Staatsorganisationsrecht 6: Verfassungsbeschwerde RECHT HABEN https://www.youtube.com/watch?v=9umcuZWogvk Transkript (automatisch erstellt) 0:00 servus und herzlich willkommen bei einer neuen Folge Staatsorganisationsrecht in der heutigen Einheit werden wir die 0:09 Verfassungsbeschwerde kennenlernen die Verfassungsbeschwerde ist in Artikel 93 Absatz 1 Nr 4a ist Grundgesetzes geregelt und ein paragraph 13 Nummer 8a 0:21 Bundes Verfassungsgericht gesetzt weiter auch auf Artikel 93 Verweis doch schauen wir uns erstmal das Prüfungsschema an da haben wir wie immer die Zulässigkeit und 0:34 dann die Zuständigkeit so viel und soweit erstmal parallel laufen zu allen anderen Verfahren war doch jetzt kommen einige Unterschiede die ihr euch bewusst 0:46 machen müsst in der Zulässigkeit wir haben hier einmal die Beschwerdeberechtigung wir haben hier eine Beschwerde die vorliegt und kein 0:56 Antrag und auch keine Vorlage wie bei der konkreten normkontrolle wir müssen uns also in einer Prüfung klar machen welche Verfahrensart wir verwenden und 1:06 wieder die Begrifflichkeiten sind das kommt beim korrekte immer gut an es kommt sehr schlecht an wenn man die Begrifflichkeiten schon nicht drauf hat 1:14 aber ich wiederhole mich auf jeden Fall haben wir die Beschwerde Berechtigung dann den Beschwerde Gegenstand einfach immer nur Beschwerde der Fortsetzung 1:21 ansonsten ist das gleiche Beschwerde Befugnis die Frist die Form und jetzt haben wir noch ein paar zusätzliche Prüfungspunkte nämlich die Rechtsweg 1:31 Erschöpfung gemäß Paragraph 90 absatz 2 Satz 1 bundesverfassungsgerichtsgesetzes was ist damit auf sich hat werden wir dann 1:39 gleich noch mehr kennenlernen ebenso müssen wir die Subsidiarität prüfen obwohl man die auch meist in der Rechtsweg Erschöpfung prüfen kann doch 1:49 ich möchte das mal hier untergliedern dass ihr seht worin der Unterschied liegt alle beiden Prüfungspunkte also Punkt 7 1:56 und Punkt 8 kann man natürlich auch im Rechtsschutz Bedürfnis prüfen so viel Zulässigkeit und dann müsst ihr natürlich noch die Begründetheit prüfen 2:07 die wir heute auch ein Stück näher kennenlernen als in den letzten Einheiten aber die Begründetheit von letzten Einheiten machen wir natürlich 2:15 auch noch in einer extra Folge so viel zum groben Aufbau kommen wir jetzt genau zur Zulässigkeit und da haben wir schon oft die Zuständigkeit besprochen und da 2:27 wir hier ein paar andere kniffligere Punkte zu besprechen haben will ich Ihnen nichts näher dazu sagen und Verweise auf die anderen Videos auf 2:38 jeden Fall möchte ich näher auf die Beschwerdeberechtigung eingehen da untergliedern wir noch mal zunächst erstmal die Beteiligten Fähigkeit des 2:47 Beschwerdeführers gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4a des Grundgesetzes und § 90 Absatz 1 Bundesverfassungsgericht gesetzt wenn er 2:59 da rein schaut dann seht ihr jedermann ist Beteiligten fähig und jedermann was ist damit gemeint also derjenige der in Grundrechten oder 3:11 grundrechtsgleichen Rechten verletzt sein kann also eine grundrechtsfähigkeit hat doch das kann man auch schon ab dem ersten Lebensjahr haben oder das hat man 3:21 ab dem ersten Lebensjahr somit müsst ihr einfach euch einfach nur jedermann merken der Beschwerdeführer muss Träger des möglicherweise verletzten Grundrecht 3:33 sein es kann aber zu ein paar Probleme hier kommen wir euch vorstellen könnt beispielsweise auch die Minderjährigkeit 3:42 die ich gerade schon angesprochen habe sowie Ausländer weil es gibt deutsche und ausländische Grundrechte zudem werden wir dann auch noch kommen und 3:52 auch Verstorbenen könnte ein Problem sein dann hat ein Verstorbener immer noch grundrechtsansprüche oder nicht das ist 4:01 dann hier die Frage die er lösen ist genauso könnte ein Problem bei einer juristischen Person auftreten so viel du bist