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Welche Rechtsform wählen? Unterschiede von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

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Das Wichtigste aus dem Video

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  1. Wenn du eine Businessidee hast, wirst du dich zu Beginn fragen müssen, ob du diese alleine als Einzelunternehmer umsetzen möchtest, zusammen mit weiteren
  2. Personen als Personengesellschaft oder ob du eine Kapitalgesellschaft gründest. Die Entscheidung für die passende Rechtsform ist extrem wichtig. Du legst
  3. damit die Rechtsverfassung deines Unternehmens fest und das hat Auswirkung von der Gründung über die Geschäftsführung und Vertretung bis hin
  4. zur Gewinnverteilung. Um die richtige Wahl zu treffen, musst du die Merkmale verstehen, in denen sich die Rechtsform unterscheiden. Ich bin Lukas, dein
  5. Wingman Verwirtschaft und in diesem Video legen wir die Grundlagen für deine Rechtsformentscheidung. Bereits bei der Gründung gibt es die ersten
  6. Unterschiede. Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Gesellschaftern. Im Innenverhältnis entsteht die Gesellschaft durch den
  7. Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Dieser regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern. Also das, was hinter verschlossenen Türen gilt.
  8. Bei Personengesellschaften kann dieser Vertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden, also auch mündlich oder durch konkludentes Handeln. Werden
  9. allerdings Grundstücke oder GmbH-Anteile eingebracht, gibt es strenge Formvorschriften. Im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu Dritten, entsteht
  10. die Personengesellschaft grundsätzlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Nur wenn die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt
  11. und schon vor der Eintragung die Geschäfte aufnimmt, kann sie im Außenverhältnis bereits vorher entstehen. Eine Kapitalgesellschaft kann
  12. auch von nur einer Person alleine gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft muss immer notariell
  13. beurkundet werden. Kapitalgesellschaften gelten als juristische Personen. Da sie nicht selbst handeln können, müssen Organe bestellt werden, die das
  14. übernehmen. Daneben gibt es Pfichteinlagen, die geleistet werden müssen, bevor die Kapitalgesellschaft durch die Eintragung ins Handelsregister
  15. im Außenverhältnis entsteht. Unter dem Begriff Firma versteht man den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, unterschreibt und verklagt
  16. werden kann. So wie sich der Name eines Menschen aus zwei Teilen zusammensetzt, setzt sich auch die Firma aus zwei Teilen zusammen. Dem Namen, dem Kern und
  17. dem Rechtsformzusatz, der die gewählte Rechtsform sichtbar macht. Man unterscheidet verschiedene Firmenarten danach, ob sie den Namen der
  18. Gesellschafter, den Unternehmenszweck, einen Fantasiebegriff oder eine Mischform daraus enthalten. Der Rechtsformzusatz entspricht dabei der
  19. gängigen Abkürzung der gewählten Rechtsform. Auch die Kapitalaufbringung ist ein wesentliches Unterscheidungskriterium. Bei
  20. Einzelunternehmen und Personengesellschaften stehen die Personen im Mittelpunkt. Es gibt hier kein gesetzlich vorgeschriebenes
  21. Mindestkapital für die Gründung. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus, bei denen das Kapital im Mittelpunkt steht. Diese müssen mit einem gesetzlich
  22. festgelegten Mindestkapital ausgestattet sein, welches zu einem bestimmten Teil eingezahlt sein muss, bevor die Gesellschaft durch die Registerintragung
  23. entsteht. Eigenkapital kann durch Einzahlungen auf das Geschäftskonto oder durch Sacheinlagen erfolgen. Im letzten Fall spricht man von einer Sachgründung.
  24. Diese ist vor allem bei Kapitalgesellschaften aufwendiger, da hier genaue Bewertungsfragen geklärt werden müssen. Die
  25. Geschäftsführungsbefugnis gilt im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Sie regelt also die Rechtsbeziehungen innerhalb des
  26. Unternehmens, das operative Dürfen. Wer darf und muss das Unternehmen leiten, operative Entscheidungen treffen und Anordnungen erteilen. Bei einem
  27. Einzelunternehmer ist das der Inhaber selbst. Bei Personengesellschaften sind es die Gesellschafter. wobei es Sonderfälle geben kann, bei denen
  28. Gesellschafter nur Einlagen einbringen und von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Da Kapitalgesellschaften juristische
  29. Personen sind, können sie nicht selbst entscheiden. Daher werden Organe bestimmt wie der Geschäftsführer oder Vorstand, die diese Aufgaben übernehmen.
  30. Von der Geschäftsführung zu trennen ist die Vertretung. Sie betrifft das Außenverhältnis und regelt die Rechtsbeziehungen zu Dritten. Hier geht
  31. es um die Frage, wer kann für die Gesellschaft rechtlich bindende Verträge abschließen? Während die Geschäftsführung im Innenverhältnis das
  32. Dürfen festlegt, regelt die Vertretung im Außenverhältnis das rechtliche Können. Die Vertretungsmacht ist oft umfangreicher als die Geschäftsführung,
  33. um den Rechtsverkehr zu schützen. Es kann also vorkommen, dass ein Gesellschafter etwas tut, was er intern eigentlich nicht darf. sein Handeln die
  34. Gesellschaft nach außen hin, aber trotzdem wirksam verpflichtet. Einer der wichtigsten Gründe für die Rechtsformwahl ist die Haftung für
  35. Schulden. Hat ein Dritter gegenüber einer Personengesellschaft eine Forderung, dann haftet ihm das Gesellschaftsvermögen. Er kann sich aber
  36. auch direkt an die Gesellschaft erwenden, da diese unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften und zwar auch mit ihrem Privatvermögen. Bei
  37. Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Gesellschaft dahingegen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im schlimmsten Fall verliert man seine
  38. Einlage. Das Privatvermögen bleibt jedoch geschützt. Kurz gesagt, das Gesellschaftsvermögen haftet immer, aber Personengesellschafter haften zusätzlich
  39. privat, Kapitalgesellschafter hingegen nicht. Die Gewinn und Verlustbeteiligung ist beim Einzelunternehmer simpel, da ihm alles alleine gehört. Bei
  40. Personengesellschaften wurde die Gewinnverteilung durch das Gesetz zur Modernisierung des Personesellschaftsrechts
  41. neu geregelt. Gewinne und Verluste werden grundsätzlich mit den Anteilen der Gesellschafter verrechnet. Maßgeblich sind primär die im
  42. Gesellschaftsvertrag vereinbarten Quoten oder falls nichts vereinbart wurde, die Beteiligungsverhältnisse. Bestimmte Gesellschafter, die nur
  43. Einlagen erbringen, erhalten ihre Gewinnanteile grundsätzlich als Verzinsung ihrer Einlage ausgezahlt. Bei Kapitalgesellschaften entscheidet primär
  44. der Kapitalanteil über die Gewinnbeteiligung. Außerdem gibt es gesetzliche Vorschriften wie Rücklagenbildung, welche bestimmte
  45. Gewinnanteile für eine Ausschüttung sperren können. Wenn du tiefer in die Welt der Rechtsform einsteigen möchtest, dann lass mir gerne ein Abo da und
  46. checke immer auch meine Videobeschreibung. Hilfreiche Playlisten findest du auch auf meinem YouTube-Kanal. Ciao, ciao undel Spaß
  47. beim Lernen.