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Wirtschaft Einfach! Die betriebliche Insolvenz
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Transkriptautomatisch erstellt · 235 Zeilen
- [Musik] Hallo zusammen und wir wünschen euch ein frohes neues Jahr 2021. Auch wenn es wahrscheinlich für
- viele Unternehmen oder einzelne Unternehmen aufgrund der aktuellen Situation vielleicht nicht so ein glückliches Jahr wird, so bietet es doch
- eine ganze Menge Chancen, wenn auch die Risiken nicht zu vermeiden sind. Wir sprechen hier ganz offen von Insolvenzen der Unternehmen. Der
- Gesetzgeber hat ja aufgrund der Coronapandemie ein paar Erleichterung für Unternehmen geschaffen, dass sie eben nicht Insolvenz gehen müssen. Trotz
- alledem besteht seit dem 1.1. Also, sprich seit zwei Tagen, wieder eine Insolvenzmeldepflicht und die Geschäftsführungen machen sich strafbar,
- wenn sie dieser Geschäfts der Insolvenzführungs oder bzw. Insolvenzanzeigepflicht nicht
- nachkommen. Das heißt, so wie das Krankheitsbild eines Menschen an unterschiedliche Symptomen äh sich zeigt, so ist natürlich auch die
- Krise eines Unternehmens an Symptomen erkennbar. Und das sehen wir derzeit sehr stark. Ein Umsatzrückgang zeigt auf jeden Fall die
- Krise an. geringer werdende Gewinne, anhaltende Verluste, eine sehr deutliche Schrumpfung des Eigenkapitals und der unterschiedlichen
- Posten des Eigenkapitals bis hin zur Überschuldung und Zahlungsschwierigkeiten zeigen eben an, das Unternehmen ist in der
- Krise. Zuerstal spricht man von einer Finanzkrise, der sogenannten Insolvenz eines Unternehmens, äh wenn das Unternehmen vorübergehend in
- Zahlungsschwierigkeiten äh geraten ist. Aber es kann natürlich darüber hinaus in eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit kommen und dann sind
- wir bei der Iliquidität und somit bei der endgültigen, so wie es im Volksmond dann auch heißt Insolvenz. Das hat ganz verschiedene Ursachen. Die
- innerbetrieblichen Ursachen sind an erster Linie mangelte kaufmännische Kenntnisse und eine fehlerhafte Buchführung. nicht selten das
- Unternehmen, die nicht gerade Buchführungsaffin sind, dass diese Unternehmen dann in Insolvenz gehen. Darüber hinaus sehen wir mangelte
- kaufmische Erkenntnisse bei vielen Selbständigen. Selbständig sein ist sicherlich eine schöne Sache und es errt aus seinen Reiz, aber es ist halt nicht
- so, wie viele es meinen, dass Selbständigkeit immer zum ewigen Reichtum führt, sondern Selbständigkeit heißt eben selbst undständig und das
- heißt selbst undständig auch kaufmännisch arbeiten und denken müssen. Viele Unternehmen mangelt es auch, wenn wir das jetzt z.B. auf den Handel
- beziehen äh daran, dass sie sich den Markt nicht anpassen können. Ein Friseur kann nicht online gehen, äh oder dass sie eben fehlende
- Kapitalfreisetzungsmöglichkeiten haben, um z.B. technische Neuerung einzuführen oder eben äh den Markt zu folgen. Wenn wir jetzt z.B. vom stationären Handel in
- den Onlinehandel gehen, da mangelt es doch an vielen Unternehmen sowohl am Knohow als auch am Kapital. Und was wir auch immer sehen, zumindest bei den
- kleinen Selbständigen, das ist eben, dass das Kapital völlig falsch verwendet wird. Alles zusammen, besonders dann, wenn das Unternehmen Buchführungs- und
- Bilanzierungspflichtig ist, führt dann dazu, dass das Unternehmen dann in Schieflage gerät. Das können innerbetriebliche Ursachen
- sein. Es gibt natürlich auch eine Reihe von außerbetrieblichen Ursachen. Das ist die Konjunktur vorne weg. Das heißt also wie der Zeit in der Pandemie, dass die
- Konjunktur ähm entweder bedingt durch einen Umsatzrückgang oder bedingt durch eine Verschärfung der Gesetzeslage, wie wir es derzeit im Lockdown haben, dass
- dann natürlich äh das wirtschaftliche Wachstum nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus kommt es vielleicht auch dazu, dass die Arbeitslosigkeit steigt.
- Mit der steigenden Arbeitslosigkeit äh wird die Kaufkraft doch deutlich beschränkt. wird die Kaufkraft deutlich beschränkt, heißt es
- natürlich dann auch, dass es zum Umsatzrückgang für einige Unternehmen kommen wird, die dann unter einer Verschärfung des Wettbewerbes eben
- Zahlungseingänge aufgrund der höheren Verluste dann eben nicht mehr folgen können. Das sind so die wichtigsten Ursachen ähm für eine Finanzkrise, für
- eine Krise im Unternehmen und führt dann dazu, dass ich die Unternehmerin der Unternehmer Gedanken machen müssen, wie können wir dieses Unternehmen sanieren?