zu der Beteiligten Fähigkeit des 4:13 Beschwerdeführers nach der Beteiligten Fähigkeit müsst ihr noch in der Beschwerdeberechtigung die Prozessfähigkeit prüfen die 4:21 Prozessfähigkeit kann gegebenenfalls auch durch ein Vertreter vorgenommen werden und diese Prozessfähigkeit muss für 4:31 jedes Grundrecht einzeln bestimmt werden also wenn mehrere Grundrechtsverletzungen vorliegen müsst ihr wirklich untergliedern ob derjenige 4:39 also der beteilige der Beschwerdeführer quasi für jedes einzelnen auch prozessfähig ist da also dann schön unterscheiden 4:50 nach der Prozessfähigkeit obwohl erstmal noch hier zu den Problemen Punkten hier haben wir die gleichen Problempunkte wie eben die müsste aber nur einmal 4:59 ansprechen aber ich wollte einfach nochmal untergliedern dass man das auch in der Prozessfähigkeit ansprechen kann nach Prozessfähigkeit prüfen wir die 5:08 postulationsfähigkeit die ist und Paragraph 22 des Bundesverfassungsgerichts geregelt schauen wir doch mal rein da steht drin 5:16 die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich 5:24 anerkannten Hochschule eines Mittelstand der Europäischen Union eines anderen Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der 5:32 Schweiz vertreten lassen also es ist keine Pflicht sondern eine Kann-Vorschrift es gibt aber eine Ausnahme nämlich wenn 5:42 eine vertretungspflicht besteht das ist dann der Fall wenn man eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat so viel so 5:53 der Beschwerde Berechtigung nach der Beschwerdeberechtigung haben wir den Beschwerden Gegenstand zu prüfen gemäß Paragraph 90 Absatz 1 der Beschwerde 6:04 Gegenstand ist ein Akt der öffentlichen Gewalt also der öffentlichen Staatsgewalt das heißt von der Legislative Judikative oder von der 6:13 exekutiv das kann sowohl eine Handlung als auch ein Unterlassen sein das ist auch ganz wichtig zu beachten da kann man auf Paragraph 92 und Paragraph 95 6:26 Absatz 1 eins Bundesverfassungsgericht zurückgreifen wo das auch drin steht müsst ihr euch also nicht merken es gibt aber verschiedene Möglichkeiten die euch 6:37 merken müsst welche Beschwerde Gegenstände es also gibt bzw welche Verfassungsbeschwerde dann zum Greifen kommt es gibt nämlich drei verschiedene 6:49 Möglichkeiten einmal die Rechtssatz Verfassungsbeschwerde die Rechtsextremismus Beschwerde ist quasi ein eine formelles Gesetz oder eine 7:00 Rechtsverordnung oder eine Satzung gegen die sich gewendet ich sehe gerade hier steht nur rechts verfassungsbeschwert aber richtig heißt rechts Satz 7:08 Verfassungsbeschwerde das muss ich dann noch ausbessern aber ihr kriegt das auch so Schatz sollte jetzt gesagt also neben der rechtsverfassungsbeschwerde gibt es 7:16 auch noch die urteilsverfassungsbeschwerte die Urteil Verfassungsbeschwerde ist also ein Akt der Rechtsprechung 7:25 und danach wenn ich danach sondern daneben steht noch die exekutiv Verfassungsbeschwerde also ein Akt der vollziehende Gewalt diese drei Arten 7:35 müsst ihr euch merken und richtig benennen in der Klausur hier aber ich euch jetzt sogar noch aufgeschrieben das auch das Unterlassen darin zählt 7:45 neben oder nach der Beschwerde nach dem Beschwerde Gegenstand muss man die Beschwerde Befugnis prüfen gemäß Paragraph 90 Absatz 1 wie eben auch 7:55 schon da muss man zwischen paar Punkten unterscheiden einmal die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung 8:05 muss bestehen und da müsst ihr benennen welches Grundrecht verletzt sein könnte und ihr müsst schauen ob die Verletzung offensichtlich ausgeschlossen ist wenn 8:14 sie wirklich offensichtlich ausgeschlossen ist dann beendet ihr hier eure Klausur bzw macht in Hildes Gutachten weiter es kann aber schon hier 8:22 auch wieder zu ein paar Probleme Punkten kommen nämlich unterscheidet man bei der Grundrechten wie ich vorhin schon angesprochen