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Die wichtigsten Fakten über das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht7:40 67.872 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

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  1. „Im Namen des Volkes: Erstens (...)” Karlsruhe. Residenz des Rechts. Sitz des Bundesverfassungsgerichts.
  2. „(...) Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar (...)” Kommen Sie mit und schauen Sie genauer hin!
  3. Entdecken Sie das Bundesverfassungsgericht! Das Grundgesetz – die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland –
  4. enthält die Grundregeln für das Zusammenwirken der obersten Staatsorgane. Fünf Verfassungsorgane haben die Mütter und Väter
  5. des Grundgesetzes 1949 ins Leben gerufen. Vier arbeiten in Berlin - und eines hat seinen Sitz in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht.
  6. Alle Staatsorgane in Bund und Ländern müssen das Grundgesetz beachten. Dies kontrolliert das Bundesverfassungsgericht.
  7. Es überprüft alle drei Gewalten: die Gesetzgebung, die Exekutive und die Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat damit zwei Funktionen:
  8. Es ist Bürgergericht und Staatsgerichtshof. „Wir sind deshalb ein Bürgergericht, weil sich Bürgerinnen und Bürger
  9. unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht beschweren können. Sie können Verfassungsbeschwerde erheben,
  10. wenn sie der Auffassung sind, dass der Staat sie in ihren Grundrechten verletzt.
  11. Als Staatsgerichtshof entscheiden wir Streitigkeiten über die Rechte
  12. von Abgeordneten, Fraktionen, politischen Parteien oder auch der Länder im Bundesstaat. Wenn wir zu der Überzeugung gelangen, dass eine Maßnahme die Verfassung verletzt,
  13. dann heben wir diese Maßnahme auf. Das kann auch ein Gesetz sein."
  14. Die Verfassungsbeschwerden sind der größte Teil der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts.
  15. Es entscheidet außerdem über Streitigkeiten zwischen Staatsorganen. „Karlsruhe“ ist ein „Zwillingsgericht“:
  16. Die 16 Richterinnen und Richter arbeiten in zwei gleichberechtigten Senaten. Je drei Richterinnen und Richter prüfen in Kammern,
  17. ob ein Fall zur Entscheidung angenommen wird. Sie werden von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  18. und von der Gerichtsverwaltung unterstützt. Insgesamt arbeiten hier etwa 260 Menschen.
  19. Die eine Hälfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat.
  20. Gefordert ist eine große Mehrheit - das sorgt für eine besondere Legitimation und es verhindert,
  21. dass einzelne Parteien bei den Wahlen zu viel Einfluss nehmen. „Es sind Richterinnen und Richter aus ganz unterschiedlichen Lebensverhältnissen
  22. mit einem unterschiedlichen beruflichen Werdegang: Kolleginnen und Kollegen, die zuvor bei den
  23. obersten Bundesgerichten tätig waren, Persönlichkeiten, die sich in der Bundes- oder Landespolitik
  24. bewährt haben und einige Rechtsprofessorinnen und -professoren von unterschiedlichen Universitäten -
  25. eher selten ist auch mal jemand aus der Anwaltschaft dabei. Diese ganz unterschiedlichen Menschen
  26. bringen ihre vielfältigen Lebens- und Berufserfahrungen und ihre juristischen Wertungen in unsere Beratungen ein und bereichern diese so.”
  27. Hierher kann - für 12 Jahre - gewählt werden, wer mindestens 40 Jahre alt ist und zwei juristische Staatsexamen hat.
  28. Die Wiederwahl ist ausgeschlossen - das stärkt die Unabhängigkeit im Amt.
  29. Die Kontrolle der anderen Staatsorgane durch das Bundesverfassungsgericht ist ein Grundpfeiler des Verfassungsstaates.
  30. Das bedeutet auch: Kontrolle der Politik. Aber das Gericht entscheidet nicht politisch,
  31. sondern juristisch, am Maßstab des Grundgesetzes.
  32. Dabei sind die Richterinnen und Richter unabhängig - das ist ihr Privileg und ihre Pflicht.
  33. Pro Jahr entscheidet das Bundesverfassungsgericht etwa 6000 Fälle. Welche Schritte durchläuft eine Verfassungsbeschwerde in diesem Haus?
  34. Über die meisten Verfassungsbeschwerden wird in den Kammern abschließend beraten; hier muss einstimmig entschieden werden.
  35. Über neue oder sehr wichtige Fragen berät und entscheidet dagegen der ganze Senat.
  36. „Vor der eigentlichen Beratung bekommen alle Mitglieder des Senats ein umfangreiches Votum, in dem alle Rechtsprobleme, die ein Fall aufwirft,
  37. entfaltet sind und das gesamte Material, das zu diesen Fragen besteht, verarbeitet ist und dargestellt ist,
  38. so dass sich alle auf einem gleichen Niveau vorbereiten können. Diese Voten sind häufig 400/500 Seiten lang,
  39. mit umfangreichen Anlagen, manchmal bis zu 5000/6000 Seiten.
  40. Das ist das Material, das für die Vorbereitung genutzt wird.” Einige Fälle werden von einem Senat auch mündlich verhandelt.
  41. „Dann sind wir in diesem Saal, in dem wir uns hier unterhalten, und es kommen die Beteiligten dazu, es wird ein Rechtsgespräch geführt,
  42. in dem der Fall erörtert wird, und danach beraten wir wieder zu acht und kommen dann zu einer Entscheidung.”
  43. Um ein Gesetz oder Urteil für verfassungswidrig zu erklären, braucht es eine klare Mehrheit:
  44. fünf von acht Stimmen. „Und dann steigen wir noch einmal in die Diskussion ein:
  45. Wir diskutieren wirklich Punkt für Punkt diese Entscheidung, die wir zu treffen haben,
  46. und das kann oft ein sehr zäher - auch ein langer Prozess sein -
  47. aber letztendlich finden wir in der Regel dann auch alle zusammen. Die Texte werden letztendlich sehr intensiv besprochen,
  48. unsere Urteile, unsere Beschlüsse - wir besprechen sie wirklich Satz für Satz.
  49. Wir gehen Satz für Satz den ganzen Text durch. Aber wir sehen das auch an älteren Entscheidungen -
  50. die Halbwertszeit dieser Entscheidungen ist wirklich sehr groß und viele Entscheidungen kann man deshalb auch heute noch -
  51. 30 - 40 Jahre später mit Gewinn lesen.” Schließlich ist es so weit.
  52. Oft dauert es zwei Jahre bis zu diesem Tag. Die Verkündung des Urteils steht bevor.
  53. „Das Bundesverfassungsgericht.” Was das Gericht hier verkündet, bindet alle staatliche Gewalt.

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