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Öffentliche Finanzwirtschaft - Haushaltsrecht Teil 1

VAk Berlin4:03 83.906 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 27 Zeilen
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  1. die öffentliche Finanzwirtschaft ist eines der wesentlichen Stoffgebiete der Verwaltungsakademie von Berlin diese Verwaltungsakademie ist in unter anderem
  2. zuständig für die Ausbildung und die Fortbildung von Mitarbeiterinen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung in dieser öffentlichen Finanzwirtschaft
  3. wird näher beleuchtet wie der Staat seine Wirtschaftsführung betreibt die öffentlichrechtlichen Gemeinwesen wie Bund Länder Kommunen haben eine Vielzahl
  4. von Aufgaben zu erfüllen und diese Aufgabenerfüllung ist sehr sehr häufig mit einem ganz erheblichen Mitteleinsatz verbunden dieser Mitteleinsatz ergibt
  5. sich aber nicht zwangsläufig dur e entsprechende Mittel bereitgestellt werden sondern der Staat muss diese Mittel sich eben beschaffen muss diese
  6. Mittel verwalten und muss diese Mittel dann entsprechend verwenden auf dieser Grundlage haben wir gleiche Regelungen wie in der Privatwirtschaft aber es gibt
  7. natürlich auch die eine oder andere Abweichung gegenüber privatwirtschaftlichen Verhalten so wird die öffentliche Finanzwirtschaft keine
  8. Gewinnerzielung anstreben während wir im Bereich der Privatwirtschaft die Gewinnerzielung als ein ganz wesentliches Maxim betrachten können der
  9. Staat wird auch nicht auf das Wohl des einzelnen zu achten haben sondern wird insbesondere auch das Gemeinwohl entsprechend hier zu berücksichen haben
  10. das heißt es soll möglichst vielen Menschen in unserem Gemeinwesen gut gehen allerdings wird es nicht möglich sein sämtliche
  11. Prozesse die dazu führen so zu steuern dass es also keine abweichenden Regelungen dazu gibt im übrigen spielt dabei der
  12. Haushaltsplan eine ganz ganz wesentliche Rolle dieser Haushaltsplan der durch ein Gesetz zustande kommt durch das jährliche Haushaltsgesetz auf der Ebene
  13. des Bundes und der Länder bzw durch die Haushaltssatzung ist also die tragen oder hat die tragende Rolle in diesem Zusammenhang
  14. mit der Aufgabenerfüllung dieser Haushaltsplan ist für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Berlin oder eben der anderen Gemeinwesen
  15. absolut verbindlich und auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung dann auch durchgeführt der Haushaltsplan wird darüber hinaus nach bestimmten
  16. Kriterien aufgestellt das heißt wir haben dort also zu berücksichtigen eine Art der Buchführung ein bestimmte Form des Rechnungswesens die sich auch von
  17. dem in der Privatwirtschaft Unterscheid während in der Privatwirtschaft insbesondere das Rechnungswesen unter doppelchen Gesichtspunkten bzw der
  18. Einnahmen Ausgaben Überschussrechnung praktiziert wird haben wir in der öffentlichen Verwaltung ein sogenanntes kamerales System dieses kamerales System
  19. ist damit verknüpft dass die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden ohne dass bestimmte kalkulatorische Größen oder Aufwendungen die für den
  20. Werteverzehr stehen dabei zu berücksichtigen sind auch dies wird sehr sehr häufig als nachteilig angesehen sodass mittlerweile einige Bereiche so
  21. insbesondere kommun aber eben auch die entsprechenden Einrichtungen von Ländern dazu übergegangen sind ihr Rechnungswesen nach doppelschen
  22. Grundsätzen auszurichten und dort ein sogenanntes dreikomponentensystem einzuführen wo neben der Finanzwirtschaft der Finanzbuchhaltung
  23. eine Vermögensrechnung und eine Ergebnisrechnung analog zum dopischen Rechnungswesen gefahren wird wenn wir jetzt von diesen Vorgaben ausgehen dann
  24. haben wir in der öffentlichen Finanzwirtschaft eben die Möglichkeit das Handeln der Verwaltung durch entsprechende Mittelbereitstellung über
  25. die Parlamente über die Gemeinderäte über die gemeind Versammlungen so zu beeinflussen dass eben eine möglichst hohe Vielzahl von Bürgerinnen und
  26. Bürgern an diesen Aufgabenerfüllung oder von diesen aufgabenerfüllungen partiziert das wäre die Vorgabe in diesem Bereich der öffentlichen
  27. Finanzwirtschaft

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