Zum Inhalt springen
L

Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).

Greenwashing erklärt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

GÖRG4:43 96 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 38 Zeilen
Herunterladen
  1. Ich bin Julia Selbmann Romano, Rechtsanwältin bei Görk in Berlin und ich berate Unternehmen in allen Angelegenheiten des Vertriebs und der
  2. Bewerbung ihrer Produkte. Ich bin Kre Mendelson Usmann, Rechtsanwalt am Berliner Standort von GK und ich berate unsere Mandanten in den
  3. Gebieten IP und Commercial, unter anderem auch in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Wir sind Ihre Experten zum Thema Greenwashing. Greenwashing
  4. bezeichnet das Behaupten unwahrer, übertriebener oder unbelegter Umweltversprechen, mit denen sich Unternehmen oder Organisationen
  5. umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Eine typische Form des Greenwashing ist z.B. das Hervorheben einzelner umweltfreundlicher Aspekte,
  6. die den falschen Eindruck erwecken, dass sie für das gesamte Produkt gelten. Das Verantwortungsbewusstsein der Verbraucher und damit auch die
  7. Erwartungen an die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen steigen stetig. Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit sind daher längst
  8. kein Nice to have mehr. sondern zentraler Bestandteil der heutigen Marketingkommunikation. Entsprechende Werbeaussagen sind
  9. Kaufgument, Vertrauensanker und Wettbewerbsfaktor. Sie sind aber auch Gegenstand zahlreicher Gerichtscheidungen und zunehmend
  10. strenger Regulatorik. Sobald ein Unternehmen in den Verdacht des Greenwashing gerätt, ganz gleich ober jetzt zutrifft oder nicht, wirkt es
  11. unehrlich und es verliert an Glaubwürdigkeit. Hiermit einhergeht ein enormer Reputationsschaden, der nur unter hohen Anstrengungen zu beheben
  12. ist. Für Unternehmen wird es vor diesem Hintergrund zunehmend komplexer, eigene Nachhaltigkeitsbestrebungen rechtlich
  13. zutreffend am Markt zu kommunizieren, ohne dabei Auseinandersetzung mit Interessenverwenden oder auch Mitbewerbern zu riskieren. Zugleich gilt
  14. es das eigene Recht auf fairen Wettbewerb konsequent gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen. Erstmalig hat sich der BGH 2024 mit der
  15. Greenwashing Problematik befasst. Der BGH hat entschieden, dass der Umweltclaim klimaneutral unzulässig ist, wenn nicht gleichzeitig auch darüber
  16. informiert wird, wie die Klimaneutralität hergestellt wird. Diese Entscheidung ist Grundlage zum Thema Greenwashing, auf die sich alle weiteren
  17. Gerichte stützen. Es bestehen daher besondere Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen, insbesondere um Verbraucher vor
  18. sogenannten Greenwashing zu schützen. Aus Unsicherheit gehen einige Unternehmen daher sogar dazu über ihren wertvollen Beitrag zu Umwelt und
  19. Nachhaltigkeit gar nicht mehr oder nur sehr vorsichtig nach außen zu tragen. Wer Umweltvorteile seiner Produkte glaubhaft kommunizieren will, sollte die
  20. Vorgaben der neuen Empowering Customers Richtlinie kennen. Kurz MCO Richtlinie. Was ist das Ziel der MCO? Ziel der Richtlinie ist es, die Verbraucher zu
  21. schützen, insbesondere eben auch vor irreführender Werbung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen. Mit der MKO Richtlinie regelt die EU die
  22. Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen nun ganz konkret. Für Unternehmen heißt das, Umweltclaims müssen transparent, präzise
  23. und belegbar sein. Diese neuen Vorschriften verbieten unter anderem allgemeine Umweltaussagen, sofern keine entsprechenden Nachweise
  24. hierfür geliefert werden. Derartig umfassende Allgemeinaussagen wie z.B. umweltfreundlich, klimaneutral oder ökologisch sind in der Regel praktisch
  25. gar nicht nachweisbar. Die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln unterliegt nun konkretisierten Regelungen. Die Ausstellung dieser Siegel erfordert nun
  26. mehr die Durchführung eines transparenten Zertifizierungs und Prüfverfahrens. Diese Vorgaben betreffen z.B. die weit verbreitete Werbung mit
  27. Kompensation von Treibhausgasemissionen, da nun nicht nur über Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen aufzuklären ist, sondern transparent die Einhaltung der
  28. Vorgabe zur Zertifizierung kommuniziert werden müssen. Auch Werbung mit künftigen Umweltauswirkungen, z.B. Klimaneutral
  29. bis 2030 erfordert nun die Nennung messbarer Ziele, einen detaillierten Umsetzungsplan und eine unabhängige Überprüfung. Die MKORichtlinie ist ab
  30. dem 27. März 2026 umzusetzen und in Deutschland erfolgt diese Umsetzung mit der Änderung des UWG, die voraussichtlich zum 27. September 2026
  31. in Kraft tritt. Unternehmen sollten in ihrer Kommunikation also möglichst klarstellen, worauf sich der von Ihnen
  32. hervorgehobene Umweltvorteil konkret bezieht. Sie sollten genau prüfen, wie man diesen Vorteil objektiv belegen kann. Schaffen Sie dabei zugleich
  33. Transparenz, indem Sie die umweltbezogene Werbung mit leicht auffindbaren Erläuterungen ergänzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die
  34. Kommunikation ihres Beitrages zur Nachhaltigkeit rechtskonform und strategisch optimal zu gestalten. Soweit erforderlich setzen wir ihre Rechte
  35. selbstverständlich auch im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Interessenverbänden oder Mitbewerbern effektiv durch. Unser Praxistipp für
  36. Sie: Prüfen Sie jetzt Ihre aktuellen und geplanten Werbekampagnen. Wir kennen bereits die Vorgaben, die ab September gelten werden und unterstützen
  37. Sie gerne dabei. Falls Sie Fragen zu bestehenden oder kommenden Vorgaben haben sollten, sprechen Sie uns gerne an. Weitere
  38. Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite gk.de unterg.

Zum Nachlesen