Die wichtigsten Fakten über das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht https://www.youtube.com/watch?v=Fk1u8VKrJGA Transkript (automatisch erstellt) 0:00 „Im Namen des Volkes: Erstens (...)” Karlsruhe. Residenz des Rechts. Sitz des Bundesverfassungsgerichts. 0:09 „(...) Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar (...)” Kommen Sie mit und schauen Sie genauer hin! 0:18 Entdecken Sie das Bundesverfassungsgericht! Das Grundgesetz – die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – 0:27 enthält die Grundregeln für das Zusammenwirken der obersten Staatsorgane. Fünf Verfassungsorgane haben die Mütter und Väter 0:34 des Grundgesetzes 1949 ins Leben gerufen. Vier arbeiten in Berlin - und eines hat seinen Sitz in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht. 0:47 Alle Staatsorgane in Bund und Ländern müssen das Grundgesetz beachten. Dies kontrolliert das Bundesverfassungsgericht. 0:56 Es überprüft alle drei Gewalten: die Gesetzgebung, die Exekutive und die Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat damit zwei Funktionen: 1:07 Es ist Bürgergericht und Staatsgerichtshof. „Wir sind deshalb ein Bürgergericht, weil sich Bürgerinnen und Bürger 1:14 unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht beschweren können. Sie können Verfassungsbeschwerde erheben, 1:19 wenn sie der Auffassung sind, dass der Staat sie in ihren Grundrechten verletzt. 1:24 Als Staatsgerichtshof entscheiden wir Streitigkeiten über die Rechte 1:28 von Abgeordneten, Fraktionen, politischen Parteien oder auch der Länder im Bundesstaat. Wenn wir zu der Überzeugung gelangen, dass eine Maßnahme die Verfassung verletzt, 1:39 dann heben wir diese Maßnahme auf. Das kann auch ein Gesetz sein." 1:44 Die Verfassungsbeschwerden sind der größte Teil der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. 1:49 Es entscheidet außerdem über Streitigkeiten zwischen Staatsorganen. „Karlsruhe“ ist ein „Zwillingsgericht“: 1:59 Die 16 Richterinnen und Richter arbeiten in zwei gleichberechtigten Senaten. Je drei Richterinnen und Richter prüfen in Kammern, 2:07 ob ein Fall zur Entscheidung angenommen wird. Sie werden von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 2:14 und von der Gerichtsverwaltung unterstützt. Insgesamt arbeiten hier etwa 260 Menschen. 2:21 Die eine Hälfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat. 2:29 Gefordert ist eine große Mehrheit - das sorgt für eine besondere Legitimation und es verhindert, 2:35 dass einzelne Parteien bei den Wahlen zu viel Einfluss nehmen. „Es sind Richterinnen und Richter aus ganz unterschiedlichen Lebensverhältnissen 2:49 mit einem unterschiedlichen beruflichen Werdegang: Kolleginnen und Kollegen, die zuvor bei den 2:56 obersten Bundesgerichten tätig waren, Persönlichkeiten, die sich in der Bundes- oder Landespolitik 3:01 bewährt haben und einige Rechtsprofessorinnen und -professoren von unterschiedlichen Universitäten - 3:09 eher selten ist auch mal jemand aus der Anwaltschaft dabei. Diese ganz unterschiedlichen Menschen 3:15 bringen ihre vielfältigen Lebens- und Berufserfahrungen und ihre juristischen Wertungen in unsere Beratungen ein und bereichern diese so.” 3:28 Hierher kann - für 12 Jahre - gewählt werden, wer mindestens 40 Jahre alt ist und zwei juristische Staatsexamen hat. 3:37 Die Wiederwahl ist ausgeschlossen - das stärkt die Unabhängigkeit im Amt. 3:47 Die Kontrolle der anderen Staatsorgane durch das Bundesverfassungsgericht ist ein Grundpfeiler des Verfassungsstaates. 3:54 Das bedeutet auch: Kontrolle der Politik. Aber das Gericht entscheidet nicht politisch, 4:00 sondern juristisch, am Maßstab des Grundgesetzes. 4:04 Dabei sind die Richterinnen und Richter unabhängig - das ist ihr Privileg und ihre Pflicht. 4:14 Pro Jahr entscheidet das Bundesverfassungsgericht etwa 6000 Fälle. Welche Schritte durchläuft eine Verfassungsbeschwerde in diesem Haus? 4:34 Über die meisten Verfassungsbeschwerden wird in den Kammern abschließend beraten; hier muss einstimmig entschieden werden. 4:49 Über neue oder sehr wichtige Fragen berät und entscheidet dagegen der ganze Senat. 4:59 „Vor der eigentlichen Beratung bekommen alle Mitglieder des Senats ein umfangreiches Votum, in dem alle Rechtsprobleme, die ein Fall aufwirft, 5:08 entfaltet sind und das gesamte Material, das zu diesen Fragen besteht, verarbeitet ist und dargestellt ist, 5:15 so dass sich alle auf einem gleichen Niveau vorbereiten können. Diese Voten sind häufig 400/500 Seiten lang, 5:23 mit umfangreichen Anlagen, manchmal bis zu 5000/6000 Seiten. 5:29 Das ist das Material, das für die Vorbereitung genutzt wird.” Einige Fälle werden von einem Senat auch mündlich verhandelt. 5:40 „Dann sind wir in diesem Saal, in dem wir uns hier unterhalten, und es kommen die Beteiligten dazu, es wird ein Rechtsgespräch geführt, 5:47 in dem der Fall erörtert wird, und danach beraten wir wieder zu acht und kommen dann zu einer Entscheidung.” 5:54 Um ein Gesetz oder Urteil für verfassungswidrig zu erklären, braucht es eine klare Mehrheit: 6:00 fünf von acht Stimmen. „Und dann steigen wir noch einmal in die Diskussion ein: 6:04 Wir diskutieren wirklich Punkt für Punkt diese Entscheidung, die wir zu treffen haben, 6:10 und das kann oft ein sehr zäher - auch ein langer Prozess sein - 6:14 aber letztendlich finden wir in der Regel dann auch alle zusammen. Die Texte werden letztendlich sehr intensiv besprochen, 6:22 unsere Urteile, unsere Beschlüsse - wir besprechen sie wirklich Satz für Satz. 6:26 Wir gehen Satz für Satz den ganzen Text durch. Aber wir sehen das auch an älteren Entscheidungen - 6:34 die Halbwertszeit dieser Entscheidungen ist wirklich sehr groß und viele Entscheidungen kann man deshalb auch heute noch - 6:40 30 - 40 Jahre später mit Gewinn lesen.” Schließlich ist es so weit. 6:49 Oft dauert es zwei Jahre bis zu diesem Tag. Die Verkündung des Urteils steht bevor. 7:04 „Das Bundesverfassungsgericht.” Was das Gericht hier verkündet, bindet alle staatliche Gewalt.