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Staatliche Wettbewerbspolitik

hanzKurz erklärt7:35 14.708 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 49 Zeilen
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  1. servus miteinander in diesem video schauen wir uns gemeinsam die staatliche wettbewerbspolitik ziel dieser ist es einen pferde und
  2. funktionstüchtigen wettbewerb zu schaffen und zu erhalten warum will man das haben hier geht man davon aus dass ein guter ein
  3. funktionierender ein fairer wettbewerb eben zum beispiel innovation hervorbringen also das gute produkte neue produkte
  4. erfunden werden und verkauft werden was gut für den verbraucher ist und für den fortschritt allgemein gleichzeitig geht man davon aus dass
  5. wettbewerb dazu führt das unternehmen eben auch faire preise anbieten müssen was auch wiederum für den verbraucher absolut von vorteil ist es gibt
  6. natürlich unterschiedliche gesetze aber diese müssen auch umgesetzt werden und hierfür haben wir vor allem drei zuständige stellen
  7. das ist einmal auf der europäischen ebene die generaldirektion wettbewerb dies angesiedelt in der europäischen kommission
  8. und hier gibt es auch eine wettbewerbskommissarin darunter haben wir in deutschland die wichtigste behörde dass es dann das
  9. bundeskartellamt und ganz unten finden wir hier auf der folie dann noch die landeskartellbehörden die gesetzliche grundlage der behörden bei der arbeit
  10. gegen wettbewerbsverzerrungen ist das gwb das gesetz gegen wettbewerbsbeschränkungen hier haben wir jetzt einige paragraphen
  11. die für uns besonders wichtig ist die wir uns in aller kürze mal gemeinsam anschauen zunächst § 1 hier gilt einfach das
  12. allgemeine kartellverbot das heißt abgestimmte verhaltensweisen zwischen unternehmen sind prinzipiell einfach verboten wenn sie den wettbewerb
  13. einschränken dann haben wir aber schon § 2 der schon wieder freistellungen von diesem verbot also ausnahmen quasi erlaubt und
  14. definiert das heißt erlaubt sind solche wettbewerbs durchaus ein bisschen einschränken maßnahmen auch dann wenn der verbraucher
  15. profitiert also zwei unternehmen mit schließen sich zusammen und dadurch entsteht zum beispiel ein günstigerer preis in produkt- oder was hier eben
  16. vielleicht auch eine sehr gute grundlage sein kann für eine zusammenarbeit wenn der fortschritt dadurch gefördert ist denken wir zum beispiel an die
  17. automobilindustrie hier erleben wir ja gerade dass der benzin- und dieselantrieb in frage gestellt wird beziehungsweise alternative antriebe ja
  18. schon möglich entstehen hier könnte man jetzt zum beispiel sagen es ist relativ teuer die brennstoffzelle als antrieb weiter
  19. zu entwickeln oder den wasserstoff eben und hier würde man dann einfach erlauben dass sich unternehmen zusammenschließen um das gemeinsam zu entwickeln so dass
  20. jeder die kosten nicht mehrfach tragen muss der verbraucher profitiert dann natürlich weil wir modernere autos haben der wettbewerb standort deutschland
  21. wettbewerbsfähig insgesamt und so weiter § 3 ist dann ebenfalls eine ausnahme das sind mittelstands kartelle die sind auch erlaubt wenn kleine mittlere unternehmen
  22. eben ihre wettbewerbssituation verbessern können durch einen abgestimmten durch eine abgestimmte verhaltensweise wenn dann der wettbewerb
  23. insgesamt nicht leidet dann können sie das tun ganz wichtig ist dann aber auch noch mal paragraph 19 des gwb hier ist einfach
  24. noch mal klar festgelegt dass selbst dann wenn ein unternehmen eine marktbeherrschende stellung hat ist es nicht erlaubt dass es diese stellung
  25. ausnutzt zu seinen gunsten und zu miss gunsten der verbraucher das heißt also klassische kartelle zb eine preisabsprache zwischen zwei
  26. unternehmen die sind schlicht und ergreifend immer verboten es geht also prinzipiell darum marktbeherrschende stellungen von
  27. vornherein zu verhindern und deswegen gibt es die sogenannte fusionskontrolle das heißt unternehmen haben eine
  28. anmeldepflicht zum beispiel wenn sie ein anderes unternehmen kaufen es kann aber auch sein wenn ein unternehmen einen großen akt
  29. ein teil zum beispiel 30 prozent aller aktien eines anderen unternehmens kauft auch dann besteht eben diese anmeldepflicht und das bedeutet das dann
  30. einfach überprüft wird ob eine marktbeherrschende stellung entsteht und falls das der fall ist dann ist diese fusion nicht rechtens kann nicht
  31. durchgeführt werden wichtig ist dann aber natürlich sich überhaupt erst mal zu überlegen wann sprechen wir überhaupt von einer
  32. marktbeherrschenden stellung und das ist sehr klar definiert zunächst einmal geht es darum dass ein unternehmen keinen wettbewerber
  33. beziehungsweise keinen wesentlichen wettbewerber hat oder dass zwei oder mehr unternehmen eben auch keinem relevanten wettbewerb ausgesetzt sind
  34. also es kann zwar dadurch aus 78 unternehmen im markt geben aber die zwei größten unternehmen haben gemeinsam dann einfach schon einen
  35. anteil von 90 prozent oder ähnlichen ja und das wirklich auch ganz klar in zahlen nieder zu legen können hat man sich hier gewisse marktanteile pro
  36. unternehmen überlegt wir sprechen also von einer marktbeherrschenden stellung dann wenn wir ein unternehmen den markt haben dass ein drittel der marktanteile
  37. auf sich vereinigt auch dann sprechen wir von einer marktbeherrschenden stellung wenn wir drei oder weniger unternehmen haben die als die hälfte der
  38. marktanteile auf sich vereinigen oder dann wenn fünf oder weniger unternehmen zwei drittel des wettbewerbs allein unter sich ausmachen
  39. es ist es so dass die ja stumpfe anwendung dieser regel dieser matrix dazu führen könnte dass gewisse kartelle quasi verboten werden obwohl die für das
  40. land insgesamt und auch für den verbraucher positiv vorteilhaft vor allem werden hier gibt es da noch das instrument der sogenannten
  41. ministererlaubnis hier geht es um den bundeswirtschaftsminister beziehungsweise des bundeswirtschaftsministerium und zwar
  42. können die obwohl eine fusion gegen die vorher gesehen zahlen verstößt dann trotzdem eine abwägung mache nämlich ist wird ihr
  43. gegenüber gestellt die marktbeherrschung die entsteht auf der einen seite gegen das gemeinwohl das eben durch diese konstellation entstehen würde
  44. und hier kann es eben dann wenn man zu einer abschätzung kommt dass das gemeinwohl hier so gut ist so profitieren würde die gemeinschaft dass
  45. man eben die marktbeherrschende stellungen kaufen könnte dann eine ministererlaubnis ausgesprochen werden so da haben wir schon wieder einiges
  46. gelernt wir haben uns angeschaut warum man überhaupt staatlicher wettbewerbspolitik haben möchte wir haben uns angeschaut
  47. das bundeskartellamt vor allem als die behörde die jetzt in deutschland hier aktiv ist dann haben wir uns das gwb das gesetz
  48. gegen wettbewerbsbeschränkungen angeschaut und das eben klassische kartelle mit preisabsprachen und so weiter einfach prinzipiell verboten sind
  49. es aber eben durchaus ausnahmen gibt zum beispiel eben auch die sehr wichtige ministererlaubnis

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