauso also eine Partei die über 5% kommt kommt eben 5:01 mit ihren gesamten Zweitstimmen rein eine Partei die unter 5% kommt kommt eben überhaupt nicht rein also es läuft eigentlich analog also haben wir mit 5:09 Blick auf beide Rechtsgüter eine relevante Ungleichbehandlung kann man die jetzt verfassungsrechtlich rechtfertigen also sowohl die Gleichheit 5:18 der Wahl also auch die Chancengleichheit der Parteien die enthält kein absolutes Differenzierungsverbot was wir brauchen ist ein verfassungsrechtlich ist rechts 5:30 gut dass wir dazu in Ausgleich bringen müssen und eben einen angemessenen Ausgleich schaffen okay als verfassungsrechtliches Rechtsgut was da 5:40 kollidieren könnte fällt mir ein die handlungs und Funktionsfähigkeit des Parlaments über die haben wir ja in der früheren Folge 5:48 auch schon mal gesprochen vielleicht erinnern Sie sich liebe Studierende hier ist es ja so die Wahl muss ein funktionsfähiges Organ zustande bringen 5:59 denen wir sind ja in der in der in der repräsentativen parlamentarischen Demokratie Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und das gewählte Organ Bundestag muss ja 6:09 im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 die Staatsgewalt im Namen des Volkes ausüben können dafür muss dieses Organ handlungs und funktionsfähig sein und 6:20 das bedeutet insbesondere dass es dort stabile mehrheitserfordernisse geben muss ne weil sonst haben Mehrheitsverhältnisse 6:27 geben muss denn sonst kann der Bundes Tag ja nur schwierig Gesetze beschließen und auch schwierig eine Regierung hervorbringen kannst du jetzt mal 6:36 erläutern wie uns deine sperklausel hilft genau also das Prinzip der Verhältniswahl begünstigt das Aufkommen kleiner Parteien wir brauchen ja nicht 6:46 eine Mehrheit um einen Sitz im Bundestag zu bekommen sondern einfach nur einen gewissen stimmenanteilhm wenn im Bundestag aber 6:54 jetzt viele kleine Parteien oder Wählergruppen sitzen erschwert das die Koalition Bildung die Konsensfindung und letztendlich auch die 7:02 Entscheidungsfindung und dagegen kann jetzt ebeno eine sperklausel helfen weil sie die Zersplitterung des Bundestages jedenfalls einindämt und deswegen 7:14 leistet sie einen Beitrag zur Funktions und Handlungsfähigkeit des Bundes gut das leuchtet mir ein das heißt wir haben jedenfalls ein kollidierendes Rechtsgut 7:23 und damit ist im Grunde mit Blick auf die dann zu prüfende Verhältnismäßigkeit die geeigtheit ja auch schon abgehakt weil du ja deutlich gemacht hast welchen 7:31 Nutzen diese Sperrklausel für dieses kollidierende Rechtsgut hat dann bleiben noch Erforderlichkeit und Angemessenheit genau obwohl wir die Angemessenheit 7:40 eigentlich am Schluss prüfen werden NHM ich das mal vorweg die Angemessenheit hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bejaht jedenfalls in der 7:49 aktuellen Situation sei eine 5% sperklausel noch angemessen das heißt aber nicht dass das für alle Zeit gilt es kann sich auch sein kann auch sein 7:59 dass man das gegebenenfalls an die politischen Realitäten anpassen muss also die Angemessenheit war in unserem Fall diesmal nicht das Problem das 8:08 Problem lag diesmal tatsächlich an der Erforderlichkeit bei der Erforderlichkeit okay also bei der Frage nach einem milderen und zugleich gleich 8:17 geeigneten gleichwiksamen Mittel überlegen wir mal also was im Betracht gäme wä natürlich eine niedrigere Sperrklausel das wäre 8:25 milder die Abschaffung der Sperrklausel wäre auch milder oder die Beibehaltung der grundmandatsklausel als rückausnahme auch das wäre milder aber alle drei 8:37 Ideen die ich da jetzt so in den Top werfe sind mit Blick auf die handlungs und Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht gleich geeignet und damit stellt 8:45 sich zumindest im Vergleich mit diesen Mitteln unsere Lage die Beibehaltung der sperkluse ohne Ausnahme als Erforderlichkeit da gibt's den noch was 8:53 anderes was man da in den Topf werfen könnte vergleichen könnte ja dabei musst du berücksichtigen dass die Grund mandatsklausel eigentlich die einzige 9:01 Regelung war die insbesondere CSU und