- Bevor ein Unternehmen aufgegeben wird in Form einer Insolvenz, sollte erstmal die Sanierung an der ersten Stelle steht und bei stehen. Und bei der Sanierung
- spricht man so wie in der Medizin auch die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens, allerdings ohne zur Hilfenahme von Gläubigern, weil
- Gläubiger sind ja diejenigen, die dem Unternehmen wieder Geld geben und das ist ja nicht Sinn und Zweck der Tage. Das heißt, wenn ich ein Unternehmen
- saniere, muss es sich eben aus dem aus eigener Kraft sanieren. Das heißt, es muss ich so aufstellen, dass es dann eben die nächsten Jahre bestehen
- kann. Das heißt, also Sanierung im weiteren Sinne bedeutet, damit das Unternehmen wieder wirtschaftlich und erfolgreich arbeiten kann, müssen eben
- Maßnahmen ergriffen werden, um Mengel und Schäden zu beseitigen. Z.B. im personellen Bereich durch die Umbesetzung in der Unternehmensleitung.
- Viele Geschäftsführungen werden dieses Jahr definitiv ihren Posten räumen müssen oder eine bessere Besetzung der Arbeitsplätze, sei es bessere Besetzung
- quantitativ oder auch qualitativ, dann organisatorisch, Rationalisierung, sachlich Abstoßung unwirtschaftlich arbeitender
- Betriebsteile in großen Unternehmen. Beim Selbstständigen, beim Solo selbständigen ist es schwierig. Der Solo Selbständige hat hier einfach keine
- Möglichkeiten Dinge abzustoßen, die zu seinem Kerngeschäft gehören. Das heißt, er kann gar nicht anders als in diesem Bereich
- äh andere Möglichkeiten zu suchen, aber er kann nicht einfach hergehen und eben äh Betriebsteile auslagern, weil er diese Betriebsteile eigentlich überhaupt
- nicht hat. Im Gegenteil, wir sagen dann immer, wenn jemand äh die Buchführung ausgelagert hat für viel Geld und eine Buchführung auslagern Richtung
- Steuerberatung hat, fordert ihren Preis äh dann lieber zurückholen und vielleicht auf eine sehr einfache Art und Weise sich die
- Buchführungskenntnisse dann aneignen bzw. We die Buchführung dann selbst durchzuführen mit dem Risiko, dass eventuell dann der ein oder andere
- Posten steuerlich nicht absetzbar ist, aber man hat diese hohen Beratungskosten im weiteren Verlauf nicht. Finanziell muss ich das Unternehmen
- natürlich aussanieren. Das heißt, es muss neues Kapital her. Das neue Kapital kriegt man äh selten in Form von Fremdkapital.
- Ähm, was man natürlich auch machen kann, wenn man an Fremdkapital kommt, dann eben das Fremdkapital in Eigenkapital umwandelt, dass die Eigenkapitaldecke
- größer wird. Ansonsten ist natürlich die Zuführung neuen Kapitals für ein sanierungsbedürftiges Unternehmen sehr sehr schwierig, außer dass die Inhaber
- und Inhaberinnen selbst eben das Kapital in das Unternehmen einführen. Das ist die Sanierung im weiteren Sinne. Und ganz ganz konkret im engeren Sinne heißt
- es z.B. bei Einzelunternehmung, dass dann das Eigenkapital um den Verlust gemindert dann
- eben so äh niedrig ist, dass wir gucken müssen, dass wir mit neuen Vermögenszuschüssen dann eben diesen Jahresfehlbetrag ausgleichen. Ähnliches
- beim bei den Kapitalgesellschaften. Beim Kapitalgesellschaften ist die Besonderheit, wenn in der Bilanz ein Jahresfehlbetrag dazu führt, dass es auf
- der Vermögensseite nicht gedecktes Kapital gibt, durch das Eigenkapital muss eben nachgeschossen werden. Das heißt, in jedem Fall muss die
- Eigenkapitaldecke ähm aufgefüllt werden und das heißt also, dass der Unternehmer hier diese Kapitaldecke aufführen muss. In
- Kapitalgesellschaften ist es einfacher, weil die Kapitalgesellschaft vom Privatvermögen getrennt ist. Da ist es leichter im Prinzip Kapital
- nachzuschießen, um eine Unteranzierung eben zu vermeiden. In Personengesellschaften, Einzelunternehmen, die an den
- Unternehmern, die Unternehmerin gebunden sind, wo vielleicht auch die Kassen sehr nah beieinander liegen, dann ist es natürlich schwierig äh zu sagen, ich
- trenne jetzt das Vermögen der Unternehmen von meinem Vermögen, weil es quasi eins ist. ist ja eine Person im Prinzip und da wird es dann
- schwierigkeit schwierig, dass eben Kapital nachgeschossen werden muss. Geht aber alles scheitert oft daran, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer ihr
- privates Kapital, nicht vom Firmenkapital so getrennt haben, dass sie eben mit dem Unternehmen gegebenenfalls Insolvenz gehen können,
