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Öffentliche Finanzwirtschaft - Haushaltsrecht Teil 1
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 27 Zeilen
- die öffentliche Finanzwirtschaft ist eines der wesentlichen Stoffgebiete der Verwaltungsakademie von Berlin diese Verwaltungsakademie ist in unter anderem
- zuständig für die Ausbildung und die Fortbildung von Mitarbeiterinen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung in dieser öffentlichen Finanzwirtschaft
- wird näher beleuchtet wie der Staat seine Wirtschaftsführung betreibt die öffentlichrechtlichen Gemeinwesen wie Bund Länder Kommunen haben eine Vielzahl
- von Aufgaben zu erfüllen und diese Aufgabenerfüllung ist sehr sehr häufig mit einem ganz erheblichen Mitteleinsatz verbunden dieser Mitteleinsatz ergibt
- sich aber nicht zwangsläufig dur e entsprechende Mittel bereitgestellt werden sondern der Staat muss diese Mittel sich eben beschaffen muss diese
- Mittel verwalten und muss diese Mittel dann entsprechend verwenden auf dieser Grundlage haben wir gleiche Regelungen wie in der Privatwirtschaft aber es gibt
- natürlich auch die eine oder andere Abweichung gegenüber privatwirtschaftlichen Verhalten so wird die öffentliche Finanzwirtschaft keine
- Gewinnerzielung anstreben während wir im Bereich der Privatwirtschaft die Gewinnerzielung als ein ganz wesentliches Maxim betrachten können der
- Staat wird auch nicht auf das Wohl des einzelnen zu achten haben sondern wird insbesondere auch das Gemeinwohl entsprechend hier zu berücksichen haben
- das heißt es soll möglichst vielen Menschen in unserem Gemeinwesen gut gehen allerdings wird es nicht möglich sein sämtliche
- Prozesse die dazu führen so zu steuern dass es also keine abweichenden Regelungen dazu gibt im übrigen spielt dabei der
- Haushaltsplan eine ganz ganz wesentliche Rolle dieser Haushaltsplan der durch ein Gesetz zustande kommt durch das jährliche Haushaltsgesetz auf der Ebene
- des Bundes und der Länder bzw durch die Haushaltssatzung ist also die tragen oder hat die tragende Rolle in diesem Zusammenhang
- mit der Aufgabenerfüllung dieser Haushaltsplan ist für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Berlin oder eben der anderen Gemeinwesen
- absolut verbindlich und auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung dann auch durchgeführt der Haushaltsplan wird darüber hinaus nach bestimmten
- Kriterien aufgestellt das heißt wir haben dort also zu berücksichtigen eine Art der Buchführung ein bestimmte Form des Rechnungswesens die sich auch von
- dem in der Privatwirtschaft Unterscheid während in der Privatwirtschaft insbesondere das Rechnungswesen unter doppelchen Gesichtspunkten bzw der
- Einnahmen Ausgaben Überschussrechnung praktiziert wird haben wir in der öffentlichen Verwaltung ein sogenanntes kamerales System dieses kamerales System
- ist damit verknüpft dass die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden ohne dass bestimmte kalkulatorische Größen oder Aufwendungen die für den
- Werteverzehr stehen dabei zu berücksichtigen sind auch dies wird sehr sehr häufig als nachteilig angesehen sodass mittlerweile einige Bereiche so
- insbesondere kommun aber eben auch die entsprechenden Einrichtungen von Ländern dazu übergegangen sind ihr Rechnungswesen nach doppelschen
- Grundsätzen auszurichten und dort ein sogenanntes dreikomponentensystem einzuführen wo neben der Finanzwirtschaft der Finanzbuchhaltung
- eine Vermögensrechnung und eine Ergebnisrechnung analog zum dopischen Rechnungswesen gefahren wird wenn wir jetzt von diesen Vorgaben ausgehen dann
- haben wir in der öffentlichen Finanzwirtschaft eben die Möglichkeit das Handeln der Verwaltung durch entsprechende Mittelbereitstellung über
- die Parlamente über die Gemeinderäte über die gemeind Versammlungen so zu beeinflussen dass eben eine möglichst hohe Vielzahl von Bürgerinnen und
- Bürgern an diesen Aufgabenerfüllung oder von diesen aufgabenerfüllungen partiziert das wäre die Vorgabe in diesem Bereich der öffentlichen
- Finanzwirtschaft
Zum Nachlesen
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