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Unternehmensrechtsformen Teil 1: Die Einzelunternehmung einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)

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  1. Patrick Maier und Tom Schulz wollen eine IT-Agentur gründen. Bevor es losgeht informieren sich die beiden über die möglichen
  2. Unternehmensrechtsformen in Deutschland Patrick und Tom wissen bereits, dass es in Deutschland
  3. 3 übergeordnete Arten gibt. Die Einzelunternehmung,
  4. die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.
  5. Grundsätzlich unterscheiden sich diese hinsichtlich der Gesellschafter; der Geschäftsführung;
  6. des Gründungsprozesses; der Unternehmensbezeichnung, also dem Namen;
  7. der Finanzierung des Unternehmens, dem so genannten Start oder auch Stammkapital;
  8. der Haftung und der Gewinnverteilung.
  9. Patrick und Tom informieren sich genauer über die Einzelunternehmung. Diese Rechtsform eignet sich meist für kleine Betriebe.
  10. Die bekannteste Form sind: der/die Freiberufler*in; der/die Kleingewerbetreibende und
  11. der/die gewerbetreibende Kaufmann/frau. Für alle 3 gilt:
  12. Gesellschafter einer Einzelunternehmung ist, wie es der Name schon erahnen lässt, immer nur eine Person.
  13. Das könnte z.B. Patrick sein. Er wäre dann in der Regel zugleich auch Geschäftsführer und somit
  14. alleiniger Chef. Patrick könnte aber Tom als seinen Angestellten beschäftigen.
  15. Die wesentlichen Unterschiede bei allen 3 Formen liegen in der Gründungsphase. Während bei dem/der Freiberufler*innen eine Steuernummer
  16. vom Finanzamt zur Gründung ausreicht, müssen sich Kleingewerbetreibende und
  17. gewerbetreibende Kaufmänner/frauen auch beim Gewerbeamt anmelden. Gewerbetreibende Kaufleute müssen
  18. zusätzlich im Handelsregister eingetragen sein. Auch bei der Namensfindung gibt es kleine Unterschiede.
  19. In den meisten Fällen steht der Vor- und Zuname des/der Gesellschafters*in für die Einzelunternehmung.
  20. Zusätzlich kann man den Namen auch mit einem passenden branchen Namen ergänzen. Nur gewerbetreibende Kaufleute können allein einen Phantasienamen wählen.
  21. Wichtig ist: Am Ende stehen hier die Kürzel "eingetragener Kaufmann"
  22. "eingetragene Kauffrau" oder auch nur "e.K.". In besonderen Fällen gibt es Ausnahmen.
  23. Bezüglich des Startkapitals sind alle 3 Formen flexibel. Es gibt keine konkreten Vorgaben.
  24. Patrick sollte für die Anfangszeit aber eine finanzielle Reserve einplanen. Die Haftung liegt beim Einzelunternehmer*in allein.
  25. Falls Patrick seine Steuern wiederholt nicht gezahlt haben sollte oder seinen Kunden bewusst defekte Waren liefert, haftet er allein.
  26. Und das mit seinem Geschäft- und Privatvermögen. Dafür ist er aber als alleiniger Gesellschafter auch zu 100% am Gewinn beteiligt.
  27. Tom bekommen lediglich sein Angestelltengehalt. Über alle Möglichkeiten der Gründung einer Einzelunternehmung
  28. und über die Vor- und Nachteile müssen sich Patrick und Tom jetzt erstmal Gedanken machen.
  29. Mal sehen, ob ihnen die Personengesellschaften, die wir im nächsten Teil unter die Lupe nehmen, mehr zu sagen.

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