habe zwischen Ausländer und 8:32 deutschen Grundrechten wo nur ein deutschen Grundrecht vorliegt das werden wir dann einen späteren Einheit auch noch kennenlernen aber auch Problem 8:42 können Punkte können in der Doppelstellung des Beschwerdeführer auftreten beispielsweise der ist Abgeordneter und gleichzeitig in einer 8:50 Partei danach müssen wir die Betroffenheit prüfen die Betroffenheit heißt also er muss selbst betroffen sein der Betroffene Beschwerdeführer muss 9:01 geltend machen selbst in seine Grundrechten betroffen zu sein natürlich gibt es hier auch wieder Probleme nämlich beispielsweise wenn derjenige 9:10 also der Beschwerdeführer nicht Adressat ist oder eine Organisation für Mitglieder der Beschwerdeführer muss nicht nur selbst betroffen sein sondern 9:20 er muss auch noch gegenwärtig betroffen sein gegenwärtig heißt der Beschwerdeführer muss schon oder noch betroffen sein nach der Gegenwärtigkeit 9:29 ist noch die Unmittelbarkeit zu prüfen unmittelbar betroffen ist ein Beschwerdeführer dann nicht wenn es noch eine staatlichen vollzugaktes bedarf um 9:41 eine gesetzliche Regelung greifen zu lassen neben oder nach der Beschwerde Befugnis prüfen wir wie gewohnt die Frist da 9:52 haben wir grundsätzlich ein Monat Ausnahme steht in Absatz 3 wenn sich der Beschwerdeführer gegen hoheitsaktet dann beträgt die Frist ein 10:03 ja aber auch hier kann es natürlich wieder zu Problemen kommen Probleme einmal bei der Rückwirkung zur Gesetzesänderung und beim unterlassen 10:14 können Probleme bei der Frist Auftreten nach der Frist kommt die Form hier muss noch Paragraph 92 zitiert werden wir haben die Schrift das Schriftlichkeit 10:25 Erfordernis und das Begründetheit Erfordernis was ihr schon kennt danach kommen wir zu Rechtsweg Erschöpfung die wir neu haben in der verfassungsstelle 10:36 die wir bisher in den letzten Einheiten noch nicht kennengelernt haben weil es einfach nicht im prüfungsaufbau zu prüfen ist 10:44 die Rechtsweg Erschöpfung regelt sich im § 90 absatz 2 Satz 1 schauen wir da mal rein es ging die Verletzung der Rechtsweg zulässig so kann die 10:55 Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweg erhoben werden er hat also rechtsfähiger Schöpfung in der Norm drin steht ihr müsst nur lesen 11:05 und nicht auswendig können ihr müsst nur wissen wo ist steht also bestand die Möglichkeit prozessual gegen die Maßnahme vorzugehen 11:14 wenn das zu Milliarden ist dann muss man die Prüfung anregen der Ausschöpfung der gegebenen prozessualen Möglichkeiten eine Ausnahme ist noch in Satz 2 11:28 geregelt das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingeleitete Verfassungsbeschwerde 11:36 sofort entscheiden wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde falls 11:48 er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen wird so viel zu der Ausnahme bei der Rechtsweg Erschöpfung steht also auch im Paragraph 90 drin nach der 11:58 rechtsregerschöpfung kommen wir zur Subsidiarität obwohl ich auch schon gesagt habe die Punkte kann man zusammen prüfen aber kann sie auch gerne wie hier 12:06 getrennt prüfen es müssen also alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen worden sein oder ergriffen werden um die Korrektur der Verletzung 12:17 zu erwirken aus solche rechtsbehälfe deren Zulässigkeit umstritten und daher Herz zweifelhaft sind hier können natürlich auch wieder Probleme auftreten 12:28 nämlich beispielsweise parlamentsgesetzen oder in der eibedürftigkeit nicht wenn der rechtsbehält von vornherein aussichtslos 12:37 ist beispielsweise wegen entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung und danach ist einfach wieder das Rechtsschutzbedürfnis zu 12:46 prüfen also nur bei Anlass ihr könnt aber auch die letzten beiden Prüfungspunkte einfach unter dem Punkt Rechtsschutzbedürfnis prüfen kommen wir 12:55 jetzt