- aber privat keinen Schaden davon nehmen. Und dafür gibt es eben geeignete Rechtsformen. Und das sollte man sich dann eben im Vorfeld gut überlegen, ob
- man eine Personengesellschaft bleibt oder ob man nicht doch den Schritt in die Kapitalgesellschaft wagt. Die reine Sanierung bedeutet, dass
- die Beseitigung der Unterbilanz ohne Zuführung von neuen Geldmitteln geschieht. Das heißt, durch eine ordentliche Kapital äh Herabsetzung,
- durch ein Kapitalschnitt wird eben das Unternehmen saniert. Das heißt beispielsweise, wir haben in den letzten
- Jahren ein Gewinn äh vor Verwendung aufgebaut. Das heißt, wir haben eine gesetzliche Rücklage aufgebaut in Form von, sagen wir mal, 50.000 €. Im Jahr
- 2020 ist der Verlust des Unternehmens so groß, dass wir vielleicht äh einen Verlust gemacht haben von 40.000 €. Das heißt, jetzt haben wir eine
- Unterbilanzierung, dass diese 40.000 1000 € könnten wir jetzt decken, indem wir jetzt Kapital nachschießen. Sinnvoll ist es natürlich, dass wir jetzt erstmal
- die Rücklage aufbrauchen. Das heißt also, dass wir im Prinzip die Bilanzsumme nach unten fahren, dass das Unternehmen nach außen hin trotzdem äh
- noch gesund dasteht, auch wenn die Eigenkapitaldecke quasi auf die Anfangsjahre zusammengeschrumpft ist. Das wäre dieser Kapitalschnitt, die
- Kapitalerabsetzung, das wäre das gesündeste, was man machen kann, was man bilan natürlich viel einfacher hinkriegt, was immer auch dazu führt,
- dass vielleicht das ein oder andere, was sich der Unternehmer, die Unternehmerin aus dem Unternehmen noch auszahlen möchte, so zum Ende des Jahres, dass das
- natürlich dann im Unternehmen verbleibt und dass man nicht einfach hergehen kann und hier mal eben 10.000, 1000, 15 000 € beim sanierungsbedürftigen Unternehmen
- dann eben herausrechnet. Wenn sich durch die Sanierung keine wesentliche Besserung zeigt, führt das Ganze und da sind wir der Zeit, wir
- haben 2021, dass die Unternehmen, wenn ich schon geschehen, jetzt darüber nachdenken müssen, einen sogenannten Insolvenzplan
- aufzustellen. Durch den Insol Insolvenzplan wird der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern
- befreit. Das heißt also er schreibt auf, welche Schulden er hat. Er stellt das in Form eines Insolvenzplans auf. Ist also eine ein Plan, indem er seine
- Verbindlichkeiten aufzeigt, indem er seine ähm aufzeigt, wie er die Gläubiger befriedigen möchte, indem er die Verwertung und Verteilung der
- Insolvenzmasse aufzeigt, indem auch die Haftung der Schulden als Nachbeendigung des Verfahrens geregelt ist. Und eine Insolvenz kann dem Gericht sowohl durch
- den Schuldner als auch durch den Insolvenzverwalter vorgelegt werden. Und dann müssen diese Dinge eben geregelt werden. Was wäre denn, wenn z.B. die
- Insolvenzmasse gering ist, wer haftet denn darüber hinaus für die unterschiedlichen äh Schulden, die das Unternehmen dann noch hat? Es müssen
- dann natürlich Maßnahmen, die nach der Eröffnung des Verfahrens getroffen werden, müssen dann aufgezeigt werden. Und ähm das alles wird dann grafisch
- dargestellt und dann gibt es einen gestaltenden Teil in diesem Insolvenzplan und da wird dargelegt, wie die Rechtstellung der Beteiligten durch
- den Plan geändert wird. Hierbei wird entschieden, ob und in welchem Umfang die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger
- gekürzt oder gestundet bzw. wie sie gesichert werden können. Eben sie muss festgelegt werden, um welchem Bruchteil die Forderung der Insolvenzgläubiger
- gekürzt bzw. oder für welchen Zeitraum sie gestundet werden. Die Forderung nachrangiger Insolvenzgläubiger gelten als erlassen. Dem Insolvenzplan müssen
- eine Vermögensübersicht, eine Übersicht über die Aufwendung und Erträge beigefügt werden und zwar für den Zeitraum, währenddessen die Gläubiger
- befriedigt werden sollen. Und bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten sind Gruppen zu bilden, also sogenannte absonderungsberechtigte Gläubiger und
- Insolvenzgläubiger, so wie sogenannte nachrangige Gläubiger, Arbeitnehmer und Kleingläubiger. Das heißt, das der gestaltende Teil. Jetzt hat man erstmal
- die Gläubiger in Klaster aufgeteilt. Das schreibt die Insolvenzordnung vor in ihren Paragraphen 21 231 223.