den linken einen relativ entspannten Wahlabend bescht hat mit der mit Blick auf die CSU ist aber die Situation eine 9:12 besondere die CSU tritt ja nie als eigene Fraktion im Bundestag auf sondern schließt sich immer mit der CDU zusammen und deswegen führt die dass die CSU in 9:24 den Bundestag kommt überhaupt nicht zum Entstehen einer weiteren Fraktion einerit eren Wählergruppe und deswegen wirkt sich insofern die Sperrklausel auf 9:34 die Funktions und Handlungsfähigkeit des Bundestags überhaupt nicht positiv aus wenn man es jetzt auf die CSU okay das heißt also 9:42 der Umstand dass zwei Parteien eine Fraktionsgemeinschaft bilden zeigt ja es entsteht keine zusätzliche Fraktion die dann die Mehrheitsbildung erschwert und 9:52 deswegen könnte man sagen die sperklausel hat mit Blick auf die CSU weil sie eben eine Fraktionsgemeinschaft bildet keine positiven Auswirkungen 10:01 jetzt sprechen wir die ganze Zeit über die CSU hat das bundesverfassungsricht das irgendwie auch abstrahiert weil die Linken würden ja vielleicht auch fragen 10:08 was ist mit uns ja also grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht drei abstrakte Voraussetzungen formuliert die im Moment aber allein die 10:17 zusu erfüllt die erste Voraussetzung ist dass die Parteien eben gewillt sind eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen die zweite ist dass das in in der 10:29 Vergangenheit auch tatsächlich schon zu einer Fraktionsgemeinschaft gekommen ist weil das einfach zeigt dass die Zusammenarbeit schon institutionalisiert 10:38 ist und die dritte Voraussetzung wäre dass es tatsächlich auch keine Konkurrenz zwischen den Parteien inofern gibt dass wie es bei der CSU z.B ist sie 10:49 nur mit einer Landesliste in Bayern antritt während die CDU in Bayern ja keine andere Landesliste stellt das bringt einfach noch mal icher zum 10:59 Ausdruck dass es auch in Zukunft so sein wird dass diese zwei Fraktionen eben zusammen im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden okay 11:08 verstehe also wenn wir noch mal zusammenfassen verstehe ich es so es ist nicht erforderlich oder nicht geboten dass es diese rückausnahme 11:17 grundmandatsklausel gibt haben wir ja vorhin gesagt aber es muss irgendeine Ausnahme geben die für Parteien wie die CSU gilt die nämlich diese von dir 11:28 genannten drei abstrakt formulierten Voraussetzung erfüllen das könnte die grundmandatsklausel sein aber es wäre eben auch anders möglich und weil es für 11:36 diese Parteien gar keine Ausnahme gibt ist die Beibehaltung der Sperrklausel ohne Ausnahme nicht erforderlich genau und vor diesem Hintergrund hat das 11:46 Bundesverfassungsgericht auch erstmal festgestellt dass die geltende Rechtslage verfassungswidrig ist allerdings kann das 11:54 Bundesverfassungsgericht selbst nicht dauerhaft festlegen was jetzt die Lösung ist das muss der Gesetzgeber tun denn es gibt mehrere Möglichkeiten wie man 12:03 darauf reagieren kann einerseits könnte man die sperklausel streichen andererseits könnte man die grundmandatsklausel wieder einführen 12:12 oder man könnte anstattdessen eine rückausnahme einführen wie es unter mit diesen drei Voraussetzungen wie es eben das 12:20 Bundesverfassungsgericht formuliert hat okay und weil es Aufgabe des Gesetzgebers ist es zu beschließen nach dann das bundesverfassungsgerecht 12:28 Gesetzgeber macht du du bekommst vielleicht eine Frist oder auch keine Frist aber bis du das gemacht hast was ist dann in den Zeit genau weil die Lage 12:36 wie sie jetzt ist verfassungswidrig ist hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet dass für die Dauer bis der Gesetzgeber tätig geworden ist einfach 12:44 die alte grundmandatsklausel fortgilt also jetzt auch für unsere Wahl 2025 okay super liebe Studierende ich hoffe Sie haben diese Zusammenhänge zwischen 12:55 Sperrklausel grundmandatsklausel wieder ein bisschen frisch vor ihrem inneren Auge und gehen mit diesem g mit diesem Wissen gestärkt in die Bundestagswahl 13:05 und vergessen Sie das Wahlrecht bei der Prüfungsvorbereitung nicht und gehen Sie wählen bis zur nächsten Folge [Musik]