Unternehmensrechtsformen Teil 1: Die Einzelunternehmung einfach erklärt (explainity® Erklärvideo) explainity ® Erklärvideos https://www.youtube.com/watch?v=93X0y6c5HNE Transkript (automatisch erstellt) 0:09 Patrick Maier und Tom Schulz wollen eine IT-Agentur gründen. Bevor es losgeht informieren sich die beiden über die möglichen 0:17 Unternehmensrechtsformen in Deutschland Patrick und Tom wissen bereits, dass es in Deutschland 0:23 3 übergeordnete Arten gibt. Die Einzelunternehmung, 0:27 die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. 0:31 Grundsätzlich unterscheiden sich diese hinsichtlich der Gesellschafter; der Geschäftsführung; 0:38 des Gründungsprozesses; der Unternehmensbezeichnung, also dem Namen; 0:42 der Finanzierung des Unternehmens, dem so genannten Start oder auch Stammkapital; 0:48 der Haftung und der Gewinnverteilung. 0:52 Patrick und Tom informieren sich genauer über die Einzelunternehmung. Diese Rechtsform eignet sich meist für kleine Betriebe. 1:00 Die bekannteste Form sind: der/die Freiberufler*in; der/die Kleingewerbetreibende und 1:05 der/die gewerbetreibende Kaufmann/frau. Für alle 3 gilt: 1:10 Gesellschafter einer Einzelunternehmung ist, wie es der Name schon erahnen lässt, immer nur eine Person. 1:16 Das könnte z.B. Patrick sein. Er wäre dann in der Regel zugleich auch Geschäftsführer und somit 1:22 alleiniger Chef. Patrick könnte aber Tom als seinen Angestellten beschäftigen. 1:28 Die wesentlichen Unterschiede bei allen 3 Formen liegen in der Gründungsphase. Während bei dem/der Freiberufler*innen eine Steuernummer 1:38 vom Finanzamt zur Gründung ausreicht, müssen sich Kleingewerbetreibende und 1:43 gewerbetreibende Kaufmänner/frauen auch beim Gewerbeamt anmelden. Gewerbetreibende Kaufleute müssen 1:49 zusätzlich im Handelsregister eingetragen sein. Auch bei der Namensfindung gibt es kleine Unterschiede. 1:58 In den meisten Fällen steht der Vor- und Zuname des/der Gesellschafters*in für die Einzelunternehmung. 2:04 Zusätzlich kann man den Namen auch mit einem passenden branchen Namen ergänzen. Nur gewerbetreibende Kaufleute können allein einen Phantasienamen wählen. 2:15 Wichtig ist: Am Ende stehen hier die Kürzel "eingetragener Kaufmann" 2:21 "eingetragene Kauffrau" oder auch nur "e.K.". In besonderen Fällen gibt es Ausnahmen. 2:28 Bezüglich des Startkapitals sind alle 3 Formen flexibel. Es gibt keine konkreten Vorgaben. 2:36 Patrick sollte für die Anfangszeit aber eine finanzielle Reserve einplanen. Die Haftung liegt beim Einzelunternehmer*in allein. 2:46 Falls Patrick seine Steuern wiederholt nicht gezahlt haben sollte oder seinen Kunden bewusst defekte Waren liefert, haftet er allein. 2:55 Und das mit seinem Geschäft- und Privatvermögen. Dafür ist er aber als alleiniger Gesellschafter auch zu 100% am Gewinn beteiligt. 3:04 Tom bekommen lediglich sein Angestelltengehalt. Über alle Möglichkeiten der Gründung einer Einzelunternehmung 3:13 und über die Vor- und Nachteile müssen sich Patrick und Tom jetzt erstmal Gedanken machen. 3:18 Mal sehen, ob ihnen die Personengesellschaften, die wir im nächsten Teil unter die Lupe nehmen, mehr zu sagen.