zurückgründetheit da brauchen wir erstmal wieder einen schönen Obersatz die Verfassungsbeschwerde ist begründet wenn er Beschwerdeführer durch die 13:03 eingegriffene Maßnahme der öffentlichen Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt ist der Prüfungsmaßstab liegt darin also bei der urteilsverfassung 13:13 Beschwerde ist der erstmal eingeschränkt das ist ganz wichtig zu sagen da müsste dann schreiben das Bundesverfassungsgericht ist keine super 13:22 Revisionsinstanz und die Prüfung der Verletzung ist dann ist von spezifischen Verfassungsrecht also vom Einfluss der Grundrechte ob der ganz oder 13:33 grundsätzlich verkannt worden ist und die Rechtsanwendung offensichtlich grob willkürlich war die Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung 13:45 und die grundrechtswidrige entscheidungsergebnisse wenn diese auf der Anwendung einer verfassungslinie Rechtsnorm beruht und die Verletzung von 13:54 justizgrundrechten also das ist so ein grober Prüfungsmaßstab den man da vornehmen muss aber jetzt kommen wir mal zu dem einzelnen man muss zunächst 14:04 erstmal feststellen welches Grundrecht verletzt worden ist haben wir ja schon da Zulässigkeit aber hier muss uns dann auch wieder konkret benennen und dann 14:11 muss man das in einem dreieckigen Aufbau prüfen also den Schutzbereich des Grundrecht den Eingriff und der Rechtfertigung sind mehrere Grundrechte 14:22 verlässt bzw besteht die Möglichkeit darin muss das getrennt voneinander geprüft werden also Punkt 1 Grundrecht von Artikel 12 sage ich jetzt mal dazu 14:32 den Schutzbereich Eingriffen Rechtfertigung und wenn dann beispielsweise auch noch Artikel 2 zu prüfen ist Absatz 1 dann muss das dann 14:39 nach noch geprüft werden also wie schon gesagt der personelle also der Schutzbereich habe ich gesagt in den unterscheidet man zwischen personellen 14:48 und sachlichem Schutzbereich aber genau dazu werden wir da auch noch in einem späteren Video kommen hier sollte jetzt einfach nur mal die grobe Struktur in 14:57 der begründet sein kennenlernen also hier die Definition und Substitution von personellen und sachlichen Schutzbereich und nachdem habe ich gesagt muss man den 15:11 Eingriff prüfen also ihr müsst benennen was der eingriffsakt war und ihr müsst auch darstellen warum und wie dieser den Schutzbereich des Grundrechts 15:24 beeinträchtigt dann müsst ihr unterscheiden zwischen klassischen und modernen eingriffsverständnis dass ich ein bisschen was gewandelt hat nach dem 15:34 Eingriff ist dann noch zu schauen ob der Eingriff womöglich gerechtfertigt war also die Rechtfertigung prüfen also die Festlegung der jeweiligen Grundrecht 15:44 Schranken die verfassungsunmittelbaren Schranken in Gesetzesvorbehalt also durchgesetzt also durch formelles gesetzt oder aufgrund eines Gesetzes das 15:53 ist auch die Verordnung der Satzung mit gesetzlicher Grundlage und dann noch die Verfassung aber wie schon gesagt hier in diesem 16:04 Video kommt es mir erstmal auf die Theorie an das schauen wir uns dann noch mal gesagt zu jedem Grundrecht einzeln an wo der Schutzbereich also wie weit 16:12 der Schutzbereich ist verwende ist also was ich auch schon angesprochen habe deutsches Grundrecht oder ausländisches Grundrecht wohne Eingriff liegen kann 16:20 und wo eine Rechtfertigung drin liegen kann aber wenn ich das jetzt noch erläutern würde würde das den Rahmen sprengen deswegen verweise ich einfach 16:29 auf die grundrechtseinheit die ich jetzt noch nicht hochgeladen habe aber demnächst dann auch kommen wird schön dass ihr bis jetzt dabei war und das 16:39 hier hoffentlich was mitgenommen habt und ich danke euch vielmals dass sie mir die Zeit schenkt und dass ihr in euer Köpfchen investiert das ist sehr sehr 16:48 wertvoll wirklich das macht nicht jeder ist es nicht selbstverständlich und deswegen ein riesen Dank an euch