- Und nachdem der Insolvenzplan erstellt wurde und dem Gericht vorgelegt wird, kommt es dann gegebenenfalls zur Annahme und Bestätigung dieses
- Insolvenzplans. Der Insolvenzplan muss allerdings auch den Gläubigern vorgelegt werden und der Plan gilt als angenommen, wenn die
- Mehrheit der abstimmenden Gläubiger den Plan zustimmen und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der
- Ansprüche der abstimmenden Gläubiger beträgt. Also noch mal, der Plan gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger den Plan zustimmt
- und nicht oder, sondern und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte, also mehr als 50% der Summe der Ansprüche der
- abstimmenden Gläubiger beträgt. Das heißt, also es geht hier um die sogenannten Mehrheitsgläubiger, die müssen eben zustimmen und müssen
- gleichzeitig muss damit 50% der Verbindlichkeiten damit in die Wagschale geworfen sein. Die Wirkung des Insolvenzplans
- bedeutet, dass er rechtskräftig werden muss. Das heißt, sobald der Insolvenzplan rechtskräftig wurde, nämlich sobald er bestätigt wurde, wird
- ein bereits eingeleitetes Insolvenzverfahren aufgehoben. Das heißt, von der Aufhebung hat der Verwalter, der
- Insolvenzverwalter, die unbeschrittene Masseansprüche zu befriedigen. Er muss also Zahlungen leisten und für die bestrittenen Ansprüche muss er Sicherung
- Sicherheiten leisten. Erhält der Schuldner damit das Recht zurück über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Das kann natürlich auch sein,
- dass plötzlich was übrig ist und man sagt, so jetzt haben wir alle befriedigt und es bleibt noch übrig. Es kann vorgesehen werden, dass der
- Insolvenzverwalter die Planerfüllung allerdings überwacht. Das heißt, also in dem Moment, wo der Schulden alle befriedigt hat, unter Aufsicht kann es
- sein, dass dann natürlich ähm der Insolvenzverwalter sagt: "Moment, bevor du das Geld jetzt ausgibst, möchte ich noch mal so drüber gucken. Gerät der
- Schuldner bei der Erfüllung des Insolvenzplanen einem gläubiger gegenüber in Rückstand, so wird die Stundung oder der Erlass natürlich
- hinfällig." Das heißt, dann muss er sofort zahlen, muss sofort leisten. Allerdings muss der Gläubiger den Schulden anmahnen und mindestens eine
- zweiwöchige Nachfrist setzen. Danach kann der Gläubiger dann zur Zwangsvorstreckung schreiten. Da sehen wir auch, wie kompliziert das Verfahren
- ist. Es ist ja bereits schon vorgericht und das heißt also, wir können dann hier ohne weiß es damit rechnen, dass hier Zwangsverstreckungsmaßnahmen dann
- eingeleitet werden. Soweit zum Insolvenzplan. Der kann dazu führen, dass eben ein außergerichtlicher Vergleich erzielt
- wird. Das heißt, die Insolvenz eines Schulders kann durch diesen außergerichtlichen Vergleich behoben werden. Die Verhandlungen ohne
- gerichtliche Mitwirkung sind natürlich völlig frei und vertraulich und dort kann natürlich alles verglichen werden. Z.B.
- Stundungsvergleich, ein sogenanntes Moratorium, bei dem die Gläubiger ihre Forderung grundsätzlich stunden und dann in ein Tilgungsplan überführen oder
- einen Quotenvergleich, bei dem die Gläubige auf den Teil ihrer Forderung verzichten, z.B. 50% drauf verzichten, damit sie überhaupt noch Geld bekommen.
- Ähm, das sind Möglichkeiten, die man dann mit den Gläubigern sowohl betrieblich als auch privat dann aushandeln kann. Kommen wir zum
- Insolvenzverfahren. Mit dem Insolvenzverfahren soll jetzt vermieden werden, dass Einzelgläubiger versuchen durch raschen Zugriff, nämlich durch
- eine Zwangsvorstreckung, die volle Befriedigung ihrer Forderung zu erlangen, während andere dann leer ausgehen. Ein Insolvenzverfahren löscht
- ein Unternehmen aus. Das heißt, also, wenn wir jetzt Insolvenzen hören, Insolvenzverfahren hören, das heißt, Insolvenz führt dazu, dass das
- Unternehmen nicht gibt. Das ist für die Volkswirtschaft insgesamt, aber vor allen Dingen, wenn Mitarbeiter äh daran beteiligt sind, mit
- schweren Nachteilen verbunden. Und deshalb besteht natürlich im Sinne des Unternehmens ein nachhaltiges Interesse, diese Existenz zu sichern. hat ja auch
- eine Außenwirkung so ein Insolvenzverfahren und auf der anderen Seite allerdings trotzdem die eigene Zahlungsunfähigkeit oder die drohende
- Zahlungsunfähigkeit ähm und Überschuldung doch noch im Griff zu bekommen. Das Insolvenzverfahren an sich ist ein gerichtliches Verfahren.
