Öffentliche Finanzwirtschaft - Haushaltsrecht Teil 1 VAk Berlin https://www.youtube.com/watch?v=1f49DmrRpLQ Transkript (automatisch erstellt) 0:04 die öffentliche Finanzwirtschaft ist eines der wesentlichen Stoffgebiete der Verwaltungsakademie von Berlin diese Verwaltungsakademie ist in unter anderem 0:14 zuständig für die Ausbildung und die Fortbildung von Mitarbeiterinen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung in dieser öffentlichen Finanzwirtschaft 0:22 wird näher beleuchtet wie der Staat seine Wirtschaftsführung betreibt die öffentlichrechtlichen Gemeinwesen wie Bund Länder Kommunen haben eine Vielzahl 0:32 von Aufgaben zu erfüllen und diese Aufgabenerfüllung ist sehr sehr häufig mit einem ganz erheblichen Mitteleinsatz verbunden dieser Mitteleinsatz ergibt 0:41 sich aber nicht zwangsläufig dur e entsprechende Mittel bereitgestellt werden sondern der Staat muss diese Mittel sich eben beschaffen muss diese 0:50 Mittel verwalten und muss diese Mittel dann entsprechend verwenden auf dieser Grundlage haben wir gleiche Regelungen wie in der Privatwirtschaft aber es gibt 1:00 natürlich auch die eine oder andere Abweichung gegenüber privatwirtschaftlichen Verhalten so wird die öffentliche Finanzwirtschaft keine 1:07 Gewinnerzielung anstreben während wir im Bereich der Privatwirtschaft die Gewinnerzielung als ein ganz wesentliches Maxim betrachten können der 1:16 Staat wird auch nicht auf das Wohl des einzelnen zu achten haben sondern wird insbesondere auch das Gemeinwohl entsprechend hier zu berücksichen haben 1:24 das heißt es soll möglichst vielen Menschen in unserem Gemeinwesen gut gehen allerdings wird es nicht möglich sein sämtliche 1:32 Prozesse die dazu führen so zu steuern dass es also keine abweichenden Regelungen dazu gibt im übrigen spielt dabei der 1:42 Haushaltsplan eine ganz ganz wesentliche Rolle dieser Haushaltsplan der durch ein Gesetz zustande kommt durch das jährliche Haushaltsgesetz auf der Ebene 1:51 des Bundes und der Länder bzw durch die Haushaltssatzung ist also die tragen oder hat die tragende Rolle in diesem Zusammenhang 2:00 mit der Aufgabenerfüllung dieser Haushaltsplan ist für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Berlin oder eben der anderen Gemeinwesen 2:08 absolut verbindlich und auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung dann auch durchgeführt der Haushaltsplan wird darüber hinaus nach bestimmten 2:18 Kriterien aufgestellt das heißt wir haben dort also zu berücksichtigen eine Art der Buchführung ein bestimmte Form des Rechnungswesens die sich auch von 2:27 dem in der Privatwirtschaft Unterscheid während in der Privatwirtschaft insbesondere das Rechnungswesen unter doppelchen Gesichtspunkten bzw der 2:37 Einnahmen Ausgaben Überschussrechnung praktiziert wird haben wir in der öffentlichen Verwaltung ein sogenanntes kamerales System dieses kamerales System 2:46 ist damit verknüpft dass die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden ohne dass bestimmte kalkulatorische Größen oder Aufwendungen die für den 2:55 Werteverzehr stehen dabei zu berücksichtigen sind auch dies wird sehr sehr häufig als nachteilig angesehen sodass mittlerweile einige Bereiche so 3:04 insbesondere kommun aber eben auch die entsprechenden Einrichtungen von Ländern dazu übergegangen sind ihr Rechnungswesen nach doppelschen 3:13 Grundsätzen auszurichten und dort ein sogenanntes dreikomponentensystem einzuführen wo neben der Finanzwirtschaft der Finanzbuchhaltung 3:22 eine Vermögensrechnung und eine Ergebnisrechnung analog zum dopischen Rechnungswesen gefahren wird wenn wir jetzt von diesen Vorgaben ausgehen dann 3:32 haben wir in der öffentlichen Finanzwirtschaft eben die Möglichkeit das Handeln der Verwaltung durch entsprechende Mittelbereitstellung über 3:39 die Parlamente über die Gemeinderäte über die gemeind Versammlungen so zu beeinflussen dass eben eine möglichst hohe Vielzahl von Bürgerinnen und 3:49 Bürgern an diesen Aufgabenerfüllung oder von diesen aufgabenerfüllungen partiziert das wäre die Vorgabe in diesem Bereich der öffentlichen 3:58 Finanzwirtschaft