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Greenwashing erklärt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
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Transkriptautomatisch erstellt · 38 Zeilen
- Ich bin Julia Selbmann Romano, Rechtsanwältin bei Görk in Berlin und ich berate Unternehmen in allen Angelegenheiten des Vertriebs und der
- Bewerbung ihrer Produkte. Ich bin Kre Mendelson Usmann, Rechtsanwalt am Berliner Standort von GK und ich berate unsere Mandanten in den
- Gebieten IP und Commercial, unter anderem auch in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Wir sind Ihre Experten zum Thema Greenwashing. Greenwashing
- bezeichnet das Behaupten unwahrer, übertriebener oder unbelegter Umweltversprechen, mit denen sich Unternehmen oder Organisationen
- umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Eine typische Form des Greenwashing ist z.B. das Hervorheben einzelner umweltfreundlicher Aspekte,
- die den falschen Eindruck erwecken, dass sie für das gesamte Produkt gelten. Das Verantwortungsbewusstsein der Verbraucher und damit auch die
- Erwartungen an die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen steigen stetig. Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit sind daher längst
- kein Nice to have mehr. sondern zentraler Bestandteil der heutigen Marketingkommunikation. Entsprechende Werbeaussagen sind
- Kaufgument, Vertrauensanker und Wettbewerbsfaktor. Sie sind aber auch Gegenstand zahlreicher Gerichtscheidungen und zunehmend
- strenger Regulatorik. Sobald ein Unternehmen in den Verdacht des Greenwashing gerätt, ganz gleich ober jetzt zutrifft oder nicht, wirkt es
- unehrlich und es verliert an Glaubwürdigkeit. Hiermit einhergeht ein enormer Reputationsschaden, der nur unter hohen Anstrengungen zu beheben
- ist. Für Unternehmen wird es vor diesem Hintergrund zunehmend komplexer, eigene Nachhaltigkeitsbestrebungen rechtlich
- zutreffend am Markt zu kommunizieren, ohne dabei Auseinandersetzung mit Interessenverwenden oder auch Mitbewerbern zu riskieren. Zugleich gilt
- es das eigene Recht auf fairen Wettbewerb konsequent gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen. Erstmalig hat sich der BGH 2024 mit der
- Greenwashing Problematik befasst. Der BGH hat entschieden, dass der Umweltclaim klimaneutral unzulässig ist, wenn nicht gleichzeitig auch darüber
- informiert wird, wie die Klimaneutralität hergestellt wird. Diese Entscheidung ist Grundlage zum Thema Greenwashing, auf die sich alle weiteren
- Gerichte stützen. Es bestehen daher besondere Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen, insbesondere um Verbraucher vor
- sogenannten Greenwashing zu schützen. Aus Unsicherheit gehen einige Unternehmen daher sogar dazu über ihren wertvollen Beitrag zu Umwelt und
- Nachhaltigkeit gar nicht mehr oder nur sehr vorsichtig nach außen zu tragen. Wer Umweltvorteile seiner Produkte glaubhaft kommunizieren will, sollte die
- Vorgaben der neuen Empowering Customers Richtlinie kennen. Kurz MCO Richtlinie. Was ist das Ziel der MCO? Ziel der Richtlinie ist es, die Verbraucher zu
- schützen, insbesondere eben auch vor irreführender Werbung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen. Mit der MKO Richtlinie regelt die EU die
- Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen nun ganz konkret. Für Unternehmen heißt das, Umweltclaims müssen transparent, präzise
- und belegbar sein. Diese neuen Vorschriften verbieten unter anderem allgemeine Umweltaussagen, sofern keine entsprechenden Nachweise
- hierfür geliefert werden. Derartig umfassende Allgemeinaussagen wie z.B. umweltfreundlich, klimaneutral oder ökologisch sind in der Regel praktisch
- gar nicht nachweisbar. Die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln unterliegt nun konkretisierten Regelungen. Die Ausstellung dieser Siegel erfordert nun
- mehr die Durchführung eines transparenten Zertifizierungs und Prüfverfahrens. Diese Vorgaben betreffen z.B. die weit verbreitete Werbung mit
- Kompensation von Treibhausgasemissionen, da nun nicht nur über Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen aufzuklären ist, sondern transparent die Einhaltung der
- Vorgabe zur Zertifizierung kommuniziert werden müssen. Auch Werbung mit künftigen Umweltauswirkungen, z.B. Klimaneutral
- bis 2030 erfordert nun die Nennung messbarer Ziele, einen detaillierten Umsetzungsplan und eine unabhängige Überprüfung. Die MKORichtlinie ist ab
- dem 27. März 2026 umzusetzen und in Deutschland erfolgt diese Umsetzung mit der Änderung des UWG, die voraussichtlich zum 27. September 2026
- in Kraft tritt. Unternehmen sollten in ihrer Kommunikation also möglichst klarstellen, worauf sich der von Ihnen
- hervorgehobene Umweltvorteil konkret bezieht. Sie sollten genau prüfen, wie man diesen Vorteil objektiv belegen kann. Schaffen Sie dabei zugleich
- Transparenz, indem Sie die umweltbezogene Werbung mit leicht auffindbaren Erläuterungen ergänzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die
- Kommunikation ihres Beitrages zur Nachhaltigkeit rechtskonform und strategisch optimal zu gestalten. Soweit erforderlich setzen wir ihre Rechte
- selbstverständlich auch im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Interessenverbänden oder Mitbewerbern effektiv durch. Unser Praxistipp für
- Sie: Prüfen Sie jetzt Ihre aktuellen und geplanten Werbekampagnen. Wir kennen bereits die Vorgaben, die ab September gelten werden und unterstützen
- Sie gerne dabei. Falls Sie Fragen zu bestehenden oder kommenden Vorgaben haben sollten, sprechen Sie uns gerne an. Weitere
- Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite gk.de unterg.
Zum Nachlesen
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NachhaltigkeitsmarketingDas Ziel ist es, zukunftsfähiges Wirtschaften zu entwickeln, zu implementieren und innovative Ansätze transparent nach innen und außen zu kommunizieren.
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