- Das ist kein Insolvenzplan oder ein außergerichtlicher Vergleich. Das ist ein gerichtliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der
- Gläubiger. Das Vermögen der Schulden des Schuldners wird verwertet und der Erlös verteilt. Das heißt, also alles, was er verdient, weil es an noch an Zahlungen
- reinkommt, wird dann eben verwertet für diese unterschiedlichen äh Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern. Das Ganze
- fängt damit an. Die Voraussetzung für so ein Insolvenzverfahren sind die Zahlungsunfähigkeit bzw. Also eine drohende
- Zahlungsofähigkeit bzw. bei juristischen Personen auch eine Überschuldung. Das ist erstmal das Grundsätzliche, das haben wir schon
- gesehen. Das ist ja auch beim sanierungsbedürftigen Unternehmen und beim Insolvenzplan der Fall gewesen. Darüber hinaus muss ein Antrag gestellt
- werden und zwar ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das ist dafür zuständig. Das heißt es, der
- Antrag kann gestellt werden entweder vom Schuldener selbst, dieser kann auch bereits bei drohen der Zahlungsunfähigkeit einen Antrag stellen
- oder aber von einem Gläubiger. Aber dieser muss nachweisen, dass er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.
- Das heißt, er muss seine Forderung dem Grund nachglaubhaft machen, z.B. durch eine erfolglose Zwangsvollstreckung. Das heißt, also der Antrag kann vom
- Schuldner oder auch wie gesagt von einem Gläubiger entsprechend dann gestellt werden. Der weitere Ablauf sieht dann so aus, dass eben die Eröffnung des
- Verfahrens ähm durch das Gericht bestimmt wird. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter dann äh beauftragt und der die Masse, die äh verteilt
- werden soll, dann zuerst einmal feststellt. Ähm die Kosten des Verfahrens können eventuell Mangelsmasse abgewiesen
- werden. Das heißt, also sollte es so sein, dass gar kein Geld mehr da ist, dann ist auch nicht zu verteilen. Sollten noch Dinge sein, wie z.B.
- Grundstücke und ähnliche Dinge, die nimmt dann der Insolvenzverwalter auf. Es gibt einen Eröffnungsbeschluss und bei diesem
- Eröffnungsbeschluss äh gibt es dann einen sogenannten Berichtstermin, an dem die Firma, der Name, Vorname, Geschäftsbik
- des Schuldners bekannt gemacht werden. Es wird werden die unterschiedlichen Gläubige, die werden genannt und es erscheint eben eine Aufforderung an die
- Gläubiger, dass ihre Sicherungsrechte eben offenlegen, die sie an den Schuldner eben haben. Auf der anderen Seite gibt es ein sogenannte eine
- sogenannte Gläubiger Versammlung gegebenenfalls einen sogenannten Prüftermin, in dem dann die angemeldeten Forderung geprüft
- werden. Nach diesem Eröffnungsbeschluss hat gibt es verschiedene Wirkungen. Einmal auf den Schuldner. Das heißt also mit der
- Eröffnung geht das Recht des Schuldners des Vermögens zu verwalten und darüber zu verfügen auf den Insolvenzverwalter über, wenn der Schuldner nicht eine
- Insolvenz in eigener Regie beantragt hat, was auch noch möglich ist. Ansonsten ist der Schuldner verpflichtet sich jederzeit auf Anordnung das Gericht
- zur Verfüfung zu stellen. Er kann also nicht einfach verreisen. Auf Anordnung Anordnungsgerichts kann es auch eine Postsperre geben. Das heißt also der
- Geschäftspost darf nur noch vom Insolvenzverwalter geöffnet werden. Auf Beschluss der gläubiger Versammlung, die ja im Prinzip jetzt
- äh die Besitzer dieses Unternehmens sind, kann dem Schuldner, dem Ehegärten und auch dem minderjährigen Kindern Unterhalt aus dem Vermögen gewährt
- werden. Das heißt also die Gläubiger Versammlung muss eben darüber entscheiden, inwi weit jetzt ein Unterhalt für diese Familie, die hier
- betroffen ist, gegebenenfalls äh bezahlt wird. Vom Schuldner erteilte Vollmachten, z.B. Prokura, erlöschende Prokura. Noch mal
- zur Erinnerung, Prokura ist ja jetzt nicht unbedingt ein Beruf. Das ist ja im Prinzip etwas ein Prokurist ist nichts anderes wie ein Vertreter. Viele
- Unternehmen haben Prokuristen, wenn sie eine Auslandsvertretung haben an Büro und Vertriebsmitarbeiter ist das häufig. Der bekommt eine Prokura, damit er
- dieses Büro führen kann im Ausland. Das heißt, also diese Prokurer, diese Filialprokur oder auch Gesamtprokur würde jetzt
- erlöschen. Der Schulden hat den Verwalter sämtliche Mitwirkungspflichten eben zuzusichern und darüber gehört natürlich oder dazu gehört natürlich
- auch eine Auskunftspflicht. Äh, das heißt, er kann nicht hergehen und Dokumente einfach für sich behalten. Ein
- Eröffnungsbeschluss wirkt auf die Drittschuldner, dass es ihnen untersagt, an den Schuldner überhaupt noch zu leisten. Das heißt, leistet an
- Drittschulner trotzdem, so wird er nur befreit, wenn er nachweisen kann, dass er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. Das heißt,
- also man darf den Dritt Schulden, man darf diesen Schulden nicht noch beliefern. Das ist damit gemeint. Auf die Gläubiger wirkt so ein
- Eröffnungsbeschluss auch. Die einzelnen Gläubiger verlieren das Recht auf Zwangsvorstreckung. Deshalb macht man das. Deshalb geht man eben her und
- eröffnet ein Insolvenzverfahren, um Zwangsverstreckung einfach außen vorzulassen. Das heißt also, die gibt es nicht. Zwangsvorstreckung.
