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Stiftung Datenschutz
Die Stiftung Datenschutz ist steuerrechtlich gemeinnützig und politisch neutral; sie agiert frei von gewerblichen oder aufsichtspolitischen Interessen. Als …
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Überblick und Bedeutung
Die Stiftung Datenschutz ist eine unabhängige, gemeinnützige und politisch neutrale Bundesstiftung, die 2013 von der Bundesregierung gegründet wurde. Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, Datenschutz an den Schnittstellen zwischen Politik, Aufsichtsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern.
Die Stiftung versteht sich als neutrale Diskussionsplattform für Fragen der Datenpolitik und des Datenschutzrechts. Datenschutzrecht meint die Regeln, die den Umgang mit personenbezogenen Daten bestimmen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Neben Diskussion und Austausch stellt die Stiftung praktische Informationen zur Anwendung des Datenschutzrechts für bestimmte Zielgruppen bereit.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem nicht-öffentlichen Bereich. Damit ist vor allem der Umgang mit personenbezogenen Daten im Verhältnis zwischen Bürgern und Unternehmen gemeint. Die Stiftung betont, dass sie frei von gewerblichen oder aufsichtspolitischen Interessen handelt und deshalb Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes erarbeiten und öffentlich zur Diskussion stellen kann.
Aufbau und Zweck
Die Stiftung Datenschutz ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leipzig. Da sie dort ihren Sitz hat, unterliegt sie der Stiftungsaufsicht des Freistaats Sachsen. Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist eine eigenständige juristische Organisation, die dauerhaft einem bestimmten Zweck dient.
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Beirat. Der Vorstand führt die Geschäfte. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung. Der Beirat berät die Stiftung. Gründungsvorstand war der Jurist Frederick Richter, der die Stiftung bis zu seinem Ausscheiden im Juli 2026 leitete. Danach übernahm Kirsten Bock als Interimsvorständin die Geschäfte.
Die Bundesrepublik Deutschland stattete die Stiftung mit einem Stiftungsvermögen von 10 Millionen Euro aus. Dieses Vermögen muss sicher angelegt werden und nach den Vorgaben des Stiftungsrechts ungeschmälert erhalten bleiben. Der Zweck der Stiftung besteht darin, die Belange des Datenschutzes sowie Wissenschaft, Forschung und Bildung zu fördern.
Entwicklung und Finanzierung
Die Gründung der Stiftung wurde vom Deutschen Bundestag mehrheitlich begrüßt. Zugleich gab es in einem Gegenantrag deutliche Kritik. Diese Kritik betraf vor allem die Unabhängigkeit der Stiftung und ihre finanzielle Ausstattung. Die Opposition bezweifelte, dass die Stiftung mit der vorgesehenen Ausstattung ihre satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen könne. Bei einer Anhörung im Bundestag im März 2013 versprach der Gründungsvorstand eine unabhängige und staatsferne Arbeitsweise.
Seit Februar 2019 entsenden alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien Abgeordnete in den Stiftungsbeirat; zuletzt wurden diese im November 2025 gewählt. Die nach der Bundestagswahl 2017 gebildete Große Koalition legte in ihrem Koalitionsvertrag fest, die Arbeit der Bundesstiftung fördern zu wollen. Im November 2020 beschloss die Koalition die Aufnahme der Stiftung in die institutionelle Förderung. Im Bundeshaushalt 2021 wurde dafür eine Zuwendung von 700.000 € festgelegt.
2022 wurde das Stiftungsvermögen wieder auf die ursprünglichen 10 Mio. € aufgefüllt. Außerdem wurde die Stiftung für die Zukunft im Justiz-Etat und nicht mehr im Innen-Etat angesiedelt. Der im Regierungsentwurf zunächst erneut vorgesehene Zuschuss von 700.000 € wurde auf 1 Mio. € erhöht. Seit 2023 wurde der Zuschuss um 110.000 € auf 1,11 Mio. € erhöht. Nach dem Haushaltsgesetzgeber soll damit die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden.
Informationsangebote
Die Stiftung veröffentlicht Studien, Gutachten, Leitfäden und Informationsangebote zu verschiedenen Datenschutzthemen. Dazu gehören im März 2026 „Unternehmen und Datenschutz: Stimmungsbild 2026 – Eine Umfrage der Stiftung Datenschutz“ und im Januar 2026 „Wirtschaftsvorteil Datenschutz – Warum DSGVO-Standards Unternehmen resilient und erfolgreich für die Zukunft aufstellen“. Ebenfalls im Januar 2026 erschien „Das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen – Handreichung für die Praxis“; dazu gab es im Oktober 2025 bereits ein Gutachten zum Schutz der personenbezogenen Daten Minderjähriger.
Weitere Angebote richten sich an konkrete Zielgruppen oder behandeln spezielle Anwendungsfälle. Im Dezember 2024 erschien ein Leitfaden „Datenschutz bei Mastodon“ für den Betrieb von Instanzen in diesem dezentralen Netzwerk. Seit Mai 2024 betreibt die Stiftung das „DatenschutzArchiv“. Es sammelt Dokumente der Datenschutzaufsichtsbehörden an einem Ort und bündelt Berichte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden seit 1972. Es ist der Nachfolger des Zentralarchivs für Tätigkeitsberichte der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, kurz ZAfTDa.
Seit Juni 2023 gibt es das Angebot „Datenschutz für Kleinunternehmen“. Es richtet sich besonders an kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige, denen häufig Fachwissen und Ressourcen fehlen, um Risiken zu erkennen und Datenschutzmaßnahmen angemessen umzusetzen. Ende 2022 erschien ein „Praxisleitfaden zum Anonymisieren personenbezogener Daten“ auf Deutsch und Englisch. Seit Juli 2021 gibt die Stiftung die „DatenschutzWoche“ heraus, einen wöchentlichen Newsletter mit wichtigen Datenschutz-Nachrichten, aktuellen Gerichtsentscheidungen, internationalen Nachrichten und Neuem aus den Aufsichtsbehörden. Seit Mai 2021 bietet sie außerdem Informationen zu „Datenschutz im Ehrenamt“ an.
Veranstaltungen
Die Stiftung Datenschutz organisiert verschiedene Veranstaltungen, um über Datenschutzrecht und Datenpolitik zu informieren und den Austausch zwischen Fachleuten zu fördern. Seit Mai 2021 findet quartalsweise eine Webinar-Reihe zu „Datenschutz im Ehrenamt“ statt. Seit September 2020 gibt es außerdem die monatliche Webinar-Reihe „Datenschutz am Mittag“, die sich mit der praktischen Anwendung des Datenschutzrechts beschäftigt.
Eine zentrale Veranstaltungsreihe ist der seit November 2013 regelmäßig stattfindende „DatenTag“. Dort werden aktuelle Themen aus Datenschutzrecht und Datenpolitik behandelt. Beteiligt sind Experten aus Forschung, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung. Von Juli 2017 bis Juni 2022 fand zusätzlich in unregelmäßigen Abständen der „DatenDialog“ statt. Seit Juni 2025 wird dieser durch die neue Reihe „DatenschutzDiskurs“ ersetzt, in der Experten im Gespräch mit Frederick Richter zu aktuellen Datenschutzthemen Stellung nehmen.