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Welche Rechtsform wählen? Unterschiede von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 47 Zeilen
- Wenn du eine Businessidee hast, wirst du dich zu Beginn fragen müssen, ob du diese alleine als Einzelunternehmer umsetzen möchtest, zusammen mit weiteren
- Personen als Personengesellschaft oder ob du eine Kapitalgesellschaft gründest. Die Entscheidung für die passende Rechtsform ist extrem wichtig. Du legst
- damit die Rechtsverfassung deines Unternehmens fest und das hat Auswirkung von der Gründung über die Geschäftsführung und Vertretung bis hin
- zur Gewinnverteilung. Um die richtige Wahl zu treffen, musst du die Merkmale verstehen, in denen sich die Rechtsform unterscheiden. Ich bin Lukas, dein
- Wingman Verwirtschaft und in diesem Video legen wir die Grundlagen für deine Rechtsformentscheidung. Bereits bei der Gründung gibt es die ersten
- Unterschiede. Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Gesellschaftern. Im Innenverhältnis entsteht die Gesellschaft durch den
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Dieser regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern. Also das, was hinter verschlossenen Türen gilt.
- Bei Personengesellschaften kann dieser Vertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden, also auch mündlich oder durch konkludentes Handeln. Werden
- allerdings Grundstücke oder GmbH-Anteile eingebracht, gibt es strenge Formvorschriften. Im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu Dritten, entsteht
- die Personengesellschaft grundsätzlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Nur wenn die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt
- und schon vor der Eintragung die Geschäfte aufnimmt, kann sie im Außenverhältnis bereits vorher entstehen. Eine Kapitalgesellschaft kann
- auch von nur einer Person alleine gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft muss immer notariell
- beurkundet werden. Kapitalgesellschaften gelten als juristische Personen. Da sie nicht selbst handeln können, müssen Organe bestellt werden, die das
- übernehmen. Daneben gibt es Pfichteinlagen, die geleistet werden müssen, bevor die Kapitalgesellschaft durch die Eintragung ins Handelsregister
- im Außenverhältnis entsteht. Unter dem Begriff Firma versteht man den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, unterschreibt und verklagt
- werden kann. So wie sich der Name eines Menschen aus zwei Teilen zusammensetzt, setzt sich auch die Firma aus zwei Teilen zusammen. Dem Namen, dem Kern und
- dem Rechtsformzusatz, der die gewählte Rechtsform sichtbar macht. Man unterscheidet verschiedene Firmenarten danach, ob sie den Namen der
- Gesellschafter, den Unternehmenszweck, einen Fantasiebegriff oder eine Mischform daraus enthalten. Der Rechtsformzusatz entspricht dabei der
- gängigen Abkürzung der gewählten Rechtsform. Auch die Kapitalaufbringung ist ein wesentliches Unterscheidungskriterium. Bei
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften stehen die Personen im Mittelpunkt. Es gibt hier kein gesetzlich vorgeschriebenes
- Mindestkapital für die Gründung. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus, bei denen das Kapital im Mittelpunkt steht. Diese müssen mit einem gesetzlich
- festgelegten Mindestkapital ausgestattet sein, welches zu einem bestimmten Teil eingezahlt sein muss, bevor die Gesellschaft durch die Registerintragung
- entsteht. Eigenkapital kann durch Einzahlungen auf das Geschäftskonto oder durch Sacheinlagen erfolgen. Im letzten Fall spricht man von einer Sachgründung.
- Diese ist vor allem bei Kapitalgesellschaften aufwendiger, da hier genaue Bewertungsfragen geklärt werden müssen. Die
- Geschäftsführungsbefugnis gilt im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Sie regelt also die Rechtsbeziehungen innerhalb des
- Unternehmens, das operative Dürfen. Wer darf und muss das Unternehmen leiten, operative Entscheidungen treffen und Anordnungen erteilen. Bei einem
- Einzelunternehmer ist das der Inhaber selbst. Bei Personengesellschaften sind es die Gesellschafter. wobei es Sonderfälle geben kann, bei denen
- Gesellschafter nur Einlagen einbringen und von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Da Kapitalgesellschaften juristische
- Personen sind, können sie nicht selbst entscheiden. Daher werden Organe bestimmt wie der Geschäftsführer oder Vorstand, die diese Aufgaben übernehmen.
- Von der Geschäftsführung zu trennen ist die Vertretung. Sie betrifft das Außenverhältnis und regelt die Rechtsbeziehungen zu Dritten. Hier geht
- es um die Frage, wer kann für die Gesellschaft rechtlich bindende Verträge abschließen? Während die Geschäftsführung im Innenverhältnis das
- Dürfen festlegt, regelt die Vertretung im Außenverhältnis das rechtliche Können. Die Vertretungsmacht ist oft umfangreicher als die Geschäftsführung,
- um den Rechtsverkehr zu schützen. Es kann also vorkommen, dass ein Gesellschafter etwas tut, was er intern eigentlich nicht darf. sein Handeln die
- Gesellschaft nach außen hin, aber trotzdem wirksam verpflichtet. Einer der wichtigsten Gründe für die Rechtsformwahl ist die Haftung für
- Schulden. Hat ein Dritter gegenüber einer Personengesellschaft eine Forderung, dann haftet ihm das Gesellschaftsvermögen. Er kann sich aber
- auch direkt an die Gesellschaft erwenden, da diese unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften und zwar auch mit ihrem Privatvermögen. Bei
- Kapitalgesellschaften ist die Haftung der Gesellschaft dahingegen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im schlimmsten Fall verliert man seine
- Einlage. Das Privatvermögen bleibt jedoch geschützt. Kurz gesagt, das Gesellschaftsvermögen haftet immer, aber Personengesellschafter haften zusätzlich
- privat, Kapitalgesellschafter hingegen nicht. Die Gewinn und Verlustbeteiligung ist beim Einzelunternehmer simpel, da ihm alles alleine gehört. Bei
- Personengesellschaften wurde die Gewinnverteilung durch das Gesetz zur Modernisierung des Personesellschaftsrechts
- neu geregelt. Gewinne und Verluste werden grundsätzlich mit den Anteilen der Gesellschafter verrechnet. Maßgeblich sind primär die im
- Gesellschaftsvertrag vereinbarten Quoten oder falls nichts vereinbart wurde, die Beteiligungsverhältnisse. Bestimmte Gesellschafter, die nur
- Einlagen erbringen, erhalten ihre Gewinnanteile grundsätzlich als Verzinsung ihrer Einlage ausgezahlt. Bei Kapitalgesellschaften entscheidet primär
- der Kapitalanteil über die Gewinnbeteiligung. Außerdem gibt es gesetzliche Vorschriften wie Rücklagenbildung, welche bestimmte
- Gewinnanteile für eine Ausschüttung sperren können. Wenn du tiefer in die Welt der Rechtsform einsteigen möchtest, dann lass mir gerne ein Abo da und
- checke immer auch meine Videobeschreibung. Hilfreiche Playlisten findest du auch auf meinem YouTube-Kanal. Ciao, ciao undel Spaß
- beim Lernen.