- Äh, sie müssen ihre Forderung immer bei Gericht anmelden und dort werden sie in einem eine Tabelle eingetragen. Es wird jede einzelne Forderung durch den
- Insolvenzverwalter entsprechend dann ähm geprüft. Die Verjährung ihrer Forderung ist allerdings gehemmt. Das heißt also Sie verlieren nicht den Anspruch, auch
- wenn sie nicht vollstrecken können. Trotzdem bleibt der Anspruch, weil die Verjährung einfach gehemmt ist. Der Insolvenzverwalter ist derjenige,
- der das ganze Verfahren führt. Auch er ist derjenige, der eine gläubiger Versammlung beispielsweise dann einberuft. Und er ist es auch, der die
- Gläubiger eben einteilt in sogenannte äh verschiedene Insolvenzgläubiger. Da wird unterschieden, die sogenannten Absonderungsberechtigten, das sind die,
- sie haben ihre Forderung durch ein Pfandrecht gesichert. Das sind sogenannte Absonderungsberechtigte oder aufrechnungsberechtigte. Das sind
- Forderungen des Schuldners, werden mit Forderung an den Schuldner verrechnet. Und dann dann gibt es eben noch die Massengläubiger, die sind vorweg zu
- befriedigen. Das heißt, das sind diejenigen, die eben Masseverbindlichkeiten haben. Dazu können beispielsweise auch die
- Mitarbeiter gehören und da geht es dann darum, dass Löhneegehälte ausgezahlt werden können oder auch im Rahmen eines Sozialplans entsprechend geleistet. wird
- oder werden kann. Darüber hinaus unterscheidet man, das werden wir jetzt nicht vertiefen, sogenannte persönliche
- Insolvenzgläubiger oder auch nachhangige Insolvenzgläubiger. Dann gibt es sogenannte Aussonderungsberechtigte. Das sind keine
- Insolvenzgläubiger, das sind Gläubiger, die in dingliches oder ein persönliches Eigentumsrecht an die Gegenstände haben, die sich im Besitz des Schulders
- befinden. Z.B. Wenn Unternehmen noch einen Eigentumsvorbehalt haben aufgrund von nicht bezahlten Waren oder gepachtete oder gemietete Gegenstände,
- das sind dann sogenannte Aussonderungsberechtigte, die jetzt aber nicht zu den Insolvenzgläubigern gehören. Im weiteren Verfahren wird dann
- die Verteilung der Insolvenzmasse vorgenommen. Das heißt, der Insolvenz Verwalter wird im Berichtstermin dann darlegen, wie die Aussichten bestehen,
- dass eben das Unternehmen erhalten werden kann. ähm wie eventuell ein Insolvenzplan nachträglich aufgestellt wird und welche
- Befriedigung auf die Gläubiger eben zukommen kann, in welchem Umfang, wie die Verteilung aussieht und wie die Verwertung des der des Vermögens
- dann eben ausseht. Zum Schluss, nachdem die Gläubiger befriedigt sind oder Mangelsmasse das Verfahren, dann eben
- auch entsprechend äh eingestellt wird, kommt es zur Beendigung des Verfahrens und das hat wiederum ein paar Folgen. Sobald die Schlussverteilung vollzogen
- ist, beschließt das Gericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Die Insolvenzgläubiger können jetzt ihre Restforderung gegen den Schuldener
- unbeschränkt geltend machen. Das die Folge. Das heißt, in dem Moment, wo die Insolvenz abgeschlossen ist, können die Gläubiger das, was unbefriedigt
- geblieben ist, jetzt geltend machen. Aus der Eintragung in der Insolvenztabelle können die Gläubiger wie aus einem vollstreckbaren Urteil die
- Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Das heißt, jetzt ist er nicht mehr geschützt. Jetzt können Sie hergehen und können sagen, okay, wir
- haben jetzt von unseren 10.000 haben wir 4000 gekriegt. Wir sind aber eingetragen mit 10.000 in der Insolvenztabelle. Jetzt möchten wir die Zwangsvorstreckung
- gegen den Schuldner haben und der haftet jetzt entsprechend privat, beruflich, betrieblich. Geht ja häufig nicht mehr. Für die Mitarbeiter gibt es auch
- etwas, was zu wissen ist rund um Insolvenz. Das ist das Insolvenzgeld. Die Agentur für Arbeits zahlt jedem Arbeitnehmer ein Insolvenzgeld. Das ist
- gerade jetzt, wenn die Unternehmen hergehen und ähm eine Insolvenz einrichten bzw. anmelden in den nächsten Wochen und
- Monaten wird die Agentur für Arbeit dann Insolvenzgeld ausschütten. Dies ist auf das monatliche monatliche Beitrags für
- Messungsgrenze begrenzte Brutto Endgeld für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung beschränkt. Also man haben das hier eine Deckelung eingebaut.
