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Unternehmensrechtsformen Teil 1: Die Einzelunternehmung einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 29 Zeilen
- Patrick Maier und Tom Schulz wollen eine IT-Agentur gründen. Bevor es losgeht informieren sich die beiden über die möglichen
- Unternehmensrechtsformen in Deutschland Patrick und Tom wissen bereits, dass es in Deutschland
- 3 übergeordnete Arten gibt. Die Einzelunternehmung,
- die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.
- Grundsätzlich unterscheiden sich diese hinsichtlich der Gesellschafter; der Geschäftsführung;
- des Gründungsprozesses; der Unternehmensbezeichnung, also dem Namen;
- der Finanzierung des Unternehmens, dem so genannten Start oder auch Stammkapital;
- der Haftung und der Gewinnverteilung.
- Patrick und Tom informieren sich genauer über die Einzelunternehmung. Diese Rechtsform eignet sich meist für kleine Betriebe.
- Die bekannteste Form sind: der/die Freiberufler*in; der/die Kleingewerbetreibende und
- der/die gewerbetreibende Kaufmann/frau. Für alle 3 gilt:
- Gesellschafter einer Einzelunternehmung ist, wie es der Name schon erahnen lässt, immer nur eine Person.
- Das könnte z.B. Patrick sein. Er wäre dann in der Regel zugleich auch Geschäftsführer und somit
- alleiniger Chef. Patrick könnte aber Tom als seinen Angestellten beschäftigen.
- Die wesentlichen Unterschiede bei allen 3 Formen liegen in der Gründungsphase. Während bei dem/der Freiberufler*innen eine Steuernummer
- vom Finanzamt zur Gründung ausreicht, müssen sich Kleingewerbetreibende und
- gewerbetreibende Kaufmänner/frauen auch beim Gewerbeamt anmelden. Gewerbetreibende Kaufleute müssen
- zusätzlich im Handelsregister eingetragen sein. Auch bei der Namensfindung gibt es kleine Unterschiede.
- In den meisten Fällen steht der Vor- und Zuname des/der Gesellschafters*in für die Einzelunternehmung.
- Zusätzlich kann man den Namen auch mit einem passenden branchen Namen ergänzen. Nur gewerbetreibende Kaufleute können allein einen Phantasienamen wählen.
- Wichtig ist: Am Ende stehen hier die Kürzel "eingetragener Kaufmann"
- "eingetragene Kauffrau" oder auch nur "e.K.". In besonderen Fällen gibt es Ausnahmen.
- Bezüglich des Startkapitals sind alle 3 Formen flexibel. Es gibt keine konkreten Vorgaben.
- Patrick sollte für die Anfangszeit aber eine finanzielle Reserve einplanen. Die Haftung liegt beim Einzelunternehmer*in allein.
- Falls Patrick seine Steuern wiederholt nicht gezahlt haben sollte oder seinen Kunden bewusst defekte Waren liefert, haftet er allein.
- Und das mit seinem Geschäft- und Privatvermögen. Dafür ist er aber als alleiniger Gesellschafter auch zu 100% am Gewinn beteiligt.
- Tom bekommen lediglich sein Angestelltengehalt. Über alle Möglichkeiten der Gründung einer Einzelunternehmung
- und über die Vor- und Nachteile müssen sich Patrick und Tom jetzt erstmal Gedanken machen.
- Mal sehen, ob ihnen die Personengesellschaften, die wir im nächsten Teil unter die Lupe nehmen, mehr zu sagen.
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