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TTPA-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung …
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Zweck und Bedeutung
Die Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 regelt die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Sie wird kurz TTPA-Verordnung, TTPA-VO oder TTPA genannt, gilt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und ist seit dem 10. Oktober 2025 anzuwenden. Ihre Rechtsgrundlagen sind Artikel 16 und Artikel 114 AEUV.
Die Verordnung unterwirft politische Werbung in der Europäischen Union umfassenden Transparenzpflichten. Hauptziel ist es, die Integrität politischer Prozesse in der EU zu schützen. Google und Meta kündigten wegen der zusätzlichen bürokratischen Anforderungen bereits vor Geltungsbeginn an, ab Oktober 2025 keine politische Werbung mehr auf ihren Plattformen zuzulassen.
Hintergrund
Ausgangspunkt waren wachsende Befürchtungen, dass gezielte Desinformation und Informationsmanipulation politische Entscheidungen in der Europäischen Union beeinflussen könnten. Die Verordnung nennt besonders zwei Probleme: Desinformation durch Akteure außerhalb der EU und Targetingverfahren, durch die unterschiedliche politische Botschaften gezielt an ausgewählte Gruppen ausgespielt werden.
Kennzeichnung und Informationspflichten
Bezahlte politische Botschaften müssen als „politische Werbung“ gekennzeichnet werden. Verantwortlich ist der „Herausgeber politischer Werbung“, also der Dienstleister, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet. Bei einem Zeitungsinserat ist dies der Medieninhaber; verbreitet ein Influencer eine bezahlte politische Botschaft, ist der Influencer selbst der Herausgeber.
Nach den Artikeln 11 und 12 müssen weitere Angaben bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Identität des Auftraggebers, der in der Verordnung „Sponsor“ genannt wird,
- der Gesamtwert der für die politische Werbung ausgegebenen Beträge,
- Informationen darüber, ob die Finanzierungsmittel ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union haben.
Nach Artikel 13 wird außerdem ein Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen eingerichtet. Es enthält alle politischen Online-Anzeigen, die in der Union veröffentlicht werden oder sich an Personen in der Union richten.
Regeln für zielgerichtete Onlinewerbung
Kapitel III regelt Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren im Internet. Das sind Verfahren, bei denen Zielgruppen mithilfe personenbezogener Daten gezielt angesprochen werden. Wegen des engen Zusammenhangs mit dem europäischen Datenschutzrecht sind die nationalen Datenschutzbehörden für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig.
Nach Artikel 18 sind solche Verfahren nur erlaubt, wenn der nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verantwortliche die personenbezogenen Daten selbst bei der betroffenen Person erhoben hat und diese eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Verwendung für politische Werbung erteilt hat. Profiling, also die automatisierte Auswertung persönlicher Merkmale, ist unter Verwendung sensibler personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten in jedem Fall verboten.
Artikel 19 schreibt zusätzliche Anforderungen und Transparenzpflichten vor. Unter anderem muss offengelegt werden, welche Zielgruppen die Werbung ansprechen soll und auf welcher Grundlage diese Gruppen ausgewählt wurden.
Sanktionen
Bei Verstößen können die zuständigen Behörden empfindliche Geldstrafen verhängen. Nach Artikel 25 Absatz 2 können sie bis zu 6 Prozent der jährlichen Einnahmen, des Jahresbudgets oder des weltweiten Jahresumsatzes des verantwortlichen Unternehmens betragen.