- Auf Antrag der Einzugsstelle z.B. der AOK, werden auch für diese Zeit rückständige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Bundesagentur für Arbeit
- hat dafür als Insolvenzgläubiger ein Anspruch an die Insolvenzmasse. Das heißt, die geht hier nicht leer aus, sondern sie holt sich das Geld dann
- quasi dann zurück. Er wirbt also über das Insolvenzverfahren auch einen Titel und Ausfälle werden dann von der Gesamtheit
- der Arbeitgeber durch die Umlage 1 dann eben getragen. Die Umlageversicherung teilt sich ja an Umlage 1, Umlage 2. Kommen wir zu dem Begriff
- Restschuldbefreiung. Kann ja sein, dass der Schulden eine natürliche Person ist. Wir haben das ja auch. Wir haben auch Privatinsolvenzen äh in den nächsten
- Wochen und Monaten äh zu beobachten und die dann nur so viel die Restschuldbefreiung ist äh gesenkt worden von 6 Jahren nach der Eröffnung
- des Verfahrens auf 3 Jahre. Also jeder soll eine zweite Chance kriegen. Das heißt also, dass eben der
- Schuldner, die Privatperson die Möglichkeit hat, eben innerhalb von drei Jahren unter anderem mit einem Treuhändler äh eben Hintergrund dann
- eben von diesen Restschulden befreit zu werden und nach 3 Jahren dann bereits schon früher waren 6 Jahre dann eben dieses Insolvenzverfahren verlassen zu
- können, um dann anschließend im weiteren Verlauf ein normales das Leben führen zu können. In dieser Zeit sind Zwangsvorstreckung einzelner
- Insolvenzgläubiger in das Vermögen nicht zulässig. Also, wenn eine Restschuldbefreiung beantragt wurde, quasi auch eine Privatinsolvenz
- beantragt wurde, dann können keine Zwangsvorstreckung noch darüber hinaus stattfinden. Aber der Schulner ist verpflichtet, sich um eine angemessene
- Erwerbstätigkeit zu bemühen. Also sollte er arbeitslos sein oder seine betriebliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, dann muss er nachweisen,
- dass er eben auf der Suche ist, eine entsprechende Erwerbstätigkeit aufzunehmen. kann ich einfach warten. Von einem Vermögen, das er erbt, muss er
- jeweils die Hälfte an den Treuhänder abführen und jeden Wechsel des Wohnsitzes oder auch eine Arbeitsstelle muss er direkt anzeigen und zum Teile
- sind sind solche Wechsel auch genehmigungspflichtig. Kommt ganz drauf an, man kann nicht einfach ins Ausland ziehen beispielsweise. Und Zahlungen zur
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger gehen nur über den Treuhändler. Das heißt, er darf nicht mehr selbst hier entsprechend
- geschäftlich auftreten. Das heißt, mit dem Verfahren soll erreicht werden, dass ein Insolvenzschuldner nach Ablauf von jetzt 3 Jahren wieder dahinkommt, eben
- sofort ein Geschäft zu gründen oder eine normale Erwerbstätigkeit ausüben äh kann ähm oder nicht ausüben kann. Das heißt, es geht eben darum, dass man nach 3
- Jahren ihm die zweite Chance gibt, wieder ein Unternehmen zu gründen, wieder eine normale Geschäftsichtigkeit äh zu haben, ohne unter diesem dauernden
- Druck zu stehen, dass er eben überschuldet ist. Das ist der Sinn und das Ziel des Verfahrens. Es geht nicht darum, ihn zu vernichten, wobei der
- Gesetzgeber letztes Jahr festgestellt hat, dass eben die 6 Jahre bis zum Ablauf des Verfahrens doch denkbar lang sind.
