Staatliche Wettbewerbspolitik hanzKurz erklärt https://www.youtube.com/watch?v=0GjlV1Y5OaA Transkript (automatisch erstellt) 0:00 servus miteinander in diesem video schauen wir uns gemeinsam die staatliche wettbewerbspolitik ziel dieser ist es einen pferde und 0:09 funktionstüchtigen wettbewerb zu schaffen und zu erhalten warum will man das haben hier geht man davon aus dass ein guter ein 0:19 funktionierender ein fairer wettbewerb eben zum beispiel innovation hervorbringen also das gute produkte neue produkte 0:27 erfunden werden und verkauft werden was gut für den verbraucher ist und für den fortschritt allgemein gleichzeitig geht man davon aus dass 0:35 wettbewerb dazu führt das unternehmen eben auch faire preise anbieten müssen was auch wiederum für den verbraucher absolut von vorteil ist es gibt 0:46 natürlich unterschiedliche gesetze aber diese müssen auch umgesetzt werden und hierfür haben wir vor allem drei zuständige stellen 0:54 das ist einmal auf der europäischen ebene die generaldirektion wettbewerb dies angesiedelt in der europäischen kommission 1:02 und hier gibt es auch eine wettbewerbskommissarin darunter haben wir in deutschland die wichtigste behörde dass es dann das 1:10 bundeskartellamt und ganz unten finden wir hier auf der folie dann noch die landeskartellbehörden die gesetzliche grundlage der behörden bei der arbeit 1:21 gegen wettbewerbsverzerrungen ist das gwb das gesetz gegen wettbewerbsbeschränkungen hier haben wir jetzt einige paragraphen 1:30 die für uns besonders wichtig ist die wir uns in aller kürze mal gemeinsam anschauen zunächst § 1 hier gilt einfach das 1:39 allgemeine kartellverbot das heißt abgestimmte verhaltensweisen zwischen unternehmen sind prinzipiell einfach verboten wenn sie den wettbewerb 1:50 einschränken dann haben wir aber schon § 2 der schon wieder freistellungen von diesem verbot also ausnahmen quasi erlaubt und 2:01 definiert das heißt erlaubt sind solche wettbewerbs durchaus ein bisschen einschränken maßnahmen auch dann wenn der verbraucher 2:11 profitiert also zwei unternehmen mit schließen sich zusammen und dadurch entsteht zum beispiel ein günstigerer preis in produkt- oder was hier eben 2:20 vielleicht auch eine sehr gute grundlage sein kann für eine zusammenarbeit wenn der fortschritt dadurch gefördert ist denken wir zum beispiel an die 2:28 automobilindustrie hier erleben wir ja gerade dass der benzin- und dieselantrieb in frage gestellt wird beziehungsweise alternative antriebe ja 2:38 schon möglich entstehen hier könnte man jetzt zum beispiel sagen es ist relativ teuer die brennstoffzelle als antrieb weiter 2:46 zu entwickeln oder den wasserstoff eben und hier würde man dann einfach erlauben dass sich unternehmen zusammenschließen um das gemeinsam zu entwickeln so dass 2:54 jeder die kosten nicht mehrfach tragen muss der verbraucher profitiert dann natürlich weil wir modernere autos haben der wettbewerb standort deutschland 3:04 wettbewerbsfähig insgesamt und so weiter § 3 ist dann ebenfalls eine ausnahme das sind mittelstands kartelle die sind auch erlaubt wenn kleine mittlere unternehmen 3:16 eben ihre wettbewerbssituation verbessern können durch einen abgestimmten durch eine abgestimmte verhaltensweise wenn dann der wettbewerb 3:25 insgesamt nicht leidet dann können sie das tun ganz wichtig ist dann aber auch noch mal paragraph 19 des gwb hier ist einfach 3:35 noch mal klar festgelegt dass selbst dann wenn ein unternehmen eine marktbeherrschende stellung hat ist es nicht erlaubt dass es diese stellung 3:43 ausnutzt zu seinen gunsten und zu miss gunsten der verbraucher das heißt also klassische kartelle zb eine preisabsprache zwischen zwei 3:54 unternehmen die sind schlicht und ergreifend immer verboten es geht also prinzipiell darum marktbeherrschende stellungen von 4:03 vornherein zu verhindern und deswegen gibt es die sogenannte fusionskontrolle das heißt unternehmen haben eine 4:10 anmeldepflicht zum beispiel wenn sie ein anderes unternehmen kaufen es kann aber auch sein wenn ein unternehmen einen großen akt 4:19 ein teil zum beispiel 30 prozent aller aktien eines anderen unternehmens kauft auch dann besteht eben diese anmeldepflicht und das bedeutet das dann 4:28 einfach überprüft wird ob eine marktbeherrschende stellung entsteht und falls das der fall ist dann ist diese fusion nicht rechtens kann nicht 4:39 durchgeführt werden wichtig ist dann aber natürlich sich überhaupt erst mal zu überlegen wann sprechen wir überhaupt von einer 4:46 marktbeherrschenden stellung und das ist sehr klar definiert zunächst einmal geht es darum dass ein unternehmen keinen wettbewerber 4:55 beziehungsweise keinen wesentlichen wettbewerber hat oder dass zwei oder mehr unternehmen eben auch keinem relevanten wettbewerb ausgesetzt sind 5:06 also es kann zwar dadurch aus 78 unternehmen im markt geben aber die zwei größten unternehmen haben gemeinsam dann einfach schon einen 5:14 anteil von 90 prozent oder ähnlichen ja und das wirklich auch ganz klar in zahlen nieder zu legen können hat man sich hier gewisse marktanteile pro 5:26 unternehmen überlegt wir sprechen also von einer marktbeherrschenden stellung dann wenn wir ein unternehmen den markt haben dass ein drittel der marktanteile 5:36 auf sich vereinigt auch dann sprechen wir von einer marktbeherrschenden stellung wenn wir drei oder weniger unternehmen haben die als die hälfte der 5:46 marktanteile auf sich vereinigen oder dann wenn fünf oder weniger unternehmen zwei drittel des wettbewerbs allein unter sich ausmachen 5:57 es ist es so dass die ja stumpfe anwendung dieser regel dieser matrix dazu führen könnte dass gewisse kartelle quasi verboten werden obwohl die für das 6:09 land insgesamt und auch für den verbraucher positiv vorteilhaft vor allem werden hier gibt es da noch das instrument der sogenannten 6:18 ministererlaubnis hier geht es um den bundeswirtschaftsminister beziehungsweise des bundeswirtschaftsministerium und zwar 6:26 können die obwohl eine fusion gegen die vorher gesehen zahlen verstößt dann trotzdem eine abwägung mache nämlich ist wird ihr 6:33 gegenüber gestellt die marktbeherrschung die entsteht auf der einen seite gegen das gemeinwohl das eben durch diese konstellation entstehen würde 6:42 und hier kann es eben dann wenn man zu einer abschätzung kommt dass das gemeinwohl hier so gut ist so profitieren würde die gemeinschaft dass 6:53 man eben die marktbeherrschende stellungen kaufen könnte dann eine ministererlaubnis ausgesprochen werden so da haben wir schon wieder einiges 7:02 gelernt wir haben uns angeschaut warum man überhaupt staatlicher wettbewerbspolitik haben möchte wir haben uns angeschaut 7:09 das bundeskartellamt vor allem als die behörde die jetzt in deutschland hier aktiv ist dann haben wir uns das gwb das gesetz 7:18 gegen wettbewerbsbeschränkungen angeschaut und das eben klassische kartelle mit preisabsprachen und so weiter einfach prinzipiell verboten sind 7:25 es aber eben durchaus ausnahmen gibt zum beispiel eben auch die sehr wichtige ministererlaubnis