- Eine Befreiung wird dann versagt, wenn der Schuldener schriftlich unrichtige oder unvollständige Jahen über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht
- hat oder dem Schulden in den letzten 10 Jahren schon mal eine Restschuldbefreiung entteilt wurde, dann haut es natürlich nicht mehr hin. Also,
- dann hatte er seine zweite Chance und dann kann er nur noch im Prinzip in den sogenannten Bankrott gehen und beim Bankrott spricht man dann von einer
- Insolvenz mit verschulden. Das heißt, aufgrund von Fahrlässigkeit, aufgrund von Vorsatz oder Gewinnsucht gibt es dann natürlich rechtliche Mittel, dass
- der Schuldner dann eben zur Verantwortung gezogen wird. Bleiben wir jetzt aber beim Unternehmen. Wenn das Unternehmen jetzt
- beispielsweise dies Insolvenzverfahren verlassen hat, dann erfolgt die sogenannte Liquidation. Die Liquidation ist eine freiwillige Auflösung des
- Unternehmens. Das heißt, also sollte es so sein, dass Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, dann wird eben alles, was in diesem Unternehmen noch
- möglich ist, wird dann in liquide Mittel umgewandelt. Das wäre ein auch ein Teil der Sanierung oder das Unternehmen wird einfach fortgesetzt. Also, das sind die
- beiden Möglichkeiten. Entweder es wird abgewickelt oder aufgelöst oder das Unternehmen wird nach der Insolvenz dann
- eben fortgesetzt. Das sind vielleicht unter anderem Namen, vielleicht auch unter demselben Namen. Das ist ganz ganz unterschiedlich, aber Tatsache ist auf
- jeden Fall das Unternehmen ist, was das anbelangt erst einmal befreit von einer drohenden langfristigen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
- die Auswirkung von solchen Unternehmens Zusammenbrüchen auf die Volkswirtschaft, glaube ich, da müssen wir nicht drüber sprechen. Das äh viele Unternehmen, die
- Insolvenz gehen, werden dann Kettenreaktionen innerhalb ihrer Branche auslösen. Das heißt, Lieferanten können in Ausfaller Forderung eben nicht äh
- Stämmen oder Bundländergemeinden oder auch die Sozialversicherungsträger verlieren Steuer und Beitragszahler, was wir derzeit äh
- vermuten, dass das auch auf uns zukommen wird. Das heißt also, wir werden eine ganze Reihe von Steuer Verlusten hinnehmen müssen. Was
- die Belegschaften anbelangt, ein Teil der Mitarbeiter wird den Arbeitsplatz verlieren, wird vielleicht auch nicht am selben Ort einen anderen Arbeitsplatz
- bekommen. Andere Unternehmer, die das entsprechende Alter haben, werden vielleicht aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage zu un äh, sagen
- wir mal zu schlechten Bedingungen vorzeitig in Rente gehen müssen oder dass Belegschaften in der Dauerarbeitslosigkeit gehen bis
- hin zu Harz 4, wenn eben in ihrer Branche und ihrem Berufszweig einfach kein Bedarf mehr ist. Und wir sind ja im Zeitalter der Digitalisierung und
- Automation. Da werden wir sehen, welche Berufszweige das alles betreffen wird. Darüber hinaus bietet sowas natürlich auch immer Chancen, Chancen sich
- weiterzuentwickeln, sich äh Fortbildungen äh zu gönnen, vielleicht auch die Zeit der Kurzarbeit zu nutzen und mit dem Arbeitgeber ähm in eine
- Fortbildung und Weiterbildung einzusteigen, um das eigene Berufsfeld gegebenenfalls zu verlassen oder weiter zu qualifizieren oder eben die Chance
- eben woanders ganz neu einmal anzufangen. Auch das ist eine Chance, die solche Zusammenbrüche von Unternehmen für den Einzeln mit sich
- bringen können. Ja, so weit dazu. Ich hoffe, es betrifft niemanden von euch. Thema für heute Insolvenz,
- Insolvenzverfahren und die Folgen daraus. Ich hoffe, ihr seid alle nicht betroffen. Ich hoffe auch, ich bin nicht betroffen. Wünsche euch ein gesundes
- Jahr und ein erfolgreiches Jahr zugleich und hoffe, dass wir alle ein in einem Jahr quasi in 30 Tagen in 30 12 Monaten ähm einen guten Jahresabschluss
- feiern können. Bis dahin alles Gute und bis bald. M.
Zum Nachlesen
InsolvenzEine Insolvenz. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann.
Sanierung (Wirtschaft)Absicherung und Erschließung von Finanzierungs- und Kapitalquellen, Zuführung von neuem Eigenkapital durch Eigenfinanzierung (Kapitalerhöhung, Veräußerung …
ÜberschuldungÜberschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten abdecken.
UnterbilanzAls Unterbilanz wird in der Bilanzierung und der Wirtschaft eine Bilanz bezeichnet, bei der das Reinvermögen geringer ist als